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ADB:Spener, Jakob Karl

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Artikel „Spener, Jacob Karl“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 101–102, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spener,_Jakob_Karl&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:21 Uhr UTC)
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Spener: Jacob Karl S., Jurist und Historiker, Sohn des berühmten Theologen Philipp Jacob S., wurde geboren am 1. Februar 1684 zu Frankfurt a. M. Zunächst von seinem Vater erzogen, wurde er 1699 nach Gotha auf das Gymnasium gegeben, welchem Gottfried Vockerodt vorstand, und bezog 1701 die Hallesche Universität, um Theologie zu studiren. Bald nach dem frühen Verlust seines Vaters jedoch vertauschte er dieses Studium, zu welchem er nie besondere Neigung empfunden hatte, mit demjenigen der Geschichte und Rechtswissenschaft, welchem er seit 1706 in Helmstedt oblag. Er kehrte 1707 nach Halle zurück, um von dort aus seine gelehrte Reise nach Holland, namentlich Leyden und Utrecht, und England anzutreten; auf derselben machte er überall die hervorragendsten Bekanntschaften, in der gelehrten sowol wie in der großen Welt, ward auch am Hof der Königin Anna vorgestellt. Aussichten, in England Anstellung zu finden, zerschlugen sich, deshalb ging er nach Berlin, um eine akademische Bestallung zu suchen. Von seinem Namen und seiner Familie unterstützt, erhielt er eine solche schon 1710 in Halle als ordentlicher Professor der Philosophie, jedoch einstweilen ohne Besoldung; am 25. August 1710 ließ er sich in Leyden zum Dr. jur. ernennen. Anfangs 1718 gelangte an ihn ein Ruf nach Wittenberg als Professor des Lehnrechts mit der Pflicht der Vertretung des Hofraths Gribner, welcher damals in Hofgeschäften zu Dresden lebte; S. nahm diese Berufung an, es gelang auch wirklich, dem Könige Friedrich Wilhelm seine Entlassung zu entwinden, und so finden wir denn von nun ab den Sohn Philipp Jacob Spener’s als Professor in Wittenberg! An Reibungen aller Art konnte es da nicht fehlen, jedoch stand der Hof fest zu ihm, er wurde gegen alle Ränke seiner Feinde gedeckt, erhielt im September 1719 noch das versprochene Professorat der Geschichte, 1720 eine außerordentliche Beisitzerstelle im Consistorium und bald darauf die Substitution des Hofraths Chr. H. v. Berger. Weniger günstig fiel es für ihn aus, daß die Facultät am 21. April 1727 von Dresden her angewiesen wurde, ihn in ihr Collegium und den Schöppenstuhl aufzunehmen, sowie daß er am 10. Juni desselben Jahres noch ins Hofgericht eintrat; denn die damit ihm plötzlich aufgebürdete Last weitschichtiger und vielfacher praktischer Arbeiten, deren er bis dahin ganz ungewohnt war, soll nicht wenig zu der Ueberarbeitung beigetragen haben, infolge deren ihn im März 1728 der Schlag traf; er ist am 12. Juni 1730 gestorben. – S. gehörte derjenigen Halleschen Schule an, welche die Geschichtswissenschaft als Grundlage des öffentlichen Rechts ansah und betrieb; so hat er an beiden Universitäten, welchen er angehört hat, sowol juristische wie historische Collegien gehalten; so hat er sich auch als Schriftsteller auf beiden Gebieten ausgezeichnet. Seine „Historia Germaniae universalis et pragmatica“ namentlich, welche von den ersten Anfängen des deutschen Volkes bis in die Zeiten Kaiser Karl VI. hinein führt, gilt bei ihrem ausgesprochenen staatsrechtlich-politischen Standpunkt als eine der ersten und tüchtigsten Leistungen auf dem Gebiete der „deutschen Reichshistorie“; sie vertritt häufig Anschauungen, welche denjenigen des Kanzlers Ludewig, des Begründers ihrer Methode, entgegengesetzt sind. Unvollständig dagegen blieb sein „Deutsches jus publicum, oder des H. R. Reiches vollständige Staatsrechtslehre“, ein Werk, welches mit Entschiedenheit darauf ausging, mit allen romanistischen Traditionen aufzuräumen [102] und von rein pragmatisch-geschichtlichen Anschauungen aus zu construiren. Ebenso herrscht die deutsch-rechtliche Tendenz in Spener’s weit weniger umfangreichen feudistischen und civilistischen Schriften, z. B. in einer Darstellung des eheherrlichen Nießbrauchs. Zu allen diesen Dingen zeigt er sich nicht gerade als besonders origineller oder bedeutender Denker, aber stets als kenntnißreicher und gewissenhafter Arbeiter, welcher ganz auf der Höhe seiner Zeit steht. Insofern läßt sich gerade an seinen Leistungen deutlich erkennen, welchen Fortschritt die gesammte Wissenschaft und Bildung in Deutschland während der ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts gemacht hatten, ein Fortschritt, zu welchem mit den ersten Anstoß in seiner Weise gegeben zu haben ein Ruhm des Vaters, welchen vollständig und von Grund aus in sich aufgenommen zu haben der Ruhm des Sohnes ist.

Programma funebre, unter dem Namen des Rectors Krell, geschrieben von J. W. Berger. – Jugler, Beiträge III, 254–272 mit Aufzählung aller Schriften. – Wegele, Gesch. d. Historiographie, 614–616.