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ADB:Friedrich II. (Kurfürst von Brandenburg)

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Artikel „Friedrich II., Kurfürst und Markgraf von Brandenburg“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 475–480, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_II._(Kurf%C3%BCrst_von_Brandenburg)&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 04:31 Uhr UTC)
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Friedrich II., Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, geb. 19. Nov. 1413, † 10. Febr. 1471 zu Plassenburg. Der zweite Sohn des Markgrafen Friedrichs I. wird er acht Jahre alt (8. April 1421) der Prinzessin von Polen als dereinstigen Erbin dieses Reiches zum Gemahl bestimmt und seit 1422 am polnischen Hofe als Thronfolger erzogen. Während der zehn Jahre jedoch, die er hier in wachsender Zuneigung zu der ihm bestimmten Braut verlebte, gehen nicht nur seine Hoffnungen auf den Königsthron verloren, indem dem Könige Wladislav Jagello in hohem Alter von seiner vierten Gemahlin Sophia von Kiew nach einander drei Söhne geboren werden, sondern durch die Interessen [476] seines Vaters gezwungen am Hofe zu bleiben theilte er mit seiner in klösterlicher Einsamkeit lebenden Braut die Bekümmernisse und Verfolgungen, die ihr von ihrer bösen Stiefmutter bereitet werden, bis der plötzliche einer Vergiftung zugeschriebene Tod Hedwigs (8. Decbr. 1431) das Verhältniß vollends löst. Aus diesen trüben Erfahrungen entwickelten sich in dem Prinzen die Keime einer Schwermuth, die ihn sein ganzes übriges Leben nicht verläßt; ihr ist es zuzuschreiben, daß er erst 10 Jahre nach seiner Rückkehr und nur durch politische Rücksichten bestimmt mit der Prinzessin Catharina von Sachsen sich verheirathet, ohne zu ihr in ein innigeres Verhältniß zu treten, einer Schwermuth, die ihm selbst zu verschiedenen Malen (1445 und 1453) die Besorgniß erweckt, daß er von „Sinnen und Vernunft“ kommen könnte, während sich das Bild der Braut in ihm zu der Gestalt eines ihn umschwebenden Schutzgeistes verklärte. In dieser Stimmung wurzelt auch seine schwärmerische Religiosität, welche ihn in seinen Bekümmernissen, wie er selbst sagte, als besten Rath und Trost das Streben nach eigener Besserung und die Zuflucht zu Gottes Rath und Barmherzigkeit finden läßt, die er aber auch in äußerlicher frommer Werkthätigkeit, in der Gründung von vier geistlichen Stiften, einer Pilgerfahrt nach Rom und dem heiligen Lande (1453) u. A. kund gibt und ihn auch sichtlich (1440 und 1443) zur Stiftung des ritterlichen Ordens U. L. F. Kettenträger veranlaßte, welcher den Schwan zum Symbole hat, „als welcher seine Todesstunde kennend sich zeitig in seinem Gesange mit der Vergänglichkeit des Irdischen beschäftigt.“

Dieser Gemüthsstimmung ungeachtet hat F. sein Regiment in der Mark, das er schon bei seines Vaters Leben 1437 antrat, in einer dieses großen Vaters würdigen Weise geführt. Weise, gar gütig und mit aller Redlichkeit geziert, nennen ihn Zeitgenossen; und andere: nachsichtslos gegen Verletzung öffentlicher Ordnung und Sicherheit und deshalb Frevlern furchtbar, von allen Guten aber geliebt und verehrt. Wesentlich von seinem Vater abweichend hält er sich von der Theilnahme an den Reichsgeschäften möglichst fern, gleichwie von der Einmischung in fremdländische Verhältnisse, er hat 1444 die ihm angebotene polnische, wie 1468 die angebotene böhmische Krone zurückgewiesen; dagegen hat er, indem er mit allem Eifer den Interessen Brandenburgs sich widmete, seine Thätigkeit vorherrschend auf zwei großartige Zielpunkte hingerichtet, einmal darauf, seine landesherrliche Gewalt innerhalb aller ständischen Kreise zur Geltung zu bringen, zugleich aber auch nach außen seinem Lande die Ausdehnung der askanischen Zeiten und dadurch die Kräfte zu verschaffen, seine ursprüngliche Bestimmung einer Grenzwarte Deutschlands gegen den slawischen Osten würdig zu erfüllen. Im vollen Bewußtsein dieses seines Berufes hat er einmal (5. Juni 1467) dem Kaiser Friedrich III. vorgehalten: ich bin ein Ortfürst an diesem Ende deutscher Lande gegen Polen und Preußen gesessen, und die Nothdurft erfordert wohl, daß mir mehr beifalle, damit den deutschen Landen und dem heiligen römischen Reiche nichts an diesem Orte zu fremden Zungen entzogen werde. Sicherlich kann es nur die Schärfe und Consequenz, mit der er diese Ziele verfolgte, nicht die Härte seiner Natur gewesen sein, welche ihm, dem friedliebenden, der von sich selber sagte, daß ihm das Talent und Glück eines Kriegsführers fehle, den Beinamen des Eisernen oder mit den eisernen Zähnen beilegte.

