ADB:Wilhelm (Grafen von Henneberg-Schleusingen)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wilhelm, Graf von Henneberg“ von Wilhelm Germann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 24–27, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(Grafen_von_Henneberg-Schleusingen)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 01:06 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 43 (1898), S. 24–27 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
OFF in der Wikipedia
GND-Nummer OFF
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|43|24|27|Wilhelm, Graf von Henneberg|Wilhelm Germann|ADB:Wilhelm (Grafen von Henneberg-Schleusingen)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=OFF}}    

Wilhelm, Graf von Henneberg. Die hennebergischen Chronisten Spangenberg und Juncker zählen acht Grafen dieses Namens und Stammes. Von diesen kann der erste, welcher unter Otto III. 996 das hennebergische Kloster Georgenzell gegründet haben soll, was durchaus ungeschichtlich ist, als geschichtliche [25] Persönlichkeit nicht betrachtet werden. Die gesicherte Genealogie der Henneberger Grafen beginnt erst 1078. Der zweite Graf W. ist der einzige dieses Namens in der Aschaer Linie, welche sich später nach Römhild nannte. Er wird 1394, als die Steinrück vor Haina bei Römhild siegreich fochten, neben seinem Bruder Friedrich genannt mit dem Beisatz „der hintennach in der Heidenschaft blieb“ und begegnet dann noch urkundlich 1397. Von den übrigen sechs Grafen dieses Namens, welche alle der Schleusinger Linie angehören, kommen zwei (Wilhelm VI. und Wilhelm VIII.) als nachgeboren und früh verstorben nicht in Betracht und sollten ebenso wie die beiden erstgenannten gar nicht mitgezählt werden. Geschichtliche Bedeutung haben nur nachfolgende vier aufeinander folgende regierende gefürstete Grafen von Henneberg-Schleusingen.

Wilhelm I., gef. Graf von Henneberg 1405–1426, überkam die Regierung mit 21 Jahren. Sein erstes Streben war die Herstellung geordneter Finanzen und Geltendmachung der Gerechtsame seines Hauses. Er wird unter den Schirmherren des Kostnitzer Concils genannt. Auf einer Pilgerfahrt nach Jerusalem starb er unterwegs auf der Insel Cypern am 17. Juli 1426, nach einigen in einem Treffen erschlagen. Seine als hoffärtig verschrieene Gemahlin Anna von Braunschweig, der eine gute Haushaltung nachgerühmt wird, folgte ihm im Tode am 27. October 1426.

Wilhelm II., 1426–1444, stand zunächst mit seinem jüngeren Bruder Heinrich, da er bei des Vaters Tode erst 11 Jahr alt war, bis 1430 unter Vormundschaft Georg’s von Henneberg-Römhild. Entgegen dem fehdelustigen Sinn seiner ersten Regierungsjahre suchte er durch Vergleiche und Verträge die innere Ruhe zu sichern und seine sparsame Verwaltung setzte ihn in den Stand pfandweise Stadt und Amt Meiningen vom Bischof von Würzburg zu erhalten, und blieb dieser Besitz erstmalig 60 Jahre bei seinem Hause. Eine seiner Thaten, die Erstürmung des Raubschlosses Haun und die Gefangennahme der Raubritter 1442, hat das Volkslied verherrlicht. Es war eine folgenschwere Handlung, daß er zur Verhütung einer Theilung des Landes seinen jüngeren Bruder den geistlichen Stand ergreifen und auf alle Rechte an das Land verzichten ließ, nur machte der unruhige Charakter dieses Bruders alle Vorsicht zu Schanden. Kaum war Graf W. an den Verletzungen, die ihm ein wilder Eber auf der Jagd am Neujahrstage 1444 beigebracht hatte, eine Woche darauf gestorben, als Graf „Heinrich der Unruhige“ der Wittwe seines Bruders, Katharina von Hanau und ihren unmündigen Söhnen Wilhelm, Johann und Berthold, die Erbschaft streitig machte, indem er seinen Verzicht als einen erzwungenen für ungültig erklärte.

