ADB:Görtz und Wrisberg, Hermann Graf von

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Artikel „Görtz-Wrisberg, Hermann Graf von“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 463–465, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:G%C3%B6rtz_und_Wrisberg,_Hermann_Graf_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:40 Uhr UTC)
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Görtz-Wrisberg: Wilhelm Otto Hans Hermann Graf v. G.-W., Staatsmann, † 1889, Sohn des bairischen Kammerherrn und Erbherrn auf Brunkensen und Brünighausen Grafen Moritz v. G.-W., wurde am 5. April 1819 zu Hannover geboren, wo damals der Herzog Adolf Friedrich von Cambridge Generalgouverneur war und seine Eltern, namentlich seine Mutter Luise Eugenie geb. v. Staff, in Hofkreisen verkehrt haben werden. Eheliche Zwistigkeiten führten 1821 zu einer Scheidung der Ehe, die durch ein Rescript des hannoverschen Cabinetsministeriums vollzogen wurde. Die Mutter wurde im October 1830 als Parteigängerin Herzog Karl’s aus Braunschweig ausgewiesen und im April 1832 im nahen hannoverschen Dorfe Wahrenholz wegen Hochverraths verhaftet, doch erkannte das herzogliche Landesgericht zu Wolfenbüttel in seinem Urtheile vom 2. Juli 1833, daß die Strafgerichtsbarkeit gegen sie in den hiesigen Landen nicht begründet sei. Dabei wollte der Gerichtshof die Feindseligkeit der von ihr unternommenen Handlungen keineswegs verkennen, glaubte es aber dem Ermessen der Staatspolizei überlassen zu müssen, die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln zu ergreifen, die dann noch zu einer längeren Haft der Gräfin führten. Sie starb am 17. Mai 1847 zu Raisan in Rußland.

Der Sohn besuchte von 1829 ab das Gymnasium Martino-Katharineum, seit Michaelis 1836 das Collegium Carolinum in Braunschweig und bezog dann Ostern 1838 die Universität Jena, um Rechtswissenschaft zu studiren. Er siedelte Michaelis 1838 nach Göttingen über, wo er bis Michaelis 1840 und während des Sommers 1841 verblieb, während er den Winter 1840/41 bei seinem Oheime Graf Plato v. Görtz-Wrisberg in Brunkensen Privatstudien oblag. Am 19. März 1842 bestand er in Wolfenbüttel die erste juristische Prüfung und arbeitete er die folgenden Jahre dann als Auditor bei den Kreisgerichten zu Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie bei dem Amte Seesen. Hier rettete er mit eigener Lebensgefahr einen jungen Mann vor dem Ertrinken, wofür ihm die Rettungsmedaille verliehen wurde. Nachdem er am 29. Mai 1847 die zweite juristische Prüfung wiederum gut bestanden hatte, wurde er schon zum 1. Juni 1847 als Stabs- und Garnisonauditeur angestellt. Als [464] solcher begleitete er 1848 und 1849 die braunschweigischen Truppen nach Schleswig-Holstein. Im März 1850 wurde er Kreisassessor bei der Kreisdirection Braunschweig, im December 1857 als Steuerrath Mitglied des herzoglichen Steuercollegiums. Am 13. August 1864 erhielt er den Titel eines Finanzraths. Im Juni 1866 mit der Führung eines Departements in der Direction der Domänen bei herzoglicher Kammer beauftragt, wurde er im Mai 1868 ausschließliches Mitglied dieser Behörde, und erhielt er am 1. Mai den Titel eines Kammerraths. Am 1. März 1872 wurde er Mitglied des herzoglichen Finanzcollegs, zugleich auch des Eisenbahncommissariats und Regierungscommissar bei der Braunschweiger Bank, sodann am 25. April 1873 Geheimer Finanzrath. Das Vertrauen seiner Mitbürger berief ihn schon 1866 zum Abgeordneten in die Landes- und 1868 in die Stadtverordnetenversammlung. Aus beiden schied er gegen Ende des Jahres 1876 aus, da er zum 1. November dieses Jahres zum Wirklichen Geheimrath und stimmführenden Mitgliede des herzoglichen Staatsministeriums ernannt wurde, wo er insbesondere das Finanzwesen zu leiten hatte. Am 25. April 1880 erhielt er das Prädicat Excellenz, am 1. October 1883 an Stelle des ausscheidenden Staatsministers W. Schulz den Vorsitz im herzoglichen Staatsministerium; auch wurde er Bevollmächtigter im Bundesrathe; am 5. November 1883 erhielt er den Titel eines Staatsministers.

