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ADB:Friedrich III. (Erzbischof von Köln)

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Artikel „Friedrich von Saarwerden“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 538–543, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_III._(Erzbischof_von_K%C3%B6ln)&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 11:27 Uhr UTC)
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Friedrich von Saarwerden, als Erzbischof von Köln der III., 1370–1414. Er war ein Schwestersohn des Trierer Erzbischofs und Kölner Administrators Kuno v. Falkenstein und wurde in frühen Jahren mit einem Canonicat in Köln bedacht. Die Grafschaft Saarwerden, die später an Nassau kam, lag in der Diöcese Trier am Flüßchen Saar und umfaßte die Ortschaften Saarwerden, Buckenheim, Diemeringen und Finstingen. Ehe der junge Domherr in Köln seine Residenz antrat, begab er sich nach Bologna, um sich durch eifrige Studien auf den geistlichen Stand vorzubereiten. Auf Kunos Betreiben wurde er in einem Alter von 22 Jahren zu Kapellen bei Koblenz 1370 von den Capitularen des Kölner Domstiftes (Clerus primarius) zum Erzbischof gewählt. F. begab sich sofort von Bologna nach Rom, um beim Papste Urban V., dem er als ein talentvoller, sittenreiner und glaubenseifriger Mann bekannt war, persönlich seine Bestätigung zu betreiben. Obschon Kaiser Karl IV. alles aufbot, um den Papst zu bestimmen, die Wahl zu verwerfen und den Kölner Stuhl seinem Neffen, dem Bischof Johann von Straßburg, zu verleihen, so fiel doch die Entscheidung zu Gunsten des Grafen von Saarwerden. Dieser verpflichtete sich, in sechs Terminen 120000 Gulden an die päpstliche Kammer zu zahlen. Wenn die Termine nicht eingehalten würden, verpflichtete er sich, nach Rom zurückzukehren, sich dort als Gefangenen zu stellen und nicht eher das Gefängniß zu verlassen, als bis er die Schuld bezahlt habe. Die päpstliche Confirmationsbulle ist vom 13. November 1370. Mit jugendlicher Frische und männlicher Kraft ging F. daran, die zahlreichen Schäden im kirchlichen, wie im bürgerlichen und politischen Leben zu beseitigen und dem in tiefster Tiefe aufgewühlten und fortdauernd von Kriegsschaaren und Räuberhorden heimgesuchten Erzstift den so lang entbehrten Schutz zu verleihen. Vor allem lag ihm daran, die so tief gesunkene Kirchendisciplin wieder herzustellen, der Zucht- und Sittenlosigkeit des Clerus zu steuern, um auf der Grundlage des Glaubens und eines sittlichen Lebens eine neue Ordnung in Staat und Kirche zu sichern. Zu diesem Zwecke berief er die Geistlichkeit der Kölner Kirche zu einer Diöcesansynode, auf welcher die Hebung des kirchlichen Lebens, die Wiederbelebung des kirchlichen Geistes, die Beseitigung kirchlicher Mißbräuche, die Verhütung öffentlichen Aergernisses zum Gegenstand statutarischer Bestimmungen gemacht wurde. Die Verhältnisse nöthigten den jungen Erzbischof aber bald, neben dem Hirtenstab, mit dem er seine Untergebenen in kirchlicher und sittlicher Beziehung auf den rechten Weg zu führen bemüht war, auch das Schwert in die Hand zu nehmen, um die Frechheit und Raubsucht einzelner Ritter an der Ahr und dem Vorgebirge zu strafen. Mit einer muthigen Kriegerschaar brach er gegen die adlichen Räuber auf; es gelang ihm bald, Neuenar, Rösberg, Merzenich, Helfenstein und einige andere Burgen mit bewaffneter Hand zu erstürmen. Er ließ diese Raubnester, von denen dem Bauern und wandernden Kaufmann dauernde Gefahr drohte, anzünden und dem Erdboden gleich machen. F. trug sich mit den schönsten Hoffnungen, die Herstellung [539] heilsamer Reformen im Innern und die Sicherung friedlicher Zustände im Aeußern war das Ziel seines Strebens und sollte der Stolz seiner Regierung sein; da plötzlich wurden durch