Wilhelm III., 1444–1480. Nachdem die gebieterischen Friedensvermittlungen der benachbarten mächtigern Fürsten und die Einräumung des Amtes Kaltennordheim den unruhigen Heinrich etwas fügsamer gemacht hatten, setzte die Vormundschaft es durch, daß der älteste Sohn W. des verunglückten Fürstgrafen schon im zehnten Lebensjahre für majorenn und lehnsfähig erklärt wurde. Den Ritterschlag erhielt der sechzehnjährige in Rom bei der Kaiserkrönung Friedrich’s III; daß er sich damals auch vom Papste das Privileg eines tragbaren Altars erwirkte, beweist seine kirchlich fromme Lebensrichtung, die ihn später zum Begründer der Wolfgangscapelle im Hermannsfelder See und der Wallfahrt dorthin machte und 1465 zu Gunsten seines Klosters Veßra eine Christophgesellschaft stiften ließ, endlich 1476 als Pilger ins heilige Land führte. Diese Pilgerschaft ist mehrfach poetisch verherrlicht. Als Regent und Staatsmann trat er in die Fußtapfen seines berühmtesten Vorfahren Berthold’s des Weisen, des ersten gefürsteten Grafen, des Rathes mehrerer Kaiser. Mit seiner Opferwilligkeit für kirchliche Stiftungen wußte er als guter Finanzmann, der ein [26] Verzeichniß seiner Einkünfte stets bei sich führte, und als friedliebender gesuchter Bundesgenosse die Fürsorge für seines Landes Wohlfahrt und für Gebietszuwachs wol zu vereinigen. Es glückte ihm unter anderem die Erwerbung des Amtes Fischberg von Fulda und Römhild und auch der zweiten Hälfte von Ilmenau. Er förderte den Ilmenauer Bergbau, die Entstehung eines Salzwerks in Schmalkalden, sorgte für die Aufnahme der Stadt Themar. Dem Kaiser leistete er viele Dienste und wurde mit neuen Gnadenerweisungen belohnt. Auf der Rückfahrt von einer Kirchfahrt nach Rom, wohin Kurfürst Ernst von Sachsen 1479 seine Begleitung erbeten hatte, erlag Graf W. (der war gar ein weidlicher, starker und gerader Fürst mit Mannsachen, Ringen, Steinschießen und aller Behendigkeit, so ein Mann haben mag) im Dorf Saluren bei Botzen in der Pfingstwoche 1480. An der Kirche von Botzen, in welcher er beerdigt wurde, ist noch sein Grabdenkmal zu sehen, den Leichnam ließ die fürstliche Wittwe Margareta von Braunschweig, in das Erbbegräbniß zu Veßra 1482 überführen.

