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ADB:Steinacker, Karl

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Artikel „Steinacker, Karl“ von Eduard Steinacker, Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 676–682, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steinacker,_Karl&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 17:48 Uhr UTC)
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Steinacker: Karl St., Führer der liberalen Opposition im braunschweigischen Landtage und staatswissenschaftlicher Schriftsteller, wurde geboren in Altendorf bei Holzminden, wo sein Vater damals, doch ohne sonderlichen Erfolg, ein kaufmännisches und Fabrikgeschäft betrieb, am 15. August 1801. Die Erziehung lag vornehmlich in den Händen der Mutter, der Tochter eines Landgeistlichen; hauptsächlich durch Einwirkung auf die Ehrliebe suchte sie die gelegentlich hervortretenden üblern Neigungen des lebhaften Knaben zu bekämpfen. Die unruhigen Zeiten der Fremdherrschaft, die vielen Truppendurchzüge, die freilich auch oft drückende Noth im Hause schafften, hatten andrerseits des Knaben Gesichtskreis früh erweitert; auch des Französischen bemeisterte er sich bald und konnte so seinem Vater, der 1812 als Maire-Adjunct nach Holzminden verzogen war, um dann überhaupt in der Beamtenlaufbahn zu bleiben, bei seinen Dienstgeschäften frühzeitig von wesentlichem Nutzen sein. Das Gymnasium in Holzminden besuchte St. seit dem Jahre 1809; unter den Lehrern desselben war namentlich der verdienstvolle Joh. Chr. Koken, nachmals langjähriger Director der Schule von großem Einfluß auf ihn. Mehr aber noch das Zusammenleben mit einer Anzahl meist älterer Mitschüler, mit denen er eine Art von Tugendbund stiftete, zum Zwecke sich gegenseitig in sittlicher und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Schiller, Körner und vor allen Seume waren seine Lieblings-Schriftsteller. Im J. 1818 bezog St. die Universität Göttingen, um sich dort, bis Ostern 1821, dem Studium der Rechtswissenschaft zu widmen. Er traf hier den größeren Theil der alten Freunde wieder, und mit warmer jugendlicher Begeisterung wurden die alten Ideen wieder aufgenommen und in Wechselrede und Vorträgen weitergepflegt. Für die Freiheit der Menschheit jederzeit einzutreten, sich selber zu veredeln, um am Fortschritte der Menschheit mitarbeiten zu können, Pflege des Gemeinsinnes im engern und weitern Kreise, das waren die Ziele, die er sich setzte. Burschenschaftliche Anschauungen fanden bei ihm und seinen Genossen vielen Anklang, doch war man sich darüber klar, daß es nicht Aufgabe des Studententhums sein könne, in die praktische Politik einzugreifen. In alle dem lag ohne Zweifel manches Unklare, manche Schwärmerei, aber doch haben im ganzen diese Jahre Steinacker’s ganze nachherige Lebensrichtung bestimmt, und namentlich jenen Geist unentwegter Wahrheitsliebe, jenen unbeugsamen Gerechtigkeitssinn und den Opfermuth für eine große Idee in ihm gezeitigt, welche selbst seine politischen Gegner allezeit bei ihm anerkennen mußten.

Nachdem er die Universität verlassen, bestand er alsbald seine Staatsprüfung und meldete sich alsdann zur Advocatur, wofür er die Bestallung bereits im Herbst 1821 erhielt. Sehr bald hatte er bei seiner vertrauenerweckenden Persönlichkeit sowie bei der ihm innewohnenden Arbeitskraft und der bald erworbenen Geschäftsgewandtheit eine sehr lohnende Praxis, die es ihm ermöglichte sich eine Familie zu begründen, indem er im J. 1828 die Tochter des Pastors Kind in Halle a. d. Weser als Gattin heimführte. Neben der advocatorischen Praxis beschäftigten ihn schon jetzt sehr lebhaft die öffentlichen Angelegenheiten seiner engern Heimat. Auch über die Verkehrs- und Erwerbsverhältnisse der Wesergegenden machte er eingehende Studien, wovon eine späterhin [677] (1837) erschienene Schrift „Ueber die Erwerbsverhältnisse des Weserdistriktes“ rühmliches Zeugniß ablegt.

