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ADB:Otto der Quade

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Artikel „Otto der Quade, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 677–682, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_der_Quade&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 04:49 Uhr UTC)
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Otto mit dem Beinamen der Quade, d. i. der Böse, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, auch Herzog von Oberwald oder von der Leine genannt, Sohn Herzog Ernst’s und dessen Gemahlin Elisabeth, einer Tochter des Landgrafen Heinrich II. von Hessen, erhielt, da seine beiden Brüder Ernst und Albrecht bereits vor des Vaters Tode (24. April 1367) verstorben waren, [678] das ganze Fürstenthum Göttingen, welches seinem Vater bei der Theilung vom 17. April 1345 zugefallen war. Schon bei seinen Lebzeiten hatte Letzterer ihm einen Theil der Regierungsgeschäfte überlassen. Seit er sie dann 1367 allein übernommen, bildet sein Leben eine fast ununterbrochene Kette wilder Fehden, in welche ihn nicht minder als die Zeitverhältnisse der eigene, unbändig-kampflustige Sinn trieb. Bald war er im Streite nach allen Seiten. Nicht ohne Einwirkung Otto’s wird wol schon die Auflehnung einiger Hildesheimischer Dienstmannen, wie der v. Oberg und v. Schwicheldt auf Wallmoden, der v. Steinberg auf Bodenburg gegen den Bischof Gerhard geschehen sein. Denn als dieser 1368 Wallmoden eroberte, verpfändete O. dem v. Oberg den Brunstein und zog mit Herzog Albrecht von Grubenhagen gegen den Bischof zu Felde. Er eroberte Alfeld und erbaute dort eine neue Burg. Es gelang ihm auch Herzog Magnus auf seine Seite zu ziehen, mit welchem er am 31. März 1370 ein Bündniß und eine Erbverbrüderung schloß. Den Grafen von Wernigerode, die wie die Grafen von Regenstein auf Gerhard’s Seite standen, entriß er die Harzburg, die sie von dem Grafen von Woldenberg in Pfandbesitz hatten, und zwang sie, ihm dieselbe unterm 7. Juli 1370 urkundlich abzutreten, um sie zur Hälfte als Lehen aus seiner Hand zurück zu empfangen. Eine Niederlage Otto’s unter dem Woldenstein, wo er selbst kaum der Gefangenschaft der Bischöflichen entrann, in die eine Anzahl seiner angesehensten Ritter gerieth, führte Anfang 1371 zum Friedensschlusse, in dem O. Alfeld, der Bischof die Gefangenen herausgab. Schon zuvor, am 6. October 1370, hatte O. mit dem Bischofe auf Lebenszeit ein Bündniß geschlossen. Gleichen Rückhalt fand an O. der fehdelustige Adel im Süden seines Gebietes, wo ein freches Raubritterthum dem Handel der thüringischen Städte den empfindlichsten Schaden zufügte. Gegen dieses Treiben verbanden sich 1371 die Städte Erfurt, Nordhausen und Mühlhausen, sie rückten vor den Hanstein und verwüsteten die Gegend weit und breit; doch erlitten sie auf dem Heimzuge von O. eine vollständige Niederlage, die diesem reiche Beute und schweres Lösegeld einbrachte. Bedeutsamer als diese Fehden waren die Kämpfe Otto’s um die Regierungsnachfolge in Hessen, auf welche ihm der Tod Otto’s des Schützen, des einzigen Sohnes Landgraf Heinrich’s II. († 1366), Aussicht eröffnete, da er durch seine Mutter der einzige Enkel des Letzteren war, dessen Neffe Hermann aber sich dem geistlichen Stande gewidmet, wenn auch die Weihen noch nicht erhalten hatte. Ein unbedachtsames Wort soll O. die Gunst seines Großvaters entzogen haben. Hermann gab die geistliche Laufbahn auf, vermählte sich 1368 mit Johanna, der Tochter des Grafen Johann von Nassau, und trat seit 1370 seinem Oheime als Mitregent zur Seite. O. war nicht der Mann seine ehrgeizigen Pläne ohne Weiteres aufzugeben. Er erbaute dicht an der hessischen Grenze die Burg Sichelstein und suchte Verbindungen