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ADB:Caroc, Georg Adolf

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Artikel „Caroc, Georg Adolf“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 5–6, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Caroc,_Georg_Adolf&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 15:35 Uhr UTC)
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Caroc: Georg Adolf C., ein Sohn von Alexander C. (1643–1711), welcher Professor der Rechte und Hofgerichtsassessor in Greifswald und später Landsyndicus war und mehrere kleinere juristische Schriften herausgegeben hat, wurde am 4. Juli 1679 geboren, studirte Geschichte und Rechtswissenschaft in Greifswald und Tübingen und wurde 1704 zum Doctor der Rechte in letzterer Universität promovirt. Im Jahre 1705 nach Greifswald zurückgekehrt, ward er Adjunct in der juristischen Facultät, zeichnete sich durch seine Vorlesungen, u. a. über Völkerrecht und pommersches Lehnrecht, und mehrere juristische und historische Abhandlungen in solcher Weise aus, daß ihm nach dem im Jahre 1711 erfolgten Tode seines Vaters das Amt eines Landsyndicus übertragen wurde, welches, unter der Bedrängniß des bald darauf über Pommern hereinbrechenden russischen Krieges, nicht allein hervorragende Kenntniß, sondern auch seine unermüdliche Thätigkeit in Anspruch nahm. Dem durch zehnjährige Drangsale herabgedrückten Lande wieder aufzuhelfen, ging er in Gemeinschaft des Landraths Philipp Christian v. Normann und des Syndicus der Stadt Stralsund, Johann Friedrich Zander, im Jahre 1723 als ständischer Delegirter nach Stockholm und veranlaßte mit diesen eine Verordnung vom 12. Februar 1724, durch welche den wesentlichen Bedürfnissen des Landes und der Stände Abhülfe geleistet wurde. Hierbei gewährte sein Entwurf, wie es mit der Reluition der Lehne und Bezahlung der darauf haftenden Schulden gehalten werden sollte, den mit großen Schulden und Abgaben belasteten Gutsbesitzern eine wesentliche Erleichterung und [6] für die Mitglieder der Ritterschaft die Möglichkeit, sich den Besitz ihrer altererbten Lehne zu erhalten. So ausgedehnt sein Wirkungskreis, so angestrengt seine amtliche Thätigkeit war, so verwandte er dennoch viel Zeit und Mühe auf litterarische Arbeiten, und Pommern verdankt seinen Forschungen über Staatsverfassung und Geschichte in mannigfacher Beziehung die vorzüglichste Aufklärung. Von seinen gedruckten Schriften ist namentlich „Specimen introductionis in notitiam Pommeraniae“, 1710 zu erwähnen. Zahlreiche handschriftliche Werke, welche sich auf pommersche Geschichte beziehen, befinden sich auf der Universität-Bibliothek zu Greifswald. In Folge seiner übermäßigen Anstrengung verfiel er in eine Geisteskrankheit, welche 1728 seine Entlassung als Syndicus und 1730 oder 1732 seinen Tod herbeiführte. Dieser war um so mehr zu bedauern, als dadurch eine Menge wichtiger historischer Arbeiten für die pommersche Geschichte unvollendet blieben.

Biederstedt, Nachrichten über pommersche Gelehrte S. 37–40. Gadebusch, Pommersche Sammlungen 1. S. 60. 97 ff. Staatskunde S. 16.