ADB:Konrad IV. von Rietberg

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Artikel „Konrad von Rietberg, Bischof von Osnabrück und Münster“ von Heinrich Detmer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 599–600, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_IV._von_Rietberg&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 20:35 Uhr UTC)
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Konrad von Rietberg. Bischof von Osnabrück und Münster, um 1456 geboren als Sohn des Grafen Konrad VI. von Rietberg, hatte in Rom den Grund zu einer gediegenen wissenschaftlichen Bildung gelegt und war nach seiner Rückkehr nach Deutschland Domherr zu Köln geworden. Freundschaftliche Beziehungen zu dem dortigen Erzbischofe Hermann, sowie der Umstand, daß er mit dem im März 1482 verstorbenen Osnabrücker Bischof Konrad von Diepholz verwandt war, trugen zu seiner einmüthigen Erhebung auf den bischöflichen Sitz zu Osnabrück bei. Im Juli 1482 beschwor er seine umfangreiche Capitulation und erhielt sehr bald die päpstliche Bestätigung seiner Würde. Noch sehr jung fiel ihm mithin die schwierige Aufgabe zu, das segensreiche Wirken seines tüchtigen Vorgängers fortzusetzen. Zu seinem vertrauten Rathgeber erwählte auch er den Bürgermeister Erdwin Erdmann, einen Mann von hervorragenden Talenten, einen erfahrenen und gewandten Juristen. Nicht lange nach seinem Regierungsantritte wurde K. in den verderblichen Bruderzwist verwickelt, welcher damals das Haues der Herzöge von Braunschweig spaltete. Naturgemäß ergriff er die Partei des Herzogs Friedrich, der erst kürzlich Margaretha, die Schwester Konrads, zur Gemahlin genommen hatte. War der Feldzug 1485 schon an und für sich ohne Erfolg, so zeigte er sich für Osnabrück um so verhängnißvoller, als er mit Allem, was er im Gefolge hatte, die Finanzlage des Bischofs derartig zerrüttete, daß K. keinen anderen Ausweg sah, als ins Ausland zu gehen und fremden Fürsten in ihren Cabinetten und bei Gesandtschaften zu dienen, so den Königen von Dänemark, Ungarn, Polen. Noch lange Jahre hindurch kam in [600] den Haushalt keine Ordnung; erst wiederholte von den Ständen gewährte Landschatzungen führten allmählich eine Besserung herbei. Während des Bischofs häufiger und ausgedehnter Abwesenheit lag die Regierung in den Händen einiger der Domherrn und des Bürgermeisters. Der Mangel einer einheitlichen, kräftigen Oberleitung machte sich bald fühlbar. Die Fehden im Lande nahmen bedenklich zu, die Bande der Sittlichkeit lockerten sich mehr und mehr; das weltliche Leben der Geistlichen, ihre Sucht, sich auf Kosten der Laien zu bereichern, rief 1489 selbst einen gefährlichen Volkstumult unter Lenethun hervor. Doch trug der Bischof, wenn er vorübergehend in seinem Lande Hof hielt, Sorge, den Uebelständen energisch zu wehren. 1488 war er unter der Zahl der rheinischen und westphälischen Fürsten, welche zu Dortmund über die Schäden im Münzwesen beriethen und einen festen Münzwerth verordneten. Auch gegen die Mißbräuche des Klerus schritt er ein. Aus vollem Herzen den Reformbestrebungen ergeben, welche, von der Bursfelder Congregation ausgehend, darnach trachteten, die Benedictinerregel in ihrer alten Strenge wieder herzustellen, führte auch er wie sein Vorgänger sie mit Erfolg in verschiedenen Klöstern durch. Die Stimmung im Volke war, als nach dem Aufstande 1489 die Regierung thatsächliches Entgegenkommen bewiesen hatte, einem auf inneren Frieden gerichteten Wirken sehr günstig und bethätigte sich in zahlreichen Armenstiftungen aus allen Schichten der Bevölkerung. Durch Vermittlungen, bei denen die milde, friedliebende Natur des Bischofs K. den entschiedensten Einfluß übte, wurden die bedrohlichsten Fehden beigelegt. In den auswärtigen Verhältnissen, so namentlich auch 1495 bei der schon lange heftig geführten Feindschaft zwischen dem Bischofe Heinrich von Münster und dem Grafen Edzard von Friesland, stellte K. durch erfolgreiche Intervention den Frieden wieder her. Den besten Beweis, wie sehr man ihm vertraute und sein mildes Regiment würdigte, liefert die Thatsache, daß das Münstersche Domkapitel nach dem Tode des Bischofs Heinrich (24. December 1496) seine Wahl auf K. von Osnabrück lenkte, der am 28. April 1497 auch die päpstliche Bestätigung zugleich mit der Erlaubniß erhielt, unter dem Titel eines Administrators das Bisthum Osnabrück weiter zu verwalten. Von nun an wandte K. beiden Diöcesen seine ungetheilte Sorgfalt zu und hielt sich, nachdem er im Juni 1497 mit dem Grafen Edzard einen Handelsvertrag geschlossen hatte, von allen auswärtigen Verwickelungen fern. Seine enge Freundschaft mit dem Erzbischofe Hermann von Köln, der auch das Stift Paderborn verwaltete, rief ein segensreiches Bündniß ins Leben. Im Februar 1500 vereinigten sich beide Fürsten zum Schutz ihrer ausgedehnten Länder gegen die Plage fremder Truppendurchzüge und raublustigen Gesindels, denen sie gemeinsam mit Waffengewalt entgegentreten wollten. Die Sicherheit im Lande nahm zu, die Rechtspflege kehrte in geordnete Bahnen zurück; und um so ungestörter konnte K. sich seiner friedlichen Wirksamkeit hingeben, als sein Haushalt schon lange im besten Stande war. Als er am 9. Februar 1508 starb, wurde er allgemein als milder Regent betrauert, dem das Wohl der ihm anvertrauten Lande in erster Linie am Herzen lag.

Sandhoff, Antistitum Osnabr. res gestae.Stüve, Gesch. d. Hochstifts Osnabrück. – Erhard, Gesch. Münsters.