die vom Herzog von Jülich heraufbeschworenen Kriegsstürme und durch die in der Stadt Köln entbrannten Bürgerunruhen alle an eine ruhige, friedliche Entwicklung sich knüpfenden Aussichten vernichtet. Als der Friede in die Stadt zurückgekehrt, auch der jülich-brabanter Streit durch Vermittlung des Kaisers beigelegt war, wollte der Erzbischof seinen feierlichen Einzug in seine Metropole halten. Am 30. April 1372 bestätigt er den Kölnern alle ihnen von Päpsten, Kaisern, Königen und Erzbischöfen verliehenen Rechte und Privilegien und im Juni ritt er in feierlichem Aufzuge mit glänzendem Gefolge in die Stadt ein, und nahm, nachdem er im Dom ein Pontificalamt gehalten hatte und in canonischer Weise inthronisirt worden, von Rath und Bürgerschaft die Huldigung entgegen. Acht Tage darauf kam auch der Kaiser nach Köln. Der Erzbischof scheint die Anwesenheit des Kaisers am Niederrhein benützt zu haben, um demselben die große Noth des Erzstiftes zu klagen und den allerhöchsten Schutz gegen die zahlreichen räuberischen Ruhestörer anzurufen. Der Kaiser verbot in einem Erlaß vom 11. Juli innerhalb der Kölner Diöcese ohne Erlaubniß des Erzbischofs Burgen zu erbauen oder neue Festungswerke zur Ausführung von Gewaltthaten zu errichten[WS 1], oder Raub- und Kaperschiffe auf dem Rheine zwischen der Rhense und der Nette aufzustellen. Nicht weniger als die Kaufleute, Gewerbetreibenden und Grundbesitzer klagten die Geistlichen über unerträglichen Druck und unerschwingliche Schatzungen. Hier wurden die Beschwerden aber nicht gegen gewaltthätige und raubgierige Ritter, sondern gegen unersättliche päpstliche Commissare und Collectoren geführt, die stets größere Summen für die römische Curie forderten. Die Unzufriedenheit über die unter dem Namen von Zehnten, Annaten, Reservationen, Spolien und andern Reichnissen fort und fort vom päpstlichen Stuhle und den päpstlichen Nuntien geforderten Gelder war in Deutschland bei den Geistlichen sowol wie bei den Laien von Tag zu Tag gestiegen. Der Erzbischof F. kannte recht wohl die Noth seines Landes und seiner Geistlichkeit, und er bot bereitwillig die Hand, als die sämmtlichen Stifts- und Klosterkirchen der Stadt und Diöcese sich vereinigen wollten, um gemeinsamer Hand jede weitere Geldforderung päpstlicher Nuntien abzuweisen. Namentlich handelte es sich um die Geldmittel, deren Papst Gregor XI. zur Bekämpfung des in Oberitalien in scheußlichster Weise wüthenden Galeozzo Visconti bedurfte. Der Papst, der kein Bedenken trug, den Krieg gegen den genannten Tyrannen für eine Angelegenheit der ganzen Christenheit zu erklären, wollte namentlich die deutsche Kirche zur Aufbringung der erforderlichen Mittel verpflichten. Er befahl, daß von allen kirchlichen Nutzungen und Einkünften des laufenden Jahres der zehnte an die päpstliche Kammer eingeliefert werden solle. Die Geistlichkeit der in Köln gelegenen Stifter und Abteien trat am 14. October zusammen und beschloß, diese Forderung von der Hand zu weisen. Im Fall der Papst den begründeten Vorstellungen kein Gehör geben und die Cassirung der ausgeschriebenen Steuer verweigern werde, war die genannte Geistlichkeit entschlossen, in Gemeinschaft mit den übrigen bedeutenderen Stiftern und Abteien der Erzdiöcese sich in offene Opposition gegen die unerfüllbaren Forderungen zu stellen; sie versprachen sich gegenseitig allen Schutz, im Falle man auf dem Wege gesetzlichen Verfahrens den in Rede stehenden Zehnten oder irgend eine andere päpstliche Steuer einzutreiben versuchen würde. Der Erzbischof, welcher der päpstlichen Kammer von seiner Bestätigung noch 120000 Gulden schuldete, glaubte hoffen zu dürfen, solche allseitige entschiedene Opposition gegen jede päpstliche Besteuerung wenigstens zu einer starken Verminderung, wenn nicht zur völligen