Zum Inhalt springen

ADB:Wilhelm (Herzog von Österreich)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wilhelm der Freundliche von Habsburg“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 20–24, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(Herzog_von_%C3%96sterreich)&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:30 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 43 (1898), S. 20–24 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wilhelm (Österreich) in der Wikipedia
Wilhelm von Österreich in Wikidata
GND-Nummer 101245289
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|43|20|24|Wilhelm der Freundliche von Habsburg|Franz von Krones|ADB:Wilhelm (Herzog von Österreich)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=101245289}}    

Wilhelm der Freundliche von Habsburg, österreichischer Herzog, geboren 1370, † am 15. Juli 1406. Als Erstgeborener Hz. Leopold’s III. (s. A. D. B. XVIII, 392) von Oesterreich aus dessen Ehe mit Viridis, Tochter Bernabò’s Visconti, Hz. von Mailand, tritt der 15jährige Prinz schon in Knabenjahren auf die Bildfläche, da er noch bei Lebzeiten K. Ludwig’s I. von Ungarn († 1382) zum Verlobten der zweiten Tochter dieses Angiovinen, Hedwig, ausersehen war. Sein Vater wollte auf diesem Wege seiner Linie einen Theil des großen ungarisch-polnischen Ländererbes zuführen, was den gleichen Absichten der Luxemburger entgegenlief, seitdem Sigismund (s. A. D. B. XXXIV, 267), der zweite Sohn K. Karl’s IV., Verlobter der älteren Tochter K. Ludwig’s I., Maria, geworden war. Es scheint daher, daß Sigismund’s Bruder, K. Wenzel, die Absicht hegte, durch Begünstigungen anderer Art Herzog Leopold III. zu bestimmen, [21] einem solchen Erbanspruche zu entsagen. Jedenfalls ist es bedeutsam, daß mit Urkunde vom 12. Februar 1380 wol der Zeitpunkt der Heirath Hedwig’s mit Wilhelm festgestellt, aber nur eine Mitgiftsumme von 200 000 fl., keineswegs ein Ländergebiet als Brautschatz verbürgt erscheint. Ueberdies kam es 1382, nicht lange vor dem Ableben K. Ludwig’s von Ungarn-Polen (11. Sept.), zu dessen endgiltiger Vereinbarung mit den beiderseitigen Reichsständen, wonach die erstgeborene Tochter Maria das ausschließliche Erbrecht auf Ungarn und Polen zuerkannt erhielt, und auf diese Weise die Personalunion Ungarns und Polens weiterhin aufrecht bleiben sollte. Nach dem Tode Ludwig’s I. machte sich jedoch bald in Polen das Streben nach ihrer Auflösung geltend, und eine starke Partei arbeitete der Anerkennung Maria’s und ihres Verlobten, Sigismund, als Gesammterben Ungarns und Polens, entgegen, wie dies aus den Beschlüssen der Radomsker Ständeversammlung v. E. Nov. 1382 erhellt, worin es heißt, man gelobe den Töchtern Ludwig’s Treue, wenn eine derselben mit ihrem Gatten den persönlichen Aufenthalt in Polen zu nehmen sich verpflichten würde. Die ungarische Königswitwe Elisabeth schien aus Abneigung gegen Sigismund der Krönung Hedwig’s und ihres Verlobten Wilhelm als Herrscherpaars in Polen geneigt zu sein, wie dies aus einem Schreiben Hz. Leopold III. vom 28. Januar 1383 an die Trevisaner hervorgeht. Bald jedoch zeigte sie sich wieder der Personalunion geneigt und keineswegs den Erwartungen Leopold III. günstig, wie ihr überhaupt beide Verlobten ihrer Töchter wenig zusagen mochten. Als nun die Polen im März 1384, des längeren Zuwartens müde, erklärten, würde Hedwig nicht binnen zwei Monaten in ihrem Reiche erscheinen, so seien sie entschlossen, sich einen König zu wählen, so kam es zur Uebergabe der 15jährigen Prinzessin an die Polen. Die Verlobung mit dem gleichalten Habsburger Wilhelm blieb aufrecht, denn Hz. Leopold III. drängte zur Erneuerung der Zusage vom Jahre 1380, die denn auch 1385, 28. Juli, zu Ofen in aller Form von der Königswitwe und Regentin Elisabeth, ihrer Tochter Maria, den Kirchenfürsten von Gran und Fünfkirchen, Ladislaus Herzog von Oppeln und dem Palatin Niklas Gara[WS 1] ausgefertigt erscheint, und Leopold III. stellte Tags darauf eine Urkunde aus, welche die Widerlage von 200 000 fl. in Barem oder sonstigen Einkünften verbürgte, sobald das Beilager der Verlobten vollzogen sei. Hedwig’s Krönung zur Königin Polens fand zu Krakau am 18. October statt. Bald traf jedoch die Litthauer Botschaft ein, welche Hedwig’s Hand für Jagjel (nachmals K. Wladislaus I.) begehrte. Hedwig hielt jedoch anfänglich an ihrer Verlobung mit Wilhelm fest, und als im Winter des Jahres 1385 ihr jugendlicher Verlobter herbeieilte und in das Krakauer Schloß nicht eingelassen, im Franciscanerkloster eine Zufluchtstätte fand, besuchte sie ihn dort wiederholt und scheint auch die Erklärung abgegeben zu haben, daß sie sich mit ihm als „vermält“ betrachte. Ihr Sträuben wider den ihr aus Staatsrücksichten aufgedrungenen Freier mußte sie jedoch schließlich aufgeben und Wilhelm aus Krakau nicht ohne Fährlichkeiten entweichen. Am 4. Mai 1386 fand er sich wieder zu Wien ein, daß er jedoch seinem polnischen Abenteuer mehr denn eine vorübergehende Bedeutung zusprach, beweist die Thatsache, daß er, so lange seine erste Verlobte, Hedwig, die Polenkönigin lebte, einer ehelichen Verbindung fern blieb.

