Zum Inhalt springen

ADB:Droste zu Hülshoff, Clemens August Freiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Droste-Hülshoff, Clemens August Maria Antonius Aloysius Paulus Freiherr v.“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 417–420, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Droste_zu_H%C3%BClshoff,_Clemens_August_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 30. November 2024, 20:56 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 5 (1877), S. 417–420 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Clemens-August von Droste zu Hülshoff in der Wikipedia
Clemens-August von Droste zu Hülshoff in Wikidata
GND-Nummer 116557699
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|417|420|Droste-Hülshoff, Clemens August Maria Antonius Aloysius Paulus Freiherr v.|Johann Friedrich von Schulte|ADB:Droste zu Hülshoff, Clemens August Freiherr von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116557699}}    

Droste-Hülshoff: Clemens August Maria Antonius Aloysius Paulus Freiherr v. D.-H., geb. 2. Febr. 1793 zu Coesfeld im damaligen Fürstbisthum Münster, wo seine Eltern vorübergehend sich aufhielten, † 1832. Der künstlerische Sinn des Vaters, die philosophische Richtung der Mutter, [418] welche sein Biograph Braun (ehemals Prof. der Theologie in Bonn), der sein intimster Freund war, trefflich schildert, trug dazu bei, daß sich seine durchaus selbständige Natur voll entwickelte. Schon als Kind war er nach aller Schilderung ein schöner Mensch, später eine seltene Erscheinung, was männliche Schönheit, Anmuth, Freiheit der Bewegung und Kraft des Körpers wie Geistes betrifft. Dem ziemlich erwachsenen Knaben gaben die Eltern einen geistlichen Hauslehrer; Herbst 1804 trat er in die unterste Classe des Gymnasiums zu Münster und hatte bis 1807 als ordentlichen Classenlehrer den Philosophen und Theologen Hermes. Dieser Umstand wurde für ihn entscheidend; Hermes wurde Hausfreund der Eltern, weckte deren religiösen Sinn, leitete recht eigentlich die Studien des jungen Clemens, der streng und systematisch zum Lernen angeleitet und von Vergnügungen, wie Theaterbesuch, abgehalten wurde, ja, um nicht den Studien entfremdet zu werden, die Musik, der sein Vater mit großem Erfolge oblag, nicht erlernen sollte. Und doch besaß er ein solches Talent für diese, daß er, ohne Noten gelernt zu haben, schon im 16. Jahre zu den besten Clavierspielern Münsters gehörte, ganze Opern auf einmaliges Hören nachspielte und glänzend vortrug. Philosophische Studien und die Lectüre der deutschen Classiker bildeten neben den Aufgaben des Gymnasiums seine Beschäftigung; er war stets der erste und erhielt regelmäßig fast alle Prämien. Dabei gab er sich ungezwungen dem Verkehr mit den Mitschülern hin und war auch bei den Gefechten der stete Sieger. 1809 bezog er die Universität Münster, die sich durch Fürstenberg’s Sorgfalt einer wirklichen Blüthe erfreute, studirte Philosophie und Theologie und Philologie mit dem Entschlusse, in den geistlichen Stand zu treten. Vom J. 1814–17 wirkte er als Lehrer am Gymnasium zu Münster für Mathematik und Geschichte, Glaubens- und Sittenlehre. Während dieser Zeit trat er in nähere Beziehungen zu dem damaligen Dompropst in Münster, späteren Erzbischofe von Köln, Grafen Spiegel zu Desenberg. Ihn verlangte nach Erweiterung des Gesichtskreises und seiner Kenntnisse. Veranlaßt durch eine an alle Lehrer ergangene Aufforderung der Regierung, die tüchtigeren jüngeren Kräfte möchten sich in Berlin weiter ausbilden, und bereits wankend geworden in dem Entschluß, in den geistlichen Stand zu treten, ging er Ostern 1817 nach Berlin, hörte bei Boeckh und Wolf philologische Collegien, bei Hegel Naturrecht, bei Hasse deutsches, bei Savigny römisches Recht, bei Neander Kirchengeschichte. Jetzt entschied er sich für die Jurisprudenz. Nach einigen Semestern nahm er sein Lehramt in Münster wieder auf, schied aber im April 1820 definitiv aus, hörte in Göttingen bei Eichhorn und Hugo, promovirte dort am 22. Septbr. 