In diese verhältnißmäßig noch idyllische Ruhe fiel wie eine Bombe die Niederbrennung des Herzoglichen Schlosses in Braunschweig und die Flucht des Herzogs Karl aus seinem Lande, am 7. Sept. 1830. Da regte sichs denn auch an andern Orten, Wünsche und Beschwerden mancher Art wurden laut. So auch in Holzminden, wo die letzteren sich vornehmlich gegen verschiedene Maßnahmen des Magistrates richteten. Wie an andern Orten, so war man auch hier zur Bildung einer Bürgergarde geschritten, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, und im J. 1831 entstand dann ein „Patriotischer Verein“. Die Seele bei allen diesen Unternehmungen war St., und namentlich was an Arbeit, besonders an schriftlicher, ihm auferlegt werden konnte, das geschah. So kam er in den maßgebenden Kreisen der Hauptstadt in den Verdacht, ein unruhiger Kopf, ein Revolutionär zu sein, und es macht in der That einen etwas befremdlichen Eindruck, wenn dieser Vorwurf ihm, dem ruhigen Reformmann, auch von solchen gemacht wurde, die kurz vorher sich selber im „Revolutionmachen“ etwas versucht hatten. Nicht verringert, sondern eher verschärft wurde diese Stimmung gegen ihn, als er im J. 1831 zwei Broschüren, „Wünsche der Braunschweiger“, herausgab und damit seine publicistische Wirksamkeit eröffnete. Sie betrafen die Einführung einer Civilliste und die Verbesserung der Volksvertretung, und es ist wol bezeichnend, daß selbst Gesinnungsgenossen von der Herausgabe der Broschüren abriethen, um nicht „Aufregung“ hervorzurufen, obwol sie im ganzen nicht einmal soviel forderten, als die nachmalige Verfassung von 1832 gewährt hat. Andrerseits aber lenkten doch gerade diese Schriften die Blicke weiterer Kreise auf St., den man vielfach schon jetzt als den Mann der Zukunft bezeichnete, dessen Wahl für den nach der neuen Verfassung von 1832 im J. 1833 zusammentretenden neuen Landtag eine Nothwendigkeit sei. In der That wurde diese Wahl auch durchgesetzt, und von da ab beginnt Steinacker’s tiefeingreifende bis zu seinem Tode nicht unterbrochene Wirksamkeit in der braunschweigischen Ständeversammlung. Um diese ganz zu würdigen, müßte man tiefer auf die Entwicklung der braunschweigischen Verfassungsgeschichte eingehen, als hier auch nur annähernd möglich wäre, daher denn nur einzelne Punkte hervorgehoben, andere nur angedeutet werden können. Indessen die Bedeutung Steinacker’s erschöpft sich hierin nicht, ja findet darin nicht einmal ihren Hauptausdruck, sondern sie liegt vor allem in seiner regen Theilnahme an der hochpolitischen Frage von Deutschlands Entwicklung zur Einheit und constitutionellen Freiheit. Das war seines Lebens Ziel und Zweck, und alles andere ihm dazu nur Mittel und mehr oder minder nothwendige Vorbereitung.