Sein Vater hatte die Eigenmacht des Adels gebrochen, ihn genöthigt seine Lehensdienste zu leisten und in Verbindung mit den andern Ständen auf den Ständetagen zu den Bedürfnissen der Landesregierung Beiträge zu bewilligen. Zwar hatten die andauernden Grenzkriege, vor allem die Schlaffheit und Schwäche, welche der seit 1426–1437 als Statthalter waltende Markgraf Johann sich zu Schulden kommen ließ, eine sittliche Verwilderung unter der Ritterschaft einreißen lassen, bei der Selbsthülfe und Leben auf dem Stegreife [477] die innere Sicherheit des Landes schwer gefährdete; doch vermochte ein sorgfältiger Regent, wie Friedrich II. es war, solchen Ausschreitungen leicht zu begegnen. Gefährlicher traten ihm die Städte entgegen. Diese hatten die ihnen schon bei der Gründung ertheilten Vorrechte in den luxemburgischen Zeiten, die Geldnoth oder Schwäche der Herrscher benutzend, ins Ungemessene ausgedehnt, niemand hatte sie gehindert um das Jahr 1431 in drei Eidgenossenschaften in der Mittelmark, Altmark und Priegnitz sich zum Schutz und Trutz gegen jede Vergewaltigung auch die der Landesherrschaft zu verbinden, oder ihre alte Verbindung mit der Hansa aufrechtzuerhalten. Nicht minder selbständig waren die Bürger innerhalb ihrer Gemeinde; sie huldigten allein ihrem Rathe, und nur dieser, an mehreren Orten neben der Verwaltung auch Inhaber der niedern und hohen Gerichtsbarkeit, huldigte dem Herrscher. Vor allen hatten sich die damals zu einem gemeinschaftlichen Regimente vereinigten Städte Berlin-Cöln gegen die Landesherren störrisch bewiesen; selbst Friedrich I. durfte nur als Gast und mit so vielen Begleitern, wie der Rath gestattete, in seinem Hause in Berlin Hof halten; Markgraf Johann sah sich zuletzt genöthigt seinen Hofhalt nach Spandau zu verlegen. Markgraf F. II. war nicht gemeint, solche Ansprüche zu dulden. Schon bei der Huldigung der Städte (1440) beschränkte er sich auf die allgemeine Versicherung, daß er die Städte bei Ehren, Rechten und Gnade erhalten wolle, von der Bestätigung ihrer einzelnen Freiheiten wollte er nichts wissen. Es kam ihm gelegen, daß bald darnach unter der Bürgerschaft von Berlin-Cöln Hader ausbrach. Die durch die Vereinigung beider Städte gehobene Macht des Rathes, dessen regierender Theil (der „sitzende“ Rath) sich ausschließlich aus den patricischen Geschlechtern ergänzte, hatte bei den Gewerken Eifersucht und Widerspruch erweckt, so daß von diesen Aufhebung der Vereinigung gefordert wurde. Der Hader stieg bis 1442 in dem Maße, daß beide Theile die Entscheidung des Fürsten anriefen. Als derselbe darauf mit 600 Pferden vor dem Spandauer Thore erschien und die Schlüssel der Stadt verlangte, öffnete ihm die Bürgerschaft ungesäumt. Er übernahm sogleich die Rolle eines obersten Richters und forderte vom Rathe Rechenschaft über die angebrachten Klagen, worauf dieser sein Amt niederlegte und dem Markgrafen die Schlüssel zu den Thoren beider Städte überlieferte. Jetzt nahm F. eine Reformation vor, setzte über jede Stadt einen besondern meistens aus den Gewerken gewählten Rath, der jährlich erneuert seiner Bestätigung bedurfte, riß ihren Privilegien die Siegel ab, hob alle ihre Bündnisse innerhalb und außerhalb des Landes auf, nahm die oberste Gerichtsbarkeit an sich und wählte sich einen Platz in Cöln an der Grenze Berlins zur Anlage