1386, 9. Juli, fand sein Vater Leopold III. in der Sempacher Schlacht ein blutiges Ende, und nun stand der 16jährige Erstgeborene vor der Aufgabe, die Länder der habsburgischen Leopoldiner: Steiermark, Kärnten, Oest. Istrien mit Triest, Görz, Tirol, Vorarlberg und Vorderösterreich zugleich im Namen der jüngeren Brüder Leopold IV., Ernst und Friedrich IV. zu verwalten. Wilhelm schloß jedoch am 10. October 1386 mit seinem Vaterbruder Albrecht III. [22] einen Vertrag, worin er diesen als Regenten der gesammten österreichisch-habsburgischen Länder anerkannte, und der Grundsatz ausgesprochen erscheint, daß man alle weiteren Theilungen vermeiden solle. Wilhelm machte diese Abmachung den Ständen der leopoldinischen Länder durch Rundschreiben vom 14. October bekannt, und Herzog Leopold IV. gab am 8. November seine Zustimmung. Wir sehen somit bis zum Ableben Albrecht’s III. den letzteren Regentenhandlungen in den leopoldinischen Ländern ausüben. Dieses Condominat führte zu keinerlei Zerwürfnissen, so lange Albrecht III. lebte. Dieser Einklang zeigt sich auch in der äußeren Politik des Hauses. So schlossen 1393, 1. November, die Herzoge Albrecht III., Wilhelm und Leopold IV. zu Wien ein Bündniß mit Erzbischof Konrad von Mainz auf vier Jahre in Hinsicht ihrer Länder „anhalb des Arlberges“, im December des gleichen Jahres ein solches mit Ruprecht dem älteren und jüngeren von der Pfalz. 1394. 20. Mai, einigten sich zu Linz Albrecht III. und Wilhelm mit den Herzogen Johann und Ernst von Baiern auf 10 Jahre angesichts der nachbarlichen Irrungen (in Böhmen).