unter dem hessischen Adel. Es bildete sich in feindlicher Absicht gegen den Landgrafen der Ritterbund der Sterner, an dessen Spitze O., sowie Graf Gottfried VII. von Ziegenhain traten, dem jener am 3. August 1371 seine Schwester Agnes versprach und 1000 Mark als Brautschatz auf den demnächstigen Anfall von Hessen anwies. Die Landgrafen, die dem Sichelstein gegenüber den Sensenstein errichteten und sich vor Allem auf die Städte ihres Landes stützten, wiesen eine Gebietsabtretung zurück. So begann denn 1372 ein wilder Kampf, der Anfangs von den Sternern mit Glück geführt wurde. Doch gelang es den Landgrafen mächtige Bundesgenossen sich zu erwerben. Herzog Albrecht von Grubenhagen trat auf ihre Seite, und mit den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen, Landgrafen von Thüringen, schloß Hermann am 9. Juni 1373 zu Eschwege eine Erbverbrüderung, welche Kaiser Karl IV. am 13. December bestätigte, nachdem er ihn wenige Tage vorher zu Prag auch mit der Landgrafschaft Hessen feierlich [679] belehnt hatte. In noch weitere Kreise drang der Streit durch die zwiespältige Erzbischofswahl von Mainz, wo 1373 Bischof Ludwig von Bamberg, ein Bruder jener Meißener Markgrafen, und Bischof Adolf von Speier, Graf von Nassau, sich gegenüber standen. Die Landgrafen unterstützten jenen, während O. am 29. August 1374 mit diesem ein Bündniß schloß, in dem er ihm in allen Kriegen gegen Hessen seine Hilfe zusagte. Der Erfolg der Letzteren scheint sehr gering gewesen zu sein. Da außerdem der Bund der Sterner in der Auflösung begriffen war und Otto’s Hauptthätigkeit jetzt nach anderer Seite gezogen wurde, so zeigte er sich zum Frieden geneigt. Am 26. Februar 1375 vermittelte Herzog Albrecht eine Sühne, doch erst am 2. Juli willigte O. in den Frieden ein, in dem er das Schloß Allerberg und eine unbedeutende Geldentschädigung erhielt, nebst Mutter und Schwestern aber allen Ansprüchen auf Hessen, sowie auf den Nachlaß seines Großvaters entsagen mußte. Zur Aufgabe des Kampfes, welchen Bischof Adolf noch fortsetzte, wird O. vor Allem seine Theilnahme an den Braunschweig-Lüneburgischen Wirren veranlaßt haben. Am 26. Juli 1373 war nämlich Herzog Magnus II. gestorben, ohne daß es ihm gelungen wäre, das Fürstenthum Lüneburg gegen die Ansprüche der sächsischen Herzöge siegreich zu behaupten. Durch Vermittelung seiner Wittwe wurde am 25. September 1373 zwischen ihren unmündigen Söhnen und den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen ein friedliches Abkommen getroffen. Trotz des 1370 mit Magnus abgeschlossenen Bündnisses war O. seiner Verpflichtung, jenem Hilfe zu leisten, niemals nachgekommen, ja er hatte gelegentlich sogar nicht übel Lust gezeigt, seinen Feinden sich anzuschließen. Jetzt aber forderte er mit Berufung auf jenen Vertrag die Vormundschaft über die unmündigen Söhne Magnus’, die von Rechtswegen ihrem Oheim Herzog Ernst zustand, offenbar nur in der Absicht seine eigene Macht auf Kosten des Erbes seiner Vettern rücksichtslos zu erweitern. Der Aufruhr in Braunschweig im J. 1374, welcher die Absetzung des alten Rathes, die Einsetzung eines neuen und die Ausstoßung der Stadt aus der Hansa zur Folge hatte, gab ihm eine bequeme Gelegenheit in Braunschweig festen Fuß zu fassen. Der neue Rath der Stadt, der fremden Schutzes dringend bedurfte, erhielt diesen am 27. Mai 1374 von O. gegen Zahlung von 1000 Mark zugesagt. Am 21. October schloß Letzterer auch mit Magnus’ Söhnen einen Vertrag, in welchem sie seine Vormundschaft anerkannten. An demselben Tage nahm O. für sie das Schloß Wolfenbüttel aus den Händen der Stadt in Besitz. Mit sicherem Rechtstitel konnte O. nun als Herr im Lande schalten. Wie schon 1370 mit dem Bischofe von Hildesheim, so schloß er am 