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ADB:Erich I. (Herzog von Braunschweig-Grubenhagen)

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Artikel „Erich I., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 201–202, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erich_I._(Herzog_von_Braunschweig-Grubenhagen)&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 09:48 Uhr UTC)
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Erich I., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, genannt der Sieger, † 1427, war der einzige Sohn des Herzogs Albrecht II. Johann von Grubenhagen und bei dem im J. 1384 erfolgten Tode desselben kaum geboren. Bis zum J. 1401 stand er unter Vormundschaft seines Oheims, des Herzogs Friedrich von Grubenhagen-Osterode, mit welchem er im J. 1402 einen Vertrag über die Regierung des Landes schloß, worauf er seinen Wohnsitz zu Salz der Helden nahm. Am 18. April 1401 ertheilte er der Stadt Braunschweig den [202] Huldebrief und am 21. Mai 1402 bestätigte er der Stadt Osterode ihre Privilegien. Bald brach in ihm der unruhige Geist aus, der auch seinen Vater beherrscht hatte. Er gerieth in Streitigkeiten mit seinen Vettern, den Herzogen Bernhard und Friedrich von Lüneburg und mit der Stadt Braunschweig und ein Jahr später auch mit seinem bisherigen Vormunde, mit den Grafen von Schwarzburg und dem Landgrafen von Thüringen, welche jedoch sämmtlich bald wieder beigelegt wurden. Im J. 1406 wurde E. in einer Fehde mit den Herren v. Hardenberg zu Lindau gefangen genommen, aber bald durch Ausstellung einer schriftlichen Urfehde und unter Bürgschaft der Stadt Osterode der Haft wieder ledig. Im J. 1415 entspannen sich zwischen ihm und den Grafen Heinrich, Ernst und Günther von Hohenstein, wahrscheinlich wegen der von beiden Theilen an die Grafschaft Lauterberg gemachten Ansprüche, vielleicht auch wegen Grenzstreitigkeit, Meinungsverschiedenheiten, welche schließlich zu offenem Kampfe führten. Bei dem Dorfe Osterhagen, unweit Scharzfeld, kam es zu blutigem, entscheidendem Kampf, in welchem E. siegreich das Feld behauptete. Graf Günther blieb todt auf der Wahlstatt, die Grafen Heinrich und Ernst geriethen in des Siegers Gefangenschaft und mußten sich unter Entsagung auf ihre Ansprüche mit 8000 Gulden lösen. Andere Streitigkeiten mit den Herren v. Bortfeld, wegen deren Herzog E. ein Bündniß mit der Stadt Braunschweig schloß, und mit dem Landgrafen Friedrich dem Streitbaren von Thüringen wegen der Stadt Einbeck im J. 1424, wurden bald geschlichtet. In letztgenanntem Jahre belehnte die Aebtissin Adelheid von Quedlinburg ihn und die anderen Grubenhagen’schen Herzoge mit Duderstadt, Gieboldehausen und der goldenen Mark; bereits im J. 1422 hatte ihm die Aebtissin von Gandersheim das Schloß und den Forst Elbingerode zu Lehn gegeben. – Herzog E. starb am 28. Mai 1427. Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter des Herzogs Otto des Quaden von Göttingen, schenkte ihm acht Kinder, fünf Töchter und drei Söhne, von welchen letzteren Heinrich und Albrecht (s. die betr. Artikel) dem Vater in der Regierung folgten, Ernst aber als Dompropst in Einbeck gestorben ist.

Max, Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen, Hannover 1862, Thl. I. Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Thl. I.