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ADB:Welcker, Carl Theodor

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Artikel „Welcker, Karl Theodor“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 660–665, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Welcker,_Carl_Theodor&oldid=- (Version vom 17. Dezember 2024, 16:33 Uhr UTC)
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Welcker: Karl Theodor W., Professor der Rechtswissenschaft, geboren in Oberofleiden in Oberhessen am 29. März 1790, † am 10. März 1869 in Neuenheim bei Heidelberg, studirte auf den Universitäten Gießen und Heidelberg und habilitirte sich 1813 in Gießen als Privatdocent. Ein rechtsphilosophisches Werk über „die letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe“, das er im gleichen Jahre veröffentlichte, veranlaßte seine alsbaldige Ernennung zum außerordentlichen [661] Professor. Aber schon 1814 verließ er die heimische Hochschule, um einem Rufe nach Kiel zu folgen, wo er neben seiner akademischen Thätigkeit auch die Redaction der seit Mitte 1815 erscheinenden „Kieler Blätter“ übernahm. 1817 nach Heidelberg berufen, blieb er dort nur bis 1819, in welchem Jahre er einem Ruf nach Bonn folgte. Hier wurde ihm indeß seine Wirksamkeit dadurch verleidet, daß man wegen Unterzeichnung einer im J. 1817 an die Landesversammlung gerichteten Adresse, welche die Einführung landständischer Verfassungen verlangte, gegen ihn eine Untersuchung eröffnete, die natürlich ohne Ergebniß blieb. Gegen die Verdächtigung einer Mitwissenschaft an demagogischen Umtrieben hat er sich in einer ausführlichen Darlegung vertheidigt. Gern folgte W. unter diesen Umständen einer Berufung der badischen Regierung an die Universität Freiburg, wo er über Pandekten und Staatsrecht las und eine große Anziehungskraft auf die Studirenden ausübte, die er in die Tiefen seiner Wissenschaft einzuführen und für ihre Probleme zu begeistern suchte, während damals noch viele seiner Collegen sich damit begnügten, bei ihren Vorträgen lediglich das Gedächtniß ihrer Zuhörer in Anspruch zu nehmen. Der umfassende Charakter seiner Vorträge ergibt sich am besten aus einem in den 1820er Jahren von ihm in Angriff genommenen encyklopädischen Werke, von welchem unter dem Titel: „Das innere und äußere System der praktischen, natürlichen und römisch-christlich-germanischen Rechts-, Staats- und Gesetzgebungslehre“ 1829 ein erster Band erschien, dem jedoch kein anderer folgte.