22. October 1374 auch mit dem von Halberstadt ein Bündniß. Dagegen wurde durch seine Einwirkung der sogenannte Lüneburger Erbfolgekrieg aufs Neue begonnen. Am 9. August 1376 kam dann ein von dem Bischof Gerhard von Hildesheim vermittelter Waffenstillstand zwischen O. und Herzog Albrecht von Sachsen zustande, der jedoch Ersteren von neuen Feindseligkeiten nicht abhielt. Als der Kaiser im folgenden Jahre in Tangermünde weilte, gab O. dem Bischof Gerhard am 6. Juni zu Haldensleben Vollmacht für sich und drei seiner Vettern, die Herzöge Friedrich, Heinrich und Otto mit den beiden Herzögen von Sachsen, sowie Magnus’ viertem Sohne, dem Herzoge Bernhard, der zu diesen übergegangen war, eine Sühne zu stiften. Dies geschah unter Zustimmung des Kaisers am 12. Juni 1377. Danach sollten die Herzöge Friedrich, Heinrich und Otto ihre Ansprüche an das Fürstenthum Lüneburg aufgeben und dafür durch 10 Schlösser entschädigt werden, so daß von den Söhnen Magnus’ nur für Bernhard die Aussicht auf Nachfolge in Lüneburg bestehen blieb. Da diese Sühne aber bis zum 1. August, wie ausgemacht war, wohl besonders wegen des Widerspruches Herzog Friedrich’s nicht vollzogen wurde, so kam es am 24. und [680] 25. October 1377 abermals in Gegenwart des Kaisers zwischen O. und den sächsischen Herzögen mit Ausschluß der Söhne Herzog Magnus’ zu einem neuen Abkommen, nach welchem von Lüneburg nichts abgetreten werden und der Vertrag vom 25. Sept. 1373 und damit die Möglichkeit der Nachfolge in Lüneburg für Magnus’ Söhne in Kraft bleiben sollte. So hatte sich O. nach allen Seiten Ruhe verschafft und konnte jetzt um so sicherer daran denken, seine Vettern bei Seite zu schieben und sich selbst als Herr in Braunschweig festzusetzen. Spottend nannte man Friedrich den Herrn ohne Land; unwillig ertrug dieser die drückende Leitung Otto’s. Solcher Stimmung des jungen Fürsten entsprach vollständig die der Stadt Braunschweig, welche von Lüneburgischen, Hildesheimischen und Halberstädtischen Dienstmannen aufs schwerste bedrängt wurde und von O. nicht nur keinen Schutz, sondern vielmehr neue Unbilden erfuhr. Am 14. (13.) August 1380 wurde die Stadt wieder in die Hansa aufgenommen. Nachdem sie so einen festen Rückhalt gewonnen hatte, schloß sie am 3. März 1381 ein Bündniß mit dem Herzoge von Sachsen und Herzog Bernhard, welcher sich inzwischen mit Friedrich verständigt und mit ihm gemeinsam die Vormundschaft über ihre jüngeren Brüder übernommen hatte. Um den Anfang des August ergriff die Stadt offen gegen O. Partei. Zwar erlitt sie von ihm am Lindenberge vor Thiede eine Niederlage. Als aber Friedrich im Einverständniß mit der Stadt durch List das Schloß Wolfenbüttel aus Otto’s Händen in seine Gewalt brachte und dann am 31. October mit der Stadt und den sächsischen Herzögen ein Bündniß schloß, mußte O. aus dem Lande weichen. Vergeblich erneute er den Kampf. Am 15. Juli 1383 sah er sich genöthigt, in aller Form auf das Braunschweiger Land zu verzichten; nur die ihm bei etwaigem Erlöschen des Mannesstammes zustehenden Erbrechte behielt er sich vor. Bald nachdem O. aus Wolfenbüttel vertrieben, suchte er eine Stütze bei seinem ehemaligen Gegner Hermann von Hessen. Am 2. October 1381 schlossen sie einen Vertrag, in welchem Hermann dem Herzoge die Schlösser und Städte Niederhessens, und dieser jenem die seines Fürstenthums Göttingen für den Fall eines kinderlosen Todes unter der Bedingung verschrieben, daß der Ueberlebende die Güter des Todten nur insgesammt und gegen Zahlung von 300 000 Mark den Erben herausgeben solle. Es stand dieses Versprechen Otto’s im schroffen Gegensatze zu der 1370 mit Herzog Magnus geschlossenen Erbeinigung, die derartige Verpfändungen von Schlössern geradezu verbot. Hermann war damals