Niederschlagung dieser Schuld benutzen zu können. [540] Doch sah er sich in seinen Erwartungen getäuscht. An das Bezahlen dachte er trotzdem nicht. Als er fünf Termine hatte verstreichen lassen, ohne auch nur eine Abschlagszahlung zu leisten, leitete der päpstliche Kämmerer den Proceß gegen ihn ein. F. war aber nicht der Mann, der den Fluch eines Schismas auf sich laden wollte, und der Lust und Muth gehabt hätte, gegen den Papst in offenen Kampf zu treten. Darum erklärte er sich 1374 geneigt, den Forderungen des Papstes, soviel es in seinen Kräften stehe, zu willfahren. Einen Theil der Schuld trug er mit der Summe ab, welche er sich dafür ausbedang, daß er dem böhmischen König Wenzel seine Stimme zum römischen Könige gebe. Doch die Curie begnügte sich nicht damit, und der Proceß wurde weiter fortgeführt. In der Gunst des Kaisers war F. von Tag zu Tag gestiegen; 1373 war ihm die Verwaltung des deutschen Reiches anvertraut worden und im Jahr darauf hatte der Kaiser ihn zu seinem Rath, Vertrauten und täglichen Tischgenossen mit einem Wochengeld von 100 Gulden erhoben. Um dieselbe Zeit schloß der Erzbischof mit der Stadt Köln ein Schutz- und Trutzbündniß auf drei Jahre ab. Nach diesem Vertrage sollten alle zwischen beiden Parteien etwa vorfallenden Streitigkeiten durch sechs Schiedsrichter entschieden werden. F. handelte nicht gegen diesen Vertrag, wenn er alles aufbot, um in sein Verhältniß zur Stadt endlich Klarheit zu bringen. Absichtlich schien er den Rath zum Bruch zwingen zu wollen. Dieser klagte über unerträgliche Beschwerung des städtischen Handels, als der Erzbischof mit Zustimmung des Kaisers die Zölle zu Bonn und Neuß erhöhte, neue Landzölle einführte und bedrohliche Burgbaue aufführte. Andere Klagen bezogen sich auf Eingriffe in die städtische Gerichtsbarkeit und auf die Verletzung des Nichtausheischungsrechtes. Unmittelbare Veranlassung zum Ausbruch des Kampfes wurde das Vorgehen des Grefen gegen zwei Juden, welche die Gnade des Erzbischofs verwirkt, aber von Seiten des Kölner Rathes Schutz erhalten hatten. Hierdurch entstanden Verwicklungen, welche nur durch die Waffen schienen ausgeglichen werden zu können. Die Schöffen des hohen Gerichts nahmen Partei für den Erzbischof und verließen nächtlicher Weile die Stadt; sie bestärkten den Erzbischof in seinem feindseligen Vorgehen gegen Rath und Gemeinde. Auf Friedrichs Betreiben wurden Bürgermeister und Rath wegen „Gewalt und Unrecht, die sie an des Erzbischofs und seines Stiftes Herrlichkeit, an Grefen, Gerichten, Richtern und Schöffen in Köln mannichfaltig begangen hätten“, vor das kaiserliche Hofgericht geladen. Der Spruch lautete dahin, daß die am meisten gravirten Bürger dem Erzbischof 100000 Mark Goldes als Ersatz für allen demselben zugefügten Schaden bezahlen sollten. Von Tag zu Tag steigerte sich die Spannung, und Rath und Zünfte einigten sich, mit starker Hand dem Erzbischof entgegenzutreten. Für die Sache der Stadt war es von Wichtigkeit, daß F. am 7. Juli 1375 vom apostolischen Nuntius Thomas von Amarant excommunicirt wurde, weil er die Schuld von 120000 Gulden an die päpstliche Kammer nicht bezahlt hatte. F. kümmerte sich wenig um diesen Spruch; er gab sich den Schein, als ob ihm gar keine Kunde davon geworden. Der Nuntius gab nun am 24. October den Bürgermeistern und dem Rathe Kenntniß von der über den Erzbischof verhängten Kirchenstrafe; zugleich entband er die Bürgerschaft aller Verpflichtungen gegen denselben. In Rom zog man gelindere Saiten auf, als der Kaiser sich erbot, dafür zu sorgen, daß baldmöglichst statt der 120000 Gulden eine Summe von 30000 an die päpstliche Kammer eingezahlt werde. An dem Clerus der Stadt fanden die Freunde der erzbischöflichen Superiorität einen willfährigen und eifrigen Bundesgenossen. Wenn