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ADB:Alvensleben, Johann August Ernst Graf von

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Artikel „Alvensleben, Johann August Ernst Graf von“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 377–378, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alvensleben,_Johann_August_Ernst_Graf_von&oldid=- (Version vom 14. Oktober 2024, 05:12 Uhr UTC)
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Alvensleben: Johann August Ernst v. A., geb. 6. Aug. 1758 auf dem Rittergute Erxleben bei Neuhaldensleben im Magdeburgischen, dem langjährigen Besitzthume seiner Familie, † 27. Sept. 1826. – 1775 bezog er die Universität zu Helmstedt zum Studium der Jurisprudenz und der Staatswissenschaften und trat im J. 1781 als Referendar bei der Kriegs- und Domainenkammer in Magdeburg ein, gab aber auf den Wunsch des Vaters im J. 1784 den Staatsdienst auf, um sich der Verwaltung der Familiengüter zu widmen und ging in demselben Jahre als Deputirter des engeren Ausschusses zur Revision des kur- und neumärkischen ritterschaftlichen Creditreglements nach Berlin. Die v. Alvensleben gehörten zu den Familien, welche in den Domstiftern zu Halberstadt und Magdeburg die Domherrenwürde gleichsam erblich inne hatten. So war auch v. A. früh in die Domherrenliste eingetragen und trat bald in das Capitel des Domstifts zu Halberstadt ein und wählte nun diesen Ort zum Wohnsitze. In den J. 1793–96 arbeitete er als Mitglied des Comitees mit an dem märkischen Provinzialgesetzbuche. Als im J. 1796 der regierende Graf von Stollberg-Wernigerode nach zehnjähriger Amtsführung auf die Würde des Domdechanten freiwillig Verzicht leistete, wurde v. A. am 3. Nov. 1796 zum Dechanten gewählt. Er war der letzte Dechant des durch Decret des Königs Hieronymus von Westphalen am 1. Dec. 1810 aufgehobenen Domcapitels zu Halberstadt. Stift, Stadt und Fürstenthum jubelten dem neuen Dechanten entgegen, der sich bald der allgemeinsten Verehrung und Liebe zu erfreuen hatte. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erhob ihn am 6. Juli 1798 in den erblichen Grafenstand. Die als Dichter geachteten Domsecretäre, Canonicus Gleim und Klamer Schmidt fanden in ihm einen besonderen Gönner. Nach dem Frieden zu Tilsit ging v. A. als Deputirter des Domcapitels nach Paris, um den neugeschaffenen König von Westphalen, Jerome Bonaparte als neuen Landesherrn zu beglückwünschen, und begab sich im J. 1808 nach Cassel zur Huldigung. Bei Berufung der westphälischen Reichsstände war v. A. Präsident des Wahlcollegiums für die Reichstagsdeputirten des Elbedepartements und wohnte, zum Abgeordneten gewählt, in den J. 1808 und 1810 den Sitzungen des Reichstages bei. Nach Aufhebung des Domstifts begab er sich auf sein Stammgut Erxleben. Hier erlebte er das Ende des Königreichs Westphalen und die Wiederkehr der [378] preußischen Herrschaft. König Friedrich Wilhelm III. verlieh ihm den rothen Adlerorden zweiter Classe, in jener Zeit eine große Auszeichnung. Auch im Auslande fand v. A. Aufmerksamkeit und Anerkennung. Nach dem Tode des Herzogs Friedrich Wilhelm von Braunschweig in der Schlacht bei Quatrebras, 16. Juni 1815, hatte der Prinz-Regent Georg von England die Vormundschaft über des Herzogs beide unmündige Söhne übernommen und mit Führung derselben den hannoverschen Staats- und Cabinetsminister Grafen von Münster beauftragt, den Grafen Gebhard von der Schulenburg-Wolfsburg aber als Staatsminister an die Spitze der vormundschaftlichen Regierung zu Braunschweig gestellt und letzteren mit der Repräsentation des Landesherrn im Herzogthum beauftragt. Nach Schulenburg’s am 25. Dec. 1818 erfolgtem Tode ward besonders auf den innerhalb der braunschw. Landschaft ausgesprochenen Wunsch A. sein Nachfolger, und dieser trat 1820 als Staatsminister an die Spitze der Regierung, deren eigentliche Seele jedoch Geheimrath von Schmidt-Phiseldeck war. A. zeigte in der obersten Leitung der Geschäfte gereifte Sachkenntniß, vielfache Erfahrung und große Umsicht bei eben so großer Bescheidenheit im Vortrage und Urtheile. Einzelnen Verwickelungen hätte er wol durch kräftigeres Auftreten vorbeugen können. – Als Herzog Karl am 30. Oct. 1823 die Regierung des Herzogthums antrat, empfing er v. A. denselben im Namen des Vormundes, Königs Georg IV. von England, übergab ihm die Regierung, bat, da er seine Mission als beendigt ansah, um seine sofortige Entlassung und kehrte noch vor Schluß des J. 1823 nach Erxleben zurück. Es folgte ihm die Achtung und Verehrung der Braunschweiger und es erregte schmerzliche Theilnahme, daß Herzog Karl ihn mit auffallender Kälte behandelt und entlassen hatte. Im J. 1824 ernannte ihn sein König zum Landtagsmarschall für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz und berief ihn am 5. Nov. d. J. zum ordentlichen Mitgliede des Staatsraths. Körperliche Leiden und vorgerücktes Alter gestatteten ihm aber nur wenige Male den Sitzungen desselben beiwohnen zu können. Er starb 69 J. alt. Das älteste der den Vater überlebenden Kinder war der spätere preußische Finanzminister Graf Albrecht von Alvensleben (s. d.).

Wohlbrück l. c. III. 389.