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ADB:Brandenburg, Arnold

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Artikel „Brandenburg, Arnold“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 237–238, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Brandenburg,_Arnold&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 18:15 Uhr UTC)
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Band 3 (1876), S. 237–238 (Quelle).
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Brandenburg: Arnold B., geb. 26. Juni 1783, † 1. Juli 1870. Sein ganzes an administrativer und litterarischer Thätigkeit gleich fruchtbares Leben gehörte in vollster Bedeutung der Heimathstadt Stralsund an. Einer uralten [238] Patricierfamilie entstammt, aus welcher zahlreiche Mitglieder dem städtischen Magistrate angehörten, deren Bildnisse uns noch jetzt im Bürgermeistersaale erhalten sind, hat er der familiären Tradition folgsam sich von Jugend auf das nämliche Ziel vor Augen gestellt. Er studirte zu Greifswald und Göttingen; vorzugsweise bestimmend aber hat auf ihn in seiner Jugend der heimathliche Geschichtsforscher Dinnies († 1801, s. d.), gewirkt, dem er selber später (1827) ein biographisches Denkmal errichtete. Von seinen selbständigen größeren Schriften sind namentlich die „Geschichte des Magistrats der Stadt Stralsund“ 1837 und die Festschrift „Schill’s letzte Tage“ 1859 zu erwähnen. Viele mit tiefer Sachkenntniß und anmuthiger Darstellung geschriebene Arbeiten zur pommer’schen, speciell stralsundischen Geschichte, Kunstgeschichte, Topographie, Rechts- und Staatswissenschaft erschienen in der „Sundine“ und andern Zeitschriften. Ueberdies bethätigte er sich als eifriges Mitglied der rügisch-pommer’schen Abtheilung der Gesellschaft für pommer’sche Geschichte und Alterthümer, welcher er seit ihrer Stiftung im Jahre 1826 angehörte, sowie des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthümer und[WS 1] der dänischen Gesellschaft für nordische Alterthümer. Bedeutsam endlich steht Brandenburg’s Name in alle Angelegenheiten Stralsunds und Neuvorpommerns verflochten, seitdem er 1808 in den Rath aufgenommen war, in welcher Eigenschaft er sich z. B. bei der v. Schill’schen Occupation eben so muthig wie opferwillig für den bejahrten Bürgermeister als Geisel anbot, und besonders während des in ununterbrochener Folge von 1822–64 bekleideten Syndicats. Allen im Laufe dieser langen Zeit hin und wieder beabsichtigten oder gar versuchten Ein- und Uebergriffen in städtische Gerechtsame stellte er eine energische Abwehr entgegen und wußte das verbriefte Recht oder Vorrecht der Stadt Stralsund mit zäher Nachhaltigkeit und juristischer Umsicht zu wahren.

Nekrolog von Dr. Pyl im 36. Jahres-Bericht der rügisch-pommer’schen Abtheilung der Gesellschaft für pommer’sche Geschichte und Alterthümer S. 4–9.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nnd