der Erzbischof im städtischen Regiment das Uebergewicht erhielt, konnte die Geistlichkeit auf ungehinderte Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche hoffen; dann schien ihr die so vielfach angefochtene Immunität und Steuerfreiheit mit allen [541] Consequenzen gegen jeden Widerspruch gesichert. Der Domcaplan Gotfried von Wevelinghofen, der Bonner Unterdechant und Canonicus von St. Aposteln Joh. v. Kelse übernahmen es, die Wagehälse zu werben, die sich für einen Gewaltstreich gegen die Stadt Köln im Interesse des Erzbischofs bereit erklärten. Es waren dies Heinrich und Engelbert von Oeffte und eine nicht unansehnliche Zahl raub- und fehdelustiger Ritter. Der Rath erhielt Kenntniß von dem Anschlag und bereitete sich, den Feinden mit Kraft und Erfolg entgegenzutreten. Der Zusammenstoß war heiß und mit Glück wurde der Ueberfall abgeschlagen. Die Brüder v. Oeffte, sowie Wevelinghofen und Kelse fielen den Städtischen in die Hände. Jene wurden gegen Urfehde entlassen, diese blieben in enger Haft. Der Rath ließ sich weder durch Bitten noch durch Drohungen bestimmen, das Beginnen dieser Herren ungestraft zu lassen. Die schärfsten kirchlichen Censuren, Interdict und Excommunication, waren nicht im Stande, den Rath anderen Sinnes zu machen. Auf Betreiben des Erzbischofs schleuderte auch der Kaiser die Reichsacht gegen die Stadt. Auch hierdurch ließ sich der Rath nicht einschüchtern. Er rüstete sich, den Streit mit Waffengewalt zum Austrag zu bringen. F. blieb in den Kriegsrüstungen nicht zurück; bei Rodenkirchen bezog er ein Lager. Die Kölner machten einen Ausfall und zwangen die Erzbischöflichen zum Rückzug. F. richtete nun sein Auge auf die Abtei Deutz; hier wollte er sich einen festen Stützpunkt zu dauernder Beschädigung und Gefährdung der Stadt und des Kölner Handels sichern. Um diesen Plan zu vereiteln, schickte der Rath eine starke Schaar Bewaffneter über den Rhein. Sofort wurden von diesen die Mauern niedergelegt, die Gräben zugeworfen, die Wälle demolirt, die Häuser verbrannt, die Kirchen ausgeplündert und die Abtei zerstört. Diese Gewaltthat bot dem Erzbischof willkommenen Grund, vom Kaiser ein strenges Strafmandat gegen die Stadt zu erwirken. Die Kölner Bürger wurden für vogelfrei erklärt und jeder erhielt die Erlaubniß, dieselben auf alle Weise an Leib und Gut zu schädigen. Bald gab man beiderseits den Wunsch nach einem Ausgleich zu erkennen. Der Erzbischof Cuno von Trier und der Johanniterordensmeister Conrad erhielten den Auftrag, die Sühne zu schließen. Am 16. October 1377 brachten dieselben zu Hersel das schwierige Werk des Vergleichs zu Stande. Die gefangenen Coelnischen sollten frei gegeben, Interdict, Excommunication und Reichsacht aufgehoben, die Schöffen außer Verfolgung gesetzt und der gegenseitige Schadenersatz durch Schiedsrichter festgesetzt werden. F. hielt nun im Frühjahr 1378 zum zweiten Male seinen feierlichen Einritt in die Stadt. Die wegen der Zerstörung der Abtei Deutz und der Pfarr- und Abteikirche daselbst über die Stadt Köln verhängten Kirchenstrafen sollte nach päpstlicher Bestimmung der Erzbischof aufheben oder auf einige Zeit suspendiren dürfen. Die von F. getroffene Entscheidung bestimmte, daß die Kölner das Gotteshaus, das Kloster, die Kirchspielskirche und die anderen zerstörten Gebäulichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren wiederherstellen sollten. – Um diese brach in der Kirche das große abendländische Schisma aus. Erzbischof F. stellte sich auf die Seite des Papstes Urban VI., welchem außer dem deutschen Reiche Italien, England, Ungarn, Polen, Portugal, Schweden, Dänemark und Norwegen Obedienz leisteten. Unter dem 25. Juli 1379 ersuchte er den noch schwankenden Bischof Arnold von Lüttich sich offen für Urban