ADB:Krabbe, Otto Carsten

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Artikel „Krabbe, Otto Carsten“ von Johannes Bachmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 2–3, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Krabbe,_Otto_Carsten&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 15:18 Uhr UTC)
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Krabbe: Otto Carsten K., geb. zu Hamburg am 27. December 1805 und auf den Schulanstalten seiner Vaterstadt vorgebildet, studirte seit Ostern 1826 in Bonn und Berlin Theologie, dort mit Lücke, Sack, Nitzsch und Brandis in näherer Beziehung, hier von Schleiermacher freundlich aufgenommen, vorzüglich aber im innigsten Anschluß an Neander. Nachdem er ein letztes Semester in Göttingen zugebracht, promovirte er daselbst am 4. April 1829 zum Doctor der Philosophie auf Grund einer gedruckten Dissertation „De codice canonum qui Apostolorum nomine circumferuntur“. Nach Hamburg zurückgekehrt, ließ er in demselben Jahre seinen aus einer gekrönten Preisschrift hervorgegangenen „Historisch-kritischen Versuch“ über die apostolischen Constitutionen erscheinen und brachte die nächsten Jahre, neben fleißigem wissenschaftlichen Weiterstudium und häufigem Predigen, mit sehr gesuchtem Privatunterricht zu. Am 5. September 1833 zum Professor der biblischen Philologie am Johanneum berufen, veröffentlichte er außer einigen Programmen („Quaestionum de Hoseae vaticiniis specimen“, 1836; „Ecclesiae evangelicae Hamburgi instauratae historia“, 1840) seine beiden ersten größeren Schriften: „Die Lehre von der Sünde und vom Tode“, 1836, und die „Vorlesungen über das Leben Jesu“, 1839. Erstere erwarb ihm den Ruf in die durch Sartorius’ Abgang erledigte Professur zu Dorpat, dem er jedoch nicht Folge leistete; letztere das Berliner Ehrendiplom eines Doctors der Theologie bei Anlaß des märkischen Reformationsjubiläums am 1. November 1839. Mit dem Wintersemester 1840 trat K. in diejenige Stellung ein, in welcher er seinen Lebensberuf erfüllen sollte: in das theologische Ordinariat und das damit verbundene neubegründete Amt eines Universitätspredigers zu Rostock. Außer seinen Vorlesungen über systematische und praktische Theologie einschließlich der Leitung des homiletischen Seminars, neben welchen K. auch zwei Decennien lang regelmäßig über Kirchengeschichte las, widmete er sich mit dem hingebendsten Eifer den allgemeinen Interessen der Universität, deren Rectorat er sechs mal bekleidete, deren Geschichtsschreiber er wurde, zu deren prächtigem Neubau den Anlaß zu geben ihm vergönnt war. Und ebenso übte er auch in weiteren Kreisen für die mecklenburgische Landeskirche eine eingreifende, auferbauende Wirksamkeit, für welche ihn auch bald seine Berufung in die theologische Prüfungscommission, seine Mitredaction des „Mecklenburgischen Kirchenblattes“ (von 1844–1847), seine Theilnahme an der Schweriner kirchlichen Conferenz im J. 1849 und sein Eintritt in das Consistorium (1851) in erhöhtem Maße verpflichteten wie unterstützten. In seiner theologischen Richtung anfänglich dem positiven Biblicismus eines Neander und Nitzsch zugethan, – welchen er auch gegen einen Angriff J. Wiggers’ in dem Schriftchen „Bemerkungen über die Stellung der Apologetik zur heiligen Schrift“, 1842, vertrat –, wuchs K. allmählich immer entschiedener in die confessionelle Bestimmtheit des kirchlich-lutherischen Bekenntnisses hinein. So trug er wesentlich dazu bei, die aus dem Rationalismus erwachende Landeskirche in Mecklenburg-Schwerin auf ihren rechtlich ungebrochenen lutherischen Bekenntnißgrund zurückzuführen und auf demselben neu zu beleben. Auch bei den Werken