Hebung des Gemeinsinnes hielt er für eine der wichtigsten Aufgaben jedes Einzelnen und er glaubte darin mit gutem Beispiele vorangehen zu müssen, indem er überall, wo irgend die Aufforderung an ihn herantrat, der öffentlichen Angelegenheiten auf das wärmste sich annahm. Das kostete viel Zeit und brachte nichts ein, ohnehin war St. auch als Geschäftsmann viel zu selbstlos, um auf einen grünen Zweig zu kommen, und so kam es, daß seine so günstig entwickelte Praxis – seit 1825 hatte er auch das Notariat – bald den Krebsgang ging. Das drückte ihn sehr und erweckte den lebhaften Wunsch in ihm nach einer öffentlichen Anstellung. Nachdem er die zur Bekleidung einer höhern Beamtenstelle erforderliche zweite juristische Staatsprüfung im J. 1833 bestanden hatte, meldete er sich zum Staatsdienste. Aber, obwohl man seine volle Befähigung dazu keineswegs in Zweifel zog, that man dies um so mehr inbetreff seiner loyalen Gesinnung. Man könne im Staatsdienste doch Niemand anstellen, der nicht die richtigen politischen Ansichten hätte, schrieb ihm der sonst doch vorurtheilsfreie [678] Staatsminister Frhr. v. Schleinitz. Als es sich herausstellte, daß er im Landtage aufs kräftigste die Rechte der Volksvertretung vertrat, als er gar den Militäretat zu beschneiden unternahm, da hatte er sich zweifellos Mißfallen und Ungnade an höchster Stelle zugezogen. Als er nach Erlaß der neuen Städteordnung in der Stadt Holzminden 1834 einstimmig zum Bürgermeister erwählt war, wurde ihm die höchste Bestätigung verweigert, obwohl eine Abordnung von Holzminden aus eigens darum gebeten hatte. So wurde ihm auch noch 1839 ein vom Oberlandesgerichte in Wolfenbüttel lebhaft befürwortetes Gesuch um eine Procuratur bei demselben abgeschlagen, anderer ähnlicher Enttäuschungen nicht zu gedenken.

Aber all das konnte ihn doch auf die Dauer nicht niederdrücken; immer wieder erhob er sich an der Lebensaufgabe, die er sich gestellt hatte, der constitutionellen Idee in Deutschland zum endlichen Siege zu verhelfen. Daß hierzu seine Wirksamkeit im kleinen Lande Braunschweig nicht ausreichen könnte, sah er ein und suchte deshalb Verbindungen nach den verschiedensten Seiten hin, namentlich aber im Süden Deutschlands anzuknüpfen. Seit dem J. 1835 war er Mitarbeiter an dem von Rotteck und Welcker herausgegebenen Staatslexikon, und zwar einer der eifrigsten, bis zu seinem Tode; auch an Weil’s constitutionellen Jahrbüchern betheiligte er sich lebhaft. Dazu kam ein ganz außerordentlich ausgebreiteter Briefwechsel, sowie die Mitarbeiterschaft an verschiedenen großen Zeitungen, namentlich der Kölnischen. Geradezu unzählbar ist die Menge der Artikel, die er bei den verschiedensten Anlässen auf diese Weise ins Publicum brachte. Es mag gleich hier bemerkt sein, daß diese, der Natur der Sache nach, doch flüchtigeren Arbeiten trotzdem alle durch klare scharfe Fassung und gewandte Stilistik sich auszeichnen. Wohl war St. hier und da etwas zu einseitig von seiner Idee befangen, als daß ihm nicht mitunter eine etwas schiefe Beurtheilung gegnerischer Ansichten untergelaufen wäre, niemals aber hat er auch nur ein Wort gegen seine Ueberzeugung geschrieben, niemals mit seinem Wissen einem Gegner Unrecht gethan. Da freilich, wo er auf schnöden Eigennutz, vollendete Gesinnungslosigkeit oder sich breitmachende Dummheit stieß, da trafen oftmals seine Worte wie vernichtende Keulenschläge. Mehrfache Reisen nach Süddeutschland (die er auch bis in die Schweiz ausdehnte) brachten ihn späterhin auch in persönliche Berührung mit den Männern, die schon längst seine politischen Freunde waren, so mit Karl v. Rotteck, dessen Sohn Hermann v. R., Itzstein, Welcker, Soiron, Gervinus u. a., von denen namentlich Welcker ihm ein treuer Freund blieb bis an sein Lebensende.

