Zum Inhalt springen

ADB:Dauven, Stephan Dominicus

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Dauven, Stephan Dominicus“ von Friedrich Haagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 776–781, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dauven,_Stephan_Dominicus&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 20:05 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
David von Burgund
Band 4 (1876), S. 776–781 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Stephan Dominicus Dauven in der Wikipedia
Stephan Dominicus Dauven in Wikidata
GND-Nummer 135725925
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|4|776|781|Dauven, Stephan Dominicus|Friedrich Haagen|ADB:Dauven, Stephan Dominicus}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=135725925}}    

Dauven: Stephan Dominicus D., ein in den siebenziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wegen seiner Verdienste um die Reichsstadt Aachen vielgepriesener Mann, der längere Zeit theils in eigenem Namen, theils durch einen durch seinen Einfluß gewählten Nachfolger in der Würde eines regierenden Bürgermeisters als kleiner Souverän waltete, wie in früheren Zeiten andere ehrgeizige Bürger in ähnlicher Weise gewaltet hatten, bis eine Anzahl mit seinem Regiment unzufriedener Bürger zu einer starken Opposition heranwuchs und ihn 1786 gewaltsam von der Herrschaft entfernte. Es erfolgte für Aachen ein sechs Jahre währender erbitterter Parteikampf, welcher die Einmischung des [777] niederrheinisch-westfälischen Kreises, die Occupation durch Kreistruppen und erfolglose Verhandlungen am Reichskammergericht herbeiführte. Erst das Einrücken der Truppen der französischen Republik im December 1792 brachte das Ende der bürgerlichen Streitigkeiten.

Uralte Differenzen zwischen Aachen und Jülich über die Vogteirechte, welche dieses über die Reichsstadt übte, waren mit der Herrschaft über Jülich an die Kurfürsten von der Pfalz auf diese übertragen worden und hatten sich allmählich von Seiten der Pfalz bis zu Drohungen gesteigert. Trotz ernster Abmahnung des Kaisers Joseph II. an den Kurfürsten von der Pfalz, sich der Gewaltmaßregeln zu enthalten, ließ Karl Theodor dennoch am 10. Februar 1769 Aachen durch 2000 Mann überrumpeln und bis zum 17. Juni 1769 besetzt halten. Mit der Zurückziehung der Truppen war indessen der Streit zwischen Aachen und Kurpfalz nicht erledigt. Der Kaiser ernannte am 17. Januar 1770 den König Friedrich II. in Preußen und den Herzog Karl von Lothringen als die nächsten Gebietsnachbaren zu Schiedsrichtern. Diese bestimmten zu den Unterhandlungen Commissarien, welche erst im August 1771 in Aachen ihre Arbeiten begannen. Bei diesen war neben den Aachener Bürgermeistern, „den regierenden und abgestandenen“, v. Richterich, v. Kahr, v. Wylre und v. Chorus, auch der Rechtsgelehrte Stephan Dominicus D. (er war Dr. juris und hatte 1775 in Trier die Abhandlung „Instructio de solido ficto“ drucken lassen) thätig. Die Sitzungen hatten sich die folgenden Jahre hindurch geschleppt, ohne daß man in der Schlußsitzung vom 29. Novbr. 1773 zu einem Resultat gelangt war. Der Kaiser beschloß daher, die Verhandlungen in Wien fortsetzen zu lassen, und der Aachener Magistrat ernannte am 9. April 1774 den Rechtsgelehrten und Werkmeister D. zu seinem Vertreter, welcher am 25. desselben Monats von Aachen abreiste und am 6. Mai in Wien eintraf. Nach fast dreijährigem Aufenthalte daselbst langte D. am 22. April 1777 in Aachen mit der Nachricht an, die Differenzen mit Jülich seien durch den Vertrag vom 10. April 1777 zur gegenseitigen Zufriedenheit geschlichtet worden. Dem Vertreter D. übertrug man aus Dankbarkeit die Bürgermeisterwürde, und der Rath beschloß, eine Deputation an den Kurfürsten von der Pfalz zu senden, um demselben wegen der Nachgiebigkeit in Bezug auf den Streit mit Aachen zu danken. Am 1. Septbr. 1777 begaben sich der Bürgermeister Stephan Dominicus D. und der Stadtrentmeister Johann Matthias Nellessen nach Mannheim, wo sie am 4. Sept. eintrafen. Als Diäten zu seinem Aufenthalt in Wien waren D. 3000 Reichsthaler auf Aachen angewiesen worden, was für ihn später von Seiten seiner Gegner eine Quelle der Verdächtigungen und der Anfeindungen geworden ist.