1395, 29. August, starb Albrecht III. mit Hinterlassung eines 18jährigen Sohnes (Albrecht IV.) und einer letztwilligen Erklärung, die dem Erben und dem Neffen die Vermeidung von Ländertheilungen ans Herz legte, deren Urheber der Bruder, Leopold III., geworden war. Wilhelm hatte sich dem Oheim untergeordnet und glaubte jetzt als der Aelteste zur Gesammtregierung der Länder beider Linien berufen zu sein, wie dies auch den Grundsätzen Rudolf’s IV., den Befugnissen des von letzterem so entschieden vertretenen „Seniorates“ entsprach. Albrecht IV. stellte sich aber auf den Standpunkt, daß er als einziger Sohn des Begründers der „älteren“ Habsburger Linie sein Erbland, Oesterreich o. u. u. d. Enns allein zu regieren berechtigt sei und die Senioratsregierung des Aeltesten der „jüngeren“ Habsburger Linie in Oesterreich nicht anzuerkennen brauche. Wir sehen nun, daß dieser Gegensatz in den Anschauungen der Fürsten auch eine Parteiung in den Ländern herbeiführte. So finden wir beispielsweise, daß die Wiener mit den Innerösterreichern für das Seniorat Wilhelm’s sich einsetzten. Es kam jedoch bald, am 22. November 1395, zu dem wichtigen Holenburger Vertrage zwischen den streitenden Fürsten, demzufolge Wilhelm zur „Mitregierung“ in Oesterreich herangezogen und Albrecht IV. zu einer solchen in den Ländern Wilhelm’s als berechtigt erscheint, und alles was Verwaltung, Herrschaftsgut, Hausschatz betrifft, als ein Gemeinsames anerkannt wird. Während wir jedoch fortan alle Oesterreich betreffenden Urkunden von Wilhelm und Albrecht IV. – in wichtigen Fällen – auch von Leopold IV. ausgestellt finden, übte Albrecht IV. sein formelles Condominat in den Ländern Wilhelm’s thatsächlich nicht aus, woraus hervorgeht, daß letzterer wenigstens zum Theil mit seinen Forderungen durchgedrungen war. Bald nach der Holenburger Einigung kam es zur Auseinandersetzung Wilhelm’s mit dem nächst älteren Bruder Hz. Leopold IV. Der Vertrag vom 30. März 1396 bestimmte als Antheil Wilhelm’s die Länder: Steiermark, Kärnten, Krain, die Marken, Metlik, Istrien (so weit es seit 1375–1382 habsburgisch geworden) mit Triest und Portenau, abgesehen von der Mitregierung in Oesterreich. Dieser Vertrag, der mit 24. April 1393 ablief, wurde dann auf weitere zwei Jahre verlängert. Die Versorgung des nächst älteren Bruders Ernst (des Eisernen) hatte Wilhelm zu übernehmen, und vom 26. September 1402 ab begegnen wir dem Herzoge Ernst als Mitverweser in Steiermark, Kärnten und Krain.

Die Zeiten waren bewegt genug. 1395–96 wurde der unbotmäßige Adelsherr in Kärnten, Friedrich von Auffenstein, geschlagen. gefangen genommen und mußte 1396, 19. März, dem Herzoge Wilhelm und den vier anderen Habsburgern Urphede schwören. Bald darauf trieben die Ereignisse in Böhmen infolge [23] der Stärke K. Sigismund’s von Ungarn und des Markgrafen Jobst von Mähren gegen den schwachen König Wenzel einer neuen Krise entgegen, in welcher Wilhelm und Albrecht IV. als Regenten Oesterreichs Stellung nehmen mußten. Ihr Interesse bestimmte sie, sich (11. September 1396) mit ihrem Nachbar Jobst auf fünf Jahre zu verbinden, während die Abmachungen vom Februar und Juni 1398 hauptsächlich den Schutz des Landes vor den adeligen Freibeutern Mährens im Auge hatten. Als Heinrich von Kunstat auf Jaispitz, genannt der „Zuckerscheidt“ oder „dürre Teufel“, das österreichische Städtchen Waikartsschlag überrumpelte, bewirkte Hz. W. die Rückeroberung. Ueberdies suchte er im Einvernehmen mit Hz. Albrecht IV. durch das standrechtliche Verfahren, „Greinen“ genannt, dem Räuberunwesen zu begegnen. Das Erstehen einer Ketzersecte in Stadt Steier hatte beide Herzoge im Mai 1397 zu harten Maßregeln veranlaßt, zufolge deren über 100 solcher „Sectirer“ verbrannt wurden.

