Zum Inhalt springen

ADB:Fredersdorff, Leopold Friedrich

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Fredersdorff, Leopold Friedrich“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 333–334, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fredersdorff,_Leopold_Friedrich&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 17:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Fredericks, Wilhelm
Nächster>>>
Freher, Marquard
Band 7 (1878), S. 333–334 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Leopold Friedrich Fredersdorff in der Wikipedia
Leopold Friedrich Fredersdorff in Wikidata
GND-Nummer 121005410
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|7|333|334|Fredersdorff, Leopold Friedrich|Ferdinand Spehr|ADB:Fredersdorff, Leopold Friedrich}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=121005410}}    

Fredersdorff: Leopold Friedrich F., geb. zu Braunschweig 1737, † 1814, ein um das braunschweigische Particularrecht und um die Polizeiwissenschaft verdienter Rechtsgelehrter, ist der Sohn des am 26. April 1759 zu Blankenburg verstorbenen braunschweigischen Regierungsraths Gottfried Christian F. Er begann seine Laufbahn als Staatsdiener im J. 1764 als Justizamtmann bei dem Stiftsamte Walkenried. Im J. 1777 wurde er Oberpolizeicommissar und dirigirender Syndicus in Polizeisachen beim Magistrate in Braunschweig und am 27. April 1780 wurde er zum Justizrath und Polizeidirector daselbst ernannt, am 30. Mai 1794 aber als Kammerdirector nach Blankenburg versetzt. In der westfälischen Regierungsperiode wurde er Oberbergmeister, später Berghauptmann in Clausthal und erhielt im J. 1811 den Orden der westfälischen Krone. Nach Herstellung des Herzogthums Braunschweig wurde er anfangs 1814 wiederum als Kammerdirector in Braunschweig angestellt, starb aber bereits daselbst am 16. Juni 1814. Von seinen zahlreichen, jetzt veralteten Schriften mögen genannt werden: „Anweisung für angehende Justizbeamte und Unterrichter“, 3 Bde. 1772–74; „Promtuarium der Fürstlich Braunschweig-Wolfenbüttel’schen [334] Landesverordnungen in einem wesentlichen Auszuge“, 6 Bde., 1785–97. Diese für den braunschweigischen Juristen noch jetzt werthvolle Zusammenstellung der älteren braunschweigischen Verordnungen ist im J. 1816 durch Küchendahl und im J. 1828 durch Bege fortgesetzt und ergänzt, hat auch im J. 1838–39 eine neue Bearbeitung durch Steinacker in zwei Quartbänden erhalten. – „System des Rechts der Natur auf bürgerliche Gesellschaften, Gesetzgebung und das Völkerrecht angewendet“, 1790; „Juristische Anleitung zu Veranschlagung der Domainen und anderer Landgüter“, 1798; „Praktische Anleitung zur Landpolizei aus allgemeinen Grundsätzen, mit Hinweisung auf die Braunschweig-Wolfenbüttel’schen Landesgesetze“, 1800.

Weidlich’s Nachrichten. – Meusel, Gel. Teutschl.