eines Schlosses. Bald jedoch wurden die Bürger inne, wie viel sie verloren hatten. Angereizt durch das Beispiel der Städte in Preußen und Oberdeutschland, die zur selben Zeit mit glücklicherm Erfolge den Kampf mit ihren Landesherrn bestanden hatten, aufgemuntert durch andere märkische Städte, welche gleiches Schicksal fürchteten und sie ihren Beistand hoffen ließen, begannen sie allerlei Händel, führten dem Schloßbau gegenüber Befestigungen auf, erklärten in zunehmendem Trotze die Reformation für ungültig, ordneten einen neuen gemeinschaftlichen Rath an und vergriffen sich an markgräflichen Dienern und Eigenthum. Mehrere Jahre sah der Kurfürst diesem Treiben zu ohne gewaltsame Mittel zu gebrauchen, forderte vielmehr die andern Städte auf, als Vermittler oder Schiedsrichter den Frieden herbeizuführen. Erst als die Unterhandlungen auch dem übrigen Lande den Hochmuth und Uebermuth Berlins augenfällig gemacht hatten, berief F. im Sommer 1447 eine allgemeine Ständeversammlung nach Spandau, während er zugleich durch seine Truppen eine Anzahl Stadtdörfer besetzte. Alsbald sank den Berlinern der Muth, sie fügten sich der Entscheidung der Stände und unterwarfen sich (19. Juni 1447); mehrere Patricier wurden [478] verwiesen oder ihrer Aemter und Lehen beraubt, die Reformation von 1442 wurde unter manchen neuen Beschränkungen der städtischen Rechte wiederhergestellt; alle Verbindungen der märkischen Städte unter einander und mit der Hansa wurden aufgehoben. Das 1451 vollendete kurfürstliche Schloß in Berlin, dessen Besatzung mit Lehen in der Stadt ausgestattet wurde, hielt fortan mit der Hauptstadt auch die übrigen Städte des Landes in Abhängigkeit.

Auf einem noch friedlicheren Wege gelang es dem Kurfürsten die Geistlichkeit der Mark der landesherrlichen Gewalt unterzuordnen. Die von ihm hiefür gethanen Schritte bezeichnen keine Neuerung, sondern nur eine Zurückführung der geistlichen Zustände, wie sie in der askanischen Zeit gewesen, während in dem Jahrhunderte der Anarchie, welches derselben folgte, die märkischen Landesbischöfe sich die Reichsunmittelbarkeit der Bischöfe im übrigen Deutschland angemaßt hatten. Die Frömmigkeit Friedrichs und die Nachgiebigkeit, die er dem Papste Nicolaus V. beim Abschluß der Concordate zwischen der römischen Curie und den deutschen Fürsten 1447 entgegenbrachte, machten den Papst den Wünschen des Markgrafen gefügig. Und so gestand diesem die Bulle vom 10. Septbr. 1447 das Recht zu, bei der Besetzung aller drei Bisthümer der Mark die ihm genehme Person zu bezeichnen; eine zweite (1. Juli 1447) schloß in der Mark die in- und ausländischen geistlichen Gerichte von jeder Einmischung in die bürgerliche Gerichtsbarkeit aus, eine dritte ertheilte dem Landesherrn die Befugniß, die Nonnenklöster durch Einsetzung weltlicher Vorsteher gegen die Bedrückungen der geistlichen Obern zu schützen: Zugeständnisse, welche in Verbindung mit der bereits 1445 ertheilten Befugniß zu einer wesentlichen Umgestaltung der Domstifte dem Fürsten einen ausgedehnten Einfluß auf alle geistlichen Angelegenheiten einräumten. Nicht minder eifrig war F. während seiner ganzen Regierung gleich seinem Vater in dem Bemühen sich mit seinen Nachbarn über alle noch strittigen Verhältnisse auseinander zu setzen und so weit es möglich war die der Mark entfremdeten