Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage
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(Nr. 972.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 29. November 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt: Einziger Paragraph.
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