noch kinderlos. Als er sich aber am 15. October 1383 zum zweiten Male vermählte, verringerte er dadurch sehr die auf jenen Vertrag gesetzten Hoffnungen Otto’s. Es gelang daher dem Erzbischof Adolf von Mainz, der mit Hermann wegen verschiedener Punkte in Zwist war, ihn am 30. Juni 1384 in Treysa zu einem neuen Bündnisse gegen Hessen zu gewinnen, welchem sich im Februar des folgenden Jahres auch Markgraf Balthasar von Meißen anschloß. Zahlreiche Verbindungen hatte O. auch durch den Bund der Sichler, den er 1383 ins Leben gerufen hatte und dem u. A. Herzog Albrecht von Grubenhagen und die Bischöfe von Hildesheim und Paderborn beitraten. Auf Hermann’s Seite dagegen stellten sich insbesondere die Herzöge Albrecht von Sachsen und Ernst von Braunschweig. Im Sommer 1385 fielen die Verbündeten in Hessen ein. Kassel wurde vergeblich belagert, aber Immenhausen zerstört, und dem Markgrafen Balthasar öffneten Eschwege und Sontra die Thore. Schon am 22. Juli 1385 wurde unter Vermittelung des Bischofs Heidenreich von Münster und des Grafen Engelbrecht von der Mark zu Burg Uffeln zwischen O. und Hermann der Friede vermittelt. Danach sollten die von Letzteren am 2. October 1381 getroffene Uebereinkunft und der Vertrag Otto’s mit Mainz vom 30. August 1374 bestehen bleiben. Dazu behielt O. auch das Schloß Altenstein bei Allendorf in seinem Besitz. Gleichzeitig wurde auch [681] zwischen dem Erzbischof Adolf und Hermann eine Sühne errichtet, während der Kampf von dem Markgrafen Balthasar noch fortgesetzt wurde. O. gewann nun freie Hand, sich aufs Neue in die Streitigkeiten seiner Vettern in Braunschweig und Lüneburg einzumischen. Am 4. Februar 1386 schloß er mit den Herzögen Friedrich und Heinrich ein Bündniß, das hauptsächlich gegen die Stadt Braunschweig gerichtet war; einige Monate später (9. Juni) trafen sie Verabredungen, welche offenbar die Befreiung des Lüneburger Landes aus der Gewalt Herzog Wenzel’s von Sachsen zum Ziele hatten. Der Plan gelangte nicht zur Ausführung, da bald darauf ein anderer Vergleich mit dem Ascanier getroffen wurde. Und als es wirklich zum Kampfe kam, war Otto’s Thätigkeit schon längst wieder anderweit in Anspruch genommen. Denn am 28. März 1387 verbanden sich O., Balthasar und Adolf zu Eschwege nochmals gegen den Landgrafen Hermann. Doch verzögerte sich die Ankündigung der Fehde noch etwa ein halbes Jahr, weil O. in dieser Zeit mit der Stadt Göttingen in bitterem Hader lag. Zwischen ihr und dem Herzoge hatten seit längerer Zeit Zwistigkeiten bestanden, die einen immer ernsteren Charakter annahmen. Schon am 24. August 1382 hatte die Stadt zu ihrem Schutz mit Goslar, Hildesheim, Braunschweig, Lüneburg u. a. ein Bündniß geschlossen, aus dem später der große sächsische Städtebund erwuchs. Die Gewaltthätigkeiten des Herzogs hatten 1383 den Rath von Göttingen veranlaßt beim Erzbischofe zu Mainz Klage über den Fürsten zu führen. Dieser, der dem Landfrieden von Westfalen beigetreten war, forderte 300 Bürger der Stadt vor den bestellten Landrichter, Hans v. Gladebeck. Aber in der Besorgniß, diese ungewöhnliche Ladung sei in hinterlistiger Absicht geschehen, um die Stadt einige Zeit ihrer Wehrkraft zu berauben, hatten die Göttinger ihr keine Folge geleistet und an den Kaiser Berufung eingelegt. Die Feindseligkeiten steigerten sich, als König Wenzel am 10. März 1387 den westfälischen Landfrieden aufgehoben hatte. O. hatte sich mit Gewalt der Burg Grone bemächtigt, welche der Rath von Göttingen erworben hatte. Am 27. April 1387 kam es zu offener Absage der Stadt an den Herzog. Die Bürger verwüsteten sein in der Stadt gelegenes Schloß Balruz, eroberten die Burg Grone und trugen zwischen dieser und Rostorf auf dem Felde, das seitdem der Streitacker