Landschaften wiederzugewinnen. Dem stellten sich jetzt jedoch weit größere Schwierigkeiten entgegen. Einmal war seine äußere Macht weit geringer als die seines Vaters und wurde noch ganz besonders dadurch geschmälert, daß er 16 Jahre lang (1447–1463) einen Theil der Mark seinem jüngern Bruder Friedrich (vgl. Friedrich der Feiste) zu schwerer Schädigung des Landes überlassen mußte. Sodann aber standen ihm an der Süd- und Ostgrenze zwei mächtige Slavenreiche Georg Podiebrad’s und der Jagellonen gegenüber, welche in stetem Anwachs begriffen von ihm nur mit diplomatischen Waffen bekämpft werden konnten. Bei solcher Geringfügigkeit seiner Mittel ist es zu bewundern, wie viel ihm dennoch durchzusetzen gelang. Ein Erbvertrag, den er 1457 in Naumburg mit den Dynastien von Sachsen und Hessen abschloß, und Kaiser Friedrich III. 28. April unter der Versicherung bestätigte, wenn eines der drei Häuser ausstürbe, über ihre Territorien nicht als über eröffnete Lehen zu verfügen, erfüllte nicht nur schon damals den angestrebten Zweck, Brandenburg einen Rückhalt gegen die von Böhmen drohende Gefahr zu gewähren, sondern hat sich auch in seinen häufigen Erneuerungen in den folgenden Jahrhunderten als eine mächtige Schutzwehr der norddeutschen Interessen erwiesen. Den seit Jahrhunderten anwährenden Streithändeln mit dem Erzbisthum Magdeburg gab F. einen nachhaltigen Abschluß, indem er den friedlich gesinnten Erzbischof Friedrich von Beichlingen dazu bestimmte, am 16. Novbr. 1449 gegen eine Abfindung an Land allen seinen angeblichen Lehensansprüchen auf die Altmark zu entsagen. In noch günstigerer Weise verglich er sich 12. April 1442 mit den mecklenburgischen Herzogen dahin, daß er mit einem Theile der beanspruchten Landstriche sich zufrieden gebend, beim Aussterben des männlichen Stammes der Herzogslinien das Recht der Nachfolge erwarb. Die Landvogtei der Lausitz hatte er im Herbste [479] 1448 von den dermaligen Pfandinhabern, den Herren von Polenz gekauft und unter glücklichen Zeitverhältnissen über Cottbus und andere anliegende Herrschaften ausgedehnt. Nach 14jährigem Besitze wurde er zwar vom Könige Georg Podiebrad 1462 gezwungen[WS 1] die Landvogtei der böhmischen Krone zurückzugeben; doch beließ der Vertrag zu Guben (5. Juni) ihm die dazu erworbenen Landschaften als böhmische Lehen. Günstiger noch traf es sich für ihn, daß die Deutsch-Ordensherrschaft, die sich bis dahin der Zurückgabe der ihr 1402 verpfändeten Neumark, zumal nachdem König Sigismund sie ihr als Eigenthum zugesprochen hatte, aufs Entschiedenste widersetzte, unter den Bedrängnissen des preußischen Städtekrieges, außer Stande das Land gegen das Gelüste der Polen zu schützen, aus freien Stücken es am 22. Febr. 1454 für 40000 Gulden an den Kurfürsten mit Vorbehalt des Wiederkaufes überließ, worin dann auch die Stände der Neumark trotz der lockenden Anträge, die ihnen von Seiten der Polen gemacht wurden, 31. März 1454 einwilligten. Nach so guten Erfolgen mußte es der Kurfürst ums so schmerzlicher empfinden, daß sein Versuch anscheinend unter den günstigsten Umständen sein auf ausdrücklichen Verträgen beruhendes Erbrecht in Pommern zur Geltung zu bringen, mißglückte. Als im September 1464 mit Herzog Otto III. die Linie von Pommern-Stettin ausstarb, rechnete er um so sicherer auf einen friedlichen Heimfall des