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ADB:Friedrich II. (Markgraf von Meißen)

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Artikel „Friedrich II. der Ernsthafte, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 564–565, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_II._(Markgraf_von_Mei%C3%9Fen)&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 21:14 Uhr UTC)
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Friedrich II. der Ernsthafte, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, geb. 1310, † 1349, folgte seinem Vater Friedrich dem Freidigen 1324 minderjährig unter Vormundschaft seiner Mutter und des Grafen Heinrich XVI. von Schwarzburg, nach dessen Tode Graf Heinrich XII. Reuß von Plauen. Entscheidend für die ganze künftige Stellung des jungen Landgrafen wurde das nach der Schlacht bei Mühldorf zwischen König Ludwig dem Baier und Johann von Böhmen ausbrechende Zerwürfniß, indem ersterer, um seinem Sohne den Besitz der Mark Brandenburg zu sichern, das Haus Wettin ganz auf seine Seite zu ziehen wußte und er die Landgräfin noch bei Lebzeiten ihres Gemahls vermochte, ihren Sohn nach Zurücksendung der ihm ursprünglich bestimmten Braut, Jutta’s, der Tochter Johanns von Böhmen, mit seiner eigenen Tochter Mechthild zu verloben, 1323, wobei jene in dessen Namen sich zu einem besonderen Bündniß mit ihm verpflichtete. Die ihr dafür ertheilte Erlaubniß, die an Böhmen verpfändeten Städte Altenburg, Zwickau und Chemnitz wieder einzulösen, war nur der Anfang einer langen Reihe königlicher Gunstbeweise. Im J. 1324 belehnte Ludwig seinen künftigen Schwiegersohn mit den Gütern des geächteten Herrn von Schellenberg und als F. 1329 seine Vermählung mit Mechthild zu Nürnberg vollzog, verpfändete er ihm an Stelle der versprochenen Mitgift die Städte Nordhausen und Mühlhausen, welche jedoch erst durch Androhung der Acht zur Unterwerfung unter die wettinische Schutzherrschaft gebracht werden mußten; letztere wurde auch auf Goslar ausgedehnt. Ferner belehnte er ihn mit dem Burggrafthum Altenburg, mit Leisnig, mit der Anwartschaft auf Waldenburg und Rabenstein, dem Judenzoll etc. War auch bei allen diesen Gnadenerweisungen, wie dies die 1327 zwischen Meißen und Ludwig von Brandenburg geschlossene Erbverbrüderung, sowie die Wiederaufhebung der von F. mit seinem Schwager, dem Landgrafen Heinrich von Hessen aufgerichteten, 1329, deutlich darthun, für Ludwig Eigennutz das treibende Motiv, so hielt doch F., abgesehen von einer vorübergehenden Entfremdung im J. 1344, wo er bald nach dem Frankfurter Reichstage für kurze Zeit auf Karls von Mähren Seite trat, fest zur wittelsbacher Partei, führte selbst 1338 im Dienste seines Schwiegervaters dem Könige Eduard III. von England Hülfe in die Picardie zu, woselbst er von der Hand des greisen Fr. v. Wangenheim den Ritterschlag empfing, und wußte die kaiserliche Verwandtschaft zur Erweiterung und Befestigung seiner landesherrlichen Macht auszubeuten. Die rücksichtslose Energie, mit der er dabei verfuhr, hat ihm den Beinamen des Ernsthaften eingetragen. Heinrich von Plauen, der sich von seinem Mündel mit Ziegenrück, Triptis und Auma hatte belehnen lassen, mußte sich mit dem unterpfändlichen Besitze derselben begnügen, in der Grafschaft Hartenstein erwarb er die Bergwerksgerechtigkeit, mit besonderem Nachdrucke aber brachte er in Thüringen seine Herrschaft zur Geltung. Im Verein