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ADB:Konrad III. (Bischof von Osnabrück)

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Artikel „Konrad von Diepholz“ von J. Jaeger. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 51 (1906), S. 334–336, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_III._(Bischof_von_Osnabr%C3%BCck)&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 21:23 Uhr UTC)
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Konrad: K. von Diepholz, Bischof von Osnabrück 1455–1482, Sohn des Grafen Konrad von D. und der Gräfin Armgardt von Hoya. Er war Propst zu Deventer und (seit 1439) Dompropst zu Osnabrück, als Bischof [335] von Osnabrück Nachfolger seines Oheims, des Grafen Rudolf von Diepholz. Seiner Regierung war eine sehr unruhige, fehdereiche Zeit im Hochstifte vorausgegangen, und das hatte ihm Gelegenheit geboten, schon vor seinem Regierungsantritt sich große Verdienste um Land und Stadt Osnabrück zu erwerben. Streitigkeiten des Domcapitels mit dem Administrator Erich, Grafen von Hoya (1437–1442), hatten eine Fehde hervorgerufen, die besonders von dem Bruder des Administrators, dem streitbaren Grafen Johann von Hoya, mit Erbitterung geführt und 1442 durch die Erstürmung des Schlosses Fürstenau unter Führung des Dompropstes Konrad und der Bürgermeister von Osnabrück beendet wurde. Der Graf Johann wurde als Gefangener nach Osnabrück gebracht und sechs Jahre lang im Bucksthurme in einem Käfig gefangen gehalten, Erich aber durch das Concil zu Basel der Verwaltung des Stifts enthoben, die nunmehr dem Bischofe von Münster, Grafen Heinrich von Mörs, übertragen wurde. Diesem leistete K. 1449 erfolgreiche Hülfe bei Niederwerfung eines Bauernaufstandes am Hümmling, hielt sich aber während der Regierung desselben meist in Deventer auf, von wo er Stift und Stadt Osnabrück in den mannichfachen Bedrängnissen und Fehden der Zeit kräftig unterstützte. Und als nach dem Tode Heinrich’s von Mörs der Graf Johann von Hoya die Wiedereinsetzung seines Bruders Erich in Osnabrück und die Wahl desselben auch in Münster gewaltsam betrieb und verbündet mit dem Herzoge Friedrich von Braunschweig und dem Grafen von Schaumburg Coesfeld bedrängte, da war es K., der beim Kloster Varlar im Sommer 1454 nach hartem Kampfe die feindlichen Reihen durchbrach, den Sieg erfocht und dadurch erreichte, daß sein Oheim Rudolf, Bischof von Utrecht, durch Papst Nikolaus V. zum Administrator von Osnabrück ernannt wurde. Als dieser, ohne die Verwaltung angetreten zu haben, gestorben war, wählte das Domcapitel am 15. Juli 1455 einmüthig den Grafen K. zum Bischof. Gereift durch ein vielgeprüftes Leben, Kraft und Milde in seinem Wesen vereinend, den geistlichen und weltlichen Pflichten seines Amtes gleiches Verständniß entgegenbringend, war er durchaus geeignet, dem seit Jahrzehnten von vielfacher Bedrängniß heimgesuchten Lande Ordnung und Frieden wiederzuschenken. Am 15. December 1455 erhielt er die geistliche Confirmation und um Fronleichnam des folgenden Jahres die bischöfliche Weihe.

Nachdem K. einige noch obschwebende Fehden beendet, besonders einen langjährigen Feind der Stadt Osnabrück, Friedrich Buck, mit seinem Anhange unschädlich gemacht hatte, gab er einen hervorragenden Beweis seiner Friedensliebe und seiner Thatkraft durch sein Eintreten für geordnete Verhältnisse im Stifte Münster. Hier hatte bei erledigtem bischöflichen Stuhle ein Theil der Domherren wiederum den Grafen Erich von Hoya, ein anderer Theil ihn, K. v. D., gewählt, während durch päpstliche Provision der Pfalzgraf Johann, Propst zu Worms, ernannt war. K. trat bereitwillig von der Candidatur zurück und nöthigte Erich durch einen Sieg über dessen Anhang bei Coesfeld 1457 zur Verzichtleistung; Graf Johann von Hoya, der mit Hülfe des niederen Volkes von Münster das Aeußerste versucht hatte, mußte fliehen.

