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ADB:Fust, Johannes

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Artikel „Fust, Johann“ von Antonius van der Linde in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 267–271, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fust,_Johannes&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 13:02 Uhr UTC)
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Fust: Johann F., geb. zu Mainz, † zu Paris 1466, war der erste typographische Verlagsbuchhändler. Als der Mainzer Patricier Johann Gutenberg seine große und folgenschwere Erfindung der Typographie, d. h. der Buchdruckerkunst mit gegossenen Metalltypen im J. 1450 vollendet hatte, wendete dieser sich, behufs Errichtung einer typographischen Buchdruckerei, um einen Geldvorschuß an Johann Fust. Im August 1450 lieh derselbe dem Erfinder zur Herstellung der „Werkzeugen“ achthundert Gulden in Gold à 6%, und verpflichtete sich außerdem, jährlich dreihundert Gulden zu den Betriebskosten („Gesindelohn, Hauszins, Pergament, Papier, Farbe u. s. w. für das Werk der Bücher“) vorzustrecken. Die herzustellende Druckerei sollte das Pfand der Hauptsumme bilden, der Bücherdruck aber „zu gemeinschaftlichem Vortheil“ durch Gutenberg besorgt werden. Durch diesen Vertrag sicherte sich F. nicht blos den Löwenantheil, sondern er kam nicht einmal den seinerseits eingegangenen Verpflichtungen nach: Gutenberg erhielt erstens das Stammcapital nicht auf einmal, und zweitens das Betriebscapital gar nicht, sondern im December 1452, als Abfindungssumme der Jahresbeiträge, ein Pauschquantum von achthundert Gulden. Der Erfinder arbeitete weder mit einem geübten Schriftsetzerpersonal, noch mit Schnellpressen, trotzdem aber raffte er sich zu den großartigsten Leistungen auf. Bis 1456 goß er wenigstens fünf verschiedene Schriften, und druckte u. a. zwei gewaltige lateinische Bibeln. Der Werth der Fust’schen Hypothek wurde durch diese Schöpfungen so enorm erhöht, daß Gutenberg – ein besserer Techniker als Finanzmann! – nicht blos nothgedrungen, sondern auch mit gutem Gewissen, die Zahlung der Zinsen aussetzte, bis auf den Tag, an dem der Wunderbaum seine goldene Frucht abwerfen würde. F. aber war praktischer: er trug die ganze Erndte, Erfindung, Typen und Bücher heim! Er hielt sich am Buchstaben „der da tödtet“, wurde klagbar gegen Gutenberg und forderte von ihm a) ein Capital von 800 Gulden mit einem Zinsbetrag von 290 Gulden; b) ein zweites Capital von 800 Gulden, mit einem Zinsbetrage von 140 Gulden; c) 36 Gulden Zinseszinsen; zusammen also eine Summe von über zweitausend Gulden. In der That, eine niederträchtige Wucherrechnung! F. verlangte nicht blos Zinsen und Zinseszinsen von allen Auslagen (auch vom verringerten Betriebscapital), sondern Gutenberg soll außerdem seine Erfindung einbringen, das Werk verrichten und F. den gleichen Antheil am Gewinn überlassen. Gutenberg verlor den Proceß und war vorläufig ruinirt. Den 6. November 1455 beschwor F. seine Forderungen und ließ den Urtheilsspruch urkundlich von dem Notar Ulrich [268] Helmatberger aufnehmen. (Eine Originalurkunde findet sich in der Stadtbibliothek zu Mainz.) Gutenberg’s Typen finden wir nachher in seinem Besitz, denn er setzte nun selbst mit Hilfe des Peter