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ADB:Aleander, Hieronymus (Kardinal)

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Artikel „Aleander, Hieronymus“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 329–332, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Aleander,_Hieronymus_(Kardinal)&oldid=- (Version vom 6. Dezember 2024, 02:43 Uhr UTC)
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Aleander: Hieronymus A., der bekannte und berüchtigte päpstliche Unterhändler, Sohn eines Arztes, geb. 13. Febr. 1480 zu Motta in der Tarwiser Mark, † 31. Jan. oder 1. Febr. 1542, stammte nach dem Zeugniß seiner Familie aus dem Hause eines Grafen von Landri. Ein Gerücht, daß er ein [330] getaufter Jude gewesen, hat bei vielen Zeitgenossen, auch bei Luther Glauben gefunden, und erklärt sich vielleicht aus seiner Bekanntschaft mit dem spanischen Juden Moses Perez, der ihn einige Zeit im Hebräischen unterrichtete, nachher aber von ihm selbst zum Uebertritt bewogen wurde. Nach einem ersten Studium der Medicin warf er sich mit Eifer auf Theologie und Sprachwissenschaft und gelangte nach Rom an den Hof Alexanders VI. Dieser bestimmte ihn zum Secretär des Cäsar Borgia und zum Geschäftsträger für Ungarn. „Wie der Herr ist“, sagt Seckendorf, „so sind die Diener.“ Eine Krankheit hielt ihn in Venedig zurück; hier mehrere Jahre verweilend, befreundete er sich mit Aldus und Erasmus, welcher jedoch über seine spätere Untreue und Feindschaft bitter klagt. Ueber seinen Wandel lesen wir die anstößigsten Anekdoten, und Erasmus sagt: „A. nunc Venetiae plane vivit Epicureum, non sinc dignitate tamen.“ Dagegen erndtete er als Humanist großen Ruhm, seine gelehrten Kenntnisse und Sprachfertigkeiten wurden allgemein geschätzt. Als Lehrer des Griechischen 1508 nach Paris berufen, versammelte er gegen 2000 Zuhörer, unter ihnen die angesehensten Männer aller Stände, wurde auch für einige Zeit Rector der Universität. Dauernde Kränklichkeit verhinderte ihn jedoch an der Fortführung des Lehramts, er trat 1513 in die kirchliche Verwaltung unter dem Erzbischof von Paris und wurde im folgenden Jahre Domherr und Kanzler des Bischofs Eberhard von der Mark zu Lüttich, für welchen er so glücklich war die Cardinalswürde auszuwirken. Dieses Geschäft führte ihn 1516 abermals nach Rom, woselbst er Geheimschreiber des Cardinal von Medici und päpstlicher Bibliothekar im Vatican, auch Mitglied einer litterarischen Gesellschaft wurde. Die Versuche, ihn in Deutschland anzustellen, schlugen fehl. Man pflegt diesen Mann zu den geschworenen Feinden Deutschlands zu rechnen; anfangs kann er das noch nicht gewesen sein, denn ein damaliger Brief desselben an Michael Hummelberg enthält ein offenes Lob der deutschen Nation, als welche durch ihre uneigennützige Liebe zur Tugend wie zur Wissenschaft den Vorzug vor der gallischen und italienischen verdiene. Bald sollte jedoch A. durch den deutschen Kirchenstreit auf den großen historischen Schauplatz gerufen werden. Leo X., entschlossen der Verfolgung Luther’s Nachdruck zu geben, glaubte in A., der neben seiner übrigen Geschäftskenntniß mehrere Sprachen geläufig handhabte, ein geschicktes Werkzeug seiner Zwecke gefunden zu haben. Und wirklich entwickelte dieser, neben Caraccioli zum päpstlichen Legaten ernannt, von nun an alle Eigenschaften eines schlauen, geschmeidigen und unermüdlichen Agenten. Nach erfolgter Krönung Karls V. begab er sich nach Aachen und bot in Unterredungen mit den Räthen des Kurfürsten von Sachsen Alles auf, um diesen zu bewegen, daß er der päpstlichen Bulle und dem Breve endlich Folge leisten, also die Verbrennung der Schriften Luther’s in seinen Landen