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ADB:Friedrich I. (König von Dänemark und Norwegen)

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Artikel „Friedrich I., Herzog von Schleswig-Holstein“ von Georg Waitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 515–518, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_I._(K%C3%B6nig_von_D%C3%A4nemark_und_Norwegen)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 04:52 Uhr UTC)
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Friedrich I., Herzog von Schleswig-Holstein und später König von Dänemark-Norwegen, ist der jüngere Sohn Christian I., des ersten Oldenburgers, der dort die Herrschaft führte, aus seiner Ehe mit Dorothea von Brandenburg. Er ward geboren am 3. Septbr. 1471, 16 Jahre später als sein Bruder Johann (oder Hans)[WS 1]. Bei dem Tode des Vaters war er erst 10 Jahre alt. So kam er unter die Leitung der Mutter, die ihn durch den Schleswiger Dompropst Enwald Sövenbroder deutsch erziehen ließ: wie sie sich schon in den letzten Jahren Christians I. regelmäßig in den Herzogthümern Schleswig und Holstein aufhielt, wo ihr der Gemahl bedeutende Pfandschaften und weitgehende Rechte verliehen hatte, so ist auch F. hier aufgewachsen: es scheint, daß der Vater und die Stände des Landes für ihn die Nachfolge in Aussicht genommen hatten, während der ältere Sohn Dänemark und den Anspruch auf die andern in der nordischen Union vereinigten Kronen empfangen sollte. Aber so ist es nicht zur Ausführung gekommen. Der Widerspruch Johanns, der in Dänemark gewählt seine Macht als König, sein Recht auch als Lehnsherr über Schleswig geltend machte, auch wol das persönliche Interesse der schleswig-holsteinischen Ritterschaft, die in der Verbindung mit dem Königreich gewisse Vortheile fand, führten dahin, daß die Stände das ihnen bei der Erhebung Christian I. verliehene Recht der Wahl in der Weise übten, daß sie beide Brüder zu Herzogen annahmen und ihnen gemeinsam die Huldigung leisteten (1482, December). So lange F. unmündig, führte dann Johann die Regierung; als jener aber das 18. Jahr erreicht (1490), schritt man zu einer Theilung, wie sie unter dem schauenburgischen Hause üblich gewesen, indem jedem der beiden Fürsten eine Anzahl Aemter gegeben, auch die Klöster der „Gasterei und Jagd“ willen den einzelnen zugewiesen wurden. F., der als der jüngere die Wahl hatte, entschied sich für denjenigen Theil, der mit dem Schlosse Gottorp verbunden war. Hier, auf schleswigschem Boden, hat er seitdem Hof gehalten, und bis in das 18. Jahrhundert ist es der Sitz einer Linie seines Hauses geblieben. Die Theilung der Aemter sollte aber der staatsrechtlichen Verbindung und Einheit der beiden [516] Herzogthümer keinen Abbruch thun. Jeder der beiden Fürsten hatte Besitzungen in Schleswig und in Holstein; gemeinsam blieben die Landtage, die Beziehungen zu den geistlichen Stiftern, zu der Ritterschaft, zu der Stadt Hamburg, auch die Ansprüche auf Ditmarschen, welche der Vater durch Verleihung Kaiser Friedrich III. erworben hatte. Diese zu verfolgen und mit Gewalt der Waffen durchzusetzen, waren die Brüder einig, F. noch besonders gereizt durch Feindseligkeiten, welche die trotzigen Nachbarn auf Helgoland und in Eiderstedt geübt. So kam es (im J. 1500) zu dem für die Ditmarschen so glorreichen, für die beiden Fürsten verhängnißvollen Kampfe, in dem das große Heer, das diese aufgebracht, die Blüthe der schleswig-holsteinischen Ritterschaft, die berühmte in Sold genommene „Große Garde“ in der Nähe von Hemmingstedt eine vollständige Niederlage erlitt (17. Februar), deren Ruf ganz Europa durchflog, die einen Ulrich v. Hutten zu dichterischem Lobpreis der tapfern Bauern begeisterte. Auch war es das einzige Mal, daß die beiden Brüder so verbunden standen. Dem mächtigen, auf seine Rechte eifersüchtigen, fortwährend in mancherlei Kriege verwickelten König stand der Herzog vorsichtig, aber wohl auf sein und seines Landes Interesse bedacht, gegenüber. „Er war“, sagt ein Zeitgenosse, „ein verständiger Mann, welcher mit Geduld und Stillschweigen viele Dinge überwunden; er stellte sich, als habe er der Sachen keinen Verstand, die er doch