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ADB:Beck, Johann Ludwig Wilhelm

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Artikel „Beck, Johann Ludwig Wilhelm“ von Karl Whistling in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 215–216, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beck,_Johann_Ludwig_Wilhelm&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:52 Uhr UTC)
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Beck: Johann Ludwig Wilhelm B., sächsischer Jurist, geb. zu Leipzig 27. October 1786, † daselbst 14. Februar 1869, war der erstgeborne Sohn des Leipziger Professors der griechischen und römischen Litteratur und Seniors der philosophischen Facultät Dr. Chr. D. Beck (s. o.) In Leipzig als Jurist ausgebildet, unter des Vaters Decanat 1805 Dr. phil. und Magister aa. ll. geworden, [216] 1809 als Privatdocent in der philosophischen Facultät habilitirt und als Dr. jur. promovirt, wurde er im Februar 1812 als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Königsberg berufen, kehrte aber, vertrieben durch die Kriegsunruhen, schon im December 1812 von dort nach Leipzig zurück und nahm die alsbald (Februar 1813) an ihn gelangende Berufung als Regierungsrath in die Landesregierung Karl Augusts zu Weimar an. Im September des folgenden Jahres gab er diese Stellung auf, wandte sich nach Leipzig zurück und trat als Assessor in den dortigen Schöppenstuhl. Damit beginnt seine fast 50jährige ausgezeichnete Richterthätigkeit. Nach Auflösung des Schöppengerichts ging er (1835) als erster Rath zu dem neuerrichteten Appellationsgericht in Leipzig über, wurde (1837) dessen erster Präsident und blieb es über ein Vierteljahrhundert (bis September 1863) als Nestor der sächsischen Juristen, hochangesehen wegen seiner Arbeitskraft, seines Scharfblicks, seiner reichen Erfahrung. Aus dem Leipziger Appellhofe unter seiner Leitung gingen namhafte Staatsmänner und Gelehrte, wie Staatsminister von Watzdorf in Weimar, Geheimrath K. G. von Wächter in Leipzig, u. a. als Richter hervor. – B. wirkte an der Leipziger Hochschule als Docent der Rechte, dann (seit 1819) bis zu seinem Tode als Prof. extraord. der Rechte. – Als Fachgelehrter veröffentlichte er u. a. 1825–36 eine seiner Zeit beliebte Octavausgabe und 1829–1837 eine Quartausgabe des Corpus iuris. civ. (Dazu erschien 1823 ein „Prodromus“). Eine „Anleitung zum Referiren und Decretiren“ gab er 1839 heraus. – Bei seinem 25jährigen Appellrichterjubiläum wurde er k. sächs. Geheimrath.

Nekrolog (von Prof. Dr. R. Klotz[WS 1]) in der wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung, Jahrgang 1870 Nr. 2–4.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Entweder Reinhold Klotz oder dessen Sohn, der Gymnasialprofessor Richard Klotz