Aachen hatte eine demokratische Verfassung, deren Grundlage die sogenannten Gaffel- oder Zunftbriefe von 1450, 1513 und 1681 bildeten. Neben den beiden Bürgermeistern, dem Schöffen- und dem Bürgerbürgermeister, hatte es zwei durch die 15 Zünfte gewählte Räthe, den Kleinen und den Großen Rath. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts klagten die Bürger häufig über Mißbräuche in der Verwaltung, zu deren Entfernung die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung die Handhabe geboten haben würde. Aber Ehrgeizigen war es seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts durch die sogenannte Mäkelei oder die unerlaubte Einwirkung auf die Zunftwahlen gelungen, sich in den Besitz des Regimentes zu setzen und sich in demselben zu erhalten, und zwar ein Jahr im eigenen Namen, das folgende unter dem Namen eines Anderen. So blieb D. sieben Jahre im Besitz der Gewalt, indem er in diesem Zeitraume fünf Mal die Stelle eines Bürgermeisters einnahm. Der Bürgermeister konnte durch Verleihung von Anstellungen, von städtischen Arbeiten und von anderen Vortheilen sich einen großen Anhang unter den Bürgern verschaffen. Andere wurden aber [778] eben dadurch seine Gegner. Auch manche sonst nützliche Gewerbe treibende Bürger, welche durch die Verfassung von dem Wahlrechte in den Zünften ausgeschlossen waren, gingen zu seinen Gegnern über. Von 25000 Bewohnern Aachens im J. 1786 waren nur 3000 zunftberechtigte Wähler. Hochangesehene und bei den Bürgern einflußreiche Männer, Mitglieder der Stern- oder adelichen Zunft, standen an der Spitze der Widersacher Dauven’s. Schon im J. 1781 war ein Pamphlet, welches gegen die 3000 Reichsthaler der Wiener Diäten eiferte, auf Befehl des Kleinen Raths durch den Scharfrichter öffentlich verbrannt worden. Trotzdem trat die Opposition gegen D. immer entschiedener hervor. Am 19. Jan. 1784 wurde ein Votum der Sternzunft gegen ein Project, dem Bürgermeister D. einen Theil des ehemaligen Jesuitenklosters zu einem noch zur Zeit unbestimmten Preis zu überlassen, dem Großen Rath übergeben, welcher sich nur bei Wahlen, Verkauf von Stadteigenthum und bei Verkündigung von Todesurtheilen versammelte. Die Opposition gegen das Dauven’sche Regiment erreichte ihren Höhepunkt im Frühjahre 1786. Am 31. März übergaben sechs angesehene Bürger, an ihrer Spitze und als Haupt der Opposition Martin Lambert de Lonneux, Schöffe und Schwager des Vogtmeiers Felix Arnold Freiherrn v. Geyr zu Schweppenburg, dem Kleinen Rath eine Beschwerdeschrift in 80 Punkten wegen Mißbrauchs der Verwaltung, die von 18 anderen angesehenen Bürgern unterzeichnet war. Die Beschwerde richtete sich hauptsächlich gegen die Finanzverwaltung. Man verlangte Einsicht in die Stadtrechnungen, um zu erfahren, ob die seit 23 Jahren