Als die Absetzung K. Wenzel’s als deutsches Reichsoberhaupt 1399–1400 vor sich ging, finden wir Herzog W. und Albrecht IV. geneigt, den Wünschen der damals scheinbar einträchtigen Luxemburger nachzukommen. Auch sie hatten, und zwar Wilhelm und Leopold, den Frankfurter Fürstentag vom Ende Mai 1400 beschickt, enthielten sich jedoch der Anerkennung der Fürstenbeschlüsse gegen Wenzel und der weiteren Action zu Gunsten Ruprecht’s von der Pfalz, abgesehen von einem der ihrigen, Hz. Leopold IV., der sich bald zu einer mißglückten Unternehmung des neuen deutschen Königs gegen Mailand verlocken ließ, mit dessen Gewalthaber Johann Galeazzo Visconti die österreichischen Herzoge Wilhelm, Ernst und Friedrich, ja damals auch Leopold IV., am 4. Mai 1400 zu Pavia ein Bündniß hatten abschließen lassen. So erfahren wir, daß am 14. März 1400 W. und Albrecht einen Besprechungstag mit K. Wenzel vereinbarten, daß 1401 K. Sigismund an die österreichischen Herzoge schreiben ließ, ihm die Pässe nach Italien offen zu halten, und daß K. Wenzel in der gleichen Angelegenheit an Graf Hermann II. von Cilli schrieb. Der Gefangenschaft K. Sigismund’s in Ungarn folgte aber bald eine neue Phase der böhmischen Politik des ränkevollen Ungarnkönigs. Bald begegnen wir dem Bruder, König Wenzel, als Gefangenen Sigismund’s und seit 9. August 1402 als Häftling der Habsburger in Wien, und die Urkunde Sigismund’s vom 16. August d. J. handelt vom Versprechen des verwitweten und kinderlosen Ungarnkönigs an die Herzoge W., Albrecht IV. und Ernst, einen von ihnen für den Fall seines Ablebens ohne Erben zur Nachfolge im Reiche zu ernennen und diese Verfügung von den Ständen Ungarns beschwören zu lassen. Auch wurden bei dieser Gelegenheit die früheren Erbanträge zwischen Habsburg und den ungarischen Anjous bestätigt.

Die Flucht K. Wenzel’s, dessen Ueberwachung W. übernommen, aus der Wiener Haft (11. November 1403) erweckte in Sigismund besonders gegen den ältesten der Leopoldiner Mißtrauen und Groll, der darin auch seine Nahrung finden mochte, daß um diese Zeit Hz. W. Unterhandlungen mit dem neapolitanischen Hofe betrieb, bei denen es sich um die Vermählung mit Johanna, einer Tochter Karl’s des Kurzen († 1386) und Schwester Ladislaus’, des Königs von Neapel und Prätendenten der ungarischen Krone, handelte. Die polnische Königin Hedwig, Wilhelm’s Verlobte, war bereits verstorben, und jetzt wollte der 33jährige Herzog seinen häuslichen Herd bestellen. Die beschwichtigende Botschaft der österreichischen Herzoge an K. Sigismund, welche Ernst übernahm, änderte nicht viel an der übeln Gesinnung des Ungarnkönigs gegen die Leopoldiner. Bald aber huben ernste Zerwürfnisse im Kreise der österreichischen Herzoge an, welche einerseits mit dem Holenburger Vertrage, was W. und Albrecht IV. betrifft, anderseits mit Gegensätzen zwischen W. und Ernst auf der einen, Leopold IV. und Friedrich IV. auf der andern Seite zusammenhingen. [24] Dem sollten nun zwei Compromisse ein Ende machen. Zunächst füllten in der Angelegenheit Wilhelm’s und Albrecht’s IV. die Herzoge Leopold IV. und Ernst einen Schiedsspruch, während den Ausgleich zwischen den Leopoldinern Albrecht IV. beurkundete (März bis Mai 1404). Noch größer drohten aber die Verwicklungen zu werden, als Hz. Albrecht IV. im Alter von 29 Jahren starb (1404, 14. September) und einen unmündigen Sohn (Albrecht V.) zurückließ. Die österreichische Frage machte allerdings keine neuen Schwierigkeiten. W. hatte bei jenem Ausgleiche mit Albrecht IV. seinen Antheil an der Verwaltung Oesterreichs und die Residenz in Wien, er hatte auch den Kern des ehemaligen Püttner Gebietes: Neustadt, Neunkirchen und Schottwien zuerkannt erhalten und so übernahm jetzt ohne jede Einsprache als Aeltester die Vormundschaft über den siebenjährigen Sohn Albrecht’s IV., aber Leopold IV., welchem der Schiedspruch des verstorbenen Herzogs vom Mai 1404 Steiermark mit Graz als Sitz und Tirol ausgewirkt hatte, während das vorarlbergische Land auf drei Jahre W. und Leopold IV. gemeinsam innehaben sollten, Kärnten und Krain der erstere sammt den südlichen Gebieten ausschließlich behielt, – stand mit W. schlecht; ihm gesellte sich Friedrich IV. zu, während Ernst mit W. zusammenhielt. So sehen wir bald Leopold IV. mit K. Sigismund im Bunde; Ernst’s Vermittelung schlägt fehl, und bald kündigt der Ungarnkönig den Herzogen W. und Ernst den Krieg an unter dem Vorwande, für die Rechte der Witwe Albrecht’s IV. und ihres Sohnes einzutreten. Dem drohenden Kriege beugte W. durch die Botschaft nach Preßburg vor.

