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ADB:Friedlieb, Konrad von

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Artikel „Friedlieb, Konrad“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 399–400, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedlieb,_Konrad_von&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 12:04 Uhr UTC)
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Friedlieb: Konrad F., wurde 1633 in Greifswald geboren, machte daselbst die große Rathsschule durch, begann die akademischen Studien in seiner Geburtsstadt und vollendete sie 1653 in Jena. 1654 zum Doctor der Rechte in Greifswald promovirt, wurde er hier einige Jahre darauf Professor der Beredtsamkeit, später Professor der Rechte. Diese letztere Beförderung rief mit seinen Collegen viele Streitigkeiten hervor, welche beinahe dreißig Jahre gewährt haben. Veranlassung dazu gab die Beschuldigung seiner Collegen, daß er das letztere Amt von dem Hofe in Stockholm erschlichen habe und eine solche Aemter-Cumulation nach den Universitäts-Statuten unzulässig sei. Auf eine dies betreffende Remonstration des Concils bei der königl. Regierung, vermittelte diese die Angelegenheit in Güte und zwar zu Gunsten Friedlieb’s, welcher 1672 in die juristische Facultät recipirt wurde. Friedlieb’s Arbeiten erfuhren von seinen Collegen eine höchst ungünstige Beurtheilung, man erklärte sie für stümperhaft und wissenschaftlich ungenügend, F. dagegen sprach wieder mit äußerster Geringschätzung von den in den Sitzungen der Facultät ihm darüber gegebenen Winken und Rathschlägen. Dies hatte zur Folge, daß er jeglicher Theilnahme an Facultätsarbeiten, öffentlichen Disputationen etc. enthoben, auch 1678 vom Concil ganz ausgeschlossen wurde. F. war ein Mann, der das Auffallende [400] liebte, gern gegen Jedermann Opposition machte und sich in paradoxen Behauptungen, z. B. daß ein Sohn zur Verheirathung des Consenses auch eines wahnsinnigen Vaters bedürfe, gefiel, die er, vielleicht gegen seine bessere wissenschaftliche Ueberzeugung hartnäckig vertheidigte. Seine Schriften über die schwedische Landesverfassung wurden so mißliebig aufgenommen, daß das Land-Syndicat an die Facultät die Aufforderung ergehen ließ, die fernere Publication ähnlicher Arbeiten nach Möglichkeit zu verhindern. Dazu fühlte F. sich in seiner Eitelkeit stark verletzt, als Johann Pommeresch ihm bei der Rectoratswahl, die er für seine Person erwartet hatte, vorgezogen wurde. Es entspannen sich darauf neue Streitigkeiten, welche von Friedlieb’s Seite mit solcher Erbitterung und Beiseitsetzung aller Rücksichtnahme im Ausdruck geführt wurden, daß er bei der Regierung in höchsten Mißcredit gerieth. Erst 1683 trat eine Ausgleichung ein, F. wurde, nachdem er sich in wichtigen Landesangelegenheiten der Regierung in Stockholm bewährt und deren Vertrauen wiedergewonnen hatte, 1692 zum Justizrath ernannt und mit dem Beinamen von Friedensberg geadelt. Er starb 1700, nachdem er kurz vorher alle seine Aemter niedergelegt hatte. Seine Schriften zählt J. C. Dähnert, Catalog. bibl. acad. Gryphisw. Tom. I. p. 699 bis 700 und D. H. Biederstedt, Nachrichten von Neu-Vorpommerischen Gelehrten Abth. I, S. 60–61 auf. Auch die Abfassung des hier nicht genannten Werkes Gryphes in integrum restitutus ope leonis (1693. Folio), welches von der durch König Karl XI. angeordneten Einziehung der veräußerten pommerschen Krongüter handelt, wird ihm zugeschrieben.