Der politische Umschwung, der in Baden mit dem Regierungsantritt des Großherzogs Leopold erfolgte, rief W. bald auf das politische Gebiet, das er 1830 publicistisch mit einer Agitation für Einführung der Preßfreiheit betrat, welcher schon 1831, nachdem ihn der Wahlbezirk Ettenheim im Breisgau als Vertreter erkoren hatte, sein Eintritt in die zweite badische Kammer folgte, der er von da an während nahezu zwanzig Jahren als Mitglied angehörte. In dem badischen Landtag entfaltete W. eine nie ermüdende und vielfach erfolgreiche Thätigkeit für eine Entwicklung des gesammten Staatswesens in freiheitlichem Sinne. Immer wieder nahm er während voller achtzehn Jahre den Kampf gegen die Censur auf, mit noch größerer Energie, als die 1832 errungene Preßfreiheit in kürzester Zeit den Verfügungen des von Oesterreich und Preußen geleiteten Bundestages wieder weichen mußte. Daß die zweite Kammer, trotz der heftigen Einsprache der Regierung, an ihrem Rechte festhielt, über „eine der Nationaleinheit und staatsbürgerlichen Freiheit gemäße Entwickelung der organischen Einrichtungen des deutschen Bundes“ zu verhandeln, war wesentlich Welcker’s Verdienst, wie er denn überhaupt sich nicht damit begnügte, für eine Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltung des Großherzogthums durch zahlreiche Anträge einzutreten, sondern stets den Blick auf das große Ganze gerichtet hielt und frühzeitig Grundsätze einer anzustrebenden Reform des Bundestages aufstellte und in der Kammer zur Erörterung brachte. Die kurze Frist, während welcher in Baden die Preßfreiheit herrschte, benützte W., um in einem in Freiburg gegründeten liberalen Blatte „Der Freisinnige“ als regelmäßiger Mitarbeiter eine Reihe von Artikeln zu veröffentlichen, in denen er ebenso entschieden für aufrichtige Fortbildung der constitutionellen Staatsform und für freiheitliche Ausgestaltung der Gesetzgebung eintrat als er sich anderseits gegen die in Süddeutschland allmählich Wurzel fassenden Projecte, das, was die Regierungen verweigerten, auf revolutionärem Wege zu erreichen, energisch aussprach. Als „der Freisinnige“ durch Bundesbeschluß vom 19. Juli 1832 unterdrückt wurde und Welcker gegen dieses in seinen Augen rechtswidrige Verfahren sehr heftig auftrat, wurde er von seinem Lehramte suspendirt. Gleichzeitig wurde die Universität Freiburg, an welcher er mit Rotteck und einigen anderen gleichgesinnten [662] Collegen eine den Tendenzen, von welchen die Regierung geleitet wurde, feindliche Haltung einnahm, vorläufig geschlossen. Im October folgte die Versetzung Welcker’s in den Ruhestand. Wegen eines Artikels in dem „Freisinnigen“ in Anklagezustand versetzt, wurde er zudem von dem Freiburger Hofgericht wegen Beleidigung der Regierung zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt, jedoch auf Grund einer umfangreichen Appellationsschrift vom Oberhofgericht freigesprochen. Nun verlegte W. den Kampf gegen die Regierung wieder in den Landtag, wo er den Ministern mit ebenso viel Unerschrockenheit als Ausdauer auf allen den Gebieten entgegentrat, auf denen er durch ihre Maßnahmen den Ausbau der durch die Verfassung geschaffenen Verhältnisse in liberalem Sinne bedroht sah. Man hat ihm einerseits principielle Opposition, andererseits unfruchtbaren Cultus der Phrase vorgeworfen. Was den ersten Vorwurf betrifft, so hat er doch, trotz seiner oppositionellen Stellung, auf den Gebieten, auf welchen er sich aus sachlichen Gründen mit der Regierung einverstanden erklären konnte, an der Berathung ihrer Vorlagen eifrig und unbefangen theilgenommen. Und wenn ihm auch eine pathetische Art zu sprechen, die sich oft mehr an die Zuhörer auf der Galerie des Hauses und an die große Masse im Lande als an seine Collegen wandte, mit Recht vorgeworfen wurde, so verband er mit dieser Form seines öffentlichen Auftretens doch ohne Zweifel ein sehr ernst gemeintes Streben, ein Ziel zu erreichen, das ihm eben nur mit entschiedener Beihülfe eines auf die Regierung geübten Druckes der öffentlichen Meinung erreichbar schien. Und wenn er in seinen Angriffen gegen die Regierung auch über das Ziel hinausschoß und sich persönlicher Angriffe gegen die Minister nicht enthielt, so war doch auch das Vorgehen der Regierung gegen ihn oft recht scharf und rücksichtslos. Nicht nur daß man ihm in der Kammer in der schärfsten Tonart entgegentrat, mit Hülfe der Censur seine Reden in den Zeitungen entstellt wiedergeben und seine Berichtigungen nicht zum Abdruck gelangen ließ, so wurde er auch persönlich vielfach geschädigt. Der Einfluß der Regierung machte im J. 1837 seine Wiederwahl in dem Bezirk Ettenheim unmöglich, seiner Professur an der Universität Freiburg, die er seit Herbst 1840 wieder bekleidete, wurde er wegen seiner Haltung im Landtag von 1841 zum zweiten Male entsetzt. Sein alter Wahlbezirk Ettenheim gab ihm übrigens bei den Neuwahlen nach der Kammerauflösung von 1841 die Genugthuung, ihn mit großer Mehrheit wieder zu seinem Vertreter zu ernennen.

Waren die meisten seiner in der zweiten Kammer gestellten Anträge solche, von denen er sich selbst sagen mußte, daß, wenn auch ihre Annahme erfolgte, die Regierung ihnen doch die Genehmigung versagen werde – in den Jahren 1835–1841 auf Wiederherstellung der Preßfreiheit, auf Beseitigung der Ausnahmegesetze des Bundes, auf Rückführung des Bundes zu seinen Grundlagen und auf „die vollständige Verwirklichung der durch die Bundesakte verbürgten allgemeinen deutschen Nationalrechte“, auf „Erleichterung der materiellen Lasten (Umgestaltung des Heerwesens und der Beamtenorganisation) mit gleichzeitiger Beförderung der moralischen, geistigen und bürgerlichen Interessen des Volkes“ u. a. – so nahm er doch, namentlich seit mit Blittersdorff’s Austritt aus dem Ministerium die Conflicte zwischen Regierung und Landtag an principieller Bedeutung und an Schärfe verloren hatten, an den Arbeiten der zweiten Kammer, die sich mit der Lösung eminent praktischer Aufgaben befaßten, sehr werthvollen Antheil, insbesondere als Berichterstatter bei der Berathung des Strafgesetzbuches und des Gefängnißgesetzes und durch seine Verbesserungsanträge bei der Discussion des Gesetzes über den Strafproceß.

