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ADB:Erdmann, Erwin

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Artikel „Ertman, Ertwin“ von Hermann Forst in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 413–414, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erdmann,_Erwin&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 17:45 Uhr UTC)
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Ertman: Ertwin E. wurde als Sohn eines wenig bemittelten Bürgers zu Osnabrück im J. 1430 geboren, bezog im J. 1443 die Universität Erfurt, studirte dort kanonisches und römisches Recht, kehrte etwa im J. 1450 in seine Vaterstadt zurück und erscheint seit dem Jahre 1452 als Mitglied des dortigen Raths. Die Stadt betraute ihn wiederholt mit diplomatischen Sendungen; aber auch Bischof Konrad III. wurde bald auf ihn aufmerksam, nahm seine Dienste für Angelegenheiten, welche juristische Kenntnisse erforderten, in Anspruch und ernannte ihn zum fürstlichen Rathe. E. hatte besonders die Lehnssachen zu bearbeiten und bei der Ordnung der klösterlichen Verhältnisse mitzuwirken. In Anerkennung seiner Verdienste ertheilte der Bischof ihm im J. 1470 einen Wappenbrief und zugleich Immunität für sein in der Stadt gelegenes Haus. Dabei blieb E. fortwährend Mitglied der städtischen Behörde; seit dem Jahre 1477 gehörte er regelmäßig zu den drei Bürgermeistern. Seine Doppelstellung als Vertrauensmann des Fürsten und der Stadt benutzte er, um die Ansprüche beider Theile nach Möglichkeit mit einander auszugleichen und Conflicte zu verhindern; nur in engem Anschluß an den Landesherrn erblickte er Heil für die Stadt. Unter dem folgenden Bischof Konrad IV. stieg sein Ansehen und sein Einfluß auf die Regierung noch mehr; selbst der im J. 1489 ausgebrochene Aufruhr der Handwerker gegen die Geistlichkeit vermochte Ertman’s Stellung nur vorübergehend zu erschüttern. Im J. 1503 finden wir ihn zum letzten Male in öffentlichen Angelegenheiten thätig; bald nachher muß er seine Aemter niedergelegt haben. Er starb im Frühjahre 1505.

Schon bei Lebzeiten des Bischofs Konrad III. hatte er begonnen, eine Chronik des Bisthums zu schreiben. Da in Osnabrück wenig historische Aufzeichnungen aus älterer Zeit vorhanden waren, so mußte er die Urkunden in ausgedehntem Maaße als Quellen verwenden und in seine Darstellung aufnehmen. Er fügte zahlreiche Auszüge aus den Chroniken der benachbarten Bisthümer Minden, Münster und Utrecht, sowie des Erzstifts Köln hinzu, sodaß sein Werk sich zu einer Geschichte des nördlichen Westfalens erweiterte. [414] Die erste in den Jahren 1480–1491 niedergeschriebene Fassung reichte von der Gründung des Bisthums bis zum Jahre 1441. Später, gegen Ende seines Lebens, nahm E. die Arbeit wieder auf und führte die Darstellung bis zur Münsterschen Stiftsfehde weiter. In der Erzählung der Kämpfe von 1453 bricht das Werk plötzlich ab; offenbar wurde E. durch den Tod an der Vollendung gehindert. Wir müssen dies um so mehr beklagen, als E. besonders befähigt gewesen wäre, die Regierung Konrad’s III. und die Befestigung der Landeshoheit durch diesen Fürsten zu schildern. Seine Fortsetzer sind nicht im Stande gewesen, diese Lücke auszufüllen.

Vgl. die von dem Unterzeichneten besorgte Ausgabe der Chronik in Band I der „Osnabrücker Geschichtsquellen“ (Osnabrück 1891) nebst der Einleitung dazu, ferner die als Band II derselben Sammlung (Osnabrück 1894) erschienene niederdeutsche Uebersetzung und Fortsetzung (herausgegeben von F. Runge). Die älteren Ausgaben sind bei O. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen II (3. Aufl.), 82 und Potthast, Wegweiser (2. Aufl.) S. 428 angeführt.