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ADB:Wolff, Christian

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Artikel „Wolff, Christian“ von Wilhelm Schrader in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 12–28, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wolff,_Christian&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 02:07 Uhr UTC)
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Wolff: Christian W. (in seinen früheren Schriften und bei Anderen auch Wolf), Philosoph und Mathematiker, geboren am 24. Januar 1679 in Breslau als Sohn eines Gerbers, † am 9. April 1754 in Halle a. S. als Geheimer Rath, Kanzler und Professor der Friedrichs-Universität. Seinem Vater, der das Elisabethanum in Breslau bis in die Prima besucht, dann aber wegen seiner Mittellosigkeit das obengenannte Gewerbe ergriffen hatte, verdankte er eine sorgfältige Erziehung und frühzeitigen Unterricht, dem er selbst großen Lerneifer entgegenbrachte. Der kirchlichen Gewöhnung des Hauses, der Anleitung zum Besuch der Frühpredigten und zum Erlernen der geistlichen Lieder folgte er um so williger, als er durch ein Gelübde des Vaters dem Predigtamte gewidmet war. So schritt er regelmäßig durch die Classen des Magdalenengymnasiums; unter seinen Lehrern rühmt er den Rector Gryphius, Sohn des bekannten Dichters, wegen seines anregenden Unterrichts und selbst dessen Spott über die Philosophie trieb ihn eher an, sich mit dieser damals noch in scholastischer Unbehülflichkeit sich bewegenden Wissenschaft genauer zu befassen, als von seinen Jahren zu erwarten war. Zudem pflegten die Gymnasien regelmäßigen Unterricht in der Logik und der Ontologie zu bieten. Mehr noch schuldete er Pohl, Kranz und besonders dem Religionslehrer Caspar Neumann, diesem nicht nur wegen seiner Gründlichkeit, sondern auch wegen seiner Predigten, die nach der Neigung jener Zeit dogmatisches Gepräge trugen, und wegen seiner Mahnung zur Philosophie. Selbst mit der katholischen Religionslehre machte sich W. durch den Umgang mit Jesuitenschülern, durch den Besuch des katholischen Gottesdienstes und durch das Lesen von Carbon’s Summa theologiae Thomae Aquin. vertraut, so daß er bei den öffentlichen Schulacten durch seine Kenntnisse und durch seine Fertigkeit im Disputiren Aufsehen erregte. Alles dieses stimmte ja zu der Wahl seines Berufs; selbst sein Eifer für die Mathematik, den er übrigens durch privaten Fleiß befriedigen mußte ging aus dem Streben hervor, für die Theologie eine untrügliche Methode zu gewinnen, welche geeignet wäre, die Glaubenssätze zu beweisen und somit den dogmatischen Streitigkeiten ein Ende zu machen. So erklärt sich, daß W. 1699 nach Jena ging, um Hamberger über Mathematik und Physik zu hören, ebenso daß er dort für die Theologie wenig zu thun fand, obschon er seinen Lehrer Treuner mit Anerkennung nennt. Auch auf der Universität schritt er zumeist durch eigene Arbeit fort; hier gelang es ihm nicht nur Tschirnhausen’s medicina mentis zu lesen, wonach ihn schon auf der Schule gelüstet hatte, sondern auch persönlich diesen bedeutenden Philosophen bei einem Besuche in Leipzig kennen zu lernen. Jenenser Theologen hat er kaum gehört; dagegen verwendete er viel Fleiß auf die Rechtswissenschaft, obschon der übrigens geschätzte Professor Flörke seinem Verlangen nach strenger Methode nicht genügte. Nach Leipzig ging W. 1702 zunächst zur Magisterprüfung, dann nach abermaligem einjährigen Jenenser Aufenthalt zur Habilitation auf Grund seiner Abhandlung „de philosophia practica universali methodo mathematica conscripta“, die ihm nicht nur die [13] Mitarbeit an Mencke’s acta eruditorum, sondern auch den Beifall Leibnizens eintrug, dem seit 1704 ein für ihn äußerst förderlicher Briefwechsel folgte. Durch Leibniz wurde er bald in die Lehre von der praestabilirten Harmonie und in die Fluxionsrechnung eingeweiht, auch gegen die von Tschirnhausen angenommene Meinung verwarnt, daß der Syllogismus kein Mittel zur Auffindung der Wahrheit sei, sogar mit dem von Leibniz sicher nicht beabsichtigten Erfolge, daß W. in seinen späteren systematischen Werken den Syllogismus als die vornehmste Erkenntnißquelle aufstellte. W. las mit wachsendem Beifalle über Mathematik, Physik und allmählich auch über Philosophie, namentlich über Logik und Metaphysik, obschon Leibniz mit seinem Urtheil ihn lieber in der Mathematik festgehalten hätte. Allein seine enge und mechanische, aber von heißem Verlangen nach unbedingter Gewißheit und einer in sich geschlossenen Erkenntniß erfüllte Geistesart lockte ihn unwiderstehlich zur Philosophie, von der er immer noch die Auflösung der theologischen Zweifel erhoffte. Er predigte öfter, zuletzt 1706 in Leipzig und wurde gern gehört; ja noch 1709 äußerte er brieflich den Wunsch, Professor der Theologie in Helmstedt zu werden, wohin sein Blick durch die frühere Bekanntschaft mit dem dortigen Abt Schmidt gelenkt war; vgl. Bodemann, Briefwechsel des G. W; Leibniz in der kgl. Biblioth. zu Hannover, 1889, Nr. 12. W. war in Leipzig, wie immer, sehr fleißig; er las täglich bis zu sechs Stunden, was freilich damals keine Seltenheit war, arbeitete für die acta eruditorum und gab die beiden Abhandlungen „de rotis dentatis“ (1703) und „de algorithmo infinitesimali“ (1704) heraus. Gleichwol wurde er nicht Assessor der philosophischen Facultät, weil die gesetzlich zulässige Zahl der Beisitzer für die polnische Nation, zu der die Schlesier gehörten, schon erreicht war. Einen Ruf an das akademische Gymnasium zu Danzig 1704 lehnte er ab.

