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ADB:Canz, Israel Gottlieb

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Artikel „Canz, Israel Gottlieb“ von Arthur Richter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 768–769, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Canz,_Israel_Gottlieb&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 14:19 Uhr UTC)
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Canz: Israel Gottlieb C., Philosoph und Theologe, geb. am 26. Febr. 1690, nicht wie häufig angegeben wird zu Heimsheim, sondern zu Grünthal, † 28. Jan. 1753 zu Tübingen, studirte zu Tübingen und promovirte daselbst 1709 zum Magister der Philosophie. 1714 wurde er Repetent des theologischen Seminars zu Tübingen, 1720 Diaconus zu Nürtingen, 1721 Klosterpräceptor [769] zu Bebenhausen und 1733 Superintendent und Stadtpfarrer zu Nürtingen. Von hier aus wurde er 1734 zum ordentlichen Professor der Beredsamkeit und Dichtkunst an die Universität zu Tübingen, wie zum Ephorus des dortigen theologischen Stiftes berufen. 1739 übernahm er die Professur der Logik und Metaphysik und 1747 eine Professur der Theologie. C. gehört in der Philosophie der Leibniz-Wolff’schen Schule an, doch zog er auch die Schriften anderer Philosophen zu Rathe und bewahrte sich die Selbständigkeit des Denkens. Am bedeutendsten ist er durch seine Anwendung der Leibniz-Wolff’schen Philosophie auf die Theologie, wie durch seine Bearbeitung der Moral geworden. Sein berühmtestes Werk ist: „Usus philosophiae Leibnitianae et Wolfianae in theologia“, 1728. Ferner heben wir hervor: „Disciplinae morales omnes“, 1739, ein durch systematische Vollständigkeit ausgezeichnetes Lehrbuch der praktischen Philosophie, in dem namentlich die Rechtslehre Beachtung verdient. Ferner schrieb C.: „Ueberzeugender Beweis aus der Vernunft betreffend die Unsterblichkeit“, 1741; „Ontologia“, 1741; „Meditationes philosophiae“, 1750.

Vgl. Schmersahl, Neue Nachrichten von verstorbenen Gelehrten I. S. 557 ff.; Brucker, Bildersaal etc., 6. Zehent; Bök, Geschichte der Universität Tübingen S. 169; Meusel, Lex., woselbst auch das vollständige Verzeichniß der Schriften.