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ADB:Banz, Heinrich

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Artikel „Heinrich (II.), Bischof von Lebus“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 532, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Banz,_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 12:38 Uhr UTC)
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Heinrich (II.), Bischof von Lebus, gestorben zwischen dem 30. August 1365 und 31. October 1366, stammte aus der Breslauer Patricierfamilie v. Bancz und erlangte, nachdem er nachweislich seit 1336 Domherr von Breslau, daneben seit 1339 Domherr von Lebus und 1346 auch Archidiaconus von Liegnitz gewesen war, 1354 das Lebuser Episcopat. Seine beiden Vorgänger Stephan II. (1320–45) und Apeczko (1346–54) hatten sich gegen ihre Oberherren, die Markgrafen von Brandenburg aus dem wittelsbacher Hause, Ludwig den älteren und (seit 1351) dessen Brüder Ludwig den Römer und Otto, während ihrer Kämpfe mit den Päpsten und den Königen von Böhmen in starkem Maße feindselig bewiesen, indem sie nicht nur die Städte Drossen und Fürstenfelde und den Antheil am Bischofszehnten, der den Markgrafen in ihrer Diöcese bisher gebührte, an sich rissen, sondern auch in den J. 1325 und 1326 räuberische Einfälle der Littauer in die Mark, welche Papst Johann XXII. und der König Wladislaus Lokietek von Polen dazu aufgereizt hatten, begünstigten. Verwüstungen, welche Markgraf Ludwig der ältere mit seinen Mannen dafür im bischöflichen Sprengel anrichtete, hatten die Spannung vermehrt, indem die Bischöfe, als der geforderte hohe Schadenersatz nicht bewilligt wurde, sich durch Verhängung von Bann und Interdict an den Markgrafen und ihren Unterthanen zu rächen suchten. Bischof H. begann sein Amt mit einer Friedenshandlung. Nachdem er seinen Streit mit den Oberherren dem Schiedsspruche des Herzogs Heinrich von Glogau unterworfen hatte, gab er auf Grund der am 14. März 1354 zu Krossen gefällten Entscheidung die genommenen Städte zurück, entsagte dem Zehnten und stellte den kirchlichen Frieden in der Mark wieder her, zufrieden, daß ihm der Markgraf eine Vergütigung von 6000 Mark halb in Gütern und halb in baarem Gelde gewährte. So wie in Betreff dieses von beiden Seiten gewissenhaft ausgeführten Vertrages, so bewies sich Bischof H. in vielen anderen von ihm bekannten Willensacten als ein den Markgrafen aus persönlicher Zuneigung ergebener Freund und Rathgeber, verweilte oft an ihrem Hofe, begleitete sie auf ihren Reisen, namentlich auf den Reichstagen und genoß ihr besonderes Vertrauen. Als nach dem Tode Ludwigs des älteren die märkischen Wittelsbacher mit ihren Verwandten in Baiern sich entzweiten, so verfiel Ludwig der Römer, da er eines Beschützers gegen jene zu bedürfen glaubte, auf das sonderbare Mittel, am 10. December 1362 zu Tangermünde die Regierung der Mark auf drei Jahre dem Erzbischof Dietrich von Magdeburg, dem Freunde König Karls, zu übertragen, doch erwählte dieser, sichtlich zur Wahrnehmung der Interessen der Markgrafen, den Bischof H. nebst dem Ritter Christian Bösel zu obersten Räthen in der Verwaltung des Landes. Schwerlich ahnte der Bischof, daß er mit der Uebernahme dieses Amtes nur den habsüchtigen Absichten König Karls IV. diente, welcher drei Jahre später (Prag, 22. Oct. 1365), ähnliche Verhältnisse benutzend, die Regierung der Mark an sich brachte.

Wohlbrück, Bisthum Lebus, I.