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ADB:Fischer, Friedrich Christoph Jonathan

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Artikel „Fischer, Friedrich Christoph Jonathan“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 65–66, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fischer,_Friedrich_Christoph_Jonathan&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 22:53 Uhr UTC)
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Fischer: Friedrich Christoph Jonathan, Publicist und Culturhistoriker, geboren am 12. Februar 1750 zu Stuttgart, wo sein Vater Ernst Johann Friedrich F. herzogl. württembergischer Hofkammerrath war. Nachdem er mehrere Jahre das Gymnasium zu Stuttgart besucht hatte, kam er 1764 zu einem Beamten aufs Land, um eine praktische Vorbildung für das Cameralfach zu erhalten. Seit 1768 setzte er die cameralistischen Studien an der Universität Tübingen fort, wandte sich aber in der Folge mehr der Rechtswissenschaft zu, und pflegte nach Schluß seiner akademischen Lehrjahre (1773) zwei Jahre lang ein anhaltendes Studium der Rechtsgeschichte vornehmlich an der herzoglichen öffentlichen Bibliothek zu Ludwigsburg. Im J. 1775 begab er sich nach Wien und wurde daselbst im darauffolgenden Jahre Secretär der fürstlich badischen Gesandtschaft. In dieser Stellung arbeitete er seinen „Versuch einer Geschichte der deutschen Erbfolge“ in 2 Bänden aus, wozu er schon in Ludwigsburg die Vorstudien gemacht hatte und erwarb sich für diese seine erste schriftstellerische Leistung viele Anerkennung. Bald aber wurde er in die politischen Händel verwickelt, welche am österreichischen Hofe aus dem eben entstandenen baierischen Successionsfalle sich ergaben. Durch seine Kenntnisse in den Rechtsfragen dieses Streites und seine reiche archivalische Belesenheit konnte er sowol der kaiserl. königl. österreichischen, wie der königl. preußischen Regierung manchen wichtigen Dienst leisten, wie er denn auch die Urkunden und Behelfe, denen er gelegentlich seiner Studien über die bairische Erbfolge begegnete, jedesmal zu gleicher Zeit sowol dem kaiserl. Reichsreferendarius Baron v. Leykam, als dem königl. preußischen Residenten Herrn v. Jacobi zustellte. Anfäng1ich neigte F. zu derjenigen Auffassung der Streitfrage, wie sie das kaiserl. königl. Ministerium in Wien vertrat und erntete bei demselben viel Beifall für die ersten Tractate, die er über Erbfolgegeschichte des Hauses Baiern publicirte. Allmählich aber neigte er sich zu der entgegengesetzten Anschauung der königl. preußischen Regierung, der er zuerst heimlich diente, bis sein Doppelspiel zu Tage kam, als er der königl. preußischen Comitialgesandtschaft in Regensburg wichtige Urkunden des Baseler Hofgerichts mitgetheilt hatte. Dadurch sah er sich veranlaßt, Wien im August 1778 plötzlich zu verlassen und trat nun offen mit dem 7. Stück seiner Erbfolgegeschichte des Herzogthums Baiern unter dem Wittelsbachischen Stamme hervor, dem er das charakteristische Motto beisetzte: Mai non vo più cantare, com' io soleva, ch'altrui non m'intendeva, ond' hebbi scorno (Petrarca). Das 5. und 6. Stück hatte er in der Handschrift unterdrückt und fast gleichzeitig gab er seiner veränderten Auffassung in den Sendschreiben an Prof. Pütter in Göttingen Ausdruck. Nur für kurze Zeit begab sich F. nach dieser Katastrophe in sein Vaterland zurück, um bald wieder als herzogl. zweibrücken’scher Legationssecretär in München weitere Arbeiten zu Gunsten der bairischen Ansprüche zu fördern. Die Sammlung der bairischen Freiheitsbriefe, die Schriften über das bairische Kurrecht, die