ADB:Curtius, Jakob
Reitz als elegantior quam fidelior bezeichnet wird, und zu einer litterarischen Fehde zwischen C. und Peter Stanninck von Alkmar den ersten Anlaß gab. Stanninck vertheidigte in bitterem und scharfem Tone seine eigenen Noten zu Theophilus in der gleichfalls 1536 bei Rescius gedruckten Apologia super annotatiunculis in Theophilum adversus quendam Jacobum Curtium, worin er die Uebersetzung des C. ziemlich von oben herab behandelt. – Sehr wichtig ist die als Vorrede dienende Zueignung des lateinischen Theophilus an J. d’Halevin. C. tritt mit [650] großer Energie auf als Vertreter der reformirten Jurisprudenz, was bemerkenswerth ist, da er sowol in Löwen als in Orléans, wo er vorzüglich den Stella zum Lehrer hatte, auf Juristen der alten Schule angewiesen war. Dieses Widmungsschreiben darf der berühmten drei Jahre früher veröffentlichten Rede De vetere ac novitia jurisprudentia des Beraldus an die Seite gestellt werden. – C. gab noch heraus „Εἰκαστῶν id est Conjecturalium juris civilis“ in zwei Bänden von je drei Büchern (Antwerpen 1550. Löwen 1554). Dieses Werk ist, wie der Theophilus, elegant geschrieben und enthält viele feine, auch geschichtliche und sprachliche Bemerkungen, ohne Vernachlässigung der Gegenwart und des geltenden Rechts. Haubold nennt C. mit Recht vir exquisitae doctrinae.
Curtius: Jacob De Corte, Jurist und Humanist, geb. zu Brügge um 1505, gest. nicht vor 1567. Er studirte in Löwen und in Orléans, wurde dann in seiner Vaterstadt Advocat, Schöffe und rechtskundiger Stadtschreiber. Allgemein bekannt wurde er durch seine 1536 bei Steels in Antwerpen gedruckte lateinische Uebersetzung des Theophilus, welche von- Vgl. außer den gangbaren Sammelwerken von Andreas, Foppens, Paquot u. A. hauptsächlich: Van der Mersch in der von der belgischen Akademie herausgegebenen Biographie nationale.