Inzwischen hatte St. seine parlamentarische Thätigkeit begonnen als Mitglied des nach der Verfassung von 1832 einberufenen ersten ordentlichen Landtages (1833–35). Er fand hier vorläufig den Boden für seine Bestrebungen noch wenig günstig. So konnte der Antrag auf Oeffentlichkeit der Verhandlungen, für den er auf das nachdrücklichste eintrat und als Mitglied der betreffenden Commission ein sehr gediegenes Minoritätsgutachten abstattete, nicht einmal die Zustimmung der Versammlung erhalten. In die neue Städteordnung gelang ihm nur einige unbedeutendere Aenderungen hineinzubringen; sein warmes Auftreten für die gesetzlich festzustellende Errichtung einer Bürgergarde – deren Werth er freilich wohl überschätzen mochte – fand wenig Anklang, ebensowenig sein Antrag, daß die besoldeten Magistratsmitglieder nicht auf Lebenszeit gewählt werden sollten. Als Berichterstatter der Commission für die Gemeinheittheilungs- und Ablösungsordnung konnte er einige für die Pflichtigen günstige Bestimmungen durchsetzen. Wenn dieser Landtag nun auch gerade für die liberale Partei als solche erhebliche Erfolge nicht zeigte, so hatte doch das persönliche Urtheil über St. insofern eine Aenderung zu seinen Gunsten erfahren, als er [679] sich keineswegs als unfruchtbaren Doctrinär und unruhigen Kopf, sondern als einen klar blickenden praktischen Mann von großer Arbeitskraft erwiesen hatte. Die Folge davon war, daß er in sämmtliche bedeutendere Commissionen gewählt, in den meisten auch zum Schriftführer und Berichterstatter bestimmt wurde. Das alles aber brachte ihm eine ungeheure Arbeitslast zu Wege. Dazu kam, daß er, nach seiner Art, auch sonst am öffentlichen Leben regen Antheil nahm, so z. B. im Braunschweigischen Bürgerverein, der damals eine gute Anzahl tüchtiger Männer unter seinen Mitgliedern aufwies, Vorträge hielt, deren einer „über das Verhältniß der Moral und der Religion zum staatsbürgerlichen Leben“, am 6. März 1835 gehalten, auf Kosten des Vereins gedruckt und verbreitet wurde. Auch späterhin, von Holzminden ab, blieb er mit dem Bürgervereine, der ihn zum Ehrenmitgliede ernannte, noch in regem Verkehr durch Einsendung von Aufsätzen u. dgl.

Aber durch solch Uebermaß neuer Arbeiten hatte seine Praxis wiederum schwer gelitten, und eine bedrohliche Krankheit, welche mit als Folge seiner Ueberanstrengung ihn im Herbst 1836 befiel, ließ das Schlimmste befürchten. Zwei Badereisen nach Ems in den Jahren 1837 und 1838 stellten zwar seine Gesundheit völlig her, aber die nun folgende Zeit brachte auch neue Last. Es verstand sich schon von selbst, daß St. Mitglied des braunschweigischen Landtages sein müsse. An der zweiten ordentlichen Tagung (1836/37) hatte er sich nur wenig betheiligen können; er fühlte sich auch ohnehin wenig befriedigt von dem Verhalten der liberalen Partei im Lande, das ihm der drohenden Reaction gegenüber viel zu zahm erschien. Auf dem außerordentlichen Landtage von 1839, der die Mittel bewilligen sollte zur Fortführung der Eisenbahn über Wolfenbüttel hinaus nach dem Harze, sprach er als Berichterstatter der Commission gegen die Bewilligung der Bahn, die er für ganz unrentabel hielt; von der Ausdehnung und der Bedeutung, welche die Bahnen des Landes in nicht zu ferner Zukunft haben würden, konnte freilich damals noch Niemand etwas ahnen. Auf dem dritten Landtage (1839/42) erschien er erst im März 1840. Hier trat er bei Gelegenheit der Berathung des neuen Criminalgesetzbuches mit Wärme für die Abschaffung der Todesstrafe ein, auch wußte er mit feinem Tact hier und da auf die Nothwendigkeit der Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens und der Geschworenengerichte hinzuweisen; Anträge in dieser Richtung zu stellen, wäre entschieden noch verfrüht gewesen. Gelegentlich eines von anderer Seite gestellten Antrages auf Milderung der Censur, redete er, der erste in der Versammlung, mit großer Energie und schlagenden Gründen der Preßfreiheit das Wort. Er fand eigentlich keinen Widerspruch, eher Zustimmung, hatte aber doch ebensowenig Erfolg damit, wie mit der immer noch vergeblich gestellten Forderung auf Oeffentlichkeit der ständischen Berathungen.