Wilhelm IV., geboren am 10. Februar 1478, † am 24. Januar 1559. Das Anfangsjahr der Regierungszeit dieses Grafen läßt sich nicht bestimmt angeben, da das Todesjahr seines älteren Bruders Wolfgang, des nach henneb. Hausverfassung regierenden Herrn, nicht genau bekannt ist – es fällt zwischen 1482 und 85. Bis 1495 währte die vormundschaftliche Regierung seiner trefflichen Mutter Margareta, deren kirchliche Richtung sich auf den Sohn übertrug, der im Sinne der Mutter die große Grimmenthaler Wallfahrt seit 1498 in Aufnahme brachte und 1502 ein Barfüßerkloster in seiner Residenz Schleusingen gründete, auch um die sittliche und wissenschaftliche Hebung anderer henneb. Klöster bemüht war. Seine überaus kinderreiche Ehe mit Anastasia von Brandenburg, Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles, deren Schwester Elisabeth, seit 1482 mit Hermann von Henneberg-Römhild vermählt war, brachte ihn in nahe Beziehungen zu den Hohenzollern fränkischer Linie, namentlich zu Albrecht von Preußen, aber sie wurde auch Veranlassung einer den bescheidenen Landeseinkünften nicht entsprechenden Hofhaltung. Zunächst verschwand der Pfandschilling des von Würzburg 1494 und 1499 wieder eingelösten Amtes und Stadt Meiningen in der für Henneberg unglücklichen bairischen Fehde 1503 bis 1505 zwischen Ruprecht von der Pfalz und den Herzogen Albrecht und Wolfgang. Graf W., der am pfalzgräflichen Hof erzogen war, stand auf Ruprecht’s Seite, zog sich dadurch die Reichsacht zu. Verwüstung der Grafschaft Henneberg durch Hessen, dem die Achtvollstreckung aufgetragen war, und längere, erst 1521 beigelegte Streitigkeiten und Fehden mit diesem Nachbar waren die Folge der unüberlegten Parteinahme. Der Bauernkrieg brachte den Grafen in persönliche Gefahr und in die Unmöglichkeit, dem Würzburger Bischof die vertragsmäßige Hülfe zu leisten. Der Verdacht des Verraths oder zweideutigen Verhaltens ist unbegründet. Die entsetzlichen Verheerungen des Landes, die Verwüstung seiner Schlösser Henneberg, Osterburg, Landsberg, Hutsberg, vieler Burgen und Klöster und die von da datirende Versiegung vieler Finanzquellen bezeugen die Nothlage. Nachdem der Aufstand mit kursächsischer und hessischer Hülfe blutig niedergeschlagen war, begann das innere Reorganisationswerk in Verwaltung und Justiz. Die hennebergische Landesordnung von 1539, ein Werk des Kanzlers Joh. Gemel, eines vorzüglichen Juristen, hat bis heute Ruf und Geltung. Durch seinen Gerechtigkeitssinn, seine Leutseligkeit und persönliche Anspruchslosigkeit erlangte der Graf eine seltene Beliebtheit, bei den Standesgenossen wuchs sein Ansehen von Jahr zu Jahr. Hatte er schon unter Maximilian nach Lösung von der Reichsacht so viel gegolten, daß ihm die Schutzherrschaft Schweinfurts übergeben war, so nicht weniger unter Karl V. wegen seiner weisen Mäßigung [27] und der Kriegsdienste seiner Söhne, deren einer, Wolfgang, in kaiserlichem Dienst als tapfrer Held gefallen war. Nachdem die finanziellen Bedrängnisse 1540 den Verkauf von Elgersburg an Sachsen und 1542 den folgenschweren Umtausch des reichen Amtes Mainberg bei Schweinfurt gegen Amt und Stadt Meiningen nöthig gemacht hatten, entsagte Graf W. zu Gunsten seines Sohnes Georg Ernst, um dessen Verehelichung mit der protestantischen Prinzessin Elisabeth von Braunschweig und die Einführung der Reformation zu ermöglichen. Wilhelm’s Stellung zur Reformation, welcher er öffentlich erst 1548 nach der unglücklichen Schlacht bei Mühlfeld beitrat, um dann als einer der standhaftesten Bekenner in der interimistischen Zeit sich zu bewähren, unterliegt verschiedener Beurtheilung. Ein fanatischer Anhänger des alten Kirchenthums ist er jedenfalls nicht gewesen, obwol die geschickt ins Werk gesetzte Gefangennahme Luther’s zunächst ihm als feindlicher Act zugerechnet wurde. Er trug aufs vorsichtigste den Verhältnissen Rechnung, so lange drei Söhne aus geistlichen Pfründen ihren Unterhalt ziehen mußten, wohnte deshalb auch nicht 1530 dem Reichstag zu Augsburg persönlich bei. Wenn er aber die Augsb. Confession brieflich seinem in Augsburg weilenden Sohn Wolfgang gegenüber am 15. August 1530 „etwas ganz costlich und die helle evangelische Schrift“ nennt; wenn er ferner seine Tochter Margarete, eine gewesene Nonne, 1534 verheirathet, nachdem er darüber mit Albrecht von Preußen eingehend und unverhüllt correspondirt hatte (Hernbreitingen in der heilgen Hirschbrunft am Sonntag des heil. Creutserhebungtag 1533), so ist über seine innere Stellung ein Zweifel nicht möglich. Auch der Rücktritt von der Regierung war ein vielfach bedingter, alle hohen und wichtigen Sachen, namentlich gegenüber dem Kaiser und den Reichsständen, hatten auch ferner in des alten Grafen Namen und mit seinem Rath zu geschehen, und erst 1555 entsagte er diesen Regalien und bat um die Belehnung für seinen Sohn Georg Ernst. Wenn also wie für den Anfang seiner Regierung, so auch für deren factisches Ende bestimmte Jahreszahlen nicht genannt werden können, so ist er doch den Fürsten mit längster Regierungszeit beizuzählen, und es begreift sich die Verehrung, welche ihm als Senior aus den fürstlichen Kreisen bis zu seinem Tode im 81. Lebensjahr entgegengebracht wurde.

Hauptquelle ist Juncker’s Ehre der gefürsteten Grafschaft Henneberg. – Diplomatische Geschichte des gräfl. Hauses Henneberg II (von Schultes). – G. Brückner, Neue Beiträge z. Gesch. deutschen Alterthums. 3. Lfg., Meiningen 1867. – W. Germann, D. Joh. Forster, der Henneb. Reformator. Meiningen 1895.