Dagegen war er gern bereit, dem Anerbieten einer Professur in Gießen zu folgen, zumal Leipzig durch den schwedischen Krieg beunruhigt wurde. Als er indeß vor Abschluß der Berufung auf der Heimreise Halle berührte, wurde ihm von Hoffmann und Stryck zugeredet, an dieser Universität als Lehrer der seit dem Tode Jakob Spener’s und dem Fortgange Ostrowski’s nicht vertretenen Mathematik zu bleiben. Da sich hierfür auch Leibniz bei dem Obercurator von Danckelmann dringend verwendete, so wurde W. durch Bestallung vom 2. November 1706 als Professor der Mathematik und der Naturwissenschaften mit einem Gehalt von 200 Thlrn. in Halle angestellt, eröffnete seine Vorlesungen Anfangs 1707 und blieb dort, ungeachtet der Aussicht nunmehr in Leipzig Amt und Besoldung zu finden. Sein Vortrag beschränkte sich zunächst auf die reine und angewandte Mathematik und dehnte sich erst 1709 nach Hoffmann’s Berufung zum königlichen Leibarzt auf die Physik, dann allmählich und fast schüchtern auf die Philosophie aus, in der er bald, schon damals zu einigem Aerger der Theologen, eine zahlreiche Zuhörerschaft eroberte. Das Bedürfniß philosophischer Unterweisung war ja groß, da dieses Fach durch Thomasius, der eigentlich kein philosophischer Kopf war und sich selbst rühmte Eklektiker zu sein, auch ebenso wie Gundling nach Neigung und Bildung viel mehr dem öffentlichen Rechte angehörte, ohne Nachdruck und Selbständigkeit, durch den zwischen Halle und Leipzig wechselnden Rüdiger aber völlig ungenügend vertreten war. Mit großem Erfolge bildete und entfaltete nun W. in Lehre und Schrift sein System, das zwar zumeist aus Leibnizens Reichthume, zumal nach dessen Theodicee, Anregung und Inhalt schöpfte, bald aber nach Methode und Ziel ein eigenes Gepräge annahm. Man darf nicht sagen, daß W. diese Abweichung mit Bewußtsein vollzog; vielmehr erstarrten die tiefen und seinen Anschauungen des beweglichen Leibniz in dem engen, stets auf klaren Beweis und greifbare Ergebnisse gerichteten Denken Wolff’s gleichsam von selbst zu festen Formen, die [14] leicht verwendbar waren, aber nirgends über sich hinaus auf ein höheres Erkenntnißgebiet hinwiesen. Schon hieraus erhellt, mit welchem Grunde Leibniz Wolff’s Thätigkeit lieber auf die Mathematik, als auf die Philosophie versammelt hätte, und daß mit eben so gutem Grunde W. später seine durchgängige Abhängigkeit von Leibniz in Abrede stellte, ohne sich hierdurch des Undanks gegen seinen größeren Meister schuldig zu machen. Es erinnert an seine scholastische Schulung, wenn er meinte, mehr dem Aquinaten entnommen zu haben. Wolff’s schöpferische Schriften fallen sämmtlich in diesen ersten Abschnitt seiner Hallenser Wirksamkeit; neben kleineren mathematischen und physikalischen Abhandlungen (vgl. das Verzeichniß seine Werke im Anhange der historischen Lobschrift von Gottsched) erschienen 1709 „Aerometriae elementa“, 1710 die oft wieder aufgelegten „Anfangsgründe aller mathematischen Wissenschaften“ in vier Theilen, 1712 die Logik unter dem Titel „Vernünftige Gedanken von den Kräften des menschlichen Verstandes“ (2. Aufl. 1719), 1713 der erste Theil seiner ausführlichen „Elementa mathesos“, 1716 das „mathematische Lexikon“ und dann in rascher Folge 1718 die besonders wichtige „Ratio praelectionum Wolfianarum in mathesin et philosophiam universam“. die einen ausgeführten Plan und die Methode seiner Vorlesungen liefert, 1720 die Metaphysik als „Vernünftige Gedanken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, auch allen Dingen überhaupt“, und die Sittenlehre als „Vernünftige Gedanken von der Menschen Thun und Lassen“, 1721 die Staatslehre als „Vernünftige Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben des Menschen, insonderheit dem gemeinen Wesen“, endlich 1723 kurz vor seinem Fortgange die „Vernünftigen Gedanken von den Wirkungen der Natur“, welche nicht sowol eine Naturphilosophie als eine Kosmographie nach dem damaligen Stande der Kenntnisse mit anerkennenswerther Belesenheit darstellen. Mit seinen Werken wuchs sein Ruhm; 1715 erhielt er einen Ruf nach Wittenberg, dessen Ablehnung ihm den Hofrathstitel und eine geringe Gehaltsverbesserung einbrachte, in demselben Jahre nach Petersburg, was er ohne das dringende Abrathen Leibnizens wol angenommen hätte. Dieser Ruf wiederholte sich 1720 und auch nach Peter’s Tode wünschte ihn die Kaiserin Katharina 1725 als Vicepräses der Akademie mit einem Gehalte von 2000 Thlrn. zu gewinnen; ja sie verlieh ihm trotz seiner Ablehnung den Titel eines Professors und ein Jahresgehalt von 300 Thlrn., das er bis zu seinem Tode bezog. Auch Jena hätte ihn gern 1716 zum Ersatze Hamberger’s gehabt. Er wurde durch Leibniz Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften, ebenso 1710 der Londoner und später der Pariser Societät der Wissenschaften; seine Schüler, Köhler in Jena, Bilfinger in Tübingen verbreiteten seine Lehre nach anderen Universitäten: was Wunder, daß Leibniz glaubte ihn gelegentlich mit seinem Ausdruck zur Vorsicht in seinen Schlüssen und zur Verträglichkeit mit seinen Amtsgenossen mahnen zu sollen! Indeß mochte es weniger persönliche Ueberhebung sein, welche W. im Kreise der Universität unbeliebt machte; immer ist ihm ein angemessenes Benehmen nachgerühmt. Vielmehr hatte seine umständliche Methode die Abneigung und gelegentlich den leisen Spott des beweglicheren Thomasius und Ludewig’s herausgefordert. Den Hauptanstoß erregte aber seine Lehre bei den Theologen, welche deshalb eifrig nach einem Anlaß spürten seiner Wirksamkeit Schranken zu setzen. Sie witterten in ihm den Deterministen und den Rationalisten, d. h. den Leugner der menschlichen Willensfreiheit und der eingreifenden göttlichen Gnade und des Wunders. Ihrem Angriffe fehlten weder die Vorbereitungen noch auch aufreizende Begleiterscheinungen. Ein siebenbürgischer Student Rhode bekannte schon 1720 von dem Theologen Herrnschmied wegen seines Besuchs der Wolff’schen Vorlesungen, in denen nur zweifelhafte Sachen und Angriffe auf die Heilige Schrift vorkämen, zur Rede gesetzt zu sein; [15] woraus W. den Verdacht schöpfte, daß man seine Zuhörer anstifte, Stoff zu Anklagen zu sammeln und zu hinterbringen. Im Prorectorat folgte 1721 Joach. Lange auf W.; der Wechsel vollzog sich unter Hochrufen der Studenten auf W. und unter Ausschreitungen gegen den ohnehin unbeliebten und wenig gehörten Nachfolger. W. verschaffte ferner seinem Schüler Thümmig eine außerordentliche Professur gegen den Willen der Facultät, die diese Beförderung dem Sohne Lange’s zuwenden wollte. Als dann W. in seiner Rede „de Sinarum philosophia practica“ bei Uebergabe des Prorectorats die Sittenlehre des Confutse seiner eigenen ziemlich gleich stellte und hieraus schloß, daß unbeschadet anderer göttlicher Gnadenwirkungen man auch ohne Offenbarung zu einer menschlichen Glückseligkeit gelangen könne, – übrigens ein Satz, den er ähnlich schon in seiner ratio praelectionum und seiner Gesellschaftslehre vorgebracht hatte, – da glaubten die entrüsteten Theologen nicht länger zögern zu dürfen. Breithaupt predigte sofort gegen diesen vermeintlichen Frevel und Francke forderte Namens der Facultät die Niederschrift der Rede ein. W. wandte mit Recht ein, daß die theologische Facultät zur Censur über ihn nicht befugt sei, erklärte sich aber zu mündlicher Verhandlung bereit. Dies genügte der Facultät nicht; sie beschwerte sich beim Decanatsofficium und beantragte, daß der Prorector, eben Lange, ihre und z. Th. auch der philosophischen Facultät Beschwerde dem Könige zur Entscheidung vorlege. Dies geschah auch trotz des entschiedenen Widerspruchs der Juristen; allein der Obercurator v. Printzen mahnte zur Verständigung. So mochte vielleicht der Zwist sich einstweilen beschwichtigen lassen, wenn nicht W. durch die öffentlichen Angriffe seines ehemaligen Schülers Strähler gegen seine Metaphysik aufs äußerste erbittert die Entscheidung des Hofes und selbst der Provinzialregierung angerufen hätte. Das letztere sicher zur Ungebühr und zu berechtigtem Widerspruche des Senats, da der Regierung keinerlei Gerichtsbarkeit über die Universität zustand. Der Minister v. Printzen verbot freilich dem Magister Strähler weitere Angriffe auf W.; dessenungeachtet veröffentlichte dieser eine zweite Streitschrift, welche Lange in seiner modesta disquisitio unterstützte, und überdies beantragte die Universität nochmals die Prüfung der ganzen Angelegenheit durch die Hofprediger und den damals als Leibarzt am Hofe befindlichen Professor Stahl, welcher im allgemeinen der Sinnesart der Pietisten zugethan war. So wurde denn W. zunächst zur Beantwortung aufgefordert und die Hofprediger mit der Untersuchung befaßt. Bei der milden Denkweise dieser Männer, unter denen Reinbeck geradezu ein Anhänger Wolff’s war, und bei der Gunst, in der W. bei Hofe stand, war für ihn eine günstige Entscheidung zu erwarten. Lange hatte dies schon früher befürchtet und deshalb den eingechlagenen Beschwerdeweg widerrathen. Allein in dem Könige selbst trat ein plötzlicher Sinneswechsel ein, als ihm durch die Generale v. Löben und v. Natzmer, Freunde des Hallischen Pietismus, vorgestellt wurde, daß der Wolff’sche Determinismus auch jeden Soldaten, welcher der Vorherbestimmung zufolge fortlaufe, straffrei mache. Der erzürnte Herrscher verfügte unmittelbar und ohne Anhörung der Minister am 8. Nov. 1723, daß W. seines Amts sofort zu entsetzen sei und binnen achtundvierzig Stunden bei Strafe des Stranges die königlichen Länder zu räumen habe. Die Anstellung Thümmig’s wurde widerrufen, an seiner Statt Lange’s Sohn befördert und in Königsberg der Wolffianer Fischer entlassen. Eine schüchterne Gegenvorstellung der Obercuratoren, ob nicht zuvor der Bericht der Untersuchungscommission zu hören sei, fand keine Antwort: die Sache war zu Ende und noch 1727 verbot ein königlicher Befehl den Gebrauch der Wolff’schen Schriften bei Karrenstrafe.

Die Universität war durch diese Entscheidung, welche zugleich als ein Schlag gegen die Freiheit der Lehre empfunden wurde, tief erschüttert: die wohlgesinnten [16] Genossen, und dies war die große Mehrzahl, suchten die Schwere des Verlustes dadurch zu lindern, daß sie W. anheimstellten, auf den Vortrag der Philosophie fortan zu verzichten und sich auf Mathematik und Naturwissenschaften zu beschränken. W. wies diese Zumuthung, welche mit seinem geistigen Sein und Wirken unverträglich war, vornehm ab; überdies würde der Verzicht bei dem erbitterten Könige kaum wirksam gewesen sein. Selbst Theologen waren betroffen; zwar die Versicherung Lange’s, daß ihm durch den königlichen Befehl Schlaf und Eßlust für drei Tage genommen sei, ward erst 1740 laut, als Wolff’s Rückkehr schon entschieden war, und verdient um so weniger Glauben, als er vordem in Wolff’s Verbannung die göttliche Providenz verehrt haben wollte. Aufrichtiger zeigte sich Francke, der noch 1726 Gott für diesen Ausgang dankte; daß er aber seine Freude über Wolff’s Absetzung auf der Kanzel, sogar mit Anspielung auf dessen leidende Frau, bezeigt habe, ist ein durch Gottsched verbreiteter und vielfach wiederholter Irrthum, den schon A. H. Niemeyer urkundlich widerlegt hat. W. selbst verhielt sich würdig; ohne ein lautes Wort des Unmuthes über die königliche Ungnade, welche er sofort als das Werk seiner Feinde erkannte, ging er sogleich nach Merseburg und nahm von dort aus den Ruf nach Marburg an, den er schon im Juni d. J. von dem Landgrafen von Hessen-Kassel erhalten hatte. Und da sein dortiges Gehalt von 700 Thlrn. und reichlichen Naturallieferungen das bisherige um mehr als das doppelte überstieg, so erlitt er keine Einbuße, zumal seine Bedeutung wie sein Geschick große Schülermassen nach Marburg zogen.

