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ADB:Blochmann, Heinrich August

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Artikel „Blochmann, Heinrich August“ von William Löbe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 708–709, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Blochmann,_Heinrich_August&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 09:20 Uhr UTC)
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Blochmann: Heinrich August B., geb. 12. Februar 1787 zu Reichstädt bei Dippoldiswalde, † 8. December 1851 zu Friedrichsthal bei Radeberg; er war einer der intelligentesten Landwirthe unserer Zeit. Mit seinen Brüdern[WS 1] genoß er den sorgfältigsten Unterricht von Seiten des Vaters, welcher Pfarrer war. Nach erfolgter Confirmation besuchte er das Gymnasium zu Bautzen. Freund der Natur, widmete er sich der Landwirthschaft und trat zu Friedersdorf am Queis in deren Schule. 1807 pachtete er das Rittergut Großseitschen bei Bautzen und übernahm nach einigen Jahren die Inspection des nahen Gutes Klein-Störschen. 1815 ward ihm der ehrenvolle Ruf zu Theil, die Inspection der bedeutenden gräflich Breßler’schen Güter in der Oberlausitz und in Schlesien, welche einen Complex von 23 Höfen bildeten, zu übernehmen. In dieser seiner Eigenschaft wohnte er 10 Jahre zu Lauska in der Lausitz. 1825 übernahm er die Verwaltung des Rittergutes Zschocha a. Q. 1829 wurde er zum Mitglied einer Commission ernannt, welche die Modalität einer Abschätzung des Grundeigenthums, behufs einer gleichmäßigen Besteuerung, zu ermitteln hatte. Dieser neuen, sehr schwierigen Arbeit widmete sich B. mit gewohntem Eifer. In diese Zeit seiner amtlichen Thätigkeit fiel der Juli 1830 mit seinen Stürmen, Wünschen, Hoffnungen und Zusagen. Der sächsische Landtagsabschied vom 4. Sept. 1831 verhieß dem Lande die Ablösung der Frondienste und Servituten, und Theilung der Gemeindeländereien. Zur Oberleitung der Ablösungsgeschäfte bestimmte das Gesetz eine Mittelinstanz, unter dem Namen Gerneralcommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen. B., welcher bereits 1830 zum Commissionsrath ernannt worden war, wurde 1832 wirklicher Commissionsrath und Mitglied jener Behörde, da sein Rath bei Entwerfung der Ablösungsgesetze gehört worden, er auch Verfasser des technischen Theils der Instruction der Specialcommission war, ein Werk, das sich als höchst gelungen bewährt und durch Deutlichkeit und Gemeinfaßlichkeit der darin für die Abschätzungsarbeiten gegebenen Anleitung auch im Bauernstande das Verständniß landwirthschaftlicher Berechnungen und das Geschick zur Ausführung derselben vielfältig gefördert hat. In diesem seinem amtlichen Wirken war B. ausgezeichnet durch musterhafte Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit, durch seine Gabe leichter und scharfer Auffassung, auch in solchen Dingen, welche das Gebiet der Landwirthschaft nicht unmittelbar berührten, und durch ein stets wohlerwogenes, sicheres Urtheil. 1830 hatte er das Rittergut Neu-Struppen bei Pirna gekauft; 1831 wurde er Vorsteher des königl. Soldatenknabeninstituts zu Klein-Struppen und wendete sich 1835 nach Dresden, um daselbst ausschließlich seiner amtlichen Wirksamkeit zu leben. Da er sich aber [709] nach der Praxis zurücksehnte, übernahm er schon 1836 die Administration des Rittergutes Pottschappel, welche er von Dresden aus führte. 1841 gab er diese Verwaltung auf und kaufte das Rittergut Wachau bei Radeberg, wo er einen landwirthschaftlichen Verein und eine Knechteschule gründete. 1849 verkaufte er Wachau und zog sich auf sein zweites 1845 erkauftes Gut Friedrichsthal zurück, wo er ein weites Feld für seinen regen Geist und seine rastlose Thätigkeit fand. Er schrieb: „Geschäftsanweisung für die behufs einer Besteuerung versuchsweise auszuführende Abschätzung des Grundeigenthums im Königreiche Sachsen“ (1829), schlägt in 12 Abschnitten die Abschätzungsgrundsätze bei Ackerbau, den Wiesen, Weiden, Grasländereien, Gärten, Obst- und Holzpflanzungen, Waldungen, Weinbergen, Teichen, der Fischerei, Jagd, den Berg- und Hüttenwerken, Stein- und anderen Brüchen, Gruben, Zinsen, Lehngeldern, Deputaten, Frohndiensten und Gebäuden vor, nebst genauem Schema der diesfalls anzulegenden Acten; „Praktische Anleitung zur ökonomischen Buchführung“ (1836); „Mittheilungen aus dem Gebiete der Landwirthschaft“ (1840); „Das Rittergut und Dorf Wachau“ (1845).

Dresdener Journal


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Siehe die beiden folgenden Artikel zu Karl Justus (1786-1855) und Rudolf Sigismund (1784-1871).