Landes, da er als Vormund des letzten Herzogs Gelegenheit gefunden hatte, unter den pommerschen Ständen eine starke ihm wohlgesinnte Partei, deren Haupt der Bürgermeister von Stettin Albrecht von Glinden war, für sich zu gewinnen. Aber als letzterer bei dem Begräbnisse Otto’s, indem er Schild und Helm dem in die Gruft gesenkten Sarge nachwarf, den herzoglichen Stamm für erloschen erklärte, holte sein Gegner Franz von Eichstätt die Waffen wieder herauf und rief die Herzöge von Pommern-Wolgast als die geborenen Nachfolger aus, da hier nach alter Weise das Erbrecht in gesammter Hand, nicht deutsches Lehnrecht gelte; bald stand die große Mehrzahl der Pommern, vor allen die Städte, die in dem Markgrafen den Franken und Feind der ständischen Freiheiten haßten, auf Seiten der wolgastischen Fürsten. Friedrichs friedfertige Natur gab zwar so weit nach, daß er in einem Vertrage zu Soldin (Januar 1466) den Wolgastern das Land überließ und sich nur ausbedingte, daß sie seine Lehnsherrschaft anerkennen, die Stände zugleich mit ihnen ihm Erbhuldigung leisten sollten. Da aber die Stände auch diese Forderung zurückwiesen, so blieb ihm nichts übrig, als das Glück der Waffen zu versuchen. Während er aber innerhalb und außerhalb der Mark Kriegsmittel und Bundesgenossen sammelte, trafen sein Gemüth harte Schläge. Nachdem ihm binnen einem Jahre (6. Octbr. 1463 bis 7. Decbr. 1464) sein jüngster und sein ältester Bruder gestorben waren, verlor er jetzt (um 1467) seinen einzigen Sohn Johann. Schon sich krank und „abgelebt“ fühlend und von der Besorgniß geängstigt, daß die Märker nach seinem Tode abfallen könnten, ruft er seinen Neffen Johann aus Franken herbei. Dennoch dringt er mit Heeresmacht und anfangs erfolgreich im Sommer 1468 über Pasewalk auf Stettin vor; aber den Widerstand, den die Bürger ihm hier entgegenstellen, vermag er nicht zu überwältigen. Er muß abziehen und die Pommern rächen sich durch Verheerung der Neumark. Darauf versucht er im Juli 1469 noch einmal die Waffen und wendet sich gegen Uckermünde, um im Besitze dieser Stadt den Stettinern den Weg zum Meere abzuschneiden; aber das Schloß wird zu gut vertheidigt. Ein Wagenzug, welcher Lebensmittel herbeiführen sollte, fiel in die Hände der Pommern; zu eiligem Rückzug gezwungen, muß er die Vermittelung des Königs von Polen zum Abschluß eines Waffenstillstandes sich gefallen lassen. In der Stimmung, in welche diese Unfälle ihn versetzten, erkennt er selbst, „ohne kurzsichtig zu sein,“ die Herrschaft nicht länger behalten zu dürfen. Nach längeren [480] Verhandlungen mit seinem Bruder Albrecht trat er demselben im April 1470 die Mark ab und bedingt sich nur neben Naturallieferungen ein Jahrgeld von 6000 Gulden zu seinem Unterhalte und die Plassenburg zu seinem Wohnsitze. Erst dann jedoch, nachdem er persönlich in der Neumark die Schlösser für den Fall eines neuen Einfalls der Pommern gesichert und im Juli sich überzeugt hatte, daß die Märker, was ihn in seiner Krankheit am meisten beunruhigte, seinem Nachfolger gehuldigt hatten, begab er sich, seine Gemahlin in der Mark zurücklassend, im September 1470 nach der Plassenburg und ist 10. Febr. 1471 zu Neustadt a. d. Aisch gestorben.

Riedel, in den Märkischen Forschungen VI. Droysen, Preuß. Politik II, 1.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: gewungen