ADB:Behr, Marquard von
Herzog Heinrich V., der überhaupt eine vermittelnde Stellung in Religionssachen einnahm, und erlangte durch geschickte Darlegung der Sache von dem Herzoge nicht allein die Abweisung der Klage des Rathes, sondern sogar eine ausdrückliche Bestätigung aller Rechte und Privilegien des Klosters, welches um so mehr von Bedeutung ist, da der Herzog [413] Heinrich sich bereits persönlich zur evangelischen Lehre bekannte. Nunmehr ließ auch der Rath die Sache des Prange fallen und die Karthäuser blieben ungestört in ihren Rechten und Besitz. Eine wesentliche Stütze fanden Prior und Convent wie überhaupt die katholische Sache in dieser gährenden Zeit noch einmal an Herzog Albrecht VII., der wiederum zur katholischen Kirche zurückkehrend nun umso eifriger für dieselbe eintrat. Erst mit dem Tode des Herzogs Albrecht 1547 nahm die Sache auch für die Karthause Marienehe wieder eine ernstere Wendung, da der junge Herzog Johann Albrecht I., der mit seinem Oheim Heinrich gemeinschaftlich regierte, nicht blos entschieden evangelisch gesinnt war, sondern sogleich nach dem Tode des mehr vermittelnden Heinrich im J. 1552 energisch die Aufhebung der bis dahin noch bestehenden katholischen Feldklöster betrieb. Die Cistercienserklöster Dargun und Doberan fielen zuerst, und im März 1552 ward auch die Karthause Marienehe sogar mit Waffengewalt eingenommen, und M. mit dem ganzen Convent und allen Brüdern verjagt. Zwar protestirte M., der trotz des religiösen Gegensatzes anfangs noch in Rostock bei einigen ihm persönlich befreundeten Mitgliedern des Rathes Aufnahme fand, sogleich gegen solche Vergewaltigung und appellirte später von der Karthause Arensböck aus, in Holstein, wohin er der größeren Sicherheit wegen entflohen war, im Juni 1553 an das Reichskammergericht. Allein Alles war vergebens, obwohl M. selbst den Kaiser und den Papst zum Schutze anrief, da beide den Evangelischen gegenüber besonders in Norddeutschland bereits machtlos geworden waren, und der Passauer Vertrag den evangelischen Fürsten und Ständen nicht blos Gleichberechtigung, sondern auch volle Amnestie verbürgte. Der Proceß ward zwar beim Reichskammergericht angenommen, ging aber hier den altgewohnten, langsamen Gang, so daß M. selbst, der bereits im October 1553 in Arensbök starb, nur die Einleitung desselben erlebte. Mit Marquard’s Tode aber fehlte die Seele des Widerstandes, und die Streitsache verlief so resultatlos, daß der Herzog im J. 1559 die sämmtlichen Gebäude des Klosters Marienehe abbrechen ließ, um die Steine zu anderweitigen Bauten zu verwenden, und somit auch die letzte Spur der Stätte, wo M. gewirkt hatte, verschwand.
Marquard von Behr, Prior des Karthäuserklosters Marienehe bei Rostock, entstammte dem altadeligen Geschlechte von Behr und zwar einer in Pommern und Mecklenburg angesessenen Linie desselben. Von seiner Jugendzeit haben wir keine weitere Kunde. Er widmete sich dem geistlichen Stande und trat 1517 in Marienehe bei Rostock in den Karthäuserorden, dessen besonders strenge Regeln seinem ernsten Sinn am meisten zusagen mochten. Sowohl seine Herkunft, wie auch besonders seine persönliche Bildung gaben ihm bald eine hervorragende Stellung unter den Brüdern, so daß er 1525 vom Convent zum Prior erwählt ward. Als solcher hatte er von vornherein eine schwierige Stellung, da bereits seit 1523 die lutherische Reformation auch im benachbarten Rostock sich Bahn gebrochen hatte, und der Rath daselbst im weiteren Verlauf der Sache 1531 den papistischen Gottesdienst in allen Kirchen der Stadt obrigkeitlich aufhob. Zum Streit kam es zwischen dem Kloster und dem Rathe der Stadt wegen der Auslieferung eines abtrünnigen Laienbruders Hans Prange, der nach Rostock entflohen war und dort auch den Schutz des nunmehr evangelischen Rathes gefunden hatte. Da letzterer aber mit Verletzung aller Rechte des Klosters in dieser Sache vorging, so protestirte M. beim