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ADB:Apel, Johann

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Artikel „Apel, Johann“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 501, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Apel,_Johann&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 04:50 Uhr UTC)
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Apel: Johann A. (Apell), Jurist, geb. 1486 zu Nürnberg, † 27. April 1536. Er war 1502 Student zu Wittenberg, um 1519 Canonicus im neuen Münster zu Würzburg, entführte eine Nonne des Klosters St. Marx aus adligem Geschlecht, sich ehelich mit ihr verbindend, 1523 wurde ihm deshalb der Proceß gemacht und er nebst dem Canonicus Friedrich Fischer, der ebenfalls eine Frau genommen hatte, nach fast dreimonatiger Haft auf dem Frauenberge ab officio et beneficio privirt. A. wandte sich nach Wittenberg, erhielt 1524 die Lectura in Digesto veteri, versah außerdem für Justus Jonas die Lectura in Decreto und in Decretalibus, war im Winter 1524–25 Rector der Universität, wurde am 13. Juni 1525 als Zeuge bei dem Verlöbniß Luthers zugezogen, leistete dem Kurfürsten Rathspflicht und wurde 1529 auch zum Beisitzer am Hofgericht zu Wittenberg ernannt. 1530 nahm A. eine Berufung als Canzler des Herzogs Albrecht in Preußen an und begab sich nach Königsberg. In dieser Stellung blieb er bis 1534, in welchem Jahre er nach Nürnberg als Rechtsconsulent zurückging. Drei Söhne und eben so viele Töchter waren ihm in die Ewigkeit vorangegangen, seine Gattin überlebte ihn. – A. war in seiner Jugend in enger Verbindung mit den Humanisten und hatte sich später an Melanchthon angeschlossen. Angeregt durch dessen Dialektik unternahm er einen kühnen Angriff auf die damals herrschende abgeschmackte juristische Lehrmethode, zugleich die Grundzüge einer neuen aufstellend. Seine „Dialektische Lehrmethode angewendet auf die Jurisprudenz“ („Methodica dialectices ratio ad jurisprudentiam adcommodata.“ Norimb. 1585) ist nicht ohne Einfluß auf die Entwickelung des Rechtsstudiums in Deutschland geblieben und enthält schon die Keime der jetzt herrschenden dogmatischen Methode. In einem anderen, erst nach seinem Tode erschienen Werke: „Isagoge per dialogum in quatuor libros Institutionum divi Iustiniani Imper.“ (Vratislav. 1540 u. ö.), verfolgt er den betretenen Weg und gibt sogar beachtenswerthe Ausführungen über die Systematik des Civilrechtes. Auch dadurch ist das Buch interessant, daß es die erste Nachricht von dem sogenannten Brachylogus juris gibt, welche Notiz freilich zu argen Mißverständnissen Anlaß gab. Außerdem ist von A. gedruckt: „Defensio Johannis Apelli ad Episcopum Herbipolensem pro suo conjugio“ (zuerst Wittenberg 1523 u. ö.).

Th. Muther, Doctor Johann Apell. Königsb. 1861, wiederabgedruckt in Th. Muther, Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben (Erl. 1866) S. 230 f., S. 455 f.