Schöffer aus Gernsheim, eines Schülers Gutenberg’s, den Verlag fort. Schöffer druckte mit dem eroberten Material zunächst ein prachtvolles Rituale auf Pergament (das berühmte sogenannte Psalterium), das erste vollständig datirte Buch. In deutscher Uebersetzung lautet die Schlußschrift wie folgt: „Gegenwärtiger Codex der Psalmen, durch die Schönheit der Capitalbuchstaben geschmückt, und hinlänglich mit den unterscheidenden Rubricirungen versehen, ist durch die künstliche Erfindung, zu drucken und Buchstaben zu bilden ohne irgend eine Schrift der Feder so gemacht und zur Verehrung Gottes mit Fleiß zu Stande gebracht worden durch Johann Fust, Bürger zu Mainz, und Peter Schöffer von Gernsheim. Im J. 1457, am Vorabende der Himmelfahrt Mariä (d. h. den 14. August)“. Als Verlagszeichen folgen am Schluß die an einem Baumzweig hängenden Wappen der beiden Herausgeber: Fust’s Zeichen ist mit dem seines Bruders (s. o.) vollkommen identisch; Schöffer gebraucht ebenfalls zwei Haken, aber in der Form eines scharfen Winkels und von drei Sternen umgeben. – Man sieht, daß die praktische Firma die Schlußschrift mit großer Schlauheit abgefaßt hat! Gutenberg, der Urheber der „künstlichen Erfindung (adinventio artificiosa)“, wird einfach todtgeschwiegen; die Verleger sagen zwar nicht, daß sie etwas erfunden haben, lenken aber die Aufmerksamkeit auf die blendenden zweifarbigen Initialen und auf die (mit rother Farbe) gedruckten Rubriken. Auch in diesem Punkte war Gutenberg zwar der Vorgänger seines Schülers (in der 42zeiligen Bibel), er ist aber der Hauptsache durchaus untergeordnet. Der beabsichtigte Zweck wurde indessen auf eine Jahrhunderte lange Dauer erreicht. – Eine neue Auflage des Officium divinum erfolgte genau zwei Jahre später. Schöffer legte sich hier (den 29. August 1459) zum ersten Male den Titel eines „Klerikers der Diöcese Mainz“ bei; vermuthlich eine durch sein erstes Druckwerk erworbene Auszeichnung. Den 6. October 1459 edirte man das liturgische Werk des Bischofs Durand († 1296): „Rationale Divinorum Officiorum“. Zu diesem Drucke benutzte Schöffer zum ersten Male eigene Typen; sie waren aber offenbar Gutenberg’s Ablaß- und Catholikontypen (vgl. u. Gutenberg) nachgeahmt; für die Schlußschrift wurden Gutenberg’s Bibeltypen verwendet. Den 25. Juni 1460 folgten die „Constitutiones Clementis V. Papae. cum apparatu Joannis Andreae“; Text: Gutenberg’s Bibeltypen; Glossen: Schöffer’s Durandustypen. Seine zweite neue Schriftgattung schnitt Schöffer für eine lateinische (48zeilige) Bibelausgabe, erschienen 14. August 1462. Hier nennt er sich zum letzten Male einen Clericus, nach diesem Datum und vor 1465 muß er also Fust’s Schwiegersohn geworden sein (s. u. Dyna Fust). Indessen wüthete die bekannte Mainzer Bisthumsfehde zwischen Diether von Isenburg und Adolph von Nassau, und veranlaßte die ältesten gedruckten Streitschriften in der Form von Einblattdrucken: 1) ein „Brieff“ des Kaisers Friedrich III., vom 8. August 1461, über die Entsetzung des Erzbischofs Diether (regierte seit 18. Juni 1459); 2) die Entsetzungsbulle des Papstes Pius II., vom 21. August 1461; 3) bis 5) lat. Bullen zur Einsetzung des Adolph von Nassau, vom 12. September; 6) deutsches Manifest Diether’s, datirt aus Höchst den 30. März 1462; 7) Gegenmanifest