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ADB:Alber, Matthäus

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Artikel „Alber, Matthäus“ von Julius Hartmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 178, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alber,_Matth%C3%A4us&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:10 Uhr UTC)
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Alber: Matthäus A. (mundartlich Aulber), schwäbischer Reformator, geb in der Reichsstadt Reutlingen als der Sohn eines Goldschmieds 4. Dec. 1495, † in Blaubeuren 1. Dec. 1570. Auf den Schulen zu Schwäbisch-Hall, Rotenburg a. d. Tauber und Straßburg vorgebildet, dann Provisor des Präceptors in seiner Vaterstadt, bezog er 1513 die Universität Tübingen, war Melanchthon’s Schüler und des Humanisten Brassicanus Gehülfe, wurde 1516 Baccalaureus und 1518 Magister. Nach Melanchthon’s Abgang von Tübingen studirte A. in Freiburg i. Br. Theologie, welche er 1521 daselbst auch lehrte. Wol noch in diesem Jahr ließ er sich in Constanz die Priesterweihe geben und wurde Kaplan und Prädicant in Reutlingen. Bald hatte der eifrige beredte Priester großen Zulauf aus Stadt und Land. Gegen die Drohungen und Anfechtungen der österreichischen Nachbar-Regierung, des schwäbischen Bundes und seines Bischofs schützte ihn die altbewährte Festigkeit seiner Mitbürger. Die eigene Mannhaftigkeit und der Humor seiner Verantwortung vor dem Reichskammergericht in Eßlingen (Dec. 1524) stellte ihn rasch in die vordere Reihe der schwäbischen Reformatoren. Gegen den Bauernaufruhr fest, mit den Wiedertäufern besonnen glimpflich, in allem Thun schlicht fromm, ein praktisch gerader Volksmann, zeigt A. zumal in dem Kampf, der zwischen Wittenberg und Zürich um die Provinz Schwaben geführt wurde, von 1523 an, da Zwingli freundlichen Verkehr mit ihm sucht, bis zu seiner Bitte an Herzog Christoph 1560: ihn Alten aller neuen dogmatum, insbesondere der Ubiquitätslehre, zu überheben, einen charaktervollen Unionssinn. Bei der Wittenberger Concordie 1536 ist er unter den Oberländern, welchen Luther zuruft: „ihr schwebet im Gaischt“; auf dem Uracher „Götzentag“, der für Würtemberg die Bilderfrage entscheiden sollte (1537), ist er gegen den Bildersturm; aber den Reutlinger Gottesdienst, bald hernach das Vorbild des würtembergischen, ordnet er fast zwinglisch einfach, das Kirchenregiment schweizerisch demokratisch. Die wol von A. um 1530 verfaßte Reutlinger Kirchenordnung (Hartmann, M. Alber, S. 176 ff.) hat als rein presbyteriale Gemeindeverfassung kaum ihres Gleichen in der lutherischen Kirche. Auch wie der verständige humane Mann gegen die unmenschliche Verfolgung der Hexen predigt, verdient Beachtung. Durch das Interim 1548 verdrängt, folgte A. dem Ruf Herzog Ulrichs von Würtemberg, der schon früher seine Dienste mehrfach in Anspruch genommen, und war nun Stiftsprediger und geistlicher Rath der obersten Kirchenbehörde in Stuttgart, bis er 1563 auf den Ruhesitz des Abts und Vorstands der Klosterschule Blaubeuren sich zurückzog. Hier starb er, wenige Wochen nach seinem freundlichen Gönner Brenz.

Hartmann, M. Alber. Tüb. 1873[1]. Dazu die Recens. v. Keim (Protest. Kirchenz. 1863 S. 857 ff.) und Wagenmann (Jahrbb. f. deut. Theol. 1870 S. 553 ff.). Auch Nachträge des Verf. im Ev. Kirchen- u. Schulbl. s. Württ. 1865 Nr. 44.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 178. Z. 16 v. u. l.: 1863 (st. 1873). [Bd. 18, S. 794]