auszusprechen. – Durch die Sühne zwischen der Stadt und dem Erzbischof war die gegenseitige Spannung gemildert, aber nicht gänzlich gehoben. Der Streitpunkte, die noch unerledigt geblieben, waren zu viele, als daß das gegenseitige Verhältniß nicht durch häufige Zerwürfnisse hätte getrübt werden müssen. Frische Nahrung erhielt die Spannung, als die Stadt im J. 1387 der Geistlichkeit den steuerfreien Auszapf ihrer Weine verbot. Der Erzbischof sah dies als einen unbefugten Eingriff in die Rechte der Kirche an und mit [542] Entschiedenheit trat er für die Immunität des Clerus in die Schranken. Es war Gefahr, daß der hierüber entbrannte Streit wieder blutige Verwicklungen hervorrufen werde. Einem solchen Bruch wurde durch den am 21. December 1390 zwischen der Geistlichkeit und der Stadt zu Stande gekommenen Vergleich vorgebeugt. Am 4. Juni 1393 gelang es alle Anstände zwischen der Stadt und dem Erzbischof durch eine Sühne auszugleichen. Hiernach sollte bei einer Klage gegen einen mißthätigen Geistlichen die Sache zuerst an den Rath gebracht werden; nur dieser sollte den Angriff haben und nach Befund den Missethäter an den Domdechanten ausliefern. Bezüglich der Gaddemen auf dem Domhofe, der Burg zu Bachem, des Hauses Efferen, des Molters von den Windmühlen, der Deutzer Festungswerke und der Landzölle wurden alle Differenzen geschlichtet. In die Zeit des leidlichen Friedens, der eine Reihe von Jahren zwischen der Stadt und dem Erzbischof bestand, fallen hochwichtige politische Ereignisse, bei welchen Erzbischof F. keine untergeordnete Rolle spielte. Am 31. October 1389 trat er dem Landfrieden von Eger bei. Am 3. Mai des folgenden Jahres einigte er sich in Boppard mit dem Kurfürsten von der Pfalz und dem Erzbischof von Trier dahin, daß, im Falle „Jemand nach dem Römischen Reiche mit Gewalt stellen oder darum kriegen wollte, ohne des Kurfürsten Willen, solchem Vornehmen mit aller Macht Widerstand entgegengesetzt werden sollte, damit das Reich in seinem Wesen und seiner Ehre bleiben möge.“ F. beschloß im Verein mit den anderen drei rheinischen Kurfürsten, den König Wenzel durch eine besondere Gesandtschaft aufzufordern, an den Rhein zu kommen, widrigenfalls er sich auf alles gefaßt halten müsse. Es lag hierin der erste Schritt auf der Bahn, der zur Absetzung des Königs führte. F. nahm 1397 an dem Kurfürstentage zu Boppard Theil, wohin die Kurfürsten den König und die Reichsstände auf den 13. Mai nach Frankfurt zusammenberufen hatten. In diesem Ausschreiben war gesagt, daß bei dem vorhandenen Nothstande des kirchlichen Schismas und der Zustände des Reiches der Tag gehalten werden solle, auch wenn der König nicht erscheine. Immer mehr machten sich die Kurfürsten mit dem Gedanken an die Absetzung Wenzels vertraut. Am 2. Juli 1398 kam F. mit seinen Collegen von Mainz, Pfalz und Sachsen in Marburg zusammen, und hier kamen sie überein, daß die Kurfürsten gemeinschaftlich Schritte zur Wahl eines neuen Königs thun sollten. Zur weiteren Beschlußfassung in dieser wichtigen Angelegenheit wurde auf den 19. November 1399 ein Reichstag nach Frankfurt ausgeschrieben. Die meisten deutschen Städte sträubten sich lange, auf die Pläne der Kurfürsten einzugehen. Bei einer Versammlung der Fürsten in Lahnstein wurde über das Geschick Wenzels endgiltig entschieden. Ohne auf die Zustimmung der Städte zu warten, thaten die Kurfürsten den letzten Schritt und erklärten am 20. Aug. 1400 den König des Thrones verlustig. Den folgenden Tag nach der Veröffentlichung dieses Spruches bestiegen die Kurfürsten von Köln, Mainz, Trier und Pfalz den Königsstuhl bei Rhense und wählten den Pfalzgrafen Ruprecht zum neuen deutschen Könige. Am 28. October schrieb der Erzbischof F. an den Kölner Rath, er wisse noch nicht, wo der neue König sich