Für die Verbreitung seiner Lehre erwies sich der Wechsel sehr gegen die Absicht seiner kurzsichtigen Feinde äußerst vortheilhaft. Jetzt erst wurde die Welt auf ihn aufmerksam: ausländische Gelehrte traten mit ihm in Verbindung, selbst Jesuiten fanden sich durch sein System befriedigt und es fehlte nicht an Versuchen, ihn für andere Universitäten, so für Leipzig, Utrecht und das neugegründete Göttingen zu gewinnen. Allein W., auch hierin von ehrenwerther Gesinnung, wies aus Dankbarkeit gegen den Landgrafen alles ab, zumal dieser auch seinen Schüler Thümmig in Kassel anstellte. Der Kampf um seine Lehre entbrannte heftiger als je; schon 1737 zählte Ludovici in seinem ausführlichen Entwurfe einer vollständigen Historie der Wolff’schen Philosophie über 200 Streitschriften auf, deren Mehrzahl zu Gunsten Wolff’s sprach. W. nahm in seinen kleinen deutschen Schriften Anlaß, sowol gegen die Hallenser Anfeindungen sich zu vertheidigen als vermeintliche Mißverständnisse seiner Lehre zu zerstreuen; er wehrte sich, nicht ganz mit Recht, gegen die consequentiarum fabri, welche aus seinen Sätzen unzulässige Folgerungen zögen, und bewahrte auch hierbei eine angemessene Haltung; nur gegen Budde, besonders aber gegen Strähler und Lange konnte er seinen persönlichen Unmuth nicht verhehlen. Unter seinen Marburger Schülern verdienen Nettelbladt und Pütter hervorgehoben zu werden; bezeichnend ist, daß der Tübinger Canz, welcher gegen ihn schreiben sollte, durch das Lesen seiner Werke zu einem Anhänger wurde. Wolff’s mündlicher Vortrag wird als faßlich und lehrreich, als ungezwungen und natürlich gelobt; in seinen systematischen Werken vertauschte er die deutsche mit der lateinischen Sprache, weil er jetzt nicht nur auf Deutschland, sondern auf das gebildete Europa wirken wolle. Lag hierin einige Eitelkeit, so war dies bei seinem wachsenden Ruhme, auch bei dem Gefühle des erlittenen Unrechts wol verständlich. Uebrigens war die Zeit seines schöpferischen Wirkens in der Philosophie vorbei; sein System war fertig und in sich abgeschlossen und die lateinischen Werke seiner Marburger Zeit wiederholen nur in zunehmender Breite und in verständlichem, oft aber sprachwidrigem Ausdruck, allerdings auch mit wachsender Klarheit die Lehren, welche er schon in Halle verkündet hatte. W. erfreute sich der zunehmenden [17] Gunst vornehmer Kreise: der sächsische Gesandte in Berlin, Graf Manteuffel, stiftete ihm zu Ehren, wenn auch nach seinem eigenen Worte halb par badinage die Gesellschaft der Wahrheitsfreunde, die in ihrem Siegel den Janus bifrons mit dem Buchstaben L (= Leibniz) und W (= Wolff) führte, und unterhielt mit ihm einen eifrigen Briefwechsel. Und ganz im Gegensatz zu seinen früheren Angebern waren in unmittelbarer Nähe des Königs die einflußreichen Generale v. Grumbkow und Leopold von Dessau, auch der schon genannte Hofprediger Reinbeck zu seinen Gunsten thätig. So erklärt sich, daß der König allmählich in Erkenntniß seiner Uebereilung und des der Universität Halle zugefügten Schadens W. wiederzugewinnen trachtete; auch waren die Aussichten hierzu von vornherein nicht ungünstig, da W. nach dem 1730 erfolgten Tode des Landgrafen trotz des Wohlwollens seiner Nachfolger sich in Marburg nicht mehr behaglich fühlte. Indeß er war durch sein Geschick zur Vorsicht gemahnt und andererseits widerstrebte seinem Dankgefühle ein rascher Wechsel. So kam es, daß Friedrich Wilhelm I. über den Verhandlungen hinstarb und erst seinem Nachfolger die Zurückberufung Wolff’s als eine seiner ersten Regierungshandlungen gelang; alle Gegenvorstellungen Lange’s konnten dies nicht verhindern (vgl. über die Einzelheiten Schrader, Gesch. d. Friedrichs-Univ. in H. I, 316 ff.). Der oft gedruckte Brief, durch welchen Friedrich II. den Propst Reinbeck zur Verhandlung mit W. anweist, gereicht dem königlichen Schreiber und ebenso W. auch nach seinen allgemeinen Gesichtspunkten zur Ehre; daneben ist indeß ein persönlicher Antrieb, W. wiederzugewinnen, beim Könige nicht zu verkennen. Eine harte Jugend und mancherlei Schwankungen seines Geschicks hatten ihn dem Determinismus, um nicht zu sagen dem Fatalismus geneigt gemacht, und wenn hierdurch seine Thatenlust und das Gefühl seiner persönlichen Verantwortlichkeit keineswegs abgeschwächt war, so verlangte ihn doch, die Gedanken, welche er z. Th. aus seinem französischen Verkehr nur leichthin und brockenweise aufgenommen hatte, in ernster Lehre bestätigt und zusammengeschlossen zu sehen. Denn sein scharfer Geist suchte nach einem festen Grunde und einer Abrundung seines Denkens und wenn auch Koser, Fr. d. Gr. I, 251 mit Recht behauptet, daß Friedrich bis zu seinem Lebensende zwischen der Annahme einer weisen Vorsehung und eines blinden Geschicks geschwankt habe, so wird gerade hieraus sein Streben nach einer wohlbegründeten Ueberzeugung erst recht begreiflich. Ebenso verständlich auch, daß der König den bewährten Gelehrten lieber in seiner Nähe gehabt hätte, weshalb er ihn zunächst in die Berliner Akademie zu berufen beabsichtigte. Allein dies lockte W. durchaus nicht, der den später zwischen ihm und den Akademikern entbrannten Zwist ahnen mochte, auch nach dem leichtfertigen französischen Verkehr nicht lüstern war. So wurde denn W. am 10. September 1740 als Geheimer Rath und Vicekanzler mit einem Gehalt von 2000 Thlrn. nach Halle zurückberufen und hielt daselbst am 6. December seinen feierlichen Einzug. Mit Lange fand eine persönliche Aussöhnung statt und da W. trotz seines Vicecancellariats dem Universitätsdirector Böhmer den Vorrang einräumte, so waltete Friede innerhalb der Universität. Nach dem Tode des Kanzlers J. P. Ludewig rückte W. in dessen Stelle; indeß war dies wesentlich nur ein Ehrenamt, da die großen Befugnisse des Kanzlers nach Seckendorff’s Tode erloschen waren. Die Gunst des Königs blieb W. bis zu seinem Tode.