Straubinger Erbfolge und die Geschichte des Vertrags von Pavia sind die Früchte dieses kurzen Aufenthalts, wofür er überdies mit einer lebenslänglichen Pension belohnt wurde. Zu Anfang des J. 1779 ging er wieder nach Stuttgart zurück, aber schon im nämlichen Jahre suchte er Berlin auf und erhielt kurze Zeit darauf (November 1779) eine Professur des Staats- und Lehenrechts in Halle, die er bis zu seinem Tode, 30. September 1797, inne hatte, obwol seine Stellung nicht die angenehmste gewesen sein soll, da er als ein durch diplomatische Verrätherei emporgekommener Günstling von den übrigen [66] Professoren gemieden wurde. Dagegen entfaltete F. hier eine reiche litterarische Thätigkeit, worin er ebenso durch seine langjährigen vielseitigen Vorstudien, wie durch eine ungemeine Gabe leichter, wenn auch nicht formvollendeter Darstellung begünstigt wurde. Von den Schriften aus dieser Periode sind besonders hervorzuheben: „Geschichte des Despotismus in Deutschland mit Urkunden“, 1780; „Kleine Schriften aus der Geschichte, dem Staats- und Lehenrecht“, 2 Bde., 1781; „Entwurf einer Geschichte des deutschen Rechts“, 1781, und „Litteratur des germanischen Rechts“, 1782; „Lehrbegriff sämmtlicher Cameral- und Polizeirechte Deutschlands und Preußens“, 3 Bde., 1785; „Geschichte des deutschen Handels“, 4 Theile, 1785–92; „Geschichte Friedrich II., Königs von Preußen“, 2 Bde., 1787; „Pragmatische Geschichte Wirtembergs“, 1. Theil, 1797 (anonym); „Kurzer Begriff des Cameralrechts“, 1796. Von der Leichtigkeit seiner Production gibt insbesondere die (populäre) Geschichte Friedrich II. Zeugniß, die er in Folge der Aufforderung seines Verlegers nach dem Tode des Königs (17. August 1786), und zwar, wie er selbst sagt, ohne alle Vorbereitung übernahm und schon zur Ostermesse 1787 in 2 Bänden von 1100 Seiten auf den Büchermarkt brachte. Freilich litt die Güte seiner Schriften vielfach unter dieser Raschheit der Ausführung, und seinen Hallenser Collegen galt er deshalb, wie auch wegen seiner populären Schreibweise nicht recht als ebenbürtig. Aber dennoch hat er für seine Zeit viel Treffliches geleistet. Seinen „Lehrbegriff der Cameral- und Polizeirechte“ nennt Stein für die Geschichte der inneren Verwaltung geradezu unschätzbar; ein Monument deutschen Fleißes und deutscher gelehrter Zuverlässigkeit, aber jeder höheren Anknüpfung bar; unmittelbar auf die Substanz des positiven öffentlichen Rechts aller Verwaltungszweige gerichtet, aber unbekümmert um Begriff und Idee, um Ethik und Logik des Staats. Doch wird die künftige Geschichte der Verwaltung den Mann als den Vitriarius der Verwaltungsrechtskunde dereinst zu würdigen wissen. Sein vorzüglichstes Werk aber bleibt die „Geschichte des deutschen Handels“, die trotz aller Mängel, welche auch hier die Flüchtigkeit der Arbeit hervorgebracht hat, dennoch auch für unsere Zeit immer noch eine sehr werthvolle, ja bahnbrechende Arbeit ist, und von einer staunenswerthen Fülle des Wissens nicht minder, wie von dem weiten historisch-nationalökonomischen Gesichtskreise des Verfassers und von seiner verständnißvollen Verknüpfung der verschiedenen Zweige der Culturgeschichte ein sprechendes Zeugniß gibt.

Schwäbisches Magazin von gelehrten Sachen, 1779, IV. S. 250–52. Weidlich, Biograph. Nachrichten, 1781, I. 184. Pütter, Litteratur des deutschen Staatsrechts, II. 112. Baur, Allg. histor. Handwörterbuch, Ulm 1803, S. Baur, Neues histor.-biograph. Handwörterbuch, Ulm 1808. II. S. 202. Meusel, Lex. der von 1750–1800 verstorb. Schriftsteller, III. Meusel, Gelehrt. Teutschland. Brockhaus, Encyl. Stein, Verwaltungslehre, II. S. 35.