erhobenen oder neuaufgelegten Steuern auch wirklich zur Tilgung der Stadtschulden verwandt worden; man rügte den Verkauf städtischen Eigenthums und fragte nach dem Verbleiben des Materials abgetragener Thürme der Stadtmauer und der Stadtmittelthore; man rügte den Verkauf der Jesuitenbesitzungen, die Verwaltung der Galmeigrube, die nicht öffentliche 15jährige Verpachtung des Bank- oder Hazardspiels und beschwerte sich darüber, daß das der städtischen Jugend so gefährliche Spiel auch außer der Badesaison im Winter erlaubt werde; man will wissen, wie die öffentlichen Gelder angelegt werden; klagt, daß die Freiheit der Wahlen durch Besetzung des Einganges der Wahllocale mit Soldaten und durch Herumsenden der Bürgermeisterdiener beeinträchtigt sei; daß junge, unerfahrene und unverheirathete Männer die ersten Rathsämter besitzen; daß 30–40 Jahre abwesende, auswärts angesessene Leute zum Rath vorgeschlagen werden; daß ein Einzelner allen Einfluß auf die Regierung habe zur Bereicherung einzelner Familien; daß die Jahresrechnungen rasch vorgelesen und ohne Prüfung ratificirt werden; man verlangt, daß wichtige Angelegenheiten dem Rath zur Prüfung vorgelegt und erst in der folgenden Rathssitzung erledigt werden sollen; daß zur Besetzung der Aemter auf bestimmte oder auf Lebenszeit dem Rath der Wahltag vorher angesagt werden soll; man beschwert sich darüber, daß Bürgermeister D. gleichzeitig Meier von Burtscheid und sein Schwiegersohn Stephan Peltzer, ein Burtscheider Unterthan, Syndik in Aachen sei; daß viele Capitalien ohne Genehmigung des Raths zur Last der Stadt aufgenommen werden; man fragt, auf wessen Befehl der Stadtsecretär Unterschrift und Stadtsiegel beisetze; wie der Bürgermeister D. seine Forderung von 3000 Reichsthalern an die Stadt legitimire; man behauptet, seit 23 Jahren seien die Einkünfte vermehrt worden vom Wagegeld, von den Steinkohlen, von der Stadtwageverpachtung, welche jährlich 20000 Reichsthaler einbringe, von dem Hazardspiel, welches zu 4000 Reichsthalern jährlich verpachtet sei, von der Mehlaccis in Stadt und Reich, von den Concerten, den Masken- und Redoutenbällen, von den städtischen Bädern, dem Galmeiberge, den Stadtwaldungen, der Fleischaccise, von der Steuer der im Reich Aachen gelegenen Ländereien, dem [779] Verkauf von Gemeindegütern, von den Jesuitencapitalien, den auswärts gefärbten Tüchern, endlich von der Verwaltung der frommen Stiftungen, – und dennoch seien mehr neue Schulden gemacht als alte getilgt worden. Auch klagte man über zu hohen Preis des Brodes, über Vernachlässigung der Tuch- und Nadelfabrikation, über Zuchtlosigkeit des Gesindels, über Wolldiebstahl, Ueberhandnehmen der Verarmung, schließlich über Mangel der nächtlichen Straßenbeleuchtung, die in anderen gutverwalteten Städten bestehe.