krönen lassen werde, vor einigen Tagen sei Ruprecht in Frankfurt eingerückt, habe daselbst die Huldigung empfangen und werde sich vor der Krönung noch in den anderen Reichsstädten huldigen lassen. Nachdem der König seinen Huldigungszug beendet, begab er sich nach Köln, um daselbst die Krönung zu empfangen. Nachdem am 6. Januar 1401 der Erzbischof ein feierliches Hochamt gehalten, setzte er dem neuen Könige im Dom vor dem Petersaltar die Krone auf. Nach der Krönung begab sich der Erzbischof mit dem Könige Ruprecht nach Italien zum Zug gegen den Herzog von Mailand. Bald kehrte er aber mit dem Erzherzog Leopold von Oesterreich nach Deutschland zurück. - [543] Seit der letzten Sühne vom J. 1393 hatte zwischen dem Erzbischof und der Stadt Köln ein leidlich friedliches Verhältniß bestanden, und das durch diesen Vertrag hergestellte Einvernehmen war nicht ernstlich gestört worden. Der gewaltsame Bruch, den die bekannte Revolution von 1396 herbeizuführen gedroht hatte, war glücklich abgewendet worden. Aber kurz nach dieser Umwälzung hatte der Zündstoff in solcher Masse sich angehäuft, daß der baldige Ausbruch eines gewaltigen Brandes unvermeidlich schien. Zuerst war der Erzbischof durch den Hochmuth, womit der Rath sich bei einer zwiespältigen Abtswahl in Deutz benommen, verletzt worden. Dazu kam das Aergerniß, welches der Rath an den Zwistigkeitn zwischen dem Erzbischof und dem Domcapitel genommen hatte. Die gereizte Stimmung zwischen Stadt und Erzbischof fand ihren Ausdruck in vielfachen Klagen über gegenseitige Rechtsverletzungen. Die Klagen des Erzbischofs beantwortete der Rath durch eine Reihe gewichtiger Gegenbeschwerden. Die Spannung stieg von Tag zu Tag und ließ einen baldigen blutigen Zusammenstoß befürchten. Da nahm plötzlich das beiderseitige Verhältniß zum Jungherzog Adolf von Berg einen so bedrohlichen Charakter an, daß Stadt und Erzbischof in Rücksicht auf die gemeinschaftliche äußere Gefahr über ihren eigenen Zwiespalt hinwegsahen und den Austrag ihrer Streitigkeiten vertagten, um gemeinsamer Hand dem Uebermuth und der Gewaltthätigkeit dieses Prinzen entgegenzutreten. Stadt und Erzbischof söhnten sich aus, um gemeinschaftlich mit bewaffneter Hand ihre Ansprüche gegen Adolf zu verfolgen. Nachdem diese Streitigkeiten beigelegt waren, kam F. 1410, als seine leiblichen Kräfte zu erlahmen anfingen, in Gefahr, gegen den Bischof Wilhelm von Paderborn die Waffen ergreifen zu müssen. Doch gelang es noch rechtzeitig, eine Aussöhnung zu Stande zu bringen. Friedrich’s Krankheit, ein Steinleiden, nahm von jetzt ab einen bedenklichen Charakter an. Am 8. April 1414 starb er in seinem Schlosse zu Poppelsdorf. Die Leiche wurde nach Köln gebracht und in der Muttergotteskapelle des Domes neben dem im Kirchenbanne verstorbenen Erzbischof Reinald von Dassel beigesetzt. Er erhielt ein Grabmal, dessen Broncestatue in Bezug auf ihre künstlerische Ausführung von hoher Bedeutung ist. F. war ein Kirchenfürst von großen Anlagen, von lauterem Charakter und vom besten Willen. Wenn er seine guten Absichten nicht in allem hat verwirklichen können, so lag dies hauptsächlich darin, daß die Verhältnisse stärker waren als er. Von Papst Urban VI. war er (1380) auf Lebenszeit zum päpstlichen Legaten in der Kölner Kirchenprovinz ernannt worden. Er war der erste Kölner Erzbischof, der den Titel Herzog von Westphalen und Engern annahm. Eine Reihe von Synodalstatuten und andere kirchliche Verordnungen erließ er, welche beweisen, mit welchem Ernst er es bezüglich seiner bischöflichen Pflichten nahm und wie eifrig er sich um die Reform der Geistlichkeit und die Hebung der Kirchenzucht bemüht. Die ihm von Papst Urban VI. angetragene Cardinalswürde schlug er aus.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: errrichten