mit Landgraf Heinrich von Hessen, den Erzbischöfen [565] von Mainz und von Trier bezwang er die mächtigen und trotzigen Herren von Treffurt; Erfurt, von ihm und den Mainzern belagert, unterwarf sich ihm unter Vermittlung seiner Mutter Elisabeth, ein 1338 erlassenes Landfriedensgesetz voll der schärfsten Bestimmungen sollte die Rechtssicherheit in Thüringen herstellen. Die Erbitterung, welche dieses Umsichgreifen des Landgrafen unter den thüringischen Grafen und Herren hervorrief, steigerte sich noch, als er 1342 von dem tiefverschuldeten Grafen Heinrich IV. von Weimar-Orlamünde Weißenburg und Orlamünde durch Kauf erwarb. Persönliche Beleidigungen, dem Landgrafen von den Grafen von Weimar und von Schwarzburg zugefügt, brachten die sogenannte Grafenfehde zum Ausbruch, in der sich der Erzbischof von Mainz, die Grafen von Hohenstein und von Henneberg, die Reußen u. a. Friedrichs Feinden zugesellten. Nach wechselvollem Kampfe, in dessen Verlaufe F. selbst in einem Treffen bei Arnstadt schwer verwundet wurde, mußten sich die Grafen einer nach dem andern ihm unterwerfen, ein Ausgang, der das Uebergewicht der landgräflichen Macht über die Landesherrlichkeit der Grafen für alle Zeiten entschied und an dem auch eine Fehde mit dem Grafen von Henneberg, 1346 über die Mitgift der Friedrichs Sohne bestimmten Katharina von Henneberg entstanden, nichts mehr änderte. In demselben Jahre wurde Langensalza, wovon F. das den Herren von Salza gehörige Dritttheil erkauft hatte, erobert und der Erzbischof von Mainz, der Besitzer der andern zwei Drittel, genöthigt, sich mit dem Mitbesitz zu gleichen Theilen zu begnügen, 16. August; das Fürstenthum Landsberg und Delitzsch und was von der sogenannten Pfalz Lauchstädt noch übrig war, kaufte er 1347 dem Herzog Magnus von Braunschweig für 8000 Schock Gulden ab, benutzte auch des Kaisers Geldverlegenheit, um sich 1347 gegen Darleihung von 12000 Mark die Niederlausitz, Luckau, Guben und etliche baierische Ortschaften verpfänden zu lassen, doch wußte Karl von Mähren die Auslieferung der Lausitz zu hindern. So bezeichnet Friedrichs Regierung einen wesentlichen Fortschritt nicht nur in der äußeren Machtstellung des Hauses Wettin, sondern auch in der Ausbildung des Territorialstaates. Nach Ludwigs IV. Tode bot die wittelsbachische Partei die Krone, zu deren Annahme weder Ludwig von Brandenburg noch Eduard III. von England Lust zeigten, dem Landgrafen als dem Eidam des Verstorbenen an, doch auch er lehnte sie ab; ehe noch Ludwig von Brandenburg persönlich in Dresden den vergeblichen Versuch machte ihn umzustimmen, hatte F. bereits zu Bautzen sich mit Karl von Mähren verständigt und blieb dem Bunde mit diesem umso eher treu, als ihn nicht nur Karl, der sich ebenfalls in Dresden einfand, durch Versprechungen an sich zu fesseln wußte, sondern auch die Erhebung Günthers von Schwarzburg durch die wittelsbacher Partei ihn für die Resultate seiner territorialen Politik in Thüringen besorgt machen mußte. Erst 39 Jahre alt starb F. 18. Novbr. 1349 und wurde zu Altzelle begraben. Seiner Ehe mit Mechthild entsproßten außer drei Töchtern, von denen die älteste, Elisabeth, 1350 die Gemahlin Burggraf Friedrichs V. von Nürnberg, die zweite, Beatrix, die Graf Bernhards IV. von Anhalt war und 1364 als Aebtissin des Klosters Seuslitz starb, die dritte, Anna, als Nonne in demselben Kloster lebte, vier Söhne: Friedrich, Balthasar, Ludwig und Wilhelm.