mit großer Weisheit und Tapferkeit ausgeführt“. In den Streitigkeiten, die der König mit Lübeck und anderen Städten der Hanse hatte, hielt F. sich nicht blos selbst zurück, er wußte auch für die Herzogthümer eine vollständige Neutralität zu erwirken: ihre Selbständigkeit Dänemark gegenüber erhielt durch den Vertrag, den der Herzog und die Stände mit Lübeck schlossen (im J. 1509), neue Anerkennung. Dagegen kamen mancherlei Ansprüche und Beschwerden, die er gegen den Bruder erhob, zu keiner Geltung: sie führten zu Reibungen, doch zu keinem Bruch, so lange Johann lebte. Aber die Sache wurde anders, als diesem der Sohn Christian II.[WS 2] nachfolgte (im J. 1513): ehrgeizig, hochstrebend, leidenschaftlich, wie dieser war, kam er bald nach allen Seiten hin in Conflikte: mit den Schweden, die die Verbindung mit Dänemark nicht wollten, mit den deutschen Städten, mit der schleswig-holsteinischen Ritterschaft, mit dem Herzog. Hätte dieser wol nicht ungern den Neffen von der Nachfolge in dem väterlichen Antheil der Herzogthümer ausgeschlossen, so sah Christian nur widerwillig einen Theil des Landes seinem Einfluß entzogen, hielt sich dadurch namentlich in seinen Plänen gegen das verhaßte Lübeck gehemmt. Stockholm und Gottorp, soll er gesagt haben, seien die Thore der Stadt; da das eine gefallen (im J. 1520), möge er wol nach dem andern trachten. Und bei seinem Schwager, Kaiser Karl V., erreichte er, daß das Recht der Belehnung mit Holstein, welches seit dem 15. Jahrhundert der Bischof von Lübeck geübt, auf ihn, den König von Dänemark, übertragen ward, der so für beide Herzogthümer eine oberherrliche Gewalt gewann. Andere Uebergriffe und Reizungen kamen hinzu, erbitterten den Herzog und den Adel; die Lübecker aber, mit Christian völlig zerfallen, boten alles auf, um F. für sich zu gewinnen. Wol suchte der König dann einmal durch Nachgiebigkeit den drohenden Sturm zu beschwören: die Neutralität der Herzogthümer und anderes ward zugestanden. Aber bald gab er zu neuen Klagen Anlaß: das gemeinsame Archiv habe er erbrochen und einen Theil der weggenommenen Papiere vernichten lassen, gemachte Versprechungen nicht gehalten, und was der Art mehr, sei es Vorwand oder berechtigter Vorwurf war. Und F. hat sich nun mit dem Adel Dänemarks, der mit seinem zugleich reformatorischen und autokratischen König nicht minder unzufrieden war als die schleswig-holsteinische Ritterschaft, zunächst mit den benachbarten Jüten, in Verbindung eingelassen: er nahm ihren Ruf zur Uebernahme der Herrschaft [517] an; zugleich verband er sich jetzt auf das engste mit Lübeck (im J. 1523). In wenigen Monaten war die Sache entschieden, F. in ganz Dänemark als König anerkannt. Gleichzeitig verlangte und erhielt er die Huldigung als alleiniger Landesherr in Schleswig und Holstein (14. April). Der Preis, den er zahlte, namentlich da es galt, das Gewonnene gegen Kaiser und Reich, die sich des vertriebenen Neffen annahmen, zu behaupten, war eine Mehrung der Privilegien für die Stände des Landes (6. Mai 1524): die Unabhängigkeit Dänemark gegenüber, das Recht der Landtage, deren zwei alljährlich gehalten werden sollen, namentlich in Beziehung auf Bewilligung von Steuern und anderen Abgaben, aber auch die Gewalt der Ritter über ihre Bauern und andere Befugnisse derselben wurden anerkannt und erweitert. Nicht in gleichem Maße sind dann die Wünsche und Forderungen der Lübecker befriedigt, die durch den Sturz Christian II. das alte Uebergewicht der deutschen Städte im Norden und auf der Ostsee herzustellen gedacht: das eigene Interesse trat dem entgegen, und heftig genug hat die Stadt später F. seinen Undank vorgeworfen. Doch hielt die Gefahr der Rückkehr des gemeinsamen Feindes, welche lange drohte, die alten Verbündeten zusammen: gemeinschaftlich traten sie ihm entgegen, als er mit holländischer Hülfe eine Landung in Norwegen versuchte (im J. 1532). Statt aber die verlorene Herrschaft wieder zu gewinnen, ging Christian nun auch der Freiheit verlustig: zu einer Verhandlung nach Kopenhagen gekommen, ward er festgehalten und nach Sonderburg geführt, wo er unter Aufsicht schleswig-holsteinischer und dänischer Ritter in harter Gefangenschaft