Nicht so die Gunst der Hörer; auffälliger Weise verloren sich diese nach Befriedigung der Neugier und scheinen mit der Zeit gänzlich geschwunden zu sein. Pütter, der soeben noch den Lehrerfolg Wolff’s in Marburg bewundert hatte, will diesen Abfall aus äußeren Gründen erklären: W. habe für seine [18] mitten im Halbjahre eröffneten Vorlesungen gerade die Stunde gewählt, in welche die Hauptvorlesungen der anderen Professoren fielen, und außerdem durch seine Aeußerung, daß er fortan sich mehr aufs Schreiben als aufs Lesen legen wolle, die eigene Unlust verrathen und die fremde geweckt. W. selbst suchte die Quelle des Mißerfolgs in dem niedrigen Bildungsstande der Studenten, der noch eben so sei, wie er ihn 1706 gefunden habe. Danach müßten die Marburger Studenten gebildeter gewesen sein und außerdem W. von 1706 bis zu seiner Verbannung vergeblich in Halle gewirkt, auch nicht tüchtige Schüler hinterlassen haben, die seine Lehre in irgend einer Art fortzusetzen vermochten. Beides trifft nicht zu; auch reichen äußere Gründe zur Erklärung jener seltsamen Erscheinung nicht zu, die sich vielmehr innerlich begreift und auch sonst nicht ohne Beispiel ist. Als W. Halle verließ, war er in Lehre und Wissenschaft eben zur Höhe gelangt, zudem angeregt durch den eben entbrannten Streit; als solcher hat er in Marburg die Geister angezogen, sein Wissen und seine Methode festigend und klärend, aber weder erweiternd noch ändernd. Inzwischen vollzog sich in Halle, zumeist durch seine dortigen Schüler selbst eine zwar leise und allmähliche, aber schließlich bestimmende Wandlung der wissenschaftlichen Anschauungen, nicht gerade gegen W., doch so, daß das Beweisverfahren und die Summe des Bewußtseins ein anderes Gepräge erhielt. Dieser neue Boden war zur Aufnahme der alten Lehre nicht mehr tauglich; die Gemüther verlangten nach neuer Nahrung, mindestens nach neuer Verwendung des bekannten Verfahrens, dergleichen sie bei den Brüdern Baumgarten zu finden gewohnt waren, wogegen die einförmige Wiederholung der ohnehin trockenen Methode sie abstieß. Auch bemerkt Zeller, Geschichte der deutschen Philosophie seit Leibniz, S. 302 richtig, daß philosophische Schulen bei längerer Dauer ihre streng wissenschaftliche Haltung und ihre Geschlossenheit aufgeben, um sich allmählich in die allgemeine Bildung ihres Zeitalters, freilich auch um ihre Anziehungskraft zu verlieren. Dies trifft hier um so mehr zu, als der früher anregende Gegensatz gegen den Pietismus zugleich mit dessen abnehmender Lebenskraft erlosch. Dazu kam das erklärliche Ruhebedürfniß des alternden W. nach eben errungenem Siege, endlich seine selbstgefällige Neigung, schriftstellerisch vor Europa auszubreiten, was immer wieder im Hörsaale zu wiederholen ihm nicht mehr zusagte. Genug, Wolff’s Lehrthätigkeit trocknete ein, nicht so seine schriftstellerische, in der er es nach eigenem Rühmen zu großer Geläufigkeit gebracht hatte; er fuhr fort, sein System in lateinischer Sprache verständlich zu machen, schließlich doch so breit, daß sein hoher Gönner Friedrich, dem er jeden Theil seines achtbändigen „jus naturae methodo scientifica pertractatum“ in unverbrüchlicher Treue widmete, milde zur Kürze mahnte. An größeren Werken erschienen in diesem Zeitraume noch 1750 seine „Philosophia moralis“und seine „Oeconomica“. Seine äußere Lage wurde sehr ansehnlich: der Reichsverweser Kurfürst Max Josef von Baiern ernannte ihn, nach Wolff’s eigener Angabe (Wuttke, Wolff’s Lebensbeschreibung, S. 29) auf Empfehlung seines Beichtvaters, des Jesuiten Stadler, 1745 zum Reichsfreiherrn, was Friedrich II. gern anerkannte; er erwarb das Rittergut Kl.-Dölzig, seine Mittel gestatteten ihm gesellschaftlich eine standesgemäße Lebensführung. Mit der Tochter des Stiftamtmanns Brandis verheirathet hinterließ er nach dem frühen Tode zweier Kinder einen Sohn Ferdinand; nach längerem Gichtleiden starb er im sechsundsiebenzigsten Lebensjahre.

Wolff’s philosophisches System ist aus seinen S. 4 angeführten deutschen Werken, zu denen seine kleinen philosophischen Schriften in sechs Bänden 1736 bis 1740 eine nothwendige Ergänzung liefern, um so vollständiger zu erkennen, als er selbst auf Klarheit des Ausdruckes stets den größten Werth gelegt hat. Seine späteren lateinischen Werke, neben den schon genannten besonders die [19] „philosophia rationalis“(1728), „psychologia empirica“ (1732), „psychologia rationalis“ (1734), „theologia naturalis“ (1736. 37), „cosmologia generalis“ (1737), „philosophia practica universalis“ (1738. 39), sämmtlich „methodo scientifica pertractatae“, bieten hier und da größere Bestimmtheit, aber keine Fortbildung der Lehre. Daß W. das gesammte Gebiet des menschlichen Erkennens und Wollens darzulegen und schulmäßig abzuleiten beabsichtigte, erhellt aus seinem Begriffe der Philosophie: „Est nempe mihi philosophia scientia omnium possibilium qua talium, ita ut ad obiectum philosophia referri debeant res omnes, qualescunque esse possunt, sive existant sive non“ (Rat. prael. II, 1, § 3, so schon Aerometr. praef. § 1, 1709; deutsche Log. § 1), in welches Gebiet auch Gottes Wesen und Eigenschaften eingeschlossen sind, rat. prael. § 8. Demgemäß unterscheidet er vier Theile der Weltweisheit, je nachdem sie sich auf den menschlichen Verstand, Gott, Körper und Geist oder Seele bezieht, wovon der letzte Abschnitt das Naturrecht, die Sittenlehre und die Staatskunst in sich begreift (d. Log. S. 4). An anderer Stelle (lat. Log. § 56) gliedert er die Philosophie in drei Theile de deo, de anima humana, de rebus materialibus, oder auch in Logik, Metaphysik und praktische Philosophie, wobei der Metaphysik die Ontologie, die rationale Psychologie, Kosmologie und rationale Theologie zugewiesen werden. Dieses weite Feld kann aber die Philosophie nur bei völliger Freiheit des Denkens bebauen (Log. § 183 f.), „si quis philosophiam methodo philosophica tradere debet, ei jugum servitutis in philosophando imponi nequit et in eligendis sententiis solius veritatis rationem habere debet“. Dies ist nach ihm eigentlich selbstverständlich; denn die Wahrheiten können unabhängig von dem göttlichen Willen bewiesen werden, rat. prael. § 9; auch ist hiervon keine Gefahr zu besorgen, da der wahre Philosoph nichts vertheidigen kann, das der geoffenbarten Wahrheit zuwiderläuft (lat. Log. § 167). Soll nun die Philosophie diesen hohen Ansprüchen genügen, so muß sie zuerst wirkliche Wissenschaft sein, d. h. eine Fertigkeit des Verstandes alles, was man behauptet, aus unwidersprechlichen Gründen unumstößlich darzuthun (d. Log. § 2, lat. Log. § 30, Sittenl. § 293); sie muß also apodiktisch oder evident sein (r. prael. praef. 4). Sie muß ferner dem Naturgesetze des Strebens nach der Vollkommenheit genügen, (Sittenl. § 9–15), d. h. sie muß praktisch oder verwendbar sein. Beide Forderungen seien bisher noch nicht erfüllt. Hierzu bedarf der Philosoph bestimmter, oberster, schlechthin unanfechtbarer und ebenso klarer Grundsätze; diese sind nach W. der Satz des Widerspruchs („es kann etwas nicht zugleich sein und auch nicht sein.“ Met. § 5), woraus sich auch der Satz der Identität oder des Nicht zu Unterscheidenden ergiebt, (ebendas. § 589), und zweitens der Satz des zureichenden Grundes („Jedes Ding muß nothwendig seinen Grund haben“, Met. § 30). Aus beiden Sätzen folgt auch die Methode der Philosophie, welche Klarheit und Unfehlbarkeit verbinden muß und von der historischen, wie der mathematischen Erkenntniß zu unterscheiden ist (lat. Log. c. 1). Also kann sich die Methode nur in der Analyse und der Deduction d. h. dem Syllogismus bewegen. Zwar hatte W. Aerom. praef. p. 11 gemeint, daß Wahrheiten per intuitum aut per deductionem zu finden seien. Bald ging er indeß dem letzteren Wege um so eifriger nach, als sein mathematischer Kopf nach Zeller’s richtiger Bemerkung (Gesch. der Phil., S. 270) sich mehr zum Rechnen mit gegebenen Begriffen, als zur Entdeckung neuer Gesichtspunkte eignete, und allmählich verdrängte bei ihm der syllogistische Beweis jede andere Erkenntnißmethode. Genauerer Betrachtung entgeht freilich nicht, daß sich bei W. die Ergebnisse der Erfahrung überall in die Schlußform einschieben, womit auch sein halb unwillkürliches Bekenntniß über den Werth der Beispiele für die Auffindung der Wahrheit stimmt, Rat. prael. I, 4, § 3, was sogar durch den Satz der lat. Logik [20] § 34 „In philosophia itaque principia ab experientia derivanda“ bekräftigt wird. Aber mit Bewußtsein wollte W. nur das syllogistische Verfahren aus unumstößlichen Vordersätzen angewandt wissen und stellt sogar wiederholt die philosophische und mathematische Methode völlig gleich (Lat. Log. § 116–118 und § 139. Methodi philosophicae eaedem sunt regulae quae methodi mathematicae), wenn er auch gelegentlich einen Unterschied zwischen beiden zu machen sucht (Aerom. praef. 11, Schutzschriften I, 50). Sonach war nicht nur nach der Methode, sondern auch nach der Sinnesart unseres Philosophen die Synthese und eigentlich dem entsprechend auch die Transscendenz aus seiner Lehre ausgeschlossen, obschon der Ausdruck cosmologia transscendentalis gelegentlich (Schutzschr. I, 15) vorkommt. Es kann also nicht Wunder nehmen, daß die berühmte praestabilirte Harmonie, die bei ihrem großen Urheber wesentlich transscendentalen Ursprungs und Wesens war, bei W. in ein unfruchtbares Nebeneinander von Leib und Seele ausartete (Met. § 762), womit die Idee der Monade verloren ging. Noch weniger überrascht, daß das Wunder, d. h. die Aufhebung des ursächlichen Zusammenhangs nach strenger Folge bei W. undenkbar ist, da die Natur keinen Sprung mache und die Vollkommenheit der Welt als des Spiegels Gottes jedes übernatürliche Eingreifen ausschließe (Met. § 686, 982, 1045). Wenn also W. die Möglichkeit weniger Wunder halb widerwillig und sicher gegen seine philosophische Ueberzeugung zuläßt (ebendas. § 1039. 1045. 1051. 1059), so ist dies nur eine Anbequemung an die theologische Ueberlieferung, welcher er sowol aus Vorsicht, als in Gemäßheit seiner eigenen religiösen Gesinnung dieses Zugeständniß machte.