1820, machte darauf mit Unterstützung des Ministeriums zum Studium der kirchlichen Verhältnisse eine wissenschaftliche Reise, auf der er 11 Monate in Wien, einige Zeit in München zubrachte, wo er Joseph Görres kennen lernte. Sich für den Lehrberuf entscheidend, ging er nach Bonn, wo sein Freund Hermes Professor war, wurde am 11. März 1822 an der juristischen Facultät als Privatdocent habilitirt für Natur-, Kirchen- und Strafrecht, im Sommer 1823 außerordentlicher Professor, war, ohne vorher das Decanat bekleidet zu haben, 1829 auf 1830 Rector der Universität. Am 27. Dec. 1823 hatte er sich mit Fräulein Pauline von und zur Mühlen vermählt, einer durch echte Weiblichkeit, Frömmigkeit, Geist, Wohlthätigkeit und Charakterfestigkeit ausgezeichneten Dame. In den letzten Jahren seines Lebens litt er oft durch Kopfweh und rheumatische Schmerzen und intermittirenden Puls. Eine größere Reise sollte Heilung geben; am 29. Juli reiste er ab, am 13. Aug. 1832 machte ein Gehirnschlag seinem Leben ein Ende. Er hinterließ eine fünfjährige Tochter. D. war, wie ihn Alle schildern, die ihn kannten und, ohne durch die blinde Parteistellung geblendet zu sein, richtig zu würdigen [419] verstanden, ein edler Mann: gerade, wahrhaftig, aufopfernd gegen die Freunde, dienstbereit gegen Jeden, uneigennützig, wohltätig gegen die Armen, wie Braun mit Recht sagt „bis zur Verschwendung“, mäßig und von der strengsten Sittlichkeit gepaart mit innigster Frömmigkeit. Er war ein Charakter von seltener Festigkeit; unerschütterliche Pflichttreue, offenem Kampf gegen die Unwahrheit und das Parteigetriebe, Klarheit über sein Wollen und Können zeichneten ihn aus. Als Gelehrter versprach er großes. Mit ungewöhnlicher Vorbildung betrat er den Katheder in reifem Alter; eine durchdringende Klarheit, eine gründliche philosophische, philologische, historische, juristische Bildung standen ihm zur Seite; er hatte als Lehrer großen Erfolg. Den Aufgaben der Universität wie der Stadt, in deren Vertretung er saß, widmete er seine ganze Kraft. Als nach seinem Tode von Hermes, der es unternommen, die katholische Lehre philosophisch zu begründen, die Schaar der anonymen Denuncianten auftrat, griff er zur Feder und schrieb in vier Tagen die Schrift über den Hermesianismus; sein Tod entzog der katholischen Wissenschaft vielleicht die tüchtigste Kraft in dem Kampfe, der damit endete, daß die preußische Regierung die theologischen Anhänger von Hermes brach legte, weil Rom und seine blinden Diener auf den Bischofsstühlen in der Scholastik das einzige Heil fanden. Droste’s juristische Schriften zeichnen sich aus durch scharfe logische Darstellung, unbefangenen historischen Sinn, im ganzen tüchtige Kenntniß der Litteratur. Sein Naturrecht versucht im Systeme von Hermes die positive mit der Religion im Einklang stehende Begründung des Rechts. Der Schwerpunkt liegt in dem leider von ihm nicht vollendeten Kirchenrechte. Dies zeichnet sich aus durch eine überaus objective Beurtheilung, unbefangene Würdigung der Geschichte, Milde in der Auffassung der fremden Confessionen, vollste Anerkennung der Rechte des Staats. Für das innere Rechtsleben der katholischen Kirche hält er an dem sog. Episkopalsystem; er gibt dem Primate jene Stellung, welche er in der Geschichte und im Wesen der Kirche als begründet zu erkennen glaubt, tritt aber entschieden ein für die Selbständigkeit des Episkopats und gegen die Anmaßung der päpstlichen Gewalt auf dem Rechtsgebiete des Staats. Droste’s früher Tod ist ein schwerer Verlust gewesen; er hatte den Geist, das Wissen, die Arbeitskraft und den Muth, einer Richtung entgegen zu wirken, die bald allmächtig wurde und zum starren Curialismus führte, vorzüglich darum, weil die Vertreter der Richtung Droste’s unter den Katholiken theils an Tüchtigkeit viel zu wünschen übrig ließen, theils des Muthes entbehrten, dem herrschenden Systeme entgegen zu treten. Schriften: „De juris austriaci et communis circa matrimonii impedimenta discrime“, 1822. – „Ueber das Naturrecht als eine Quelle des Kirchenrechts“ (Antrittsvorlesung), 1822. – „Lehrbuch des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie“, 1823, 2. Aufl. 1831. – „Rechtsphilosophische Abhandlungen“, 1824. – „De Aristotelis justitia universali et particulari, deque nexu qua ethica et jurisprudentia junctae sunt“, 1826. – „Einleitung in das gemeine deutsche Criminalrecht“, 1826. – „Rechtfertigung des von der Bonner Juristenfacultät in der Sache des Städel’schen Kunstinstitutes zu Frankfurt a/M. erlassenen Urtheils“, 1827. Sämmtlich Bonn. – „Grundsätze des gemeinen Kirchenrechts der Katholiken und Evangelischen, wie sie in Deutschland gelten“, Münster, Bd. I, 1828, 2. Ausg. 1832. Bd. II, Abth. I. 1830, 2. Ausg. 1835 (besorgt von Braun), II. Abth. 1833, unvollendet. – „Beleuchtung der Urphilosophie von A. v. Sieger ... und die Hauptmomente der Hermesischen Philosophie von Joh. Horst“, Bonn 1832. – „Fragen an alle katholischen Theologen Deutschlands in Betreff des Hermesianismus ...“. das. 1832. – „Beiwagen zur Bonner Zeitschrift für Philosophie und katholische Theologie“, das. 1832. Einzelne [420] Recensionen und Aufsätze im Arch. für Criminalr., Bonner Zeitschr. für Philos. u. kathol. Theol. etc.

Braun, Biograph. Mittheilungen über Herrn C. A. v. Droste-Hülshoff in Bonner Zeitschr. f. Philos. u. kath. Theol. H. 4, 1832, S. 1–32. Daraus ein Auszug in Neuer Nekrolog der Deutschen, Ilmenau 1834, S. 604 ff.