Die Verhandlungen mit Hannover wegen Verbleibens der braunschweigischen Landestheile im Hannover-Braunschweig-Oldenburgischen Steuervereine sowie über den eventuellen Eintritt Braunschweigs in den Preußisch-Deutschen Zollverein beschäftigten St. sehr. Schon seit Jahren stand ihm fest, daß Losreißung von Hannover und Anschluß an Preußen das richtige sei; um so eher werde dann auch Hannover veranlaßt, in den Zollverein einzutreten, den er für eine der segensreichsten Schöpfungen zur Beförderung der deutschen Einheit hielt. Doch gab er zu, daß dies vor der Hand schwer zu erreichen sei. Es mag hier angefügt sein, daß er allem, was er zur Förderung deutscher Einheitsgefühle für geeignet hielt, das wärmste Interesse entgegenbrachte, so den Sammlungen für den Kölner Dombau, für die Hamburger Abgebrannten, den Gründungen von Verbänden deutscher Liedertafeln u. s. f. Alles das betrachtete er aus höherem Gesichtspunkte. Im Jahre 1841 erschien seine Schrift „Die Aufgabe [680] des Advocatenstandes in constitutionellen Staaten“. Er hatte das Werk sich sozusagen von der Seele geschrieben, um seinen Stand und damit sich selber vor dem oft gehörten Vorwurfe des Eigennutzes und der Rabulisterei zu schützen und zugleich seinen Amtsgenossen ein höheres Ziel zu stecken. „Der Advocat muß einsehen und tief durchdrungen werden, daß seine Sache keine andere ist, als eben die Sache der Freiheit und des volksthümlichen Rechtes.“ Wirkte diese Schrift mehr im engern Kreise der Berufsgenossen, so erregte dagegen um so größeres und allgemeineres Aufsehen die 1842 erschienene Arbeit „Ueber das Verhältniß Preußens zu Deutschland“, hervorgerufen durch die Schrift v. Bülow-Cummerow’s: „Preußen, seine Verfassung, seine Verwaltung, sein Verhältniß zu Deutschland“. Er führte aus, daß Deutschland nur durch und mit Preußen zur Einheit gelangen könne, d. h. mit einem im wahren Sinne constitutionell-monarchisch, nicht junkerlich-mittelalterlich-romantisch regierten Preußen. v. B.-C. selbst erkannte den sachlich-gemäßigten Ton der Steinacker’schen Erwiderung, sowie auch vieles vom Inhalte an, und bot St. von selber die Hand zur Verständigung an, die dieser mit Freuden ergriff. Mit welch klarem Blicke St. in die Zukunft schaute, das zeigt eine Aufzählung der aus der Einwirkung des Zollvereins auf Deutschland zu erwartenden politisch-staatsrechtlichen Einwirkungen (a. S. 242); lauter Dinge, die das neue deutsche Reich in der That organisch ausgebildet hat.