Kehren wir nach diesen Vorbetrachtungen zu dem System der Wolff’schen Philosophie als der Wissenschaft alles Möglichen, es möge nun wirklich sein oder nicht, also der gesammten menschlichen Erkenntniß zurück, da Gottes Allmacht nicht auf das Unmögliche geht (Met. § 1022), so gilt als möglich, was in sich keinen Widerspruch enthält, d. h. in dem das Prädicat sich aus dem Subjecte bestimmen läßt, und dieses ist eben deshalb wahr. Das heißt eigentlich nur, es ist logisch unbestreitbar, mit welcher formalen Analyse nicht viel neues zu finden ist. Dem entspricht, daß die Begriffe nicht von außen in die Seele getragen werden, sondern schon in dem Wesen der Seele vergraben liegen (d. Log. S. 11), womit sich jedoch die rat. prael. S. 30 gegebene Erklärung des Begriffs (notionem ego definio per repraesentamen rei in mente) nur insofern vereinigen läßt, als man unter ihm die innere nothwendige Form auch für die Vorstellungen äußerer Dinge versteht. Folgerecht ist aber, daß der Lehre von den Begriffen, welche als klare und dunkle, ausführliche und unvollständige unterschieden werden, der Gebrauch der Wörter, der Sätze und dann erst der Schlüsse und Schlußfiguren angereiht wird. Denn (d. Log. S. 167) darinnen besteht die Erklärung einer jeden, also auch der Heiligen Schrift, daß wir das rechte Verständniß der Worte und die Verknüpfung der Wahrheiten zeigen. Auch das stimmt hiermit, daß als erste Erkenntnißquelle und zugleich als Beweis unseres Daseins unser Selbstbewußtsein angenommen wird (Met. S. 1–5; Psych. emp. § 13), woran sich die uns schon bekannten obersten Grundsätze des Widerspruchs und des zureichenden Grundes schließen. „Dasjenige nun, darinnen der Grund von dem übrigen zu finden ist, was einem Dinge zukommt, wird das Wesen genannt“. Dieses übrige sind die nothwendigen Eigenschaften des Dinges und als solche ewig; sie fallen hiermit unter bestimmte bleibende Denkformen, als Raum, Bewegung, Maß, Einfachheit, Zeit, Kraft, Vermögen, Beziehung u. s. w. Jenes Selbstbewußtsein, von welchem alle Erkenntniß stammt (Psych. emp.. § 20), geht in der Seele vor sich, welche als die substantia universi repraesentativa pro situ corporis alicuius organici in universo (rat. prael. III. [21] § 22) nicht eben klar und bestimmt, auch in den späteren Psychologien nicht schärfer gefaßt wird. Unser selbst und der Außenwelt sind wir uns aber immer bewußt, da unser Körper, der freilich selbst nicht denken kann (Ps. rat. § 44. 47), in dessen Sinnen aber alle Aenderungen der Seele ihren Ursprung haben (Ps. rat. § 64), uns immer gegenwärtig ist. So entstehen vermittels der einzelnen Vermögen, Einbildungskraft, Gedächtniß, Verstand, oder der Vorgänge in der Seele die Ideen : repraesentatio rei dicitur Idea, quatenus rem quandam refert seu quatenus objective consideratur, Ps. emp. § 48, was wir zunächst nur Vorstellungen nennen würden; und mittels der Abstraction die Begriffe, Ps. emp. § 282. 283. Die Kraft, das mögliche deutlich vorzustellen, also nach W. die Kraft der Abstraction und der Begriffsbildung ist der Verstand, in dem sich die drei Thätigkeitsarten notio cum simplici apprehensione, iudicium et discursus (Ps. emp. § 325) abstufen; die Einsicht, so wir in den Zusammenhang der Wahrheiten haben (= der Kunst zu schließen) heißt Vernunft, Ps. emp. § 374, Met. § 364. Der Gebrauch der Vernunft wird aber nicht mit uns geboren, da er von dem Gedächtniß abhängt. Dasjenige Wesen, welches den Zusammenhang aller allgemeinen Wahrheiten durchschaut, ist mit der höchsten Vernunft begabt, die jedoch der menschlichen Seele nicht zukommt, Ps. rat. § 471 f. Indem wir uns eine Sache als gut vorstellen, – gut ist aber, was uns und unseren Zustand vervollkommnet, böse das Gegentheil, Ps. emp. § 554, S 565 –, so wird unser Gemüth gegen sie geneigt und diese Neigung nennen wir Willen (Met. § 492), der somit nach Lange’s zutreffender Anklage dem Verstande untergeordnet wird. Da nun, wie wir gesehen haben, die von den Sinnen herrührenden Veränderungen der Seele sich in Vorstellungen ausdrücken, so ist schwer einzusehen, wie sich mit jener Entstehung des Willens seine Freiheit, die W. rein formalistisch als die Kraft der Seele aus eigener Willkür aus zwei gleich möglichen Dingen das ihr Gefallende zu wählen bestimmt, vereinbar ist, so entschieden er diese Freiheit auch behauptet und durch den gleichfalls von ihm behaupteten, aber nicht erklärten Einfluß der Seele auf die Sinneswahrnehmungen zu stützen sucht (Ps. rat. § 151 Libertas animae influit in sensationem; § 221 lex sensationum non tollit libertatem). Bei alledem ist die Seele einfach, Met S 742 ff.; Ps.rat. § 48, und deshalb unverweslich, da die Verwesung bei Trennung der Theile eintritt, Met. § 941; ihr Wesen besteht in der einigen Kraft, sich die Welt vorzustellen. Zwar gibt es auch Thierseelen, aber sie sind sich ihrer nicht bewußt und daher sind die Thiere weder Person noch Geist, d. h. ein Wesen, das Verstand und freien Willen hat. Met, § 789, 896, 924, wenn sie auch ein Analogon der Vernunft besitzen, Ps. rat. § 765; ihre Seelen sind incorruptibiles, aber nicht unsterblich. Die Wirkung von Leib und Seele auf einander ist nach W. weder verständlich, noch erweisbar; vielmehr hat jedes seine Veränderungen für sich, wenn auch die Empfindungen und Begierden der Seele mit den Veränderungen und Bewegungen des Leibes stimmen. Da aber der Leib nichts zu den Empfindungen der Seele beiträgt, so würde die Seele die Welt außer sich sehen, wenn auch keine da wäre, Met. § 777. Womit streitet, daß die Seele nichts empfinde wenn die Gliedmaßen der Sinne verletzt werden. Met. § 790. Dies soll die Leibnizsche vorherbestimmte Harmonie sein, welche durch ein verständiges und von der Welt verschiedenes Wesen = Gott hervorgebracht wird, Met. § 762, 768, vgl. Pr. rat. § 626. Harmonia praestabilita dari nequit, nisi detur Deus omniuscius, sapientissimus, liberrimus, potentissimus, creator et gubernator omnium rerum. Es ist leicht einzusehen, daß W. den eigentlichen Sinn dieser Lehre, namentlich den Begriff der Monade und ihren pantheistischen Hintergrund (Leibniz an W: Brief VIII bei Gerhard: Ceterum ego totam naturam corporibus organicis et animas habentibus plenam [22] puto, quin omnes animas interitus esse expertes, imo omnia animalia, quippe quae generatione et morte tantum transformantur) nicht erfaßt, sie vielmehr nur äußerlich aufgenommen und im Widerspruch zu ihr über den Dualismus zwischen Körper und Seele, statt ihrer idealen Gegenbildlichkeit und Durchdringung nicht hinausgekommen ist. Seine ehrliche Religiosität hinderte ihn, diesen geistvollen Pantheismus an die Stelle der überlieferten Lehre von des persönlichen Gottes Wesen und Wirken zu setzen.

Das nothwendige Ding also, das seinen selbständigen Grund in sich hat, ewig, körperlos, einfach, ist Gott (Met. § 428 fl.; Theol. rat. § 45 „Ens a se est ens primum et ultimum“); sein Wesen besteht in der Kraft, alles was möglich ist, d. i. alle Welten deutlich und auf einmal vorzustellen, Met. § 1067 Theolog. rat. § 141. Die größte Vollkommenheit ist der Beweggrund seines Willens, daher er die gegenwärtige Welt als die beste, als den Spiegel seiner Vollkommenheit, als eine vollkommene Maschine geschaffen hat, die nur weniger Wunder bedarf, da Gott das Natürliche den Wunderwerken vorziehen muß. Hiermit stimmt, daß W. dem kosmologischen Beweise für Gottes Dasein besonders geneigt ist. Gottes Allmacht geht nicht auf das Unmögliche; sein Wesen und sein Wollen, zu dem er sich selbst bestimmt, ist unveränderlich und seine Seligkeit besteht in ruhigem Besitze der allerhöchsten Vollkommenheit. Hiermit soll seine Gnade nicht aufgehoben sein, da diese der Natur aufhilft, Sittenl. § 47. Allein nach der überwiegend mechanischen Betrachtungsweise Wolff’s lag in diesem System allerdings ein Determinismus, welcher sowol die Macht der göttlichen Gnade, als namentlich die menschliche Zurechnungsfähigkeit, wo nicht ausschloß, so doch merklich einschränkte und deshalb seinen theologischen Gegnern besonders anstößig war. W. suchte diesen Vorwurf dadurch abzuwehren, daß er den Unterschied der von ihm behaupteten Zufälligkeit (contingentia) dieser Welt, die ihr Dasein der freien Schöpfung Gottes verdanke und auch anders hätte sein können, von der unbedingten Nothwendigkeit nachdrücklich betonte, hierbei auch seine Abweichung von Spinoza darlegte; vgl. Schutzschriften I, 225: „so wird man allerdings sehen, daß ich keine unbedingte und unumgängliche Nothwendigkeit lehre, viel weniger aber die freyen Handlungen der Menschen einem Schicksal unterwerfe; S. 247: denn ich mache einen Unterschied unter dem schlechterdings möglichen und unter dem möglichen unter einer gewissen Bedingung. – Jenes hat in dieser Ordnung seine bestimmte Wirklichkeit nicht; dieses aber hat in der gegenwärtigen Ordnung der Ursachen, unter welche der heilige Augustin auch unseren freyen Willen mitrechnet, seine bestimmte Wirklichkeit“. Allein diese Unterscheidung ist weder klar, noch beweiskräftig; ihr mangelt eine übergreifende Anschauung des obersten Zwecks und der sich hieraus ergebenden Freiheit und Verantwortlichkeit des Willens. Was W. zur Verdeckung dieses Mangels namentlich in seiner Sittenlehre beibringt, auch über die Uebereinstimmung seines Systems mit der geoffenbarten Religion, ist nur eine Anpassung derselben an seine Philosophie, wobei Ziel und Inhalt der christlichen Lehre zu kurz kommt.