lange Jahre den Oheim überlebte. F. aber suchte die gewonnene Herrschaft nach allen Seiten hin zu befestigen und zu sichern: mit den Ditmarschen, mit den norddeutschen Fürsten, dem Herzog Albrecht von Preußen, dem König von Frankreich wurden Verträge geschlossen, die dazu dienen sollten. Die feindliche Stellung, in die er zum Kaiser gekommen, hat auch wol dazu beigetragen, daß er der Lehre Luther’s, gegen die er sich in Dänemark bei seiner Wahl zum König entschieden hatte erklären müssen, in den Herzogthümern kein Hinderniß in den Weg legte. Der eigene Sohn Christian war ganz für sie gewonnen, und rasch genug hat sie dann im Lande Verbreitung erhalten. Männer der Ritterschaft, wie der hochangesehene Johann Rantzau, hingen ihr an. Schon früh (im J. 1524) erließ F. die Verfügung, daß keiner um der Religion willen vergewaltigt werden solle, jeder so sich verhalten möge, wie er es gegen Gott den Allmächtigen mit seinem Gewissen zu verantworten gedächte. Gewaltsamen Aenderungen war er abhold und suchte, so lange es ging, zwischen der Geistlichkeit, die der alten Lehre treu blieb und den Freunden der Reformation zu vermitteln. Aber er ließ den Sohn gewähren, der als Statthalter in den Herzogthümern bald zu durchgreifenderen Maßregeln schritt, das evangelische Bekenntniß von den Predigern forderte, ihnen die Ehe gestattete, die Klöster zunächst der Bettelorden in den Städten beseitigen ließ: und auch eines der ältesten Stifter Reinbeck ward förmlich an die Landesherrschaft abgetreten. Daß Christian II., der sich früher Luther zugewandt, später zum katholischen Bekenntniß zurückgekehrt war, hat F. und sein Haus nur in dieser Haltung befestigt; auch mit dem Schmalkaldischen Bund trat er in Verbindung. Das Werk der Reformation war gesichert, als F. starb (10. April 1533). In der Domkirche zu Schleswig erhielt er seine Grabstätte, auf deutschem Boden. Auch als König hat er sich mit Vorliebe in den Herzogthümern, meist zu Gottorp, aufgehalten, während der Sohn als Statthalter zu Hadersleben residirte. Um die staatliche Selbständigkeit dieser Lande, die deutsche Entwickelung auch Schleswigs, der die Reformation bedeutenden Vorschub leistete, hat sich F. I. die größten Verdienste erworben; er hat hier Bahnen vorgezeichnet, auf denen dann Christian III., nachdem er feindlicher Gegensätze und heftiger [518] Kämpfe Herr geworden, weiter gewandelt ist (vgl. Bd. IV, S. 184 ff.) – Außer diesem, den ihm Anna von Brandenburg geboren, hinterließ F. aus zweiter Ehe mit Sophie von Pommern drei Söhne, Johann, Adolf und Friedrich, von denen die beiden ersten später mit dem Bruder, der die Kronen Dänemarks und Norwegens behauptete, die Herzogthümer theilten, Friedrich die Bisthümer Schleswig und Hildesheim empfing. Eine Tochter erster Ehe, Dorothea, war dem Herzog Albrecht von Preußen vermählt; zwei jüngere, Elisabeth und nochmals Dorothea, heiratheten Herzoge von Mecklenburg. Die männliche Nachkommenschaft lebt, nachdem die ältere königliche Linie in Dänemark mit Friedrich VIII. erloschen, in den Häusern Schleswig-Holstein-Augustenburg und -Glücksburg, in dem der russischen Kaiser und der Großherzoge von Oldenburg fort. Unter den dänischen Königen, die seinen Namen trugen, hat Friedrich V. durch seine Liebe zu deutscher Litteratur und Bildung am meisten an die Herkunft des Geschlechtes erinnert. – Einen eigenen Biographen hat F. I. nicht gefunden. Die neueren Werke über Schleswig-Holsteins Geschichte unter dem oldenburgischen Hause stützen sich vornehmlich auf urkundliches Material, wie es theils gedruckt vorliegt (vgl. Urkunden und Actenstücke, H. 1, Kiel 1863; Allen, Brive og Aktstykker til oplysning af Cristiern II. og Frederik I. Historie Bd. I, Kjøbenh. 1854), theils in den Archiven bewahrt wird. (H. Friedrichs zu Gottorp Expeditiones 1508–13 u. a. im Geh. Archiv zu Kopenhagen).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Johann I. (1455–1513), Herzog von Schleswig und Holstein; König von Dänemark und Norwegen (1481–1513).
  2. Christian II. (1481–1559), von 1513 bis 1523 König von Dänemark und Norwegen und Herzog von Schleswig und Holstein, sowie von 1520 bis 1523 König von Schweden.