In Braunschweig hatten sich die Dinge inzwischen wesentlich geändert. Die Adelspartei hatte sich stark geregt, um den frühern Einfluß in der Regierung und zunächst corporative Rechte für die Ritterschaft zu erlangen. Sie war aber beim Ministerium Schleinitz – sowie beim Herzoge selbst – auf entschiedenen Widerstand gestoßen und plante nun den Sturz des Ministeriums herbeizuführen. Zu dem Ende suchte sie der liberalen Oppositionspartei sich zu nähern, um vielleicht mit ihrer Hülfe dem Ministerium in der Budgetfrage Schwierigkeiten zu schaffen, über die es stürzen könnte. St. sah das Alles mit Mißtrauen an; dennoch war die nächste Folge, daß bei dem im Nov. 1842 einberufenen neuen Landtage St. von der Versammlung auf die Präsidentenliste gesetzt und – so ziemlich wider Aller Erwarten, von der Regierung bestätigt wurde. Am meisten überrascht war er wohl selber; die Partei jubelte laut, und auch ihm wollte scheinen, als sei die Morgenröthe einer bessern Zukunft für ihn und die von ihm vertretene Sache erschienen. Täuschte er sich darin, so täuschten sich doch noch weit mehr diejenigen, welche nun schon den fertigen Regierungsmann in ihm sahen. Zwar hielt er es für seine Hauptaufgabe, das jetzige Ministerium nach Kräften gegen die von der Adelspartei ausgehenden Angriffe zu stützen, zwar wurde er vorsichtiger in seinen öffentlichen Meinungsäußerungen und zog z. B. eine schon gedruckte „Protestation gegen das Urtheil des preußischen Justizministers Herrn v. Mühler über die bevorstehende Advocatenversammlung in Mainz“ (1844) seiner eigenen Stellung wegen wie auch um die braunschweigische Regierung nicht zu compromittiren, vor der Ausgabe zurück, zwar mischte er sich sehr selten in die Debatte und suchte, äußerlich wenigstens, über den Parteien zu stehen; innerlich und im Kreise der Freunde blieb er derselbe und half mit Rath und That. Daß man ihn und seine Stellung gelegentlich zu einseitigen Zwecken auszunützen suchte (auch von Seiten der Regierung), wie ängstliche Freunde wohl meinten, das konnte er, dessen Vertrauen auf die gute Seite der Menschheit immer wieder durchbrach, einfach nicht glauben.

In der Stellung zu Hannover bezüglich des Steuervereins war mit dem J. 1844 eine plötzliche und unerwartete Aenderung eingetreten. Nach langen fruchtlosen Verhandlungen hatte Braunschweig alle Verträge mit Hannover gekündigt und mit sämmtlichen Gebietstheilen dem preußischen Zollverein sich angeschlossen. [681] St. veröffentlichte darüber zunächst (anonym) eine Broschüre „Die Verhandlungen zwischen Hannover, Braunschweig und dem Zollverein über Hannovers Anschluß“ (1844 – zuerst erschienen in der Kölnischen Zeitung), wozu ihm regierungsseitig das Material geliefert war, und eröffnete damit einen langen Reigen von Staatsschriften und sonstigen Broschüren über diesen Gegenstand. Auch er selbst betheiligte sich an dieser Sache mit der Schrift „Ueber die politische und staatsrechtliche Entwicklung Deutschlands durch den Einfluß des deutschen Zollvereins“ (1844), der Form nach anknüpfend an des „Dachpredigers“ Dr. Faber (nachmaligen Staatsrathes Zimmermann) politische Predigten. In beiden Schriften suchte St. den Beweis zu führen, daß zufolge der Unzuverlässigkeit und Hinterhaltigkeit Hannovers Braunschweig gar nicht anders hätte handeln können, als es gethan. Es waren das ja, wenn man will, zwei Staatsschriften im Interesse der braunschweigischen Regierung; aber sicher hätte St. auch kein Wort darin geschrieben, wie es stand, wenn es nicht seiner innersten Ueberzeugung entsprochen hätte. Als dagegen auf dem neuen im J. 1845 eröffneten Landtage, der wiederum St. auf dem Präsidentenstuhle sah, ein Verfassungsconflict zwischen dem Landtage und der Regierung über den § 9 der Verfassung – das Militärwesen betreffend – sich zu entwickeln drohte und dann wirklich eintrat, so daß ein Anrufen des Bundes in Aussicht stand, da stellte sich St. ebenso entschlossen wie überzeugt auf die Seite der landständischen Rechte.