Konrad’s Thätigkeit ist es zu danken, daß Osnabrück schon früh, früher als viele andere Territorien, sich eines ziemlich gesicherten Landfriedens erfreute. Dahin wirkte insbesondere der Vertrag mit dem Mindener Domcapitel und mit der Stadt Minden vom Jahre 1463, durch welchen man sich gegenseitig versprach, alle Fehde und Gewaltthat zu meiden, und zu dem seit dem 13. Jahrhundert verlassenen Grundsatze zurückkehrte, daß zur Schlichtung von Händeln die Gerichte anzurufen seien. In ähnlichen Verhältnissen stand Osnabrück damals zu den übrigen Nachbargebieten. Die natürliche Folge [336] dieser Entwicklung war die steigende Bedeutung des Gerichtswesens, insbesondere auch das wachsende Ansehen des römischen Rechts. K. selbst beförderte diese Bewegung, indem er in seinem Streite mit dem Bischofe von Münster über die Entschädigung für Kriegshülfe die Entscheidung der Rechtsgelehrten zu Köln anrief, und wiederholt wurden damals Rechtshändel der Stadt den Doctoren der Erfurter Universität vorgelegt. Einen vortrefflichen Berather und Vermittler in allen Rechtsgeschäften fand K. in dem Osnabrücker Bürgermeister Ertwin Ertmann, den er auch zum fürstlichen Rath erhob. Während der ganzen Regierungszeit Konrad’s ist dieser Mann, der mit einer umfassenden Kenntniß des kanonischen und römischen Rechts ausgestattet war und große Geschäftsgewandtheit besaß, die Stütze des Bischofs gewesen. Einen bleibenden Ruhm hat er sich auch erworben als Verfasser der ersten zusammenhängenden Darstellung der Osnabrücker Geschichte, cronica sive catalogus episcoporum Osnabrugensium, welche von den Anfängen bis 1454 reicht und von dem Iburger Benedictiner Dietrich Lilie bis 1553 fortgesetzt wurde.

Unter dem Schutze des durch K. befestigten Landfriedens gediehen auch die städtischen Verhältnisse zu erfreulicher Blüthe. Handel und Gewerbe erfuhren Förderung durch Ausgestaltung der städtischen Statuten; insbesondere gewannen die Tuchbereitung und der Leinwandhandel bedeutend an Umfang. Die kleineren Städte des Landes suchten Rechtsbelehrungen in Osnabrück und Schutz für ihre Freiheit, die auch der Bischof förderte.

Und wie den weltlichen Dingen, so widmete K. auch den geistlichen Angelegenheiten seines Landes ernstliche Fürsorge. Vor allem suchte er der Verweltlichung der Klöster zu steuern. Die Bestrebungen der Bursfelder Congregation hatten in dem bisher von vielen Fehden heimgesuchten Westfalen wenig Erfolg gehabt. K. suchte nach Herstellung des Friedens das Versäumte nachzuholen. In den Klöstern Herzebrock, Iburg, Gertrudenberg, Malgarten, Bersenbrück und Oesede bewirkte er die Annahme der Reform, und sein Nachfolger führte das Begonnene weiter.

K. starb am 21. Mai 1482; mehr als 40 Jahre hatte er seine Kraft in den Dienst des Osnabrücker Landes gestellt, den Ruhm des tapferen Kriegers, des weisen Friedensfürsten und des frommen Bischofs in sich vereinend. In der Mariencapelle im Chorumgange des Domes befindet sich sein Grab mit gut erhaltener Inschrift, welche seinen frommen und zugleich mannhaften Sinn rühmt und seine Thätigkeit als Reformator der Klöster betont. Das Urtheil der Zeitgenossen faßt die Chronik treffend in den Worten zusammen: „Hätte man soviel Gold wie seine Person, man könnte seine Tugend damit nicht belohnen; denn er war ein Liebhaber des Friedens, ein Beschirmer des Rechts und ein Vermehrer des göttlichen Dienstes“.

Vgl. Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück I. Osnabrück 1853, S. 391 ff. – Forst, Ertwin Ertmans cronica sive catalogus episcoporum Osnabrugensium in Osnabrücker Geschichtsquellen I. – Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück.
J. Jaeger.