ADB:Anton (Bischof von Bamberg)
Sigmund erkannte sogar in einer eigenen Urkunde das Befestigungsrecht der Stadt ausdrücklich an und hob die Immunitäten auf. Darüber war es schon vor der neuen Bischofswahl zu einem Zerwürfniß zwischen Clerus und Stadt gekommen und der Neuerwählte hatte sich verpflichten müssen, die Anmaßungen der Bürgerschaft zurückzuweisen. Die Stadt hielt aber den von ihr eingenommenen Standpunkt unverwandt fest, die Anlage der Mauern wurde ausgeführt, die ihr Widerstrebenden zum Gehorsam gezwungen, auch manche Gewaltthätigkeit, wie z. B. gegen die Abtei St. Michel begangen. Der Bischof und sein Capitel waren ausgewandert und betrieben nun die Belagerung der Stadt, nachdem das Baseler Concil sich entschieden gegen dieselbe erklärt hatte. Zuletzt kam es zu einer Art von Vertrag zwischen dem Bischof und der Stadt, in welcher die Bürgerschaft den Kürzern zog und die alten [487] Zustände wieder hergestellt wurden, als auch der charakterlose K. Sigmund die Stadt im Stiche ließ (1437). Die übrigen Ereignisse der Regierung Anton’s von R. unterscheiden sich von dem Thun und Walten seiner Standesgenossen wenig und bieten nichts Hervorragendes mehr, so lange er auch noch gelebt und regiert hat.
Anton: A. von Rotenhan, vermuthlich zwischen 1370 und 1380 geb., † 5. Mai 1459. Seit 1398 Domherr zu Würzburg und Bamberg, wurde er hier 1431 Domdekan und schon das Jahr darauf, nach der Verzichtleistung des Fürstbischofs Friedrich von Bamberg, aus dem Geschlechte der Herren von Aufseß, zu dessen Nachfolger erwählt. Die Epoche, in die sein Wirken fiel, die Zeit der hussitischen Bewegung und der Concilien, war darnach angethan, die Kraft eines Mannes in seiner Stellung zu erproben. Sein Vorgänger hatte resignirt, weil er die zu Tage getretenen Schwierigkeiten zu überwältigen sich nicht getraute. Die Bamberger Bürgerschaft hatte in Folge eines Ueberfalles von Seiten der Hussiten, vor dem sie sich wegen der fehlenden Ummauerung der Stadt nicht hatte schützen können, beschlossen das Versäumte nachzuholen und dieselbe mit Mauern zu umgeben. Um die hiezu erforderlichen Kosten aufzubringen, glaubte die Bürgerschaft die herkömmliche Befreiung der in der Stadt wohnenden Untergebenen der Stifter und der Klöster, die sogen. Immunitäten nicht länger achten zu sollen. Kaiser- S. Ussermann, Episcopatus Bambergensis. Ein bez. historisches Gedicht bei v. Liliencron: Die historischen Volkslieder der Deutschen. Bd. I. S. 348.