Von seinen politisch-polemischen Publicationen machte wol das größte Aufsehen die 1843 erfolgte Herausgabe der streng geheim gehaltenen Protokolle der [663] Karlsbader Conferenzen von 1819 und des Schlußprotokolles der Wiener Ministerialconferenzen von 1834 aus den Papieren des Staatsrechtslehrers Klüber. Erst mehr denn 20 Jahre später wurde es dem Verfasser dieser Biographie möglich, aus den hinterlassenen Papieren des badischen Staatsministers Frhrn. v. Reizenstein den Inhalt der Protokolle der 1834er Conferenzen zu veröffentlichen (Leipzig 1865).

Die jahrelange eingehende Beschäftigung mit allen Fragen, die sich auf die Organisation und das Recht des deutschen Bundes bezogen, macht es erklärlich, daß sich ihm alsbald eine bedeutungsvolle Wirksamkeit eröffnete, als gleichzeitig mit der Einwirkung der französischen Februarrevolution auf die öffentlichen Zustände Deutschlands in liberalem Sinne die Frage einer neuen Gestaltung der Beziehungen von Deutschlands Völkern unter sich zu einer brennenden wurde. Sowol in der badischen zweiten Kammer als auch in den freien Vereinigungen, die schon im März 1848 zur Berathung der zukünftigen Gestaltung des Vaterlandes zusammentraten, wurde W. mit wichtigen hierauf bezüglichen Ausarbeitungen betraut. So insbesondere bei der Heidelberger Versammlung vom 5. März, in dem Siebenerausschuß, der einen nach Frankfurt zu berufenden Abgeordnetentag vorzubereiten hatte, und auf diesem, dem sog. Vorparlament, selbst. Und es ist hervorzuheben, daß W. in seinen Verfassungsentwürfen wie in den auf diese sich beziehenden Verhandlungen ebenso scharf den radicalen als den unitarischen Bestrebungen entgegentrat und mit Entschiedenheit das Recht der Regierungen betonte, bei der bevorstehenden Neugestaltung Deutschlands mitzuwirken.

Inzwischen hatte ihn am 14. März 1848 die badische Regierung, die ihren bisherigen Bundestagsgesandten, Frhrn. v. Blittersdorff, gegenüber den Forderungen der öffentlichen Meinung ihres Landes, nicht mehr im Amt erhalten konnte, zu dessen Nachfolger ernannt, und sowol in dieser Eigenschaft als auch in der Nationalversammlung, zu deren Mitglied ihn der 14. badische Wahlbezirk gewählt hatte, hatte er nunmehr die Verpflichtung, sich mit den deutschen Verfassungsfragen zu beschäftigen. Daneben wurde W. auch vom Reichsverweser mit mehreren diplomatischen Sendungen betraut, so u. a. nach Wien und Olmütz, wo er mit der österreichischen Regierung über gewisse den Aufständischen zu gewährende Zugeständnisse verhandeln sollte, und nach Schweden, wohin er als Secretär den jungen Scheffel mitnahm.

Bei der Berathung der Oberhauptsfrage in der Nationalversammlung trennte sich W. von der großen Centrumspartei, welcher er bisher angehört hatte, weil er, wie es scheint auf Grund der Anschauungen, die er bei seiner diplomatischen Reise nach Oesterreich gewonnen hatte, sich mit dem Gedanken, Preußen an die Spitze Deutschlands zu stellen, nicht befreunden konnte. Er empfahl in der Oberhauptfrage einen Turnus zwischen Oesterreich und Preußen und arbeitete, als dieser Antrag nur 80 Stimmen auf sich vereinigt hatte, im Namen einer Minorität im Februar 1849 einen Gegenentwurf für eine Reichsverfassung aus, der ein Directorium von sieben Mitgliedern unter abwechselndem Präsidium der beiden Großmächte einsetzen wollte. Durch die Proclamirung der „untheilbaren und unauflösbaren constitutionellen Erbmonarchie“ in Oesterreich wurde W., der immer nur an eine Aufnahme der deutschen Länder Oesterreichs in den neuen Bund gedacht hatte, auf das bitterste enttäuscht. Er machte nun eine gewaltige Schwenkung und stellte ohne Wissen seiner eigenen Partei (Vereinigung des Pariser Hofes) am 12. März in der Nationalversammlung den überraschenden Antrag „die gesammte deutsche Reichsverfassung, wie sie jetzt nach der ersten Lesung mit Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen von dem Verfassungsausschuß vorliege, durch einen einzigen Gesammtbeschluß anzunehmen“ [664] und durch eine Deputation dem König von Preußen seine Ernennung zum Erbkaiser anzuzeigen. Als dieser Antrag verworfen wurde, stimmte W. bei der Einzelberathung der Reichsverfassung mit seinen alten Freunden. Die Ablehnung der Kaiserkrone durch den König von Preußen bereitete ihm eine neue Enttäuschung, und da er, in den Dreißigerausschuß für Durchführung der Reichsverfassung gewählt, bei dieser Sachlage nur das Zustandekommen des Verfassungswerkes um jeden Preis im Auge hatte, stimmte er jetzt allen Anträgen der Radicalen zu. Doch rettete ihn sein unbedingtes Festhalten an der nationalen Idee davor, auch noch die letzten Beschlüsse des Radicalismus sanctioniren zu helfen. Als am 26. Mai 1849 sein Antrag, in einer Proclamation an das Volk die Einmischung Fremder in die deutschen Angelegenheiten zurückzuweisen, verworfen wurde, trat er aus der Nationalversammlung aus. Der Entschluß, auch sein Staatsamt niederzulegen, bewahrte ihn vor dem Schicksal verschiedener politischer Freunde, die nach Niederwerfung der badischen Revolution, obwol sie mit dieser nie etwas gemein gehabt, sie vielmehr scharf bekämpft hatten, von der Regierung abgesetzt wurden.