Eine Ueberkomst (Bekanntmachung) des Kleinen Raths vom 7. April warnt die Bürger vor Ausstreuung unbegründeter Beschwerden und Fragen und verspricht nach den Osterfeiertagen den sechs Geschickten (Gesendeten) einer jeden Zunft Widerlegung der Beschwerden. Die regierenden und abgestandenen Bürgermeister gaben am 6. Mai den sechs Geschickten einer jeden Zunftgaffel „Auskunft über die von einigen wenigen Bürgern in das Publicum ausgestreuten, auch dem hohen Rath am 31. März zugebrachten Beschwerden, Fragen etc.“. Die Beschwerden werden der Reihe nach widerlegt, einzelne als von der früheren Verwaltung herrührend bezeichnet. In Bezug auf die Klage, daß junge Männer angestellt würden, heißt es in der Auskunft: „Anstatt Jünglinge, die die Vernunft und die Tugend zu wirklichen Männern macht, fern zu halten, sollte man sie eher mit guten Worten herbeiziehen.“ Die Rechtfertigung erschien in einigen Punkten schlagend, in anderen schwach. Durch dieselbe erfährt man, daß die Klostergüter in Aachen den sechsten Theil der Stadt einnahmen und daß der dritte Theil der Stadt in leeren Plätzen, Gärten und Wiesen bestand. Mit besonderer Wärme werden die Verdienste Dauven’s um Beilegung des Streites zwischen Aachen und Jülich hervorgehoben, der Spielpachter wird in Schutz genommen und die 3000 Reichsthaler als aus den Diäten Dauven’s während seines dreijährigen Aufenthaltes in Wien entstanden bezeichnet. In den J. von 1758–62 zur Zeit der französischen Einquartierungen seien 300000 Reichsthaler von der Stadt aufgenommen worden, der jülichsche Ueberfall von 1769, die Nothjahre 1770 und 1771, die kostspieligen Bauten an den warmen Quellen, die neuangelegten Kohlenwerke hätten die Finanzverlegenheiten herbeigeführt. Tuch- und Nähnadelfabriken erfreuten sich aller nur möglichen Freiheiten; manche fleißige Handelsleute hätten sich in den letzten Jahren in Aachen niedergelassen und das Bürger- oder Beisassenrecht erlangt; was die Straßenbeleuchtung betreffe, so habe der Magistrat bereits Laternen aushängen lassen, wo die Nachbarschaft für die Unterhaltung des Lichtes sorgen wollte, die Laternen seien aber von vielen zurückgeschickt worden. Die Beschwerdeführer hielten in einer „Prüf- und Aufklärung“ ihre Behauptungen aufrecht, und die Aufregung der Gemüther wurde auf beiden Seiten immer größer. Unterdessen naheten die Frühjahrswahlen in den Zunfthäusern und auf dem Rathhause heran. Jährlich am 23. Juni versammelten sich die Zünfte oder Gaffeln unter ihren Greven oder Vorstehern zu den Neuwahlen oder zu den Ergänzungswahlen der beiden Räthe, des Kleinen, der aus 43 Mitgliedern und des Großen, der aus 127 Mitgliedern bestand. Siebenzehn Mitglieder des Kleinen Raths bildeten die eigentliche Regierung des kleinen Freistaates oder die Neumänner- oder die Beamtengaffel, zu welcher aus den 13 übrigen Gaffeln je 2 oder im ganzen 26 Personen hinzukamen. Der Große Rath, aus dem Kleinen und je sechs Mitgliedern aus den 14 Zünften bestehend, war am 24. Juni vollzählig und wählte am Johannistage die Beamten. Beide Parteien, die alte oder die Dauven’s, und die neue oder die de Lonneux’ hatten alle möglichen Vorkehrungen getroffen, um an diesem Tage die Mehrheit der Stimmen zu gewinnen. D. bot alle Mittel auf, welche ihm sein Amt gewährte, unentgeltliche Benutzung städtischen Eigenthumes, Nachlaß der Rückstände an das Aerarium, [780] lebenslängliche städtische Arbeit, städtische Stellen und Armengelder. Reichere Bürger wurden durch glänzende Feste gewonnen. Unter die Gassenjugend warf man Münzen, um sie zu den Ruf „Vivat D., vivat die alte Partei!“ zu veranlassen. Gegner der regierenden Bürgermeister verloren ihre Aemter oder andere Vortheile, welche sie von der Stadt hatten, und fanden nicht leicht Schutz gegen Gewaltthat bei der Polizei und den Soldaten. Auch de Lonneux verschmähte nicht die bei den Wahlumtrieben bekannten Mittel. Er erkaufte Stimmen oft zu hohen Preisen. Seine Anhänger vertheilten Geschenke in ihren Wohnungen und bewirtheten die Bürger ihrer Partei in den Wirthshäusern mit Wein und Bier. Die Erlasse des Raths wurden an den Straßenecken vorgelesen und unter dem Rufe „Vivat Lonneux, vivat die neue Partei!