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ADB:Duesberg, Franz von

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Artikel „Duesberg, Franz von“ von Hermann Hüffer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 450–451, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Duesberg,_Franz_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 09:35 Uhr UTC)
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Duesberg: Franz v. D., preußischer Staatsmann, Finanzminister und Oberpräsident von Westfalen, geb. 11. Januar 1793 zu Borken in Westfalen, wo der Vater praktischer Arzt war, † 1872. Die erste Bildung erhielt er auf den Lyceen in Vreden und Mainz, studirte dann Rechtswissenschaft in Münster [451] und Brüssel. Im J. 1813 mußte er in die französischen gardes d’honneur eintreten, aber es gelang ihm, sich dem aufgezwungenen Verhältniß zu entziehen, und er kämpfte als Lieutenant und Compagnieführer in den Feldzügen von 1814 und 1815. Nach Beendigung des Krieges nimmt er die früheren Studien wieder auf, wird 1816 Auscultator, 1817 Referendar bei dem Oberlandesgericht in Münster, 1819 Assessor in Ratibor, 1821 Rath in Paderborn, 1826 Mitglied der Gesetzgebungs-Commission in Berlin, 1831 geheimer Justizrath und vortragender Rath im Justizministerium, 1832 geheimer Finanzrath, 1834 geheimer Ober-Justiz- und Revisionsrath, 1836 Mitglied des Staatsraths und in Folge seiner ganz ungewöhnlichen Befähigung 1837 stellvertretender, 1838 wirklicher Staatssecretär. Friedrich Wilhelm IV. erhob ihn bald nach der Thronbesteigung in den Adelstand. Am 11. Januar 1841 erfolgte die Ernennung zum wirklichen geheimen Ober-Justizrath und Director der im Cultusministerium neu begründeten Abtheilung für den katholischen Cultus. In dieser einflußreichen Stellung und seit 1842 als Mitglied der Gesetzgebungs-Commission und vortragender Rath im Staats- und Cabinets-Ministerium wirkte er, bis ihm am 16. Aug. 1846 das Finanzministerium übertragen wurde. Daneben fielen ihm durch das Vertrauen des Königs mehrmals außerordentliche Aufgaben zu. So fungirte er am 15. Jan. 1845 bei der Wahl des Fürstbischofs von Breslau als landesherrlicher Commissar und trug dann nicht wenig dazu bei, den Gewählten, seinen Jugendfreund und Kriegscameraden von 1814, den damaligen Domdechanten in Regensburg, Melchior v. Diepenbrock, zur Annahme der Wahl zu bewegen. – Im J. 1848, nach dem Berliner Aufstand nahm D. am 19. März mit den übrigen Ministern seine Entlassung, aber schon im folgenden Jahre erscheint er als Commissar der preußischen Krone und Vorsitzender des provisorischen Bundes-Schiedsgerichts auf dem Erfurter Parlament und am 21. Juli 1850 wird er zum Oberpräsidenten der heimathlichen Provinz Westfalen ernannt. Keine andere Stellung konnte seinen Neigungen und Fähigkeiten mehr entsprechen. Die ungetheilte Anerkennung der Provinz wandte sich ihm zu und sprach sich in der lebhaftesten Weise am 21. Juli 1865 bei seinem fünfzigjährigen Dienst-Jubiläum aus. Gleichzeitig wurde ihm von Seiten der Staatsregierung die höchste Auszeichnung, der schwarze Adlerorden, zu Theil. Am 8. Mai 1871 erhielt er mit neuen Auszeichnungen durch ein königliches Schreiben die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand und konnte noch 1½ Jahre theils in Münster, theils auf einem nahe gelegenen Landsitze im Kreise seiner Familie und ergebener Freunde eines heiteren Alters sich erfreuen, bis am 11. Decbr. 1872 ein Gehirnschlag seinem Leben ein Ziel setzte.