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ADB:Konrad von Berg

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Artikel „Konrad von Berg“ von Heinrich Detmer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 600–602, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_von_Berg&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 16:57 Uhr UTC)
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Konrad von Berg, 1306–1310 Bischof von Münster, war der Sohn des Grafen Adolf VI. von Berg und Margarethas, einer Schwester des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden. Von Jugend an der geistlichen Laufbahn bestimmt, ist er 1273 als Propst zu St. Kunibert in Köln, von 1278 im als Dompropst ebendaselbst urkundlich nachzuweisen. Seine Erhebung zum Bischof beendete die unheilvolle Spaltung zwischen dem Münsterischen Bischof Otto von Rietberg und einem Theile des dortigen Domkapitels, die, von Kleinigkeiten ausgehend, [601] mit der Zeit nur an Erbitterung gewonnen hatte. Volk und Ritterschaft nahmen Partei; der Erzbischof Heinrich von Köln, als Metropolitan zum Schiedsrichter aufgefordert, sprach über Bischof Otto, nachdem derselbe wiederholten Vorladungen keine Folge gegeben hatte, am 3. October 1306 die Absetzung aus. Eine Neuwahl wurde noch vor Ende des Jahres anberaumt und als aus dieser K. als Bischof hervorgegangen war, erhielt er sehr bald die Bestätigung des Erzbischofs von Köln. Otto von Rietberg hatte immerhin in seiner Diöcese noch einen achtbaren Anhang. Die Berechtigung des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens war hartnäckig von ihm bestritten worden. Er hatte nach Rom appellirt. Wol mochte er eine Zeit lang daran denken, seinem Gegner mit Waffengewalt entgegenzutreten. Noch am 18. October 1306 übte er bischöfliche Functionen aus, dann aber begab er sich nach dem Süden, um selbst am päpstlichen Hof sein Recht zu suchen. Die Art und Weise, wie K. zur bischöflichen Würde gelangt war, zeichnete ihm im Grunde schon den Weg vor, auf welchem allein er sich in seiner Stellung halten konnte. Nachdem er mit Hülfe des kriegerischen Grafen Eberhard von der Mark sich im Besitze seines Stiftes befestigt hatte, erfüllte er in den Personalfragen, die eine wichtige Rolle in den vorhergehenden Streitigkeiten gespielt hatten, die hauptsächlichsten Forderungen der Gegner Ottos. Es scheint, daß er rasch der zahlreichen Schwierigkeiten Herr wurde; wir erfahren wenigstens nichts von weiterem offenen Widerstande von Seiten der Parteigänger Ottos. Minder glücklich war er in seiner Unternehmung gegen seinen nächsten Nachbar, den Bischof Ludwig von Osnabrück, der, in langem Hader mit dem Grafen von Tecklenburg, jetzt auch in offenem Zwist mit seinem Domkapitel lebte, das sich um Hülfe nach Münster wandte. Kleine Reibereien zwischen den Angehörigen beider Hochstifte blieben nicht aus. K. suchte zwar längere Zeit hindurch zu vermitteln, da er einen völligen Bruch vermeiden wollte. Als aber durch das Eingreifen des Grafen von der Mark die Fehde in Osnabrück größere Dimensionen annahm und Ludwig, so scheint es, mehr und mehr sich dem Interesse des abgesetzten Otto von Rietberg hinneigte, kam es zu rückhaltloser Feindschaft. Am 4. November 1308 fiel auf dem Halerfelde die Entscheidungsschlacht. Ein verhältnißmäßig nur geringes Häufchen Osnabrücker stand einer imposanten Kriegsmacht der vereinten Gegner – darunter auch die Münster’schen – entgegen; dennoch errang es einen entscheidenden Sieg, der zwar durch den Tod des Bischofs Ludwig erkauft wurde. Mit dessen Nachfolger Engelbert verständigte sich K. alsbald auf einem Tage zu Crumbeck 1309. Unstreitig die wichtigste Regierungshandlung Konrads war das von ihm am 1. August 1309 auf dem Laerbroke verkündete erste Münster’sche Landesprivileg. Es ist dieses wol ohne Zweifel das Ergebniß längerer sorgfältiger Berathungen der Landstände, die sich ihre auf alter Gewohnheit beruhenden Sonderprivilegien bewahren und urkundlich für alle Zeit bekräftigen lassen wollten. Für Konrads Stellung ist es in der Hinsicht besonders charakteristisch, als es in scharfer Weise seine Abhängigkeit von den Gewalten zeigt, die ihn erhoben hatten, und durch deren Begünstigung allein er hoffen durfte, seiner Position auch für die Zukunft festen Halt zu geben. In vollem Einverständniß mit seinem Kapitel, seinen Lehns- und Dienstmannen und den Boten der Städte und Ortschaften verordnete K. in diesem Privileg, daß in Zukunft bei Stiftlehen, wenn keine männlichen Erben vorhanden seien, die Töchter erbrechtlich folgen sollten. Alle Geraade ferner und Hergewedde, die seither aus dem Nachlasse Verstorbener an den Bischof als obersten Landesherrn entrichtet werden mußten, sollten von nun an allein den erbberechtigten Verwandten zuerkannt werden. Weiter hob K. für sich und seine Nachfolger das Institut der Officialen auf und befahl, daß in geistlicher Gerichtsbarkeit Jeder vor dem Bischofe selbst oder dem sonst zuständigen Richter [602] sein Recht suchen und finden solle. Endlich verbot er die Uebergriffe, welche Gaugrafen und andere weltliche Richter häufig gegen das Eigenthum der vor ihnen Angeklagten sich hatten zu Schulden kommen lassen. – Man sieht, wie K. in diesem Privileg, das die Grundlage für alle späteren Münster’schen Landesprivilegien bildet, den Interessen der stiftischen Landstände Rechnung trug, wol tragen mußte. – Bald darauf und nach dem Tode Ottos von Rietberg, der mit seinen Klagen schon lange Zeit vorher am päpstlichen Hofe erschienen war, hat auch der Papst Clemens V. eine endgültige Entscheidung über die Münsterischen Vorgänge im October 1306 getroffen. Es ist kein Zweifel, daß der Papst die eigenmächtige Art und Weise, in welcher der Kölner Erzbischof damals verfuhr, mißbilligte. Er kassirte die Wahl Konrads, ohne jedoch, wie es scheint, die von diesem als Bischof getroffenen Entscheidungen außer Kraft zu setzen. K. versuchte nicht den geringsten Widerstand. Der päpstlichen Weisung gehorsam legte er seine bischöfliche Würde nieder und ernannte einen Rath, der die Verwaltung der Diöcese führte, bis Clemens V. in Ludwig von Hessen 1310 einen neuen Bischof berief. K. selbst, dem vom Domkapitel ein Jahrgehalt ausgesetzt wurde, begab sich nach Köln, wo er ein völlig zurückgezogenes Leben führte und auch gestorben ist. Seine Leiche wurde in der Abtei Altenberge beigesetzt.

Kindlinger, Beiträge. – Geschichtsquellen des Bisthums Münster. – Perger, Otto von Rietberg. – Erhard, Geschichte von Münster. – Stüve, Gesch. des Hochstifts Osnabrück.