Adolph’s. Das erste Blatt ist mit Schöffer’s Bibeltypen, die Nummern 2) bis 7) aber, sowie auch ein Sendschreiben Pius II., vom 1. Sept. 1461 über die Türkenzehnten, mit Schöffer’s Durandustypen gedruckt worden. – Mainz wurde bekanntlich den 28. Oct. 1462 überrumpelt und theilweise zerstört. Die Typographen zerstreuten sich, und erst am 17. December 1465 verlegte F. wieder ein größeres Werk: Liber sextus Decretalium Domini Bonifacii Papae VIII. cum glossa: Text: Bibeltypen; Glossen: [269] Durandustypen. Die Schlußschrift enthält ein kühnes Plagiat aus Gutenberg’s Catholikon 1460. Im J. 1465 wurde, ebenfalls mit Durandustypen, auch der Druck beendet des „M. T. Ciceronis De Officiis Libri III., Paradoxa et Versus XII Sapientium“, wiederholt am 4. Februar 1466. (In den griechischen Sentenzen der Paradoxen erscheinen zwar griechische Buchstaben, es sind dies aber blos rohe Holzschnitte; die ersten wirklichen griechischen Typen kommen im Lactanz vor, der 1465 von Sweynheym und Pannartz in Subiaco bei Rom gedruckt wurde.) Mit dieser, und wol auch mit anderen Ausgaben, zog F. nach Paris, wo er aber in demselben Jahre starb. – Wir haben gesehen, daß er anfänglich weiter nichts war, als der Geldschießer des Erfinders der Buchdruckerkunst und auch später die gewöhnlichen Eigenschaften dieser Gilde nicht verleugnet hat. Wenn er sich nicht auf Gutenberg’s Antrag eingelassen hätte, so würde dieser – so gut wie nach dem Proceß den Dr. Humery – statt seiner einen anderen Geldmann aufgetrieben haben. Mit der Erfindung der Typographie hat Johann Fust gar nichts zu thun! Der in der Fust-Schöffer’schen, dem Gutenberg feindlichen Officin gebildete erste Buchdrucker Kölns, Ulrich Zell aus Hanau, hat ausdrücklich berichtet, daß man „im Jahre 1450 zu drucken begann, und zwar zunächst eine Bibel mit einer groben Schriftgattung“ (d. h. die 36zeilige sogenannte Schelhorn’sche Bibel). Schöffer hielt sich im J. 1449 noch in Paris auf, wo er Bücher abschrieb für die Universität. Von diesem Bücherschreiber hatte der Meister zu Mainz 1450 selbstverständlich nichts mehr zu lernen! F. tritt seinerseits erst im August 1450 als Geldschießer Gutenberg’s auf, und ein so gewiegter Praktiker wie er wäre gewiß nicht auf das Wagniß eingegangen, wenn Gutenberg es ihm nicht bereits ganz und voll hätte plausibel machen können. Entscheidend aber ist, daß F. die Thatsache eidlich und gerichtlich beurkundet hat: er hat das „Werk der Bücher“ sich selber ab- und seinem Opfer zugeschworen. Gegen diesen geschichtlichen Felsen zerschellen die Märchen späterer Zeiten. Erst sein Enkel Johann Schöffer hat ihn, mit seltener Dreistigkeit, zum alleinigen Erfinder der Typographie hinaufgelogen. Seit dem vorigen Jahrhundert schmiedete man das „Kleeblättchen“: Gutenberg, Fust, Schöffer – der Geschichte zum Hohn dargestellt auf dem Roßmarkt in Frankfurt am Main – mit dem die Unwissenheit noch in unseren Tagen Unfug treibt. Fust’s Name ist bezeichnend für die Erfindungsfabeln anderer Völker: bei den Böhmen, Italienern, Holländern muß der Fust (Faust) herhalten. In dem böhmischen Märchen ist es der Glückliche (Faustus), der in Straßburg die Buchdruckerkunst erfindet, und zur Ehre seiner Geburtsstadt Kuttenberg sich Gutenberg genannt. Die italienische Posse läßt Faust