ADB:Faselius, Johann Friedrich
Kaltschmidt Medicin studirt und 1751 den Doctorgrad erlangt. Im J. 1758 wurde er daselbst zum Prof. extraord. und 1761 zum Prof. ordinar. ernannt; er starb den 16. Febr. 1767. – F. ist nicht ohne Verdienst um die Bearbeitung der gerichtlichen Medicin. Außer einer Zahl akademischer Gelegenheitsschriften (ein Verzeichniß seiner litterarischen [578] Producte gibt die Biogr. méd. IV. p. 116) hat er, vorzugsweise auf die Arbeiten von Hebenstreit und Teichmeyer gestützt, ein seiner Zeit geschätztes und sehr brauchbares Compendium der Medicina forensis („Elementa medicinae forensis accomodata“) verfaßt, das jedoch erst nach seinem Tode von Chr. Rickmann (Jena 1761) herausgegeben wurde und sodann in deutscher Uebersetzung und, mit zahlreichen Zusätzen versehen, von Farr in englischer Uebersetzung erschien. – Unter den Arbeiten von F. findet sich auch eine (Jena 1764 erschienene) Ausgabe der „Institutiones medicinae legalis“ von Teichmeyer.
Faselius: Joh. Friedrich F., Arzt, geb. 24. Juni 1721 in Berka (Großherzogthum Weimar), hatte in Jena unter