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ADB:Emminghaus, Gustav

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Artikel „Emminghaus, Gustav“ von Carl August Hugo Burkhardt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 88–89, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Emminghaus,_Gustav&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 01:18 Uhr UTC)
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Emminghaus: Gustav E., geb. 3. März 1791 zu Jena, Sohn des litterarisch bekannten Dr. Joh. Ernst Bernhard E., Professors der Rechte und Beisitzers des Schöppenstuhls, erhielt seine erste Jugendbildung in dem zwischen Weimar und Jena gelegenen Kapellendorf, wo der Vater die Stelle eines herzogl. Justiz-Oberbeamten bekleidete, nachdem dieser aus Gesundheitsrücksichten das akademische Lehramt aufgegeben hatte. Noch nicht volle 21 Jahr alt, bestand [89] E., der das Gymnasium zu Weimar und das Pädagogium zu Helmstädt besucht hatte, das juristische Staatsexamen, wurde 1812 Doctor juris, habilitirte sich dann als Privatdocent in Jena, hielt Vorlesungen über Institutionen und Rechtsgeschichte und betrieb als vielbeschäftigter Rechtsanwalt, seit 1813 als Hofgerichtsadvocat die juristische Praxis. Im J. 1817 wurde er mit Sitz und Stimme in die Landesregierung zu Weimar berufen, der er als Mitglied bis zu deren (1850) erfolgten Auflösung angehörte. Verschiedene Beförderungen waren für die vorzüglichen Leistungen sprechende Zeugnisse, da er 1821 Regierungsrath, 1836 geheimer Regierungsrath und 1845 zum Vorstande des Geh. Haupt- und Staatsarchives ernannt wurde, nachdem seine Verdienste auch durch Verleihung des weimarischen Falkenordens anerkannt worden waren. Er war fast ständiges Mitglied in der Prüfungscommission für weimarische Juristen, leitete seit 1850 als Vorsitzender die Geschäfte der General-Ablösungscommission und hatte außerdem eine Reihe von Ehrenämtern, die zum Theil mehr als eine locale Bedeutung hatten. Dabei lag er nicht minder seinem litterarischen Berufe ob. Sein „Corpus juris Germanici academicum“ und die „Pandekten des gemeinen sächsischen Rechts“ haben seinen Namen weit über die engen Grenzen des Vaterlandes hinaus getragen; wie er denn auch nicht minder durch eine Reihe von anderen wissenschaftlichen Arbeiten sich große Verdienste erworben hat. Insbesondere sind diese in Ersch und Gruber’s Allgem. Encyklopädie, in Elvert’s Juristischer Zeitung, Müller’s Zeitschrift für Gesetzgebung etc., Martin’s Jahrbüchern für Gesetzgebung etc., im Archiv für civil. Praxis, in der Zeitschrift für Rechtspflege, sowie im Archiv für praktische Rechtswissenschaft und in den Blättern für Rechtspflege in Thüringen niedergelegt. Unerwartet schnell raffte ihn ein heftiges Nervenfieber wenige Tage vor seinem Eintritte in das 69. Lebensjahr hinweg; er starb zu Weimar am 25. Februar 1859.

Gustav Emminghaus. Ein Gönnern und Freunden desselben gewidmetes Erinnerungsblatt. (Verfasser der weimarische Geheime Finanzrath Emminghaus.)