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ADB:Engelbrecht, Georg von

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Artikel „Engelbrecht, Georg“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 129–130, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Engelbrecht,_Georg_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 14:10 Uhr UTC)
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Engelbrecht: Georg E., ältester Sohn des Patriciers und Kaufmanns Jürgen E. in Greifswald, ward daselbst am 6. Januar 1626 geboren. Den ersten Unterricht erhielt er von einem Informator Röhle, welcher als Hof- und Kammerrath des Herzogs von Mecklenburg starb, den Unterricht in den Sprachwissenschaften gemeinschaftlich mit dem später in Greifswald berühmt gewordenen Professor der Rechte, Johann Pommeresch. Für die akademischen Studien vorbereitet, bezog er zuerst die Universität Rostock, woselbst er von 1643–45 Wegner, Stephan, Rhan und Laurenberg hörte. Zur Fortsetzung seiner Studien hielt er sich 1645–47 in Königsberg auf und hielt hier unter Sigismund Pichler’s Präsidium eine Disputation „De legatis eorumque jure“. Nach seiner Rückkehr von Königsberg hielt er sich einige Monate in Greifswald auf und begab sich dann im December 1647 nach Leyden, wo Vinnius, Matthaeus, Maestert und Boxhorn seine Lehrer waren. Im J. 1648 bereiste er die Schweiz, nahm in Genf einen längeren Aufenthalt, wo er im täglichen Verkehr mit Jacobus Gothofredus lebte. Auf einer Reise durch Italien und Sicilien 1649 [130] gerieth er bei einem Besuche des Vesuvs in die Hände von Banditen, welche ihn, nachdem sie ihn aller Sachen von Werth, welche er bei sich führte, beraubt hätten, wieder entließen. Auf der Rückreise von Italien hielt er sich während des ganzen Jahres 1650 in Paris auf, langte 1651 wieder in Greifswald an und promovirte daselbst 1652. Der im J. 1653 in Regensburg abgehaltene Reichstag veranlaßte ihn, die Verhandlungen und Festlichkeiten bei Gelegenheit desselben mit anzusehen und gleichzeitig Wien zu besuchen. Nach seiner Rückkunft ernannte der König von Schweden ihn noch in demselben Jahre zum außerordentlichen Professor der Rechte in Greifswald. In den Lectionsverzeichnissen von 1656–58 sind „Regulae juris prudentiae“, „Conciliationes“ und „Dissidia legum Romanorum“ von ihm angekündigt. 1660 wurde er ordentlicher Professor, 1663 Hofrath, 1664 als Tribunalsrath nach Wismar berufen. Die Eroberung von Wismar 1675 nöthigte ihn mit seiner Familie die Stadt zu verlassen und nach Lübeck zu ziehen, wo er fünf Jahre lebte. Nach geschlossenem Frieden und Restitution der eroberten Provinzen an die Krone Schweden, sowie nach Wiederherstellung des Tribunals kehrte er 1680 auf seine frühere Stelle zurück und wurde seit 1681 mit der Vertretung des von dem Könige zu anderweiten Functionen abberufenen Vice-Präsidenten des Tribunals, v. Oustin, betraut, auch zugleich zum Director des k. Consistoriums ernannt. Er starb am 12. Octbr. 1693. An Schriften hat er hinterlassen: „Lectiones ad exactiorem L. 9 Cod. Unde vi VIII. 4“, 1652. „Commentarius in Legem Frater a Fratre Dig. De condict. indeb. XII. 6“, 1652. „De consiliariis principum secretioribus“, 1656. „De dotalitio“. 1662. „De maleficis et mathematicis et ceteris similibus“, 1664. „De postliminio“, 1664. „Sermones solemnes“, 1666, es sind die 38 bei verschiedenen akademischen Feierlichkeiten und Veranlassungen gehaltenen Reden. In der Vorrede spricht der Verfasser sein eigenes Urtheil über die letztere Sammlung in folgenden Worten aus Pauca sunt, quae hic exhibentur et inter ea paucissima ad quae exasciandi arbitrium licuit extendere; momento pleraque nata.