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ADB:Alvensleben, Albrecht Graf von

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Artikel „Alvensleben, Albrecht Graf von“ von Rochus von Liliencron in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 376, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alvensleben,_Albrecht_Graf_von&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 00:12 Uhr UTC)
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Alvensleben: Albrecht Graf v. A., preußischer Staatsmann, geb. 23. März 1794 zu Halberstadt als ältester Sohn des Grafen Johann Aug. Ernst v. A. (s. d.), † unvermählt zu Berlin 2. Mai 1858; mit ihm starb die „schwarze Linie“ seines Hauses aus. Er studirte seit 1811 in Berlin, machte die Freiheitskriege als Freiwilliger in der Gardecavalerie, 1815 als Lieutenant, mit und trat 1817 als Auscultant beim Berliner Stadtgericht ein. 1826 zum Kammergerichtsrath ernannt, verließ er 1827 nach dem Tode seines Vaters den Staatsdienst, um seine großen Güter im Magdeburgischen und in der Altmark zu verwalten, wobei er zugleich von der Magdeburger Land-Feuer-Societät zum Generaldirector erwählt ward. 1833 rief ihn jedoch der König unter Ernennung zum geh. Justizrath und Mitglied des Staatsraths wieder in den Staatsdienst. Als ein conservativer, aber dennoch freisinniger Büreaukrat, in praktisch nüchterner Richtung allem Theoretisiren abhold, aristokratischen und altpreußischen Geistes und eben darum auch später ein entschiedener Gegner des neupreußischen Conservatismus, in der Deutschen Frage fußend auf der Grundlage von 1815 und darum stets auf die Erhaltung und Stärkung des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen Preußen und Oesterreich gerichtet, stand er bei Friedrich Wilhelm III. und auch bei Friedrich Wilhelm IV. in großer persönlicher Gunst. 1834 nahm er an den Wiener Conferenzen Theil. 1835 ward ihm nach Maaßen’s Tode das Finanzministerium übertragen. In dieser Stellung hat er durch Ordnung, Sparsamkeit und glückliche Wahl seiner Unterbeamten eine umsichtige und ersprießliche Thätigkeit geübt, auch zu Gunsten des Zollvereins, ohne daß man ihm übrigens schöpferischen Geist nachrühmen könnte. 1842 aber ließ er sich, weil er unter dem neuen Regime seine Selbständigkeit nicht genügend wahren zu können meinte, von der Führung des Finanzministeriums entbinden, verließ 1844 den Staatsdienst aufs neue gänzlich und lebte fortan meistens auf Erxleben. Im J. 1848 wirkte er in seinem Kreise rastlos im conservativen Sinn und ward hier 1849 in die erste Kammer gewählt, wo er an der Spitze einer eigenen Fraction dahin strebte, zwischen der neuesten Gesetzgebung und den altpreußischen Verwaltungsmaximen zu vermitteln. Da seine politische Grundüberzeugung ihn 1850 für die Verständigung mit Oesterreich eintreten ließ, nahm er im December d. J. die Mission als preußischer Bevollmächtigter zu den Dresdener Conferenzen an. – 1854 ward er zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses ernannt und erhielt 1856 den schwarzen Adlerorden. –

Unsere Zeit 1858, S. 412.