Abgesehen von der Vertretung des Wahlkreises Bretten in der zweiten badischen Kammer im J. 1850 nahm W. von da an in amtlicher Weise nicht mehr am öffentlichen Leben theil. Er hatte schon 1841 seinen Wohnsitz nach Heidelberg verlegt, wo er nun in stiller Zurückgezogenheit seiner Familie, seinen Erinnerungen und litterarischen Arbeiten lebte. Mehrere seiner Arbeiten erlebten neue Auflagen, so insbesondere während der Jahre 1857–66 eine dritte das Staatslexikon, welches er in Gemeinschaft mit seinem Freunde Rotteck im J. 1834 herauszugeben begonnen und nach dessen Tode (1840) im J. 1843 allein zu Ende geführt hatte. Die Bedeutung dieses der Verherrlichung der constitutionellen Monarchie im liberalen und oppositionellen Sinne gewidmeten Werkes beruhte im wesentlichen in der den Anschauungen und dem Verständnisse des Mittelstandes vorzugsweise angepaßten Art der Darstellung. Es hat die öffentliche Meinung in Deutschland nahezu ein Menschenalter hindurch sehr erheblich beeinflußt.

Als mit dem Beginne der 1860er Jahre mit einem neuen Aufschwunge des Liberalismus auch die nationalen Ideen wieder in den Vordergrund des öffentlichen Lebens in Deutschland traten, war bald auch W. wieder auf dem Plan. Bei dem Abgeordnetentag in Weimar im Septbr. 1862, und im Septbr. 1863 bei der Versammlung, die zur Zeit des Fürstentages in Frankfurt stattfand, 1866 auf dem in der gleichen Stadt abgehaltenen Abgeordnetentage trat er mit Eifer und Wärme für die Einigung der Nation ein. Aber den gegenüber der Zeit seines früheren Wirkens so gänzlich veränderten Verhältnissen brachte er kein klares Verständniß entgegen. Daraus erklärt sich auch, daß er nach 1866 fortfuhr, der deutschen Einigung unter Preußens Führung zu widerstreben und sich den Agitationen der schwäbischen Particularisten anschloß. Als er 1869 am 2. März einer Lungenentzündung erlag, war bei der jüngeren Generation sein Name schon der Vergessenheit verfallen. Aber an der Entwicklung des deutschen Liberalismus im Kampfe gegen die Reaction des von Oesterreich und Preußen geleiteten Bundestages nahm W. einen so hervorragenden Antheil, daß in der Geschichte des politischen Lebens in Deutschland seinem Namen neben jenem Rotteck’s und anderer Vorkämpfer besonders in den 1830er Jahren ein bleibendes Andenken gesichert ist.

Schriften: „Die letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe“ (Gießen 1813); „Aktenmäßige Vertheidigung gegen die Verdächtigung der Theilnahme an demagogischen Umtrieben“ (Stuttgart 1823–24); „Das innere und äußere System der praktischen, natürlichen und römisch-christlich-germanischen Rechts-, [665] Staats- und Gesetzgebungslehre“, Bd. 1; auch unter dem Titel: „Die Universal- und die juristisch-politische Encyklopaedie und Methodologie“ (Stuttgart 1829); „Die rechtliche Begründung unserer Reform“ (Frankfurt 1861); „Der preußische Verfassungskampf“ (ebd. 1863); mit Karl von Rotteck das „Staatslexikon“ (Altona 1834–49, 15 Bde. und 4 Supplementbände, 3. Aufl. Leipzig 1856 bis 66, 14 Bde.).

Vgl. Em. Leser in den Badischen Biographieen II, 440–448.