dem Pamfilo Castaldi zu Feltre das Geheimniß der Kunst entwenden. Im Harlemer Lügengewebe macht Johann Faust (Weihnachten 1441!) nicht blos mit der Erfindung, sondern mit der ganzen Druckerei sich so gründlich davon, daß die ganze Erfindung zu Harlem bis auf 1560–70 in Vergessenheit gerieth und das holländische Publicum bis 1870 nicht einmal wußte, wer der eigentliche Nationalheld war! Die Costerlegende (wie sie auch oben in dem Art. Coster, Bd. IV., S. 515 f. Eingang fand) beruht auf Irrthum. Lorenz Johannssohn, † 1439, war Schenkwirth und Schöffe, und hat nicht allein mit der Erfindung der Buchdruckerkunst, sondern auch mit der Harlemer Legende gar nichts zu thun: Scriverius hat ihn erst 1628 aus Versehen untergeschoben, und die späteren haben ihn aus Berechnung festgehalten. Lor. Joh. Coster dagegen war, in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts, Talglichtergießer und Schenkwirth, und verließ Harlem 1483, eine Jahreszahl, die schon allein das ganze Kartenhaus der Costerianer zusammenwirft. Kein unterrichteter Holländer glaubt daher auch mehr ein Wort von der Harlemer Anmaßung. Auch die Engländer haben den Costerschwindel verabschiedet. Auch [270] die oft beliebte Ableitung der Faustussage von dem Mainzer Verleger ist ein Anachronisms: man hat, gerade umgekehrt, im Laufe des 17. Jahrhunderts den Zauberer Dr. Faust auf den Buchdrucker übertragen. Johann F. hinterließ folgende Kinder: 1) Konrad F. Er folgte dem Vater im Verlagsgeschäft. Johann F. war 1464 der erste unter den zwölf Kirchengeschworenen gewesen, und 1467 durch einen anderen ersetzt. In der betreffenden Urkunde wird auch Conrad genannt, und dazu bemerkt: „und ist der Cûnradus Johannis Fusten seligen Nachvare“. Am 14. Januar 1468 erbitten „Conradus Fust, Bürger in Mainz, und Petrus [Schöffer], der dessen Tochter [Schwester!] (zur Frau) hat“, aus der Bibliothek des Mainzer St. Peterstiftes einen Codex der Expositio IV. libri sententiarum des Thomas von Aquin, um „mehre daraus zu machen“, d. h. denselben zu drucken. Gegen Quittung und Unterpfand wird die Bitte vom Capitel genehmigt. Um 1470 stiftet er, nach einer Angabe im Nekrolog der Abtei St. Victor zu Paris – mit seinem Bruder Johann und seinem Schwager Peter Schöffer, sowie ihren Gattinnen, Söhnen etc. –, seinem Vater ein Jahrgedächtniß (Anniversarium); Petrus und Conradus haben dafür der genannten Kirche, gegen 12 Goldkronen, ein Exemplar der Briefe des heil. Hieronymus auf Pergament überlassen. Dasselbe that P. Schöffer 1472 im Dominikanerkloster zu Mainz für Johann Fust und dessen Gattin Margaretha, und gab dem Kloster dafür das soeben genannte Werk und die Clementinen. – Die Firma Conrad Fust und Peter Schöffer ließ den Bücherverkauf in Frankreich von Hermann Stathoen, aus der Diöcese Münster, betreiben. Da derselbe ohne Naturalisation in Paris starb, verfiel der Büchervorrath dem Staat. Auf Verwendung aber des Kaisers Friedrich III. und des Erzbischofs von Mainz erließ König Ludwig XI. am 21. April 1475 eine Ordonnanz, „Conrart Hanequis et Pierre Scheffre, marchands bourgois de la cité de Mayence en Allemagne“ ihren Schaden, zu einem Betrage von 2425 „escus d’or et 3 sols tournois“ in jährlichen Terminen von 800 Livres zu ersetzen. Zu niedrig war diese Schätzung ihres Verlustes