Diese Sittenlehre bewegt sich mehr in der Anwendung der allgemeinen Wahrheiten, als in grundsätzlichen Erörterungen; voranzustellen sind die Sätze aus der empirischen Psychologie. Die Seele hängt von dem Körper nach Art und Zeit der Wahrnehmungen, der Körper von der Seele nach Art und Zeit der willkürlichen Bewegungen ab; die Bestimmung der Seele zum Wollen und Nichtwollen ist die Grundlage der gesammten praktischen Philosophie. Das Böse könne nun nicht gewollt werden; denn das Gute zu wollen sei in der Natur der Seele gegründet und das Streben nach dem Vollkommenen sei natürliches und zugleich göttliches Gesetz. Wer also sein Leben nach dem Gesetze der [23] Natur einrichtet, der richtet es auch nach Gottes Willen ein, und da die menschliche Seligkeit in einem ungehinderten Fortgange zu größerer Vollkommenheit bestehe, so leite uns Gottes Güte zu der Menschen Glückseligkeit. Pflicht ist die dem natürlichen und göttlichen Gesetze gemäße Handlung; oberstes Sittengesetz ist: Thue, was dich und deine Mitmenschen vollkommener macht und unterlaß das Gegentheil. Nicht die Atheisterei führt zum bösen Leben, sondern die Unwissenheit von dem Bösen und Guten, Sittenl. § 21; dieses hatte W. schon früh auf seine besorgte Frage, woher bei der praestabilirten Harmonie das Böse komme, durch Leibniz (Br. X, 50) erfahren: origo mali est a limitatione creaturarum, was er dann auf seine Weise in den Satz faßte Theol. rat. § 289: malum morale possibile ob intellectus humani limitationem. Denn ihm galten als Hauptkräfte der Seele der Verstand und der Wille, doch so, daß dieser aus jenem entspringe. Hiernach bestimmen sich die Pflichten als die Mittel zur Glückseligkeit: „wenn der Mensch bei dem Streben nach Vollkommenheit alle besonderen Absichten dergestalt mit einander verbindet, daß eine ein Mittel zur anderen und endlich alle insgesammt ein Mittel zur Hauptabsicht sind, so ist er weise; daher nach Leibniz die Weisheit eine Wissenschaft der Glückseligkeit ist“, Sittenl. § 325, Met. § 914. Bei der Feststellung der einzelnen Pflichten kommt W. zu Vorschriften für das tägliche Leben, welche z. Th. den ethischen Charakter abgestreift haben und die Neigung ihres Urhebers zu alltäglicher Anwendung deutlich bekunden, z. B. daß unter gleich gesunden Speisen die schmackhaftere vorzuziehen sei, daß Speise und Trank niedlich aussehen und Appetit wecken müssen, daß für den Sommer sich dünne seidene Strümpfe schickten, wie die Trauerkleidung einzurichten sei, daß man über Einnahme und Ausgabe ordentlich Buch führen solle und dgl. Die Betrachtung der Pflichten gegen Gott erhebt sich allerdings über diese Trivialität, läßt aber in ihrer unbehülflichen Form (Sittenl. § 661; „Weil die natürliche Verbindlichkeit zugleich eine göttliche Verbindlichkeit ist, die Natur aber uns zur Ehre Gottes verbindet, so muß auch Gott uns zur Beförderung seiner Ehre verbinden“), ebenfalls die Gewohnheit des Syllogismus erkennen und enthält auch in der Unterscheidung der natürlichen Tugenden, die nach göttlicher Vollkommenheit streben, von den christlichen, die das Erlösungswerk zu ihrem Beweggrunde haben, weder eine Anweisung noch eine Erhebung zum seligen Leben. Sie ist somit in Uebereinstimmung mit Wolff’s persönlicher Religiosität eine Glückseligkeitslehre ohne Sehnsucht nach Verklärung und ohne Ahnung der Jenseitigkeit.

Wolff’s Vorliebe für verstandsmäßigen Aufbau und sein Mangel an geschichtlichem Sinne und ebenso an Gefühl für die Eigenthümlichkeit der Volksarten drückt sich auch in der hierauf folgenden Staats- und Gesellschaftslehre aus; denn sie bildet nur den Abriß eines Vernunftstaates auf Grund des Gesellschaftsvertrages, ohne jede Andeutung, daß der Staat die ursprüngliche Idee darstelle oder daß seine geschichtliche Entwicklung durch die Besonderheit des Volksthums bedingt sei. So hat W. lange vor Rousseau und vor W. bekanntlich schon Hobbes den Vertrag als die Grundlage und Rechtsform des Staates aufgestellt, wenn er auch weit von dem Verlangen entfernt blieb, den bestehenden Staat oder, wie man sich damals ausdrückte, das gemeine Wesen (respublica) nach den Normen dieses Vertrages umgestaltet zu sehen. Nach W. ist die Gesellschaft nöthig, da der einsame Mensch seinen Zustand nicht vollkommen machen kann; die Gesellschaft ist aber ein Vertrag einiger Personen, mit vereinigten Kräften ihr Bestes zu befördern. Das gemeine Wesen ist nun eine aus so vielen Häusern bestehende Gesellschaft, als zur Beförderung der gemeinen Wohlfahrt und Erhaltung der Sicherheit nöthig ist; für sie gilt die Regel: Thue was die gemeine Wohlfahrt befördert und die gemeine Sicherheit erhält. In diesem Gemeinwesen ist die Erkenntniß Gottes wegen der Beförderung [24] der Tugend zu verbreiten; denn die Religion ist nothwendig zur Beförderung der Zucht und Gerechtigkeit § 366, und um die Menschen zum regelmäßigen Kirchenbesuch anzuhalten, sind bürgerliche Gesetze über den Gottesdienst nöthig § 421. Der Obrigkeit soll man gehorchen, außer wenn sie gegen das Gesetz der Natur befiehlt; denn die Fundamentalgesetze sind für die Obrigkeit verbindlich, welche hierzu durch die Hofprediger ermahnt werden soll. Diese wenigen allgemeinen Grundsätze werden durch Betrachtungen über die verschiedenen Gesellschafts- und Regierungsformen, über Souveränetät und Majestät, durch Regeln für den Ehestand (die Vielweiberei und die Geschwisterehe werden lediglich aus Nützlichkeitsgründen verworfen), für Erziehung und Strafen (die Tortur wird gestattet) erläutert und gestützt; den Schluß bilden oberflächliche und ohne eigentliche Sachkenntniß entworfene Vorschriften über Import, Handel, Einwanderung, Reisen, Abzugsgelder, Steuern und ähnliches. Aus dem achtbändigen jus naturae sind hierher etwa die beiden Bestimmungen heranzuziehen: I § 284 „Lex naturae dat nobis ius ad ea, quae ad felicitatem consequendam, conservandam et augendam requiruntur“ und VIII, § 820 „Leges fundamentales superior (= Souverän) interpretari nequit nec populus; diese seien vielmehr nach dem Naturrecht zu erklären. Sonst enthält es nur in Band VII weitläufige Ausführungen der deutschen Sittenlehre und in Band II–VI juristische Erwägungen über Sachen- und Obligationenrecht. Also Zweck und Mittel des Staats wie der bürgerlichen Gesellschaft werden nach ihrem Werthe für den gemeinen Nutzen bemessen, wobei sehr hausbackene Rathschläge unterlaufen; daß der Staat Selbstzweck sei, daß er sich auf einem bestimmten Volksthum aufbaue, daß endlich die Religion nicht ein Staatsmittel sei, sondern daß der Staat und die Volkssitte über sich hinaus auf die Religion hinweisen, waren für W. völlig fremde Anschauungen.