Am 18. October 1884 starb Herzog Wilhelm, der letzte Sproß der älteren Linie des Hauses Braunschweig. Da nun der zweifellos berechtigte Thronerbe, der Herzog Ernst August von Cumberland und zu Braunschweig und Lüneburg, am sofortigen Regierungsantritte behindert war, so trat der Fall ein, den das Regentschaftsgesetz vom 16. Februar 1879 vorgesehen hatte. Es mußte eine provisorische Regierung des Landes durch einen Regentschaftsrath gebildet werden, der aus den stimmführenden Mitgliedern des herzoglichen Staatsministeriums, dem Präsidenten der Landesversammlung und dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes zu bestehen hatte. In dem so zusammengesetzten Collegium, das sich sogleich constituirte, führte Graf G.-W. den Vorsitz, und es wurde auf seinen Vorschlag, da sich die Behinderung des Regierungsantritts des Thronfolgers leider nicht beseitigen ließ, auch die Uebernahme der Regierungsverwesung durch einen berechtigten Regenten innerhalb des nächsten Jahres nicht erfolgte, am 21. October 1885 Prinz Albrecht von Preußen von der Landesversammlung zum Regenten des Herzogthums erwählt. G.-W. führte die Deputation, die dem Prinzen am 24. October die auf ihn gefallene Wahl auf Schloß Camenz anzuzeigen hatte, und begleitete den neuen Regenten von Helmstedt aus am 2. November bei seinem Einzuge in das Land und die Stadt Braunschweig. Die Aufgabe, die G.-W. in seiner Stellung als Vorsitzender des Regentschaftsraths zu erfüllen hatte, war eine äußerst schwere und verantwortungsvolle. Es steht hierbei außer Frage, daß er es verstanden hat, die Selbständigkeit des Herzogthums, die Ruhe im Innern des Landes und den ungehinderten Fortgang in allen Zweigen der Landesverwaltung vor allen etwa drohenden äußeren und inneren Gefahren und Störungen sicher zu erhalten. Er hat als die Seele der Regierung stets in vollem Einverständnisse mit der Landesversammlung gehandelt, die ihm am Schlusse des Regentschaftsrathjahres ihren Dank in anerkennendster Weise aussprach. Aus streng legitimistischen Kreisen hat dagegen seine Thätigkeit die lebhaftesten Angriffe erfahren. Eine besonnene Geschichtsforschung wird mit ihrem Urtheile noch zurückhalten müssen. Ehe man die einschlagenden Acten nicht kennt, nicht weiß, welche Verhandlungen im Geheimen geführt, welche Versuche zur Beseitigung der Behinderung des Regierungsantritts des berechtigten Thronfolgers gemacht, [465] welche Einwirkungen von anderer Seite hier ausgeübt worden sind, ist es unmöglich, die Lage, in der G.-W. sich befand, sowie seine Handlungen objectiv und gerecht zu beurtheilen. Zu bedauern bleibt dabei aber doch, daß er es nicht vermied, durch Mittheilung von losgelösten Bruchstücken aus einem Schreiben des Herzogs von Cumberland, die durch die Veröffentlichung des vollständigen Briefes bald in ganz anderes Licht gerückt wurden, allerlei Verdächtigungen gegen den Fürsten Vorschub zu leisten, so daß sein Amtsvorgänger, der wackere Staatsminister a. D. W. Schulz, eine öffentliche Erklärung dagegen zu veranlassen sich verpflichtet fühlte. Ein hochgeachteter Rechtsanwalt, Alb. Baumgarten, beiläufig gesagt kein Welfe, bezichtigte den Grafen in seinem Verhalten gegen den Herzog von Cumberland im März 1886 offen der Unredlichkeit, und es erregte Befremden, daß gegen ihn keine Anklage erhoben wurde. Auch hat es in den wirklich monarchisch gesinnten Kreisen peinlich berührt, daß G.-W. bei Berathung des Huldigungseides für den Regenten im Landtage im Februar 1886 das Zugeständniß, der neue Eid solle die Verbindlichkeit des alten Erbhuldigungseides nicht aufheben, erst nach langem Zögern sich hat entwinden lassen. Es ist dem charaktervollen Auftreten des Abts D. th. Sallentien zu verdanken, daß hier Erklärungen durchgesetzt wurden, die auch die Bedenken der gewissenhaftesten Männer befriedigen konnten.

G.-W. behielt auch bei dem neuen Regenten den Vorsitz im herzoglichen Staatsministerium. Um für ihn eine Entlastung herbeizuführen, übernahm im Frühjahr 1888 Geheimrath Dr. Otto das Ressort der Finanzen. Da aber die Kräfte immer mehr nachließen, bat G.-W. im November 1888 um seine Versetzung in den Ruhestand, die der Regent nur ungern und in den schmeichelhaftesten Ausdrücken für seine verdienstliche Wirksamkeit zum 1. April 1889 bewilligte. Doch er sollte sich der ersehnten Ruhe hier auf Erden nicht mehr erfreuen; schon am 22. Februar 1889 machte der Tod seinem Leben ein Ende. Seine Leiche wurde vom Dome St. Blasii ab, wo der Sarg vor dem Grabdenkmal Herzog Heinrich’s des Löwen aufgebahrt war, am 25. Februar mit großer Feierlichkeit nach dem St. Michaelisfriedhofe geführt. – An äußeren Ehren hatte es ihm auch im Leben nicht gefehlt. Den höchsten braunschweigischen Orden hatte er schon bei Lebzeiten Herzog Wilhelm’s erhalten. Von Kaiser Wilhelm wurde er 1886 mit dem rothen Adlerorden 1. Classe ausgezeichnet und zum Ehrenritter des Johanniterordens befördert. Von der juristischen Facultät der Universität Göttingen wurde er am 8. August 1887 als iuris vindex et defensor zum Ehrendoctor ernannt. – G.-W. war drei Mal verheirathet. Zuerst (19. Sept. 1847) mit Helene v. Meyer, die am 4. September 1863 starb, dann (26. Oct. 1864) mit deren Schwester Anna, die ihm am 12. Juli 1865 schon wieder entrissen wurde, zuletzt (12. März 1885) mit Marie, verwittwete Degener, geb. Schmidt, die ihn überlebte.