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ADB:Beeckmann, Wilhelm von

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Artikel „Beeckmann, Wilhelm von“ von Joseph Albert Alberdingk Thijm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 244, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beeckmann,_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 02:05 Uhr UTC)
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Beeckmann: Wilhelm v. B., Herr v. Vieux Sart, Montreville und Oignies, erscheint zuerst 1605 als lüttichscher Abgesandter an die Generalstaaten, war 1608, 1613, 1618, 1623 und 1630 Bürgermeister von Lüttich, † den 29. Januar 1631. Führer der demokratisch-nationalen Partei in Lüttich während der Verfassungskämpfe mit Bischof Ferdinand, Herzog von Baiern, ward er wegen seiner maßvollen Haltung hie und da bei der eigenen Partei verdächtigt, aber eben darum auch von der bischöflichen Partei geachtet und noch mehr gefürchtet. Herzog Ferdinand erlangte sofort nach seinem Antritt 1613 vom Kaiser die Aufhebung der seit 1603 bestehenden städtischen Verfassung, welche der Bürgerschaft die Bürgermeisterwahl wesentlich frei gab, indem er die 1603 aufgehobene Verfassung von 1424, welche dem Bischof einen entscheidenden Einfluß auf diese Wahl sicherte, wieder herstellte. Die Bürgerschaft fuhr aber fort, nach dem aufgehobenen Gesetz zu wählen, und es entspann sich ein langer und leidenschaftlicher Kampf. Als endlich der Rath unter dem Druck der kaiserlichen Besatzung, welche der Bischof in die Stadt gerufen hatte, nachzugeben beschloß, blieben unter Beeckmann’s Führung, den man dafür beschuldigte, dem französischen Interesse gegen das österreichische Interesse dienstbar zu sein, die Zünfte gleichwol bei ihrem Widerstand bestehen. Bei den Bürgermeisterwahlen von 1629 setzten sie mit Gewalt unter Verwerfung des bischöflichen Gewählten den B. an seine Stelle, der das Amt allerdings nur als Administrator übernahm. 1630 aber sah der Herzog sich genöthigt, indem er zwar der Form nach unter dem Vorsitz eines kaiserl. Commissärs nach dem Gesetz von 1613 wählen ließ, doch in der Person dem Willen der demokratischen Partei nachzugeben und B. aufs neue wählen zu lassen. Kurz darauf aber erlag dieser einer Krankheit, nicht ohne daß unter seinen Anhängern sich das Gerücht seiner Vergiftung durch die Bischöflichen erhoben hätte. Sein von den Zünften 1638 auf einen Platz der Stadt aufgestelltes Erzbild ward 1649 von bischöflichen Soldaten wieder zertrümmert.

Biogr. nat. Belg.