seitens der Mainzer Kaufleute wol nicht gegriffen! Der Name Hanequis ist offenbar eine Verstümmelung aus Henchius (= Sohn des Henne, Henchin oder Johann). Im Todtenbuch der Pariser Abtei St. Victor heißt es: Anniversarium honorabilium virorum Petri Schoeffer et Conradi Henlif ac Johannis Fust civium de Moguntia, impressorum librorum etc. Im Protocoll eines Verhörs aber, das der Rath von Lübeck auf Grund einer Klage unserer Firma, wegen unbezahlter Bücher, gegen den Lübecker Bürger Han Bitz bei dessen Erben vornehmen ließ, heißen die Kläger: Conrad Henekes und Peter Schöffer, Buchdrucker zu Mentz. – 2) Johann. Er wurde Geistlicher, erst Canonicus und nachher (1491) Dechant am Stephansstift zu Mainz, und starb 1501. Im J. 1477 (nach dem Tode seines Bruders Conrad?) verpflichten „Peter Schöffer von Gernssheim“ und „Dyna sine eeliche Hußfrauwe“ sich vor dem weltlichen Gerichte zu Mainz, 180 „Decretale (Gregors IX. 1473) vff Bapier, vnd 20 D. vff Pergament gedruckt“ und zur Erbschaft seines Schwageres Johannes Fust gehörig, für denselben in seinem Bücherhandel abzusetzen und zu verkaufen. Folglich war auch Johann bis dahin wol Geschäftstheilhaber, und vielleicht ist aus dieser Ursache der Name Fust nach seines Schwiegervaters Tod gänzlich aus den Unterschriften der Schöffer’schen Drucke verschwunden. 3) Dyna (Christina) F. Sie heirathete den Peter Schöffer um 1465, denn in der Schlußschrift der beiden 1465 und 1466 erschienenen Ausgaben des Cicero (de Officiis) nennt ihn Johann Fust, zum ersten und zum letzten Male, seinen Sohn (puer meus). Ausländische Schriftsteller, namentlich Aug. Bernard und Madden, behaupten, daß P. Schöffer nicht mit einer Tochter, sondern mit einer Enkelin des Johann Fust verheirathet gewesen, daß nämlich Dyna Fust die [271] Tochter des Conrad Fust gewesen sei. Als Beweis wird das unter Conrad F. erwähnte Gesuch vom Januar 1468 angeführt, worin es allerdings heißt wie folgt: Conradus Fust, civis Magunt., petiit humiliter quod domini vellent sibi et Petro qui habet filiam (statt sororem) suam, concedere etc. Wenn wir nun aber erwägen: a) daß Peter Schöffer schwerlich in Paris und Mainz zwei Anniversaria für seinen Großvater, wol aber (mit den beiden Brüdern seiner Frau) für seinen Schwiegervater gestiftet haben wird; b) daß derselbe in einer gerichtlichen Urkunde vom J. 1477 Johann Fust jun. zweimal ausdrücklich seinen Schwager nennt; c) daß sein Sohn und Nachfolger Johann Schöffer, in den Schlußschriften seiner Druckwerke, Johann Fust seinen (mütterlichen) Großvater (nicht Urgroßvater), und seinen Vater Peter S. dessen Schwiegersohn nennt, – so kann von einem Umstoßen dieser Thatsache durchaus keine Rede sein. Im Protocoll des St. Peterstiftes ist es um den Codex des Thomas Aquino und dessen Verbleib, nicht aber um die Richtigstellung der Fust’schen Genealogie zu thun! Der Protocollführer hat ganz einfach entweder einen Gedächtniß- oder einen Flüchtigkeitsfehler begangen; Hauptsache war ihm natürlich, daß Conradus Fust, damit der ihm verwandte Petrus denselben nachdrucken könne, dem Stift einen Codex entliehen hatte.

Eine Zusammenstellung der Quellen findet sich in A. v. d. Linde, Gutenberg, Geschichte und Erdichtungen aus den Quellen nachgewiesen. Stuttg. 1878 (im Register v. Fust).