Zu Ostern 1846 kehrte er, äußerlich heiter, aber schweren Herzens über die Lage der Dinge, nach Holzminden zurück, wo eine Unsumme aufgeschobener litterarischer wie geschäftlicher Arbeiten auf ihn wartete. Er machte sich ungesäumt an deren Bewältigung, aber es wollte fast scheinen, als wenn die alte Arbeitskraft und Energie nicht mehr vorhanden seien; mit Mühe nur brachte er einige Ordnung in die Geschäfte seiner so sehr vernachlässigten advocatorischen Praxis. Auch die alte herzgewinnende Heiterkeit machte jetzt öfters trüben Stimmungen Platz. Im Winter 1846/47 wollten Freunde einen allgemeinen Verfall seiner Kräfte wahrnehmen; sie hatten nur zu Recht. Nach kurzer Krankheit, an einem Charfreitage, frühmorgens am 2. April 1847 entschlief St. zu früh für seine Familie, sein engeres und weiteres Vaterland. Den Völkerfrühling von 1848 sollte er nicht mehr erleben; aber das deutsche Volk wird seinen Namen zu nennen haben in der Reihe derjenigen Männer, die mit Hintansetzung jeglichen eigenen Vortheils, den Boden vorbereitet haben für Deutschlands Einigung auf der Grundlage eines constitutionell-monarchischen Verfassungslebens. Von seinen Schriften seien noch erwähnt: „Ueber die Motive der braunschweigischen Ablösungsordnung in Bezug auf Dienste“ (1837); sowie „Sammlung der größeren Organisations- und Verwaltungsgesetze des Herzogthums Braunschweig“ (1837).

Nicht lange vor seinem Tode erhielt St. von Gervinus, der ihn sehr hoch schätzte, das Anerbieten, die Redaction der später von ihm selbst herausgegebenen Deutschen Zeitung zu übernehmen. Er war gern dazu bereit und dachte schon an eine Uebersiedelung nach Frankfurt, als der Tod am 2. April 1847 diesem Plane ein Ende machte. St. hinterließ außer einigen Töchtern einen Sohn, (Georg Phil. Ad. Werner) Eduard St., den Verfasser des obigen Aufsatzes, der letzten Arbeit seiner Feder. Dieser war am 25. März 1839 zu Holzminden geboren. Da der Vater bei seiner umfangreichen, öffentlichen Thätigkeit seine advocatorische Praxis mehr und mehr hatte zurücktreten lassen müssen, so war die Vermögenslage der Familie bei seinem Tode keine glänzende, doch halfen die zahlreichen Freunde des Verstorbenen über die Schwierigkeiten hinweg und ermöglichten dem hoffnungsvollen Sohne das Studium. Er besuchte die [682] Gymnasien zu Wolfenbüttel und Holzminden, studirte seit 1858 in Göttingen Mathematik und Naturwissenschaften und promovirte hier am 12. August 1861 zum Doctor der Philosophie. Nach einer kürzeren Lehrthätigkeit an der Baugewerkschule zu Holzminden und der Privatlehranstalt des Dr. Schleiden in Hamburg kam er 1864 als Lehrer der Mathematik und der Naturwissenschaften an das Gymnasium in Wolfenbüttel, von wo er 1866 an das Realgymnasium zu Braunschweig versetzt wurde. Hier ist er 1870 zum Oberlehrer, 1884 zum Professor ernannt worden und am 5. Jan. 1893 gestorben. Sein Lieblingsstudium war in den beiden letzten Jahrzehnten die Kunst- und die vaterländische Geschichte. Er hat auf diesen Gebieten manche kleinere Forschungen veröffentlicht, insbesondere aber durch vielfache Anregung, zumal als Secretär des Kunstvereins und Vorstandsmitglied des vaterländischen Museums, sich große Verdienste um die Kunst und das geistige Leben in der Stadt Braunschweig erworben.