ADB:Aepli, Arnold Otto

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Artikel „Aepli, Arn. Otto“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 25–26, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Aepli,_Arnold_Otto&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 02:36 Uhr UTC)
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Aepli: Arn. Otto A., schweizerischer Politiker, geboren zu St. Gallen am 22. August 1816, † daselbst am 4. December 1897. Der Sohn eines angesehenen bürgerlichen Hauses der Stadt St. Gallen, vollendete A. seinen Unterricht in Lausanne und studirte darauf Jurisprudenz in Heidelberg, Berlin und Zürich, worauf er von 1840 an in St. Gallen aus der Gerichtsthätigkeit rasch in die Administration und in höhere Functionen aufstieg. 1849 Mitglied des Kantonsgerichtes, 1851 in den Regierungsrath gewählt, blieb er in dieser obersten Behörde des Kantons, wiederholt als Landammann im Vorsitze, bis 1873. Gleich nach der Aenderung der früheren Gestalt der Eidgenossenschaft kam A. 1849 als Vertreter des Kantons St. Gallen in den Ständerath, und er bewies seinen vermittelnden politischen Sinn 1852 als referirendes Mitglied der mit der Frage des Nachlasses des Gesammtrestes der Kosten des Sonderbundskrieges von 1847 beauftragten ständeräthlichen Commission in dem „mit Fleiß, Geschick und Muth“ – so sagt ein politisch abweichend denkender Zeuge – verfochtenen Vorschlage, der zum Abschluß der peinlichen Angelegenheit führte. 1860 wurde A. die wichtige Mission übertragen, die aus Anlaß des sogenannten Savoyerzuges und der daraus entstandenen Wirren nach dem Kanton Genf nothwendig wurde, eine Aufgabe, die ihm das Ehrenbürgerrecht der Stadt Genf einbrachte. 1873 nahm er eine Wahl in den Nationalrath an. In höheren Jahren war es A. noch vergönnt, eine schwierige, lange Zeit verzögerte Frage zum Besten seines Heimathkantons und der angrenzenden Landstriche des österreichischen Kronlandes Vorarlberg zu ordnen. Nach Niederlegung seiner Functionen in der Schweiz als Nachfolger Tschudi’s (s. A. D. B. XXXVIII, 749–752) Gesandter der Eidgenossenschaft in Wien seit 1883, erreichte A. am 30. December 1892 die Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Oesterreich über die Correction des Rheinlaufes in den Bodensee. 1893 legte er seine Mission in die Hände des Bundesrathes und zog in seine Vaterstadt. [26] Wie schon in den Jahren seiner geschäftsvollen Thätigkeit historische Studien ihn interessirten – eine Abhandlung über die schweizerischen Hoheitsrechte auf dem Bodensee steht in Heft XII der „Mittheilungen des historischen Vereins von St. Gallen“, zu dessen Gründern A. 1859 gezählt hatte –, so war er in dieser letzten Zeit seines Lebens von lebhafter Theilnahme an wissenschaftlichen und öffentlichen Fragen stets erfüllt. Der Regierungspräsident von St. Gallen sprach am Grabe Aepli’s die Wahrheit, wenn er „milde und wohlwollende Auffassung der Verhältnisse, Anerkennung des Rechten und Guten, wo immer und von wem es angestrebt wurde, unerschütterliche Rechtlichkeit“ dem Verstorbenen nachrühmte.

Vgl. Zur Erinnerung an Herrn Minister A. O. Aepli (u. s. f.), St. Gallen 1897.