Hiermit ist das System Wolff’s in seinen Grundzügen umschrieben. Fragen wir nun nach seinem Verhältniß zu seinen Vorgängern, so ergibt sich, daß er ohne ursprüngliche Schöpferkraft ihnen, Tschirnhausen und besonders Leibniz, nicht nur die fruchtreichste Anregung, sondern auch Richtung und Inhalt seiner Gedanken schuldet, wenn diese auch das Gepräge seiner Geistesart angenommen, ja in der Hauptsache anderen Zielen zugestrebt haben. Ihm kam es auf den verstandesmäßigen Beweis mehr als auf den Inhalt des zu Beweisenden an. Auch Leibniz war der mathematischen Methode mächtig; allein sie sollte bei ihm die Synthese nicht ausschließen, sondern zu einer ars inveniendi führen, deren Namen sich freilich auch bei W. findet. Die schöpferische Anschauung des Verwandten und des Verschiedenen hatte Leibniz zu seiner praestabilirten Harmonie, zu seiner Beseelung des Alls, zu der Ineinanderschauung von Seele und Leib geführt. Wolff’s phantasieloser Verstand löste die Monade, dieses erst in seiner Vereinigung lebendige und denkbare Wesen in ein lebloses Doppelwesen auf, das in dem Nebeneinander seiner Glieder, ja in dem Nacheinander seiner Vorgänge nach Wolff’s eigenem Eingeständniß keine Vorstellung der beiderseitigen Nothwendigkeit und ihrer lebensvollen Einheit zuließ. Auch Leibniz war im Grunde Determinist; allein bei ihm steigerte sich diese Auffassung zu der Freiheit, welche uns durch die Vorstellung des inneren Zweckes zur Selbstbestimmung führt (E. Erdmann, Gesch. der neueren Philos. II, 2, 114 u. 125), wogegen nach W. ein Verständniß der Freiheit überhaupt nicht möglich ist. W. empfand früher auch die Grenze seines Geistes ganz richtig: ut si novis inventis frustra invigilem, aliorum inventa familiaria mihi reddam (Brief an Leibniz vom 20. December 1704). Nachdem er indeß seiner Methode völlig sicher geworden und sein Ansehen über Deutschland hinausgewachsen war, glaubte er seine Selbständigkeit auch gegen seinen Meister behaupten zu dürfen, ganz [25] richtig, sofern sein Blick nicht in die Tiefe, sondern auf die Verständlichkeit und den Nutzen der Lehre ging. Ein Undank gegen Leibniz lag hierin nicht; W. war sich seines Unterschiedes von seinem großen Vorgänger und des Nutzens seiner eigenen Beweisart wohl bewußt, nur daß er deren Werth überschätzte und für das innere Leben der Leibniz’schen Verkündigungen keine Anempfindung besaß. Aber ein mehreres und anderes als Leibniz hat er wirklich geleistet und seine Arbeit war zur Entwicklung der Philosophie nothwendig; über ihren bleibenden Werth wird uns eine zusammenfassende Schlußbetrachtung belehren.

Zunächst zeichnete sie sich durch die Weite und den strengen Charakter des Systems aus, welches alles zu erklären und aus unerschütterlichen Grundsätzen abzuleiten versprach; wer es verstand, war für alle Aufgaben des Denkens und Handelns gerüstet. Zu dieser Sicherheit verhalf ihm seine deductive Methode, welche sich durch die Unumstößlichkeit der Vordersätze gegen Unklarheit und Schwanken schützte; er selbst schrieb seinem Gönner, dem Grafen von Manteuffel am 27. Januar 1741: „Ich halte freylich bei meiner Philosophie für das Beste, was vom Methodo herrührt, nemlich daß man von der Wahrheit überzeuget wird und die Verknüpfung eines mit der anderen einsiehet, auch zu recht vollständigen Begriffen unvermerkt gelanget und dadurch eine Scharfsinnigkeit erhält, die auf keine andere Weise zu erreichen stehet“. Hieraus folgt sein Verdienst um scharfe Begriffsbildung in der Ontologie, auch in der Logik, daher diese alle übrigen Fächer bei ihm stützt und durchsetzt. Dies wurde von Kant anerkannt und gern benutzt. So übte und erzog W. Klarheit des Denkens, was ihm freilich bei seiner Geistesenge leichter wurde, als denen, die für ihre Gedankenwelt neben dem Verstande noch Anschauung und Phantasie zur Verfügung haben. Eben diese Geradheit des Denkens stand im Einklang mit dem Ernste seiner Gesinnung und bewahrte ihn wie überhaupt die deutsche Philosophie seiner Zeit vor der leichtfertigen und selbst frechen Betrachtungsweise, mit welcher die Engländer und Franzosen die religiösen und transscendentalen Voraussetzungen und Hoffnungen des Menschenthums nicht sowol widerlegten, als ableugneten und verspotteten. Wolff’s Ethik ist derbe und hausbacken, seine Religiosität ohne Tiefe und ganz ohne Mystik, wodurch er sich nicht nur von den Pietisten, sondern auch von Thomasius und im Grunde selbst von Leibniz unterschied. Aber seine Ethik und Theologie waren einfach und leicht zu fassen; sie wirkten deßhalb auch mit der Kraft einfacher Mittel. Schon dies würde hinreichen, um den großen Nutzen zu erklären, den W. besonders seinen deutschen Landsleuten gebracht hat; denn wie stolz er auch später auf sein europäisches Ansehen war, so ist er in Gesinnung und Wirkung doch ein Deutscher geblieben. Und deutsch sprach er in seiner Philosophie, was nicht nur zur Erweiterung seines Hörer- und Leserkreises, sondern auch zur Entwicklung der deutschen Sprache trotz seines schwunglosen, trockenen und oft unbehilflichen Ausdrucks wesentlich beitrug. Er schuf für die Philosophie die deutsche Terminologie und übersetzte mit Glück lateinische Begriffsbenennungen in seine Muttersprache; so Einbildungskraft für imaginatio, dunkler Begriff für notio obscura, Beiwort für adverbium. Nicht tief oder schmuckvoll war seine Sprache, aber wahrhaftig und angemessen; würdig war seine Auffassung der von ihm vertretenen Wissenschaft und würdig sein Verhalten, als er ihrethalben schweren Druck erlitt. Mit Recht sagt Zeller a. a. O. S. 272: „Vergleichen wir die deutsche Wissenschaft vor W. mit der nach ihm, so fällt uns kein anderer Unterschied stärker ins Auge, als der zwischen der Unsicherheit und Unselbständigkeit der einen, dem Selbstvertrauen, dem Freiheitsbedürfniß, dem Vorwärtsstreben der anderen“. Obschon der Gerechtigkeit halber auch Thomasius sein Antheil an diesem ungemeinen Fortschritt zugestanden werden muß.

[26] Diesen unleugbaren Verdiensten stehen fühlbare Mängel gegenüber, welche von seinen theologischen Gegnern und seinen philosophischen Nachfolgern – denn die zeitgenössischen kommen kaum in Betracht – eifrig angefochten wurden und sein Ansehen bei der Nachwelt mehr als billig verdunkelt haben. W. hatte weder Blick noch Neigung für die Theorie der Erkenntniß, was Lambert ihm später mit Recht vorwarf, und seine gepriesene Ableitung aller philosophischen Einsicht aus den beiden Grundsätzen des Widerspruchs und des zureichenden Grundes ist nicht nur unzureichend und oft willkürlich, sondern schließt auch eine grobe Selbsttäuschung insofern ein, als er den Stoff seiner Deductionen doch der Erfahrung entnahm und nur syllogistisch zustutzte. In seinem System hat ferner nur die mechanische Causalität Raum und Geltung. Die göttliche Schöpfung der Welt konnte er freilich nicht leugnen; der angegebene Grund dieser Schöpfung, nämlich damit Gott einen Spiegel seiner Vollkommenheit habe, erklärt nichts und wenn er die Möglichkeit der unmittelbaren göttlichen Wirksamkeit nicht leugnet, so hält er sie doch für überflüssig, da ja ohnehin alles aufs beste bestellt sei und Gott nichts überflüssiges thue, noch mehr weil die allgemeinen Gesetze auch außer und ohne Gott ihre Giltigkeit haben und durch den Verstand auf ihre Richtigkeit zu prüfen sind. Also wird schließlich die menschliche Vernunft zum obersten Richter über jede Wahrheit; was nach ihr gelte, dem könne auch die Offenbarung nicht widersprechen. Bei dieser schlechthin entscheidenden Kraft der Verstandesgesetze bleibt für die Freiheit, die Selbstbestimmung und die menschliche Verantwortlichkeit kein Raum; die oft und nicht ohne Bitterkeit versuchte Abwehr seiner pietistischen Gegner reichte nicht aus, um diesen Mangel zu decken. Sein Begriff des Willens und der Freiheit ist nur formal; die Frage nach dem Ursprung der Sünde, freilich auch von Leibniz nicht glücklich beantwortet, besaß offenbar für W. keine Bedeutung, so fiel denn bei ihm Moral und Religion wider aus einander. Der Hauptgrund dieser Schwäche war, daß W. die Bedeutung des Zwecks in dem hohen und weiten Sinne des Aristoteles als des eigentlichen Hebels für den sittlichen Willen nicht erkannte; dieser oberste Zweck in seinem Reichthum, seiner Anziehungskraft, seiner Wirksamkeit wird von ihm ohne immanente Ableitung zu einzelnen Zwecken herabgesetzt und zersplittert, sodaß seine Teleologie, soweit er derselben überhaupt Aufmerksamkeit schenkt, nur eine äußerliche, in der Sache nicht begründete, oft genug bis zur Lächerlichkeit triviale Anwendung bietet. Endlich fehlt W. die Phantasie, welche auch in der Philosophie für neue Anschauungen und Verbindungen unentbehrlich, schon vor W. in Plato, Spinoza, Leibniz und nach ihm bei Schelling und Schleiermacher so reiche Frucht brachte. W. hat wie schon gesagt von Tschirnhausen und Leibniz viel gelernt; aber er hat den Kern ihrer Lehre kaum verstanden und ihre Sätze allzu hastig und allzuwörtlich verwendet.