und demnächst dessen Bestrafung oder Auslieferung geschehen lassen möge; Friedrich betrug sich zurückhaltend, er antwortete einfach, daß er den Weg der rechtlichen Untersuchung dem der Gewalt vorziehen müsse, und ließ sich auch durch fernere Vorhaltungen nicht schrecken. Nun folgte der Reichstag zu Worms, welcher anfänglich noch nicht jede Aussicht auf eine friedliche Beilegung der Sache Luther’s abzuschneiden schien. Ueber den schwierigen Gang der Berathungen während der Monate Februar und März 1521, die Haltung Friedrichs von Sachsen, die Stimmung der Fürsten und Räthe, das Betragen der Mittelspersonen Chievres und Glapio wird durch die von Dr. Friedrich nach Codex Mazzetti 90 der Stadtbibliothek zu Trient veranstaltete Sammlung der Briefe Aleander’s aus Worms manches neue und interessante Licht verbreitet. Die Mehrzahl der Reichsstände war mit Rom zu unzufrieden, um sich ohne weiteres zu fügen. Selbst Glapio, der kaiserliche Beichtvater, machte vorstellig, daß Luther eigentlich nur den anstößigsten Inhalt seiner [331] Schrift von der babylonischen Gefangenschaft zurückzunehmen brauche, dann bleibe die Möglichkeit, ihn mit der Kirche auszusöhnen. A. nahm seine Stellung als unbedingter Papist, aber mit großer Vorsicht, denn nur der Kaiser schien ihm einen sicheren Beistand zu verheißen, da er sich geneigt zeigte, eigenmächtig vorzugehen und sein eigenes Decret auch über das Reich auszudehnen. Auch war A. von Rom aus mit Instructionen versehen und ebenso mit Geldsummen, welche er, – freilich nichts Unerhörtes in jener Zeit, – um Stimmen zu gewinnen, nach mehreren Seiten ausspendete. Allein er erkannte wohl, daß Luther’s feindliches Verhältniß zu Rom, seine Bekämpfung der kirchlichen Mißbräuche und sein lautes Verlangen nach Besserung nicht hinreiche, um ihm die Sympathie des Reichstages zu entziehen, und daß nur eine auf positive Ketzereien gegründete Anklage durchgreifend wirken werde. Nicht vom Standpunkte des Papismus, sondern des durch Concilien zumal das Costnitzer bestätigten Kirchenglaubens konnte er verurtheilt werden. Dies war also auch die Tendenz der am 13. Febr. zu Worms gehaltenen dreistündigen Rede Aleander’s, welche wir aus Nachschriften und Auszügen im Weimarischen Archiv kennen, die aber Pallavicini nach eigenem Gutdünken in ganz anderer Fassung wieder zu geben sich erlaubt hat. Er selbst berichtet darüber an den Staatssecretär. Die Versammlung war zahlreich, nur Friedrich von Sachsen, „Unpäßlichkeit vorschützend“, ließ sich vertreten. Mit vielem Aufwande wird in dieser Rede Luther als offenkundiger Häretiker hingestellt, weil er Huß und Wiclif vertheidigt, das Fegefeuer und die Sacramentslehre verworfen, das Ansehen der Concilien angetastet habe. Auch möge, heißt es drohend, Deutschland nicht vergessen, daß es das Kaiserreich durch päpstliche Vergünstigung empfangen habe, womit angedeutet werden sollte, daß es dem Papst zustehe, die dem deutschen Reiche verliehene kaiserliche und kurfürstliche Würde auch wieder zurückzufordern. Zuletzt verweist der Redner auf die zweite Bannbulle vom 3. Jan. 1521; über einen schon zweimal Gebannten könne auch ohne Vorladung abgeurtheilt werden. Mit dem Erfolg dieser „mittelmäßigen“, aber durch die gute Sache unterstützten Rede äußerte sich A. zufrieden; „er habe gesprochen, als ob er zwanzig Knaben eine Lecture gebe, obwol ihm viele lutherische Fürsten häßliche Gesichter machten und oft hatten drohen lassen.“ Indessen täuschte er sich doch über den weiteren Verlauf. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge und führten zu ärgerlichen Auftritten: was er hauptsächlich hatte hintertreiben wollen, daß Luther vorgeladen und öffentlich vernommen werde, wurde dennoch von der Mehrzahl der Stände beschlossen und vom Kaiser genehmigt. Seine gleichzeitigen Briefe verrathen darüber die größte Unzufriedenheit, er beschwert sich bitter über die Launigkeit und den Glaubensmangel der Deutschen, besonders über den Ungehorsam derer, welchen es nur darum zu thun sei, mit Hülfe Luther’s gegen Rom zu operiren; es schmerzt ihn, daß man in Rom den Worten des Erasmus mehr Glauben schenke als den seinigen, obgleich jener doch Schlimmeres als Luther geschrieben, und er bittet, man möge ja nicht noch einen Cardinallegaten schicken, um nicht der Sache eine größere Wichtigkeit zu geben. Am 16. April kam Luther nach Worms. Aber sein muthiges Auftreten und Bekenntniß ließ A. ebenso kalt wie den Kaiser, ja er fand sogar jetzt seine Zuversicht wieder, nannte dessen Ankunft sehr erfreulich, da nunmehr die ganze Welt ihn als einen „närrischen, liederlichen und dämonischen Menschen“ erkennen müsse, und nach Luther’s Abreise traf er sogar einige Anstalten, sich seiner Person zu bemächtigen, damit er nicht nach Böhmen entkomme. Die größte Genugthuung mußte A. darin finden, daß die Ausfertigung des vom 8. Mai datirten kaiserlichen Mandats gerade ihm überlassen wurde, es ist durchaus nach den Gesichtspunkten seiner Rede abgefaßt und wurde von ihm mit einem Begleitschreiben nach Rom befördert. Wie übrigens A. den [332] ganzen Erfolg des Reichstages beurtheilte, erhellt aus seinen Worten an Caraccioli: Eia mi Caracciole, eia! Si nihil adeo praestari his comitiis effecimus, tamen certum est, nos magnam hoc edicto in Germania lanienam concitare, qua Alemanni ipsi in viscera sua saevientes propediem in proprio sanguine suffocabuntur. Dieser Ausspruch, seine Echtheit vorausgesetzt (Scultet. Annal. ap. H. v. d. Hardt, Hist. lit. p. V. 37, dixisse fertur) bedarf keines Commentars, und wenn A. früher den Deutschen zugethan war: so hat er sie doch nachher gründlich genug hassen gelernt.

Weniger bemerkenswerth sind die Nachrichten über das spätere Leben dieses Mannes. Er begab sich zunächst nach den Niederlanden zurück, zwang den Augustinerprior Jacob zum Widerruf, begleitete 1522 Hadrian VI. nach Italien, hielt zu Antwerpen im nächsten Jahre Gericht über die beiden Mönche Heinrich und Johannes, die auf seinen Betrieb verbrannt wurden, und empfing 1524 das Erzbistum Brindisi von Clemens VII. zum Lohne. Bald darauf finden wir ihn im Kriegsgefolge Franz’ I. als Nuncius, er wurde in der Schlacht bei Pavia gefangen genommen, erlangte jedoch bald seine Freiheit wieder. Seine späteren Bemühungen in Deutschland 1531 scheiterten theils an den völlig veränderten Umständen, theils an seiner persönlichen Heftigkeit. Doch behauptete er sich im Ansehen, wurde 1535 nochmals nach Rom berufen, 1537 zum Mitgliede einer Römischen Reformcommission, ja sogar zum Präsidenten des projectirten Concils ausersehen und im folgenden Jahre durch Paul III. zum Cardinal ernannt. Aber leisten sollte er nichts mehr, da auch seine letzte Sendung nach Deutschland 1538 keinen Erfolg hatte. Litterarisch hat er sich durch Gedichte, Beiträge zur griechische Grammatik und Gnomologie und besonders durch sein „Lexicon graeco-latinum“, Par. 1512 bekannt gemacht. Weniger hervorragend als er, aber als gelehrter, philologischer und antiquarischer Schriftsteller und lateinischer Dichter gleichfalls ausgezeichnet war sein Großneffe Hieronymus A. der Jüngere, geb. 1574, † zu Rom 9. März 1629. –

Jovius in elogiis virorum illustrium. J. Friedrich, Der Reichstag zu Worms im J. 1521 nach den Berichten des päpstlichen Nuntius H. A. in Abh. d. III. Cl. d. Münchener k. Ak. d. Wiss. XI. Bd. III. Abth.