ADB:Dietrich I. (Erzbischof von Trier)
Otto I. der Kirche gegenüber eingeleitete Politik zu gute. Durch Tausch ging die königliche, im Trierer Stadtgebiet gelegene und daselbst mit reichem Grundbesitz ausgestattete Abtei St. Irmin, die noch wenige Jahre vorher eine gefälschte Urkunde vergebens dem Bisthum zu unterwerfen gesucht hatte, in den Besitz des Erzbischofs über. Wie damit das Herrschaftsgebiet des Trierer Erzbischofs am Orte seiner Residenz, wenn auch vor der Hand nur vorübergehend, erweitert wurde, so wurde es im weiteren Stadtgebiet durch Schenkung des sogenannten Kyllwaldes durch Otto II. ausgedehnt und abgerundet.
Theodorich, Erzbischof von Trier (965–977), gelangte als Propst des Mainzer Domstifts auf den Trierer Bischofsstuhl, dessen Machtbereich durch ihn eine bedeutsame Erweiterung erfuhr. Beanspruchte bis dahin der Trierer Bischof nur den Primat über Gallia Belgica, so erhielt er nun den Primat über ganz Gallien und Germanien, sowie das Vicariat auf den Synoden dieser Länder, freilich nur für die Dauer weniger Jahrzehnte. Ihre Machtansprüche gründete die Trierer Kirche auf das sogenannte Sylvsterdiplom, eine Fälschung aus der Zeit Theodorich’s. Ob dieser an der Fälschung betheiligt gewesen, läßt sich nicht feststellen. Der weltlichen Machtstellung des Erzbischofs kam die vonAuch auf innerkirchlichem Gebiete entfaltete der Erzbischof eine rege Thätigkeit. Die Klosterreform des 10. Jahrhunderts fand in ihm einen erfolgreichen Förderer. Fromme Gesinnung und wissenschaftliches Streben des Erzbischofs bekundet die Ueberlieferung, welche ihm ein Buch zur Verherrlichung der Jungfrau Maria und ein Leben der heiligen Lindtrudis zuschreibt. Th. starb am 5. Juni 977 und wurde in der Basilika des heiligen Gangulf zu Mainz, die er aus eigenen Mitteln erbaut und dotirt hatte, begraben.
- Gesta Trevirorum (M. G. SS. VIII, 169. – Brower, Annales I, 469 ff. – Goerz, Regesten, S. 5 ff. – H. V. Sauerland, Trierer Geschichtsquellen des 11. Jahrhunderts.