“ verhöhnt. Die Arbeit auf den Werkstätten wurde eingestellt. Unter Tumult und Gewaltthaten schritten die Zunftgenossen in ihren Zunfthäusern zu den Wahlen, deren Resultate unter Pauken und Trompeten unter dem Rufe „Vivat Lonneux“ oder „Vivat D.“ verkündigt wurden. Lärmend durchzogen die Parteien mit Musik die Straßen und schwelgten bis in die Nacht hinein. Da der Rath bei der Wahl der Krämerzunft in der Minorität geblieben war, auch bei den folgenden Wahlen sein Unterliegen voraussah, so berichtete er an den Kaiser nach Wien und verbot jede fernere Wahlhandlung, bis eine Entscheidung eingetroffen sei. Aber ein sogenanntes Plebiscit, das von der neuen Partei ausging, veranlaßte den Bürgermeister D., das Verbot zurückzunehmen. Der neue zu Stande gekommene Große Rath sollte am Johannistage, 24. Juni, den Kleinen Rath wählen. Haufen betrunkener, von Lonneux gewonnener Stadtsoldaten, von lärmenden Pöbelhaufen begleitet, durchzogen die Stadt unter dem Rufe „Vivat Lonneux, vivat die neue Partei!“ und umlagerten das Rathhaus. Als de Lonneux bei der Wahl gewahrte, daß die alte Partei mit 22 Stimmen mehr siegte, behauptete er, seine Gegner hätten doppelte Stimmen abgegeben, öffnete ein Fenster des Rathhaussaales und rief hinaus: „Bürger herauf! seht, wie man euch betrügt!“ Bewaffnete Haufen stürmten herauf, erbrachen die Thür des Wahlsaales, drangen auf ihre Gegner ein, verwundeten viele und vertrieben alle, nicht allein aus dem Rathhause, sondern auch aus der Stadt! Die Bürgermeister wurden in ihren Wohnungen festgehalten. D., der Schöffenbürgermeister, wurde durch Drohungen zur Abdankung, v. Wylre, der Bürgerbürgermeister, zur abermaligen Berufung des Großen Rathes gezwungen. Am Morgen des 26. Juni, wo der Große und der Kleine Rath versammelt waren, legte D., krank und vom Volke bedroht, zur Wiederherstellung des Friedens unter dem Danke des Raths seine Stelle nieder und trat für immer vom politischen Schauplatz ab, nachdem er in empfindlicher Weise die Wandelbarkeit des Glückes und der Volksgunst erfahren. In den höheren Kreisen der Bürgerschaft stand er auch nach seinem Sturze in hohem Ansehen, was ich daraus schließe, daß er im J. 1787 von der Sacramentsbrüderschaft, deren Mitglieder nur dem Adel- und höheren Bürgerstande angehörten, zum Greven oder Vorstand gewählt wurde. Als Meier der Reichsabtei Burtscheid erscheint er urkundlich noch am 18. Dec. 1793. Ein Zeitgenosse, vielleicht ein Curgast, welcher die Aachener Revolution oder Mäkelei beobachtete, nennt D. in einem am 29. Juli 1786 herausgegebenen „Exposé succinct des troubles de la ville libre et impériale“: la seule bonne tête de la ville. D. starb den 15. Nov. 1797. – Man vgl. v. Dohm, Entwurf einer verbesserten Constitution der Reichsstadt Aachen, Aachen 1790. – Actenmäßige Geschichte deren im Jahre 1786 in der Reichsstadt Aachen entstandenen und noch immer fortwährenden Tumultsunruhen, Wetzlar 1787. – Georg Forster, Ansichten vom Niederrhein, Berlin 1791, I. S. 169. – Beurkundet wahres in seinem ganzen Zusammenhang vorgetragenes Verhalten der im J. 1786 in der [781] Reichsstadt Aachen entstandenen Unruhen zu der Sache des größeren und ansehnlicheren Theiles des Stadtrathes, wie auch der gesammten Bürgerschaft zu Aachen wider die ausgetretenen Rathsglieder, als die beiden Bürgermeister v. Wylre, Brammertz und Consorten, Aachen 1788 (im Sinne der Opposition). – Clemens Theodor Perthes, Politische Zustände und Personen in Deutschland zur Zeit der französischen Herrschaft, Gotha 1862, I. S. 149 f. – Friedr. Haagen, Geschichte Aachens von seinen Anfängen bis zur neuesten Zeit, Aachen 1874, II. 373 ff.