Gegen das Räubervolk der mährischen Nachbarherrschaft und Westungarns Grenzstörer bewies sich W. thatkräftig und umsichtig. Als die Burgherrn von Vöttau Drosendorf überfielen, den Markt besetzten und die Burg belagerten, eilte (1405) Herzog W. herbei und vertrieb die Gewaltthätigen. Ein Vöttauer wurde auf der Flucht von den erbitterten Bauern erschlagen, der andere gefangen. Im Winter 1405/1406 zog W. wider die ungarischen Nachbarn und nahm ihrer am Neusiedlersee über 60 gefangen.

Vom 11. Januar 1406 datirt die Urkunde über die Stiftung der adeligen Gesellschaft vom „silbernen Haftel“ oder des „Haftelbundes“ mit dem Sterne, einer Verbindung österreichischer „Landherrn, Ritter und Knechte“ zur Wahrung der Staatsinteressen, wie wir solchen gleichzeitig und besonders typisch in Tirol begegnen. Ueberhaupt bedeutet der Anfang des 15. Jahrhunderts die durch innere Wirren, äußere Gefahr und wachsende Bedürfnisse dem habsburgischen Landesfürstenthum abgerungene verfassungsmäßige Geltung der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter, adeligen Knechte und Bürger, oder der Landstände. Hz. Wilhelm starb nach kurzer Ehe ohne Leibeserben. Die Zeitgenossen nennen ihn einen wohlgestalteten, leutseligen Herrn, dem ein junger Löwe so treu ergeben gewesen sei, daß er, nach dem Tode des Herzogs Speise und Trank verschmähend, verendete.

Ebendorfer, Chron. austr.Pez, scr. II.Rauch, Scr. rer. austr. III.Lichnowski. – Birk, G. d. H. H. IV, V. – Kurz, Oe. unter Albrecht III.; Oe. u. Albrecht IV.; Oe. u. Albrecht V. – Palacky, Gesch. Bd. III. – Muchar, Gesch. des Hz. Stm., VII. – Höfler, Ruprecht v. d. Pfalz, gen. Clem. – Lindner, Gesch. d. deutschen Reiches unter K. Wenzel, I, II. – Zeißberg, Der oe. Erbfolgestreit (Oe. Gesch.-Arch., 58. Bd.). – Steinwenter, Btr. z. Gesch. d. Leopoldiner (ebenda 2. Hälfte, Oe. Gesch.-Archiv, 58. Bd.).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Gaea