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ADB:Franz, Gottfried

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Artikel „Franz, Gottfried“ von Gustav Frank in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 316, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Franz,_Gottfried&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:09 Uhr UTC)
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Franz: Gottfried F., geb. zu Eufingen im Nassauischen am 29. Septbr. 1803, studirte Theologie in Tübingen, wo er einer der ersten Zuhörer Hase’s war, und in Göttingen unter Eichhorn und Planck, worauf er zu seiner praktischen Ausbildung das Predigerseminar zu Herborn besuchte. Seiner Anstellung als dritter Professor an diesem Seminar, wozu Bischof Müller in Wiesbaden ihn ausersehen, kam, auf die warme Empfehlung des Kirchen- und Ministerialrathes Hüffell in Carlsruhe, welcher für F. „als Mensch und Geistlichen sich verbürgte“ und ihn „den vorzüglichsten Prediger des Instituts“ nannte, die reformirte Gemeinde in Wien 1829 mit der Berufung zum zweiten Prediger zuvor. Bereits 1835 rückte er in die erste Predigerstelle ein, wurde in demselben Jahre zum geistlichen Rath helvetischer Confession im kaiserl. königl. evang. Consistorium, sowie 1838 zum inner- und niederösterreichischen Superintendenten ernannt. Er hat in diesen drei Aemtern eine reiche und reichgesegnete Thätigkeit zu entfalten gewußt. Mit väterlicher Treue waltete er in seiner Gemeinde, deren Geschichte er schrieb („Die evangelisch-reformirte Gemeinde zu Wien“, Wien 1852), der er das würtemberger Gesangbuch in die Hand gab, für deren Confirmanden er den „Heidelberger Katechismus“ (1858) herausgab, deren Waisen und Armen er seine pastorale Fürsorge widmete; als Superintendent half er neue Gemeinden in seiner Diöcese begründen; den Arbeiten im Consistorium und im Oberkirchenrathe (in welchen nachmals das Consistorium umgewandelt wurde) lag er ob mit Sachkenntniß und Hingebung, besonders als vieljähriger Fachreferent in Angelegenheiten der kaiserl. königl. evangelisch-theologischen Faculät, welche zum Danke dafür ihm 1863 das Ehrendoctorat verlieh. Als 1848 auch auf kirchlichem Gebiete das Streben nach verfassungsmäßiger Ordnung erwachte, stellte er die „Grundideen einer Presbyterialsynodalverfassung“ auf, und achtete es von da an für seine Lebensaufgabe, der evangelischen Kirche eine ihrer würdige und gesicherte Stellung im Staate zu erringen. Es war daher nur naturgemäß, daß er der Versammlung der österreichischen Superintendenten und ihrer Vertrauensmänner (1849), sowie der ersten evangelischen Generalsynode (1864), auf welcher die gegenwärtig geltende Kirchenverfassung zu Stande kam, präsidirte. Auch stand er seit 1862 an der Spitze des von ihm mitbegründeten Hauptvereins der Gustav-Adolph-Stiftung für die deutsch-slavischen Länder Oesterreichs, und 1861 berief ihn das Vertrauen seiner Mitbürger in den niederösterreichischen Landtag. Trotz dieser vielseitigen Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft versäumte er nicht, auch in der Wissenschaft fortzustreben, unterstützt durch eine reichhaltige Bibliothek, die durch hochherzige Schenkung in den Besitz der kaiserl. königl. evangelisch-theologischen Facultät in Wien übergegangen ist. Tiefbetrauert von Allen, die ihn kannten, ist er am 10. Juni 1873 heimgegangen: ein Mann von Herzen gewinnender Freundlichkeit, allem Extremen abhold, vorhandene Gegensätze vermittelnd, mild und würdig im Amte, überzeugungstreu, ein Name von reinem Klang. Ihn wird die evangelische Kirche Oesterreichs als einen der edelsten und verdientesten ihrer Vertreter in Ehren halten immerdar.

Außer einigen handschriftlichen Quellen wurde benutzt: G. Trautenberger, Zum Andenken an den Superintendenten Dr. Gottfried Franz, Brünn 1873.