heißt, am 22. Juli 1387 über O. und seine Verbündeten einen glänzenden Sieg davon. An eben dem Tage belehnte König Wenzel die Stadt mit Grone, nachdem er ihr bereits einige Tage vorher (13. Juli) ihre Privilegien bestätigt hatte. Schon am 3. August söhnte sich daher O. mit der Stadt aus. Er trat ihr die Stätte der Burg Balruz ab und verlegte den herzoglichen Sitz nach Hardegsen, das er 1379 von den von Rostorf erhalten hatte. Inzwischen hatte Landgraf Hermann vergeblich versucht, Markgraf Balthasar auf seine Seite zu ziehen. Am 18. August 1387 wurde ihm von den Verbündeten die Fehde angesagt und im September begann der Krieg. Rotenburg, Melsungen, Gudensberg, Niedenstein wurden erobert. Kassel aber widerstand abermals allen Angriffen der Feinde. Als dann Balthasar durch seine Nichte Margarethe, die Gemahlin Hermann’s, bewogen, sich von seinen Verbündeten trennte, schlossen diese noch im September einen Waffenstillstand mit Hermann. Im November desselben Jahres ist O. an der Pest schwer erkrankt, aber bald wieder genesen. Die Feindseligkeiten mit Hessen wurden 1388 zwar noch fortgesetzt, aber wesentliche Erfolge nicht erreicht. Nach dem Tode Adolf’s von Mainz († 6. Februar 1390) bahnte sich zwischen Hermann und O. ein besseres Verhältniß an, das in der Verlobung von Otto’s gleichnamigem Sohne mit Hermann’s Tochter Elisabeth am 1. Juni 1390 auch äußerlich seinen Ausdruck fand. Am 30. September 1389 verband sich O. mit dem Abte von Corvey, Graf Heinrich von Everstein und Heinrich von Homburg gegen die Edlen von Lippe und die Stadt Holzminden. Der Verlauf der Fehde [682] ist nicht bekannt; doch müssen die Verbündeten nach späteren Thatsachen Holzminden erobert und getheilt haben. Einige Jahre darauf, am 13. December 1394, ist O. zu Hardegsen gestorben und dann in Wibrechtshausen bestattet. Nach einem Leben voll Streit und Fehde hat er auch im Tode den Frieden der Kirche nur mühsam erlangen können; erst die dringenden Bitten seiner Wittwe haben ihm von deren Bannspruche Befreiung erwirkt, den ihm die Zerstörung eines Gotteshauses zugezogen hatte. – Otto zeigt sich in seinen Tugenden und Lastern als ein echtes Kind seiner Zeit. Die Ritterschaft, welche er in Göttingen wiederholt zu glänzenden Turnieren um sich versammelte, pries seine Freigebigkeit und Gastlichkeit; ihr gefielen sein kampflustiger Sinn und der Vorschub, den er ihrem wilden Fehdeleben leistete. Schwer aber hatten unter ihm die übrigen Stände, vor Allem die Städte zu leiden. Statt Schutzes erfuhren sie von ihm selbst Gewalt und Bedrückung der verschiedensten Art, so daß er ihnen leicht als der quade d. i. böse Herzog erscheinen konnte. In der Politik war O. ohne Beharrlichkeit und ohne Bedenken in der Wahl seiner Mittel, ihn beherrschte rücksichtslose Selbstsucht, die ihn nicht selten seinen Verbündeten und eigenen Verwandten gegenüber zu treulosem Handeln trieb. So ist auch seine Regierung für sein Land wie für sein Geschlecht ohne alle Frucht geblieben. – Otto war zweimal verheirathet. Seine erste Frau Mirislave, eine Tochter Johann’s IV. von Holstein-Plön, die er um Anfang des Jahres 1358 heimführte, starb im J. 1376, ohne ihm Kinder zu hinterlassen. Er vermählte sich dann 1379 mit Margarethe, einer Tochter des Grafen Wilhelm von Berg, die erst am 18. Juni 1442 gestorben ist. Außer Otto dem Einäugigen (s. S. 685) gebar ihm diese noch einen Sohn, Wilhelm, der aber bereits früh (1391) verschieden ist, und zwei Töchter, Anna, die 1403 dem Markgrafen Wilhelm I. von Meißen, nach dessen Tode († 1407) aber 1413 dem Grafen Wilhelm II. von Henneberg-Schleusingen die Hand reichte und am 28. October 1426 starb, und Elisabeth, welche im Juli 1405 die Gattin Herzog Erich’s von Braunschweig-Grubenhagen wurde.