der inneren und der Heidenmission, wie solche seit den 40er Jahren von Rostock aus wirksame Anregung im Lande fanden, war und blieb K. bis an sein Ende aufs Lebhafteste betheiligt. – Bei großer persönlicher Milde, welche ihm leicht die Herzen gewann, war er, wo es für seine Ueberzeugung einzustehen galt, von ebenso unbeugsamer Entschiedenheit des Charakters, wodurch er auch denen Respect einzuflößen wußte, die diese Ueberzeugung nicht theilten. Wie er seiner ganzen Art und Entwickelung nach auch politisch mit „Alt-Mecklenburg“ aufs Innigste zusammengewachsen war, so konnte er gegen die neueren politischen Entwickelungen nur in einem Gegensatze stehen, mit welchem er auch öffentlich nicht zurückhielt (s. u.) Einen ähnlichen Gegensatz war er auch auf [3] theologisch-kirchlichem Gebiete durchzukämpfen berufen in dem Baumgarten’schen Streit[WS 1], bei welchem er durch das von ihm verfaßte Rostocker Consistorialerachten sich den heftigsten Angriffen fast von allen Seiten ausgesetzt sah, ohne sich auch nur im Mindesten in der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und Pflichtmäßigkeit des Geschehenen beirren zu lassen. – Von einer selten ausgebreiteten Gelehrsamkeit, welche nicht blos alle Gebiete der Theologie, sondern auch manche angrenzende, ja selbst nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Theologie stehende Gebiete umfaßte, hat K. sich litterarisch mit Vorliebe historischen, kirchenhistorischen und kirchenrechtlichen Arbeiten zugewandt. Es sind „Die evangelische Landeskirche Preußens und ihre öffentlichen Rechtsverhältnisse“, 1849; „August Neander, ein Beitrag zu seiner Charakteristik“, 1852; „Die Universität Rostock im 15. und 16. Jahrhundert“, 2 Theile, Rostock 1854; „Aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks“, 1863; „Heinrich Müller und seine Zeit“, 1866; „David Chyträus“, 1870. Von kleineren Publikationen, außer einer Anzahl einzelner Predigten, die Rectoratsreden: „Der christliche Staat und seine Aufgaben in der Gegenwart“, 1866; „Ueber den idealen Beruf der Universitäten“, 1870; „Der Mangel philosophischer Studien, die wissenschaftliche Signatur unserer Zeit“, 1870; die Vorträge „Savonarola“, Berlin 1862; „Kaiser Karl V. und das Augsburger Interim“, Rostock 1872; außerdem die durch den Baumgarten’schen Streit veranlaßten umfänglichen Schriften: „Ueber das in der Sache des Professors Dr. B. erforderte und abgegebene Erachten des großherzoglich mecklenburgischen Consistoriums“, Schwerin 1858, und „Das Bekenntniß der lutherischen Kirche und die in Sachen des Professors Dr. B. abgegebenen Gutachten der theologischen Facultäten zu Göttingen und Greifswald“, Berlin 1859; endlich sein letztes Zeugniß „Wider die gegenwärtige Richtung des Staatslebens im Verhältniß zur Kirche“, 1873. – K. war zweimal verheirathet. Seine erste Frau Elfriede geb. Voigt starb bald nach seiner Uebersiedelung nach Rostock (1842). Nach siebenjährigem Wittwerstande trat er zum zweiten Male in die Ehe mit Albertine geb. Heuffemann. Sonst immer von ausgezeichneter Gesundheit, hatte K. in den letzten Jahren an einem schmerzlichen Unterleibsübel zu leiden, welches ihn rascher, als vermuthet ward, dahinraffte. Er starb am 14. November 1873.

Vgl.: Zum Gedächtniß des Dr. O. C. Krabbe. Rede am Sarge desselben gesprochen von Dr. Joh. Bachmann, sowie die Nekrologe in: Mecklenb. Kirchen- und Zeitblatt 1873, Nr. 25. Allgem. evang.-lutherische Kirchenzeitung 1874, Nr. 6. Evangelische Kirchenzeitung 1874, Nr. 20.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. vgl. in der Wikipedia den Artikel Michael Baumgarten (1812-1889), protestantischer Theologe und Politiker.