Gleichwol bildet die Wolff’sche Philosophie in Deutschland eine neue und fruchtbare Erscheinung, wie weit er auch hinter den Schöpfern der großen Systeme zurückbleibt und wie wenig er sich mit Platon und Aristoteles, den Lehrern aller Zeiten, beschäftigt hat. Aber er hat im Unterschiede von den ahnungsvollen Anschauungen Leibnizens, z. Th. auch zu dessen Ergänzung die Schärfe und Klarheit des Denkens, die Verständlichkeit der Lehren merklich gefördert. Durch die Diesseitigkeit seiner Lehre, nach welcher alles begreiflich und der menschliche Verstand schließlich entscheidend war, hat er die große Menge angezogen, freilich auch die Transscendenz ferngehalten und den Rationalismus geschaffen; denn W. und nicht Thomasius ist unter den Deutschen der Urheber der Aufklärung. Er brachte in seiner verstandesmäßigen Denkart den natürlichen Rückschlag gegen die Ueberspannung des Gefühls, welche in dem späteren Pietismus nicht sowol die Befreiung und die Beseligung als eine einförmige Fesselung des Gemüths [27] erzeugte und auf die Dauer unerträglich wurde. Durch die ausgeprägte Verwendbarkeit seiner auf den menschlichen und staatlichen Nutzen gerichteten Sätze hat er nachhaltig auf das preußische Staatsleben eingewirkt und die Schule für die Staatsmänner gebildet, welche unter der allgewaltigen Regierung des geistesverwandten Königs die preußische Monarchie nach den Gesichtspunkten der Staatspflicht und des allgemeinen Wohlbefindens lenkten. Denn W. war ganz im Sinne seines großen Herrschers ein aufgeklärter und wohldenkender Absolutist und wenn er gelegentlich die Lehrfreiheit der staatlichen Aufsicht unterwerfen wollte, so wissen wir doch, daß er selbst dem Fürsten keine Gewalt über die leges fundamentales einzuräumen gesonnen war. Zu allem diesem kam seine ehrenhafte Persönlichkeit, welche sich als Quell und Ausfluß seiner Lehre darstellte, ein Mann der bürgerlichen Ordnung, ohne Tiefe und Beweglichkeit, aber im Bewußtsein seines redlichen Strebens ein Vorbild gefestigter Sitte und Wissenschaft, übrigens ohne die geistige Geschmeidigkeit, welche reichere Naturen auszeichnet. Caruit enim illa polita humanitate Leibnitii, sagt Gesner vermuthlich mit Recht, auch wol in der Empfindung, daß W. die aus den Alterthumsstudien fließende Freiheit und Anmuth des Geistes fern blieb.

Ein solcher Gelehrter mußte, aber er wollte auch im eigentlichen Sinne des Wortes Schule machen. Seine nächsten Schüler bleiben zwar nur die Ausleger seines Worts, so Thümmig, die Württemberger Bilfinger und Canz, der Leipziger Gottsched, der Berliner Propst Reinbeck, aus der Marburger Zeit Pütter und der später in Halle zu großer Wirksamkeit gelangende Nettelbladt; selbst Klein verräth noch die Wolff’sche Schule, wenngleich seine Rechtsschriften und seine gesetzgeberischen Arbeiten schon deutlich das Kantische Gepräge tragen. Wir haben an Hegel und Herbart erlebt, mit welcher bannenden Wirkung die Systeme von allumfassender Ableitung und Form zahlreiche Schüler in ihren Kreis zwingen; wie viel mehr muß dies von einem Lehrgebäude gelten, das nach der Scholastik des Mittelalters zuerst wieder mit solchem Anspruch auftrat, auch mit dem gleichen Anspruch auf Leitung des staatlichen und religiösen Lebens! So weit also jene Schüler sich innerhalb des Systems hielten, brachten sie nichts neues, außer etwa Gottsched für die Theorie der Dichtkunst. Das Bestreben, alles zu regeln und auf verstandsmäßige Kategorien zurückzuführen, beseelte sie alle. Eben diese Wirkung der Schule ist auch in Nettelbladt sichtbar, der das ganze Gebiet der Rechtswissenschaft formalistisch gliederte. Selbständiger entwickelten sich die Brüder Baumgarten, von denen der ältere Siegmund Jakob die hallische Theologie mit leiser Hand in Lehre und Schrift aus ihrer pietistischen Erstarrung zu neuem wissenschaftlichen Leben weckte und ihren rationalen Wandel vorsichtig vorbereitete, der jüngere Alexander Gottlob, vielleicht der begabtere und jedenfalls der lebendigere von beiden, die Metaphysik zwar genau nach dem Wolff’schen Schema behandelte, aber die Seelenlehre mit reicheren Anschauungen insbesondere über die Phantasie füllte, der Sittenlehre größere Wärme und Innigkeit verlieh und namentlich in der Aesthetik als der theoria liberalium artium und einer scientia cognitionis sensitivae für die Philosophie ein seit Aristoteles und Plotin kaum angebautes Feld wieder eroberte, das seitdem reiche Frucht getragen hat. Seine Lehrbücher haben Kant viele Jahre zur Grundlage der Vorlesungen gedient; ihm folgte in dem neuen Fache G. F. Meier mit den mehrbändigen und öfters aufgelegten Anfangsgründen aller schönen Wissenschaften. Mit ihm wandelte sich das System zur Popularphilosophie der Mendelssohn und Genossen; es verdient bemerkt zu werden, daß der tiefere Lessing seine philosophischen Anregungen nicht hieraus, sondern unmittelbar aus Spinoza und Leibniz entnahm.

Unter den Gegnern Wolff’s stritten die Pietisten zwar heftig gegen seinen [28] Determinismus, ohne ihn doch klar zu widerlegen. Auch Joach. Lange nicht, obschon er in seiner „modesta disquisitio novi philosophiae systematis“, in den „placidae vindiciae modestae disquisitionis“ und in der bescheidenen und ausführlichen Entdeckung der falschen und schädlichen Philosophie in dem Wolffischen systemate metaphysico neben allem Geschimpfe wenigstens bemüht ist, philosophisch zu denken; sein Satz: „E conclusionibus, quae per iustam et evidentem consequentiam e praemissis deductae sunt, dijudicandae sunt ipsae praemissae seu principia“ war an sich trotz Wolff’s entrüsteter Gegenwehr begründet. Der Jenenser Fr. Budde gab zwar in seinen Bedenken über die Wolffianische Philosophie 1724 deren Sätze richtig wieder, bekämpfte sie aber nur vom theologisch-dogmatischen Standpunkte und war kaum der erregten Widerrede Wolff’s würdig. Auch Andr. Rüdiger, den Pietisten als Mitstreiter sehr willkommen, verdient den Namen eines Philosophen nicht, wie aus seiner Erklärung erhellt: „philosophia est cognitio veritatis eius, quae non cuilibet statim manifesta et omnibus tamen perutilis est“. Eher der auch von Kant gelobte Christ. Aug. Crusius, der in seinem Entwurf der nothwendigen Vernunftwahrheiten 1745 W. zwar nirgends nennt, aber seine Lehre z. Th. mit Grund, öfters platt und oberflächlich, auch mit dem Bekenntniß des Nichteinsehens bekämpft. Der bei weitem bedeutendste Gegner würde J. H. Lambert, der unmittelbare Vorläufer und Freund Kant’s, gewesen sein. Allein abgesehen von seinem Lobe (Neues Organon Vorr.: „Wolff, dem wir die genauere Analyse der Begriffe und der Methoden zu verdanken haben“; Architektonik § 11: „Die Ehre, eine Methode in der Weltweisheit anzubringen, war Wolff vorbehalten“), hat dieser hervorragende Denker weniger W. bekämpft, als die Philosophie über ihn hinausgeführt und mit Nachdruck auf die Nothwendigkeit einer Erkenntnißtheorie hingewiesen, eine Aufgabe, deren schöpferische Prüfung dem unsterblichen Kant vorbehalten blieb.

Außer Wolff’s Werken und den schon genannten Schriften Chr. Wolff’s eigene Lebensbeschreibung, herausg. von H. Wuttke, 1841. – Büsching, Beiträge zu der Lebensbeschreibung denkwürdiger Personen, 1783, I, 1–18. – Steph. Pütter, Selbstbiographie, 1798. – Danzel, Gottsched und seine Zeit, 1848. – Hettner, Geschichte der deutschen Litteratur im 18. Jahrh., I. – Briefwechsel zwischen Leibniz und Wolff, herausg. von Gerhardt, 1860. – Bodemann, Der Briefwechsel des G. W. Leibniz in der Kgl. Bibliothek zu Hannover, 1889. – Biedermann, Deutschland im 18. Jahrh. II, 1858. – E. Erdmann, Geschichte der neueren Philosophie II, 2, 1847. – E. Zeller, Geschichte der deutschen Philosophie seit Leibniz, 1873; dess. Aufsatz über die Vertreibung Wolff’s aus Halle, in den preuß. Jahrb. X. – W. Schrader, Geschichte der Friedrichs-Universität zu Halle I, 1894.