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ADB:Everhardus, Nicolaus senior

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Artikel „Everhardus, Nicolaus (II.)“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 435–437, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Everhardus,_Nicolaus_senior&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 10:39 Uhr UTC)
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Everhardus: Nicolaus E. oder Everardi (II.), zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Sohn oft senior zugenannt, mitunter nach seiner Herkunft auch Amsterodamus oder Frisius. Geboren ist dieser Nicolaus E. 1495 zu Amsterdam. Ob er mit dem berühmten Nicolaus Everardi aus Middelburg († 1532 s. d.) zusammenhängt, ist nicht ersichtlich, obwol unter fünf Söhnen des Middelburgers einer Everhardus Nicolaius, ein anderer Nicolaus oder Nicolaus Grudius genannt wird. Erst vom J. 1529 an erfahren wir Zuverlässigeres über den Amsterdamer Nicolaus E. Er wurde in jenem Jahr, wie Prantl mittheilt, „aus Italien“ nach Ingolstadt gerufen und im Juli auf Befehl des Herzogs von Baiern von der Universität durch ein glänzendes Festmahl empfangen. Im Sommersemester 1535 bekleidete E. das Rectorat der Universität, noch vor Ablauf desselben aber (August) verließ er Ingolstadt und begab sich nach Speier, um eine Beisitzerstelle am Reichskammergericht zu übernehmen. [436] Im April 1542 kehrte E. zu seiner canonistischen Professur in Ingolstadt mit einer Besoldung von 300 Gulden zurück. Nach dem Tod seiner Gattin Katharina geb. Schober aus Ingolstadt bekleidete er 1546 abermals das Rectorat, war hoch angesehen bei der Universität und ein Führer derselben in ihrem Kampf gegen die Anmaßungen der Jesuiten (noch December 1564 ging er im Auftrag der Universität in dieser Angelegenheit an den Hof in München), starb am 21. Juli 1570. Das in Reusner’s „Cynosura iuris“ unter dem Titel „Nicolai Everhardi Amstrodami Jurisc. et prof. Ingolstad. Ordo studendi in iure civili“ abgedruckte Stück ist ein ganz kurzes Verzeichniß der in Pandektenvorlesungen durchzugehenden Titel. Wahrscheinlich gehört unserem älteren Ingolstadter E. auch an eine „Solennis repetitio celeberrimi cap. Quoniam contra falsum X. de probationibus in qua continentur de testibus etc. tractatus amplissimi“, welche herausgegeben von Justus Zinzerlin zu Frankfurt a. M. 1618 fol. erschien. Ferner glaube ich ihm außer manchem blos handschriftlich auf unsere Zeit gekommenen (darunter „Adnotationes in pandectar. titulos XXIX etc. de probationibus, petitionib. etc.“, Bamberger Bibliothek) zuschreiben zu müssen ein sehr seltenes und eigenthümliches Proceßcompendium, welches unter dem Titel „Lampas sive fax iuris iudiciarii“ 1611 in 4. zu Frankfurt erschien und den Verfasser in folgender augenscheinlicher Personenvermengung angibt: Dr. Nicol. Everhardi a middelburgo senior, i. v. d. et in alma Vniversitate Ingolstad. prof. excell. totiusque senatus Belgici apud Mechhinam praeses etc. Die genaue Kenntniß der Reichskammergerichtspraxis, die sich in dem Werk zeigt, weist auf unseren E. hin.

Vgl. Prantl, Ludwig-Maximilians Universität, I. 194. 313 u. ö. II. 487.

Nicolaus E. oder Everardi (III.), Sohn von Nicolaus E. aus Amsterdam (Nicolaus E. II.) und zur Unterscheidung von diesem oft Nicolaus E. junior genannt. Als Geburtsjahr wird 1537, als Todesjahr 1586 angegeben (beides nicht zweifelfrei). Sicher ist nur, daß E. nach dem Tode seines Vaters (1570) die (oberste) ordentliche Professur für canonisches Recht in der Ingolstadter Juristenfacultät überkam und als angesehenes Mitglied derselben erscheint. Es darf angenommen werden, er sei geraume Zeit vorher in die Facultät eingetreten und zwar als Professor des Civilrechts, wie wir ihm dann auch später stets als Legum Doctor begegnen. Auch als muthiger Vorkämpfer der Universität gegen die Anmaßungen der Jesuiten trat er in die Fußstapfen des Vaters. Die Universitätsannalen jener Zeit wissen viel hiervon zu erzählen, doch wird nicht immer mit wünschenswerther Genauigkeit zwischen ihm und dem Vater unterschieden. 1579 wird er LL. Doctor et prof. primarius Ingolstad. genannt, auch den Titel eines herzogl. Raths führte er (1574). Eine Spur leitet darauf, daß er 1582 aus seiner Professur abgegangen oder gestorben war. Von ihm ist 1574 ein nunmehr äußerst seltenes Buch erschienen unter dem Titel „Corpus institutionum Justiniani“ (vgl. darüber Hänel im Serapeum 1857, S. 32). Außerdem 2 Bde. „Consilia“. Augustae 1603, fol.

Vgl. Prantl, Ludwig-Maximilians Universität, I. 313 u. ö. II. 493.

Georg E. oder Everardi, Sohn von Nicolaus E. Amsterodamus, studirte 1554 in Ingolstadt, war Winter 1566 Rector der Universität, unterstützte dabei den alten Vater im Lehramt des canonischen Rechts, erhielt nach dem Tod des Vaters (1570), wahrscheinlich seinem in des Vaters canonistische Professur aufrückenden Bruder Nicolaus succedirend, eine Professur für Civilrecht. Wird als Mann von Talent und mit gutem Gedächtniß begabt, aber als „unerhört nachlässig“ geschildert; hinterließ einige Schriften; starb 1585.

Vgl. Prantl, Ludwig-Maximilians Universität, I. 314. II. 493.

[437] Wilhelm E. oder Everardi, Sohn des Nicolaus E. (nicht recht ersichtlich, ob des älteren oder jüngeren), concurrirte in Ingolstadt bei Wiederbesetzung der durch Georg Everhardus’ Tod (1585) erledigten Professur des Civilrechts ohne Erfolg, trat aber bald darauf dennoch als professor institutionum iuris canonici in die Juristenfacultät und erhielt 1586 die neuerrichtete Professur für Feudal- und Criminalrecht. Starb 1590. War mehrmals Rector der Universität und führte den Titel eines herzogl. Raths.