ADB:Georgi, Hieronymus

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Georgi, Hieronymus“ von Ernst Kelchner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 713, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georgi,_Hieronymus&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 11:46 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Georgi, Johann
Band 8 (1878), S. 713 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Hieronymus Georgi in der Wikipedia
Hieronymus Georgi in Wikidata
GND-Nummer 132169665
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|8|713|713|Georgi, Hieronymus|Ernst Kelchner|ADB:Georgi, Hieronymus}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=132169665}}    

Georgi: Hieronymus G., geboren den 13. Mai 1659 zu Königsberg, wurde den 26. April 1685 daselbst Magister und 1694 Professor der Poesie, hat auch einige philosophische und ästhetische Schriften herausgegeben. Er erwarb nach dem Tode der Wittwe des Buchdruckers Siegmund Lange, die in dessen Besitz gekommene Reich’sche Buchdruckerei, setzte sie für eigene Rechnung fort und erhielt dafür unterm 26. Juli 1701 ein Privilegium. In demselben Jahre machte die Besitzerin der Reußner’schen Buchdruckerei, die Wittwe Catharine Reußner, einen Proceß gegen ihn anhängig, angeblich wegen Verletzung ihres Privilegiums. Die Entscheidung dieses Rechtsstreites aber fiel nach dem vom König bestätigten Urtheilsspruch, d. d. 1703 den 27. September, dahin aus, daß „alle in den gemeinen Landes- und Polizeisachen, wie auch bei der Akademie vorfallende Imprimerie, und wofür das Druckerlohn ex aerario publico gezahlt wird, allein in der Reußner’schen Druckerei gemacht werden sollen; wenn aber außerdem Jemand etwas, es seien akademische oder andere Schriften und Bücher ausgehen lassen wollte, so steht dem, der dieselben drucken läßt, frei, selbige, in welcher Druckerei er will, drucken zu lassen, ohne daß er so wenig zu der einen, als zu der andern Officin präcise sich zu halten verbunden. Professor Georgi dürfe seinen Verlag frei verkaufen oder andern überlassen. Der Vertrag zwischen Reußner und Professor Reich sei nichtig, weil der König nicht gesonnen sei, nur eine Buchdruckerei halten zu lassen und derselben gleichsam ein Monopol zu gestatten, sondern soviele zu concessioniren, als er für diensam erachte.“ Reußner hatte mit Reich einen Vertrag unterm 14. October 1675 geschlossen, wornach Reich dem Reußner den Druck aller Schulbücher und akademischen Schriften überließ, ohne ihn je in diesem Rechte beeinträchtigen zu wollen. G. druckte jedoch nicht lange, da er schon 1709 seine Officin an die evangelisch-reformirten Kirchen Lithauens verkaufte. Er widmete sich ganz wieder seiner Professur und seinen Studien und starb am 12. Juli 1717 zu Königsberg.

Vgl. (Reinke) Geschichte der Buchdruckereien in Königsberg, S. 18. 30. Arnoldt, Historie der Königsbergischen Universität, II. S. 403 u. 404. Pisanski, Preußische Literärgeschichte.