ADB:Behr, Wilhelm Joseph
Ludwig, der seine liberalen Anschauungen theilte. Dieses Verhältniß erfuhr jedoch eine Aenderung, als Ludwig, durch revolutionäre Anzeichen erschreckt und durch das maßlose Auftreten eines Theils der oppositionellen Partei erbittert, in das Metternisch’sche System einlenkte und nun sich auch gegen den constitutionellen Liberalismus argwöhnisch zeigte. Für den Landtag 1831 zum Abgeordneten der Städte Unterfrankens gewählt, erhielt B. nicht die königliche Bestätigung. Dies schürte die Aufregung in Würzburg und reizte B. und seine Anhänger zu heftigeren Auslassungen gegen die Regierung. Bei dem sogenannten Constitutionsfest in Gaibach, das dem Hambacher Fest nachgebildet war (27. Mai 1832), hielt B. eine Rede, deren Inhalt von der Polizei als aufrührerisch bezeichnet wurde. Er wurde verhaftet und, obwol er in zahlreichen Bittgesuchen die Ehrlichkeit seiner monarchischen Grundsätze betheuerte, nach mehrjähriger Untersuchungshaft „des fortgesetzten Verbrechens des nächsten Versuchs zum Hochverrath“ für schuldig erkannt und zu unbestimmter Festungsstrafe und Abbitte vor dem Bildniß des Königs verurtheilt (9. Mai 1836). B. gab sogar noch nach geleisteter Abbitte schriftlich und mündlich dem Bedauern Ausdruck, seinen König beleidigt zu haben, aber weder dieser Act der Reue noch die häufig an den König gerichteten Gesuche hatten Begnadigung zur Folge. Erst 1839 wurde er aus der Festung Oberhaus entlassen und durfte in der Stadt Passau eine Privatwohnung beziehen. Später durfte er nach Regensburg übersiedeln, 1847 wurde ihm vom König „die weitere Festungsstrafe für das, wofür er verurtheilt, nachgelassen, jedoch daß er nicht nach Würzburg kommen darf.“ Erst die Amnestie vom 6. März 1848 gab ihm die volle Freiheit wieder und die Kammern bewilligten ihm als „Entschädigung“ 10000 Gulden. Während seiner Gefangenschaft schrieb er verschiedene, namentlich auf seinen Proceß bezügliche Abhandlungen, die noch unter den Proceßacten verwahrt sind. 1848 wurde er vom Wahlkreis Kronach in die Frankfurter Nationalversammlung geschickt, doch war die politische Wirksamkeit des in Folge der langen Haft kränklichen Greises nicht mehr von Belang. Er wohnte seit seiner Freilassung in Bamberg, wo er auch starb. Wenn B. in seinen Schriften oft die Betheuerung wiederholt, daß ihn nur die reinste patriotische Absicht unter die Gegner des damals herrschenden Regierungssystems führte, so haben wir gar keinen Grund daran zu zweifeln, auch sein gelehrtes Wissen war nicht unbedeutend, aber seine weitschweifige Redseligkeit wirkt ermüdend und verwirrend.
Behr: Wilhelm Josef B., Staatsrechtslehrer, geb. 26. August 1775 zu Sulzheim, † 1. August 1851. Er studirte die Rechte in Würzburg und Göttingen, wurde nach beendeter Praxis (1799) als Lehrer des Staatsrechts an der Universität Würzburg angestellt und blieb in diesem Amte bis zum Jahr 1821. In dieser Zeit erschienen die Schriften: „System der Staatsrechtslehre“, „Verfassung und Verwaltung des Staats“, „Darstellung der Wünsche und Hoffnungen deutscher Nation“ u. a. 1819 als Vertreter der Universität zum ersten bairischen Landtag abgeordnet, schlug er sich zwar zur Opposition, und es wurde deshalb, als in Folge der Karlsbader Beschlüsse die Demagogenjagd anhob, durch eine Ministerialentschließung die polizeiliche Beaufsichtigung seiner Vorlesungen angeordnet. 1821 wurde er zum Bürgermeister der Stadt Würzburg gewählt, er konnte die Erlaubniß, seine Vorlesungen fortzusetzen, nicht erlangen, behielt jedoch Gehalt und Titel. 1822 gab er die „Lehre von der Wirthschaft des Staats“ heraus. Damals stand B. in freundschaftlichem Verkehr mit dem in Würzburg residirenden Kronprinzen- Vgl. Heigel[WS 1], Ludwig I